Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes
(Nr. 35/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir Traktandum 14: Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung Nr. 35/2006 bildet die Grundlage. Wird das Wort gewünscht? Abg. Günther Kranz:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete.
Ich bedanke mich bei Regierungsrat Meyer für die Berücksichtigung und Einarbeitung der Änderungsvorschläge aus der ersten Gesetzeslesung, speziell was die Artikel 15 - Entzug der Ausweise - und Artikel 16 - Dauer des Führerausweisentzuges - betrifft und somit zu verschärften Sanktionen führt und dadurch auch eine Anlehnung an das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz findet, was im grenznahen Raum durchaus Sinn macht. Ich bin überzeugt, dies wird auch unseren Sicherheitsorganen und speziell der Administration ihre Arbeit erleichtern. Zudem wird die Anhebung des Strafmasses präventiv wirken und zu verkehrserzieherischen Massnahmen beitragen.
Nicht übernommen werden mit dieser Revision die Einführung des Führerausweises auf Probe für Neulenker sowie eine generelle Verschärfung der Administrationsmassnahmen im Wiederholungsfall (Kaskadensystem). Für diese Belange sieht die Regierung vor, eine eigene Vernehmlassung durchzuführen. Sie wird hierfür gute Gründe haben, aber es wäre doch möglich gewesen, dies alles in eine Revision zu verpacken und dem Landtag in einem Bericht und Antrag vorzulegen. Eine weitere Revision wäre dadurch hinfällig geworden.
Um einen weiteren wirkungsvollen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten zu können, wird dann hoffentlich auch die Frage der Promillesenkung Bestandteil der Vorlage sein. Denn das Kaskadensystem macht meines Erachtens nur dann Sinn, wenn die 0,5 Alkoholpromillegrenze eingeführt wird.
Warten wir also noch die neue Vernehmlassung, die noch dieses Jahr durchgeführt werden soll, ab und nehmen uns dann nochmals der Gesetzesrevision an.
Danke.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.Titel Strassenverkehrsgesetz (SVG) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Titel Strassenverkehrsgesetz (SVG) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 2 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 11 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c sowie 2 bis 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c sowie 2 bis 5 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich frage das jetzt lediglich der Ordnung halber, weil auch in Fachkreisen hier unterschiedliche Meinungen vorherrschen. Für mich sagt dieser Artikel ganz klar, dass wenn jemand ein Fahrzeug mit EWR-Papieren importiert und dieses dann bei der MFK einlösen will, dass diese Papiere zur Einlösung ausreichen und keine zusätzliche Prüfung in Liechtenstein durchgeführt werden muss. Nun frage ich die Regierung: Liege ich mit dieser Interpretation richtig? Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, wir müssen in dieser Diskussion Folgendes unterscheiden, und zwar einerseits: Wo geht es wirklich um die Typengenehmigung? Und andererseits: Wo geht es um die Frage der Immatrikulation? Im Bereich der Typengenehmigung sind Art. 11 und die entsprechenden Absätze ausschlaggebend. Das heisst, eine Typengenehmigung erfolgt zum Beispiel für neue Fahrzeugserien, also beispielsweise für die Serie VW Golf Modell 2006. Wenn Sie hier eine entsprechende Typengenehmigung haben, die europäisch zugelassen ist oder die einer liechtensteinischen Typengenehmigung gleichwertig ist, dann müssen Sie keine entsprechende Prüfung mehr im Land machen.Anders sieht es aber mit der Immatrikulation aus. So zum Beispiel bei der Frage: Wie kann ein in Österreich immatrikuliertes Fahrzeug in Liechtenstein eingelöst werden? Dazu kann ich Folgendes ausführen: Die gelebte Praxis bei der Motorfahrzeugkontrolle ist, dass das Fahrzeug eingeführt, also das heisst, verzollt werden muss und dann bei der MFK vorzuführen ist. Dies bedeutet, dass die Motor-fahrzeugkontrolle sowohl eine technische Kontrolle als auch eine Kontrolle der notwendigen Papiere durchführt. Die MFK trägt dann die technischen Daten in die entsprechenden Zollpapiere ein und danach kann das Fahrzeug in Liechtenstein eingelöst werden. Seitens der Motorfahrzeugkontrolle wurde der Regierung aber zugesichert, dass diesbezüglich überprüft wird, ob es Vereinfachungen gibt. Die Praxis der Immatrikulation wird derzeit auch in Österreich und in Deutschland überprüft. Aber einfach noch einmal, um das festzuhalten: Die Frage der Immatrikulation eines Fahrzeuges und die Frage der Typengenehmigung muss getrennt werden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ist der Abg. Rudolf Lampert befriedigt?Abg. Rudolf Lampert:
Aufgrund der Ausführungen weiss ich eigentlich nicht, ob ich befriedigt sein soll oder nicht, weil ich als Nichtfachmann diese Unterscheidung zwischen Typengenehmigung und Immatrikulation nicht nachvollziehen kann. Aber um die Frage noch einmal zu stellen: Ein neues in Österreich typengenehmigtes Fahrzeug kann also nach wie vor nicht nach Liechtenstein importiert werden, das heisst, ein Fahrzeug, das grundsätzlich die Typengenehmigung in einem EU-Staat hat, kann in Liechtenstein nicht ohne weiteres eingelöst werden. So habe ich das jetzt verstanden. Es wird hier keinerlei Erleichterungen geben, ausser, dass die angesprochenen Abklärungen dann etwas anderes ergeben.Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Ich interpretiere diesen Art. 11 auch so: Der Aufwand für die Typengenehmigung entfällt, das heisst, es wird nicht mehr festgestellt, ob zum Beispiel ein VW Golf Modell Jahr 2006 international anerkannt wird oder nicht. Diese Abklärung entfällt. Aber die Immatrikulation müssen Sie nach wie vor durchführen. So habe ich diesen Art. 11 verstanden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir noch über diesen Artikel abstimmen: Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 12 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 13 Abs. 2 Bst. b und c sowie 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 Abs. 2 Bst. b und c sowie 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 15 Abs. 3 Bst. b und g wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 Abs. 3 Bst. b und g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 16 Abs. 1 Bst. b, b-bis und d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 Abs. 1 Bst. b, b-bis und d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
19 Stimmen bei 21 Anwesenden. Wir können weiterlesen.Art. 17 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
20 Stimmen bei 21 Anwesenden. Wir können weiterlesen.Art. 18 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 29 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 53 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 53a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 53a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 53a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 85 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 85 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 85 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 86 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 86a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 86a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 90 Sachüberschrift und Abs. 2 bis 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 90 Sachüberschrift und Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 94 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 94 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 94 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 95 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 95 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 99 Abs. 2 und 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 99 Abs. 2 und 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 14 erledigt. -ooOoo-