Abänderung des Steuergesetzes (Besteuerung von Investmentunternehmen) (Nr. 29/2006), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 21: Abänderung des Steuergesetzes (Besteuerung von Investmentunternehmen).Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 29/2006 steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck:
Danke. Das Gesetz über die Investmentunternehmen aus dem Jahre 1996 hat sich grundsätzlich bewährt. Die Anzahl der Investmentunternehmen sowie das Volumen der verwalteten Vermögen sind stetig gestiegen. Der Fondsplatz Liechtenstein soll jedoch auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben und wirtschaftlich gefördert werden. Deshalb wurde das Gesetz über die Investmentunternehmen einer Totalrevision unterzogen und im Jahre 2005 vom Landtag auch verabschiedet. Das neue liechtensteinische Fondsrecht setzt die EU-Richtlinien konsequent um, ist jedoch gleichzeitig modern, innovativ und liberal ausgestaltet. Der Fondsplatz Liechtenstein ist einem starken internationalen Standortwettbewerb ausgesetzt. In diesem Umfeld bleiben nur noch Faktoren wie kurze Bewilligungsverfahren, eine professionelle Aufsicht und günstige fiskalische Rahmenbedingungen als Differenzierungsmöglichkeiten im Standortwettbewerb. Schon bei der Beratung des Gesetzes über Investmentunternehmen im Jahre 1996, aber auch bei der Totalrevision im Jahre 2005, wurde dezidiert darauf hingewiesen, dass die Kapitalbesteuerung einen klaren Wettbewerbsnachteil für liechtensteinische Fonds darstellt. Hinzu kommen noch die Nachteile aufgrund des Fehlens von Doppelbesteuerungsabkommen. Mit dieser Gesetzesvorlage möchte die Regierung nun bestehende steuerliche Nachteile des Fondsstandortes Liechtenstein eliminieren und den internationalen Standards anpassen. Ein Vergleich mit den wichtigsten Fondsstandorten zeigt, dass die Kapitalbesteuerung liechtensteinischer Investmentunternehmen den Fondsstandort Liechtenstein einem grossen Konkurrenznachteil aussetzt. Die Schweiz, Deutschland und Österreich besteuern das verwaltete Vermögen von Fonds nicht. Luxemburg und Irland besteuern das Vermögen zwar, weisen aber ein differenziertes System auf, das auf weit tieferem Niveau einsetzt und bis zu einer vollkommenen Befreiung ausgedehnt werden kann. Überdies zeigen die Entwicklungen in aufstrebenden neuen Fondsplätzen, dies sowohl innerhalb als auch ausserhalb der EU, dass der Wettbewerb noch verschärft wird. Neben dem direkten Standortvergleich wird die liechtensteinische Fondsindustrie immer wieder von ausländischen Fondspromotoren darauf hingewiesen, dass die gegenwärtige Besteuerung von Investmentunternehmen für den Standort Liechtenstein im internationalen Vergleich einen gewichtigen Nachteil darstellt. In Einzelfällen, so gemäss Regierungsbericht, hat dies bereits zur Nichtberücksichtigung des Fondsstandortes Liechtenstein in erheblichem Umfang geführt. Im Weiteren zeigt die Regierung auf, dass die derzeit unterschiedliche steuerliche Behandlung hinsichtlich Kapital-, Ertrags- und Couponsteuer von Fondsleitungs- samt Anlagefonds einerseits und Anlagegesellschaft andererseits sachlich nicht gerechtfertigt ist. Die Regierung befürchtet, dass es ohne rasche Gegenmassnahmen zu einem unerwünschten asymmetrischen Wachstum des Fondsstandortes Liechtenstein und zu Rückgängen bei den Einnahmen aus der ordentlichen Kapital- und Ertragsbesteuerung der Fondsleitungen führen würde. Aus den genannten Gründen schlägt die Regierung deshalb zwei Massnahmen vor: - Die Abschaffung der Kapitalsteuer und
- die steuerliche Gleichstellung von Fondsleitung- und Anlagegesellschaft, indem beide Gesellschaftsformen vollständig der Kapital-, Ertrags- und Couponsteuer unterliegen sollen.
Die Abschaffung der Kapitalbesteuerung des verwalteten Vermögens bei Investmentunternehmen wird nach Ansicht der Regierung dem Fondsstandort wichtige Wachstumsimpulse verleihen. Darüber hinaus werde die Doppelbesteuerung vermieden und es könne die erwünschte steuerliche Transparenz erreicht werden. Bekanntlich führt die gegenwärtige Regelung zu einer Doppelbesteuerung, da die Besteuerung einerseits auf Ebene des Investmentunternehmens und andererseits auf Ebene des Anlegers erfolgt. Ich unterstütze die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Investmentunternehmen. Ich bin überzeugt, dass diese Massnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Liechtenstein weiter steigern werden. Um die Position in diesem international hart umkämpften Markt zu behaupten oder zu verbessern, ist eine Optimierung der fiskalischen Rahmenbedingungen unabdingbar. Diese Überlegungen sind auch aus einer strategischen Perspektive des liechtensteinischen Finanzplatzes wichtig. Mit dem Fondsgeschäft kann die Diversifikation des Wirtschafts- und Finanzstandortes Liechtenstein verstärkt werden. Damit sich das Fondsgeschäft jedoch zu einem nachhaltigen neuen Standbein des Finanzplatzes Liechtenstein entwickeln kann, sind auch die entsprechenden steuerlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Es muss jedoch auch erwähnt werden, dass die vorgeschlagenen Massnahmen kurzfristig zu Mindereinnahmen des Staates führen. Ich gehe aber davon aus, dass durch die erhöhte Standortattraktivität mittelfristig wieder höhere Steuereinnahmen resultieren werden. Wie die Regierung ausführt, ist durch die Steigerung der Attraktivität Liechtensteins als Fondsstandort und die damit zu erwartende Neugründung von Fondsleitungen und Anlagegesellschaften mit Mehreinnahmen zu rechnen. Zudem sei davon auszugehen, dass die Banken, Vermögensverwaltungsgesellschaften, Treuhänder und Fondsmanager von einer solchen Entwicklung profitieren und einen Mehrertrag erwirtschaften können. Dies sei wiederum mit höheren Steuereinnahmen aus diesen Bereichen verbunden. Ich unterstütze diese Vorlage und bin für Eintreten.Abg. Heinz Vogt:
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete.
Der vorliegende Bericht und Antrag der Regierung zur Abänderung des Steuergesetzes hat mich etwas überrascht. Man kann es natürlich positiv aber auch negativ sehen, je nach Blickwinkel.
Ich hätte mir gewünscht, dass die die Regierung vorab dem Landtag einen ganzheitlichen Bericht über die zukünftige Ausrichtung der Steuerpolitik vorlegt und nicht mit Einzelmassnahmen vorprescht. Dieser Bericht ist schon lange überfällig und viele Kreise warten schon lange darauf.
Meine Frage diesbezüglich an den Herrn Regierungschef: Welche Stossrichtung verfolgt die Regierung diesbezüglich und bis wann kann der Landtag mit einer entsprechenden Berichterstattung rechnen?
Ich stelle diese Frage nicht ohne Hintergedanken, da mit dem vorliegenden Bericht und Antrag dem Fondsplatz Liechtenstein eine wesentliche Verbesserung zugestanden wird, währenddem andere Kreise in unserem Land schon längst auf Zeichen der Regierung in ihrem eigenen Wirkungskreis warten. Darf ich diese Vorlage als Politik der kleinen Schritte verstehen - oder was dürfen wir von der Regierung in der Zukunft dann erwarten? Ist dieser Bericht das Signal, dass sich alle Interessenvertreter nun baldmöglichst ihre Pfründe sichern sollten, um am Schluss nicht als Verlierer dazustehen? Ist dieser Bericht und Antrag gar eine Aufforderung, bei der Regierung vorstellig zu werden?
Man muss sich auch bewusst sein, dass diese Vorlage gewisse Einnahmenausfälle in der Höhe von rund CHF 2 bis CHF 7 Mio. nach sich bringen werden, aber gleichwohl in der Zukunft entsprechende Mehreinnahmen aufgrund der Verbesserung der Rahmenbedingungen erwartet werden.
Etwa diese Summe soll auch bei der laufenden IV-Revision eingespart werden und dies ist in der Finanzplanung
bei den Entlastungsmassnahmen auch künftig auch so kalkuliert und kommuniziert. In der gleichen Finanzplanung ist aber mit keinem Wort von den Einnahmenausfällen aus der vorliegenden Vorlage zu lesen. Ich nehme mal an, dass die Stossrichtung dieser Vorlage bereits im letzten Herbst bekannt war und ich frage mich hier, ob ich mich auf die Aussagen der vorgelegten Finanzplanung überhaupt verlassen kann. Auf der einen Seite verlangen wir Einsparungen im Sozialbereich, auf der anderen Seite verzichten wir auf bestehende Einnahmen. Ein kleiner Widerspruch, müsste man meinen. Meine Frage hierzu: Warum erschien dieser wesentliche Punkt nicht in der letzten Finanzplanung?
Ich glaube, auch die Regierung hat die Aufgabe, allen Beteiligten - sei es Bevölkerung, Wirtschaft und Politikvertreter - klar aufzeigen, dass die von ihr vorgeschlagenen Massnahmen wohl überdacht sind und in die richtige Richtung gehen und gesamthaft gesehen die verfolgte Wirtschafts- und Steuerpolitik längerfristig für uns alle positiv ist. Positiv in dem Sinne, dass Einnahmen für den Staat generiert werden, die dann für Staatsaufgaben und damit unter anderem auch für die Finanzierung des Sozialnetzes zur Verfügung stehen. Positiv in dem Sinne auch, damit nicht der Eindruck entsteht, dass auf dem Buckel der Schwächeren gespart wird. Diesbezüglich müssten wir als Volksvertreter zumindest konzeptionell wissen, welches die längerfristig von der Regierung verfolgten Ziele in der Fiskalpolitik sind. Die Neuordnung der Fiskalpolitik im Rahmen einer Revision des Steuergesetzes ist im Regierungsprogramm auf Seite 6 auch explizit vorgesehen. Ich möchte somit nochmals höflich anfragen, welchen Zeitrahmen sich die Regierung in dieser Frage gesetzt hat.
Dies meine grundsätzlichen Überlegungen zu dieser Vorlage. Ich erlaube mir noch spezifisch auf den Inhalt dieses Berichtes und Antrages einzugehen.
Unabhängig von meinen vorgehenden Ausführungen - und dies ist auch kein Widerspruch - geht der vorliegende Vorschlag zur Abänderung des Steuergesetzes in der Besteuerung von Investmentunternehmen aber in die richtige Richtung und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandortes als Teil des Finanzplatzes. Der Fondsplatz Liechtenstein steht mit anderen Fondsstandorten in einem harten Wettbewerb. Deshalb scheint es mir folgerichtig, dass als Folge der im letzten Herbst beschlossenen wesentlichen Verbesserungen beim IUG auch Anpassungen in der Besteuerung dieser Fonds zu erfolgen haben. Ökonomisch mutet dies vielleicht für einige etwas sonderbar an, lässt sich aber ohne weiteres begründen, da mit der Prosperität des Fondsstandortes als Teil des Finanzplatzes sich in Zukunft auch die entsprechenden direkten und indirekten Einnahmen positiv entwickeln werden. Macht man hingegen nichts, geht mehr Substrat weg oder kommt erst gar nicht in unser Land herein. Damit verbunden sind auch die entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette von A-Z, A wie Arbeitsplätze und Z wie Zulieferer, wobei ich hier zum Beispiel das Gewerbe meine.
Die vorgesehene Gesetzesanpassung beseitigt aber auch die Ungleichbehandlung bei der Besteuerung der Investmentunternehmen, da in Zukunft die Gewinne der Fondsleitung in der Form einer eigenen Rechtspersönlichkeit oder aber als Teil der Anlagegesellschaft gleich besteuert werden. Dies ist meinerseits im Sinne der Gleichbehandlung absolut zu begrüssen.
Was ich nicht ganz nachvollziehen kann sind die Übergangsbestimmungen in der Besteuerung. Dabei wird vorgeschlagen, die Gesetzesanpassungen und damit die Besteuerungsregeln für Investmentunternehmen per 1.7.2006 in Kraft zu setzen. Dies bedeutet somit, dass ein Steuersplitting bei den besagten Anlagegesellschaften vorgenommen werden müsste - ich meine hier in Bezug auf das verwaltete Vermögen - sechs Monate steuerfrei und sechs Monate besteuert.
Dies scheint mir auch in der Praxis etwas schwierig zu bewerkstelligen sein, da ja de facto zwei Steuererklärungen und damit zwei Abschlüsse eingereicht werden müssten. Ich rege doch an, dass man dies auf die zweite Lesung überdenken sollte. Die Besteuerung für diese Gesellschaften wäre rückwirkend auf den 1.1. oder für die Zukunft auf den 1.1.2007 zu regeln. Was hat die Regierung bewogen, diesen Lösungsansatz zu wählen? Ich wünsche hier noch entsprechende Erläuterungen.
Des Weiteren möchte ich noch auf einen weiteren Punkt eingehen, der in der Vorlage nicht aufgenommen wurde, aber gleichzeitig geregelt werden könnte.
Die Befreiung von Anlagevermögen, von Anla-
gefonds, von der Couponsteuerpflicht könnte meiner Meinung nach explizit in Art. 88 d Abs. 3 des Steuergesetzes aufgenommen werden. Art. 88e bis 88i des Steuergesetzes wurden anlässlich der Reform von 1996 dahingehend geändert, dass die Bestimmungen bezüglich der Couponsteuerpflicht bei Anlagefonds aufgehoben wurden. Trotzdem ergibt sich meiner Meinung nach nirgends im Gesetz, dass dem auch so ist und eigentlich Art. 88d Abs. 3 des Steuergesetzes widerspricht. Ich bitte die Regierung zu überprüfen, ob hier nicht Handlungsbedarf im Sinne der Rechtssicherheit besteht. Zumindest möchte ich festgehalten haben, ob die Steuerbefreiung der Anlagefonds von der Couponsteuer auch die Meinung des Gesetzgebers ist.
In diesem Sinne beantrage ich auch Eintreten auf diese Vorlage und danke allen Beteiligten für ihre Bemühungen.
Stv. Abg. Wolfgang Marxer:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren. Die Beweggründe für diese Gesetzesänderung sind offensichtlich. Die fiskalische Ungleichbehandlung rein aufgrund der Unternehmensform für Firmen mit identischem Zweck soll aufgehoben werden und die Abschaffung der Kapitalsteuer auf dem Anlegervermögen. Teil 1: Diese Vereinheitlichung der Besteuerung von zwei Unternehmensformen mit identischem Zweck ist sachlich begründet und sicherlich unbestritten. Teil 2: Die Abschaffung der Kapitalsteuer auf dem Anlegervermögen schmerzt auf der Seite der Einnahmen unter «Besondere Gesellschaftssteuer». Beträge von CHF 7,5 Mio. und mehr sind für unseren Staatshaushalt kein Bagatellbetrag. Steuern sind ein ganz wesentlicher Teil des internationalen Standortwettbewerbs bei Fondsplätzen. Das Fondsgeschäft ist wahrscheinlich die erfolgreichste und innovativste Entwicklung für den gesamten Finanzplatz Liechtenstein seit der Krise Ende der 90er Jahre. Gerade die Schweiz als einer der direkten Mitbewerber im Finanzgeschäft beklagt, dass in deren Anlagegesetz wichtige Rahmenbedingungen fehlen, Versäumnisse und verpasste Chancen vorkamen. Und dies hat zum Beispiel dazu geführt, dass die Schweiz heute der grösste Fondsproduzent in Luxemburg ist. Dies alles soll zweierlei zeigen:a) Die wachsende Bedeutung des Anlagefondsgeschäfts, ein Bereich, den gerade die Finanzplätze wie Liechtenstein und die Schweiz mit ihrer Spezialisierung im Private Banking in der Vergangenheit etwas verschlafen hatten und b) die internationale Konkurrenz und damit Rahmenbedingungen als unabdingbare Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit.In diesem umkämpften Umfeld und trotz dieser bescheidenen Steuern hat sich der Fondsplatz Liechtenstein seit seinen Anfängen Mitte der 90er Jahre und vor allem seit dem Jahre 2000 hervorragend entwickelt. Das Anlagevolumen aller Anlagefonds in Liechtenstein lag im Jahr 2000 bei rund CHF 3 Mia., stieg bis im Jahr 2003 auf CHF 11 Mia. und liegt heute bei CHF 22 Mia. und hat sich zu einem wichtigen Pfeiler der Finanzindustrie entwickelt, eine Diversifikation des Finanzleistungsplatzes ermöglicht und Banken und Versicherungen beziehen heute das Fondsgeschäft in ihre strategischen Überlegungen mit ein, einmal ganz abgesehen von den rund 30 tätigen Fondsgesellschaften, welche Gründung und Administration anbieten. Im Lichte dieser Entwicklung im Zusammenhang mit dieser Vorlage davon zu sprechen, dass die Abschaffung der Kapitalsteuer so nötig ist, um künftig überhaupt bestehen zu können, erachte ich als etwas gar dramatisierend. Aber fehlende Doppelbesteuerungsabkommen mindern für den Promotor und den Anleger die Attraktivität bei Anlagen in liechtensteinische Investmentunternehmen. Und dabei geht es wohl eher um die Nennung dieser Steuer als um deren absolute Höhe. Bei Annahme dieser Vorlage entstehen also dem Staatshaushalt Einnahmenausfälle von rund CHF 7 bis CHF 10 Mio..Gemäss Protokoll der Finanzkommission ist die Regierung der Ansicht, dieser Einnahmenausfall könne verkraftet werden, da langfristig von einer Kompensierung dank Steigerung der Attraktivität Liechtensteins als Fondsstandort zu rechnen sei. Ich erachte dies als sehr optimistisch, dass dieser Ausfall nur dank des Wachstums in diesem Zweig bzw. der Wertschöpfung daraus in naher und mittlerer Zukunft realisiert wird. Es gibt Berechnungen, wie hoch die Wertschöpfung aufgrund des Anlagevermögens ist und demzufolge müsste das Anlagevermögen um X Milliarden ein höheres Wachstum aufweisen als es in den letzten 6 Jahren hatte, damit solche Steuerausfälle kompensiert werden könnten. Wie viel Wachstumsimpulse damit erzielt werden sollen, auch darüber liesse sich trefflich debattieren. Ich sehe aber die Sinnhaftigkeit dieser Vorlage bzw. die Abschaffung dieser Kapitalsteuer. Hier erfährt die Finanzbranche ein grosses Entgegenkommen. Genau diese florierende Branche kommt in den Genuss und mag zumindest in anderen Wirtschaftszweigen mit etwas Neid zur Kenntnis genommen werden. Gemäss Kapitel III der Vorlage, den Vernehmlassungen, wurde auch die Gewerbe- und Wirtschaftskammer und die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer zur Vernehmlassung eingeladen. Im Ergebnis ist deren Stellungnahme nicht erwähnt. Hier möchte ich den Herrn Regierungschef fragen, ob von diesen beiden Verbänden keine Stellungnahme eingereicht wurde. Mit der gesamten Vorlage ging es der Fondsbranche nicht um eine Steuerermässigung, sondern um eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit - und dem soll mit dieser Vorlage entsprochen werden. Dies zeigt aber auch, wie isoliert diese Massnahme ist und dass man sich um eine Kompensation der Ausfälle gar keine Gedanken macht. Und dies bei all den Beschwörungen, dass Sparübungen so dringend nötig sind. Dennoch: Im Sinne des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit und einer Anpassung an internationale Standards befürworte ich ein Eintreten auf diese Vorlage.Abg. Günther Kranz:
Danke, Herr Präsident. Die wesentlichen inhaltlichen Ausführungen sind erfolgt. Meine Anmerkung fällt kurz aus: Auf Seite 17 des Berichts wird ausgeführt, dass die Steuereinnahmen aus der Besteuerung des verwalteten Vermögens im Rechnungsjahr 2003 CHF 2,3 Mio., im Rechnungsjahr 2004 CHF 2,7 Mio. sowie im Rechnungsjahr 2005 CHF 7,5 Mio. betragen haben. Somit ist durch die vorgesehene Abschaffung der Kapitalsteuer auf das verwaltete Vermögen mit Mindereinnahmen im Bereich der besonderen Gesellschaftssteuer in den vorerwähnten Millionenbeträgen zu rechnen. Die Erträge aus der besonderen Gesellschaftssteuer fliessen zum grössten Teil in den Finanzausgleich und bilden dort eine wesentliche Grösse. Nun sollen am Beispiel des Rechnungsjahres 2005 CHF 7,5 weniger in die Gesamteinnahmen des Finanzausgleichs und somit davon 15% weniger in die Verteilung fallen. So macht dies für die Finanzausgleichsgemeinden nebst anderen in Erwägung gezogenen Einnahmenkürzungen wieder einige Hundertausend Franken aus und das ist im Gesamtpaket der Entflechtung nicht unwesentlich. Solche relevanten Steueränderungen sollten in ihrem Zusammenhang bzw. in ihren Folgen im Bericht und Antrag auch ausgeführt werden. Das trägt zu Transparenz bei. Ich wünschte mir, dass die Konsequenzen auch für den Finanzausgleich offen aufgezeigt worden wären. Danke.Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Herr Regierungschef, bei allem Verständnis, die liechtensteinische Fondsindustrie zu stärken, es mutet schon etwas seltsam an, dass Sie zwar anlässlich der aktuellen Finanzplanung von Einsparungen von CHF 7 Mio. bei der IV ausgehen, die Mindereinnahmen von vermutlich mehr als CHF 7 Mio., die aus der Abänderung des Steuergesetzes vermutlich resultieren werden, aber nicht berücksichtigen. Man könnte, wenn man wollte, also daraus den Schluss ziehen, dass Sie eher bereit sind, bei der IV Geld zu sparen als in einem boomenden Bereich, nämlich im Fonds- und Investmentgeschäft auf Steuereinnahmen zu verzichten. Aus dem Bericht und Antrag entnehme ich, dass Sie sich mit der entsprechenden Thematik sehr intensiv auseinander gesetzt haben und eine entsprechende Gewichtung vorgenommen haben. Dennoch stelle ich mir schon die Frage: In welche Richtung soll es in Zukunft gehen? Werden wir in Zukunft eine freiere Steuerpolitik erhalten? Und wer wird schlussendlich davon profitieren können? Danke schön.Abg. Arthur Brunhart:
Danke, Herr Präsident. Auf Seite 7 des Berichtes und Antrages wird ausgeführt, dass das Fondsrecht das EU-Recht konsequent umsetze, dass es aber gleichzeitig von einer liberalen Grundhaltung geprägt sei. Bekanntlich gehört zu einer liberalen Grundhaltung auch die Komponente des sozialen Ausgleichs. Nun sollen die Vorteile des Vorrechtes im Rahmen der Eliminierung angeblicher steuerlicher Standortnachteile durch fiskalische Massnahmen zusätzlich verstärkt - sprich die Kapitalbesteuerung bei verwalteten Vermögen bei liechtensteinischen Investmentunternehmen abgeschafft werden. Das bedeutet den Verzicht des Staates auf legitime Einnahmen. Zwar ist es eine sehr edle Absicht, den Steuerzahler zu entlasten. Man sollte aber zuerst diejenigen entlasten, die es nötig hätten, und nicht diejenigen, die es nicht so nötig haben. Die vorgeschlagene Entlastung ist umso befremdlicher, als das Fondsrecht - wie auf Seite 7 auch ausgeführt - ich zitiere: «Echte und überzeugende Vorteile biete», also nach meiner Interpretation geeignet ist, sich im Markt erfolgreich zu behaupten und durchzusetzen. Ohne nun die moralische Keule zu schwingen oder in Populismus zu verfallen, möchte ich es nicht verhehlen, dass ich es für fragwürdig halte, wenn jene, die von den Rahmenbedingungen ganz eindeutig und echt profitieren, woran ich grundsätzlich nichts auszusetzen habe, nun zusätzlich noch von den Steuern befreit werden sollen. Wir haben ja von den Abgeordneten Alois Beck und Wolfgang Marxer gehört, dass Luxemburg - der erfolgreichste Mitbewerber auf dem europäischen Markt in diesem Bereich - diese Steuern eben kennt. Auf der andern Seite werden ja schwindende Einnahmen und die Ebbe in der Kasse beklagt. Man ist gezwungen - auch das wurde vom Abg. Jürgen Beck schon erwähnt - bei Sozialwerken wie der IV zu sparen.Dass nun aber Zückerchen an Vermögende verteilt werden sollen ist ein Stein des Anstosses. Das hat mit der liberalen Forderung der Steuergerechtigkeit, dass nämlich jeder gemäss seinen Möglichkeiten etwas beisteuern soll, wenig zu tun. Eine solche Steuergerechtigkeit ist meines Erachtens sowieso nur im Rahmen einer generellen und konsequenten Überprüfung der Steuergesetzgebung zu erreichen. Ich halte grundsätzlich wenig davon, dass man ab und zu aus dieser umfassenden Materie etwas herauszupft und unnötige Steuergeschenke verteilt. Die Frage steht im Raum - der Abg. Wolfgang Marxer hat sie auch gestellt: Wo bleibt die sozialverträgliche Kompensation dieser Ausfälle? Danke. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Besten Dank, Herr Präsident. Was wir insbesondere bei den letzten Voten jetzt gehört haben, ist dieses vermeintliche Spannungsfeld zwischen Wirtschaft und Sozialpolitik. Für mich besteht dieses Spannungsfeld allerdings in erster Linie kurzfristig. Wenn man das langfristig anschaut, ist eine gute Wirtschaftspolitik für jeden Arbeiter und jede Arbeiterin essenziell, damit sie auch einen Job und somit dann langfristig auch ein Einkommen haben. Insofern besteht für mich dieses Spannungsfeld langfristig nicht. Auch die Aussage, dass Luxemburg ja mit einer geringeren Steuer als bei uns sehr erfolgreich ist, die ist sicher richtig. Allerdings muss man hier berücksichtigen, dass Luxemburg natürlich eine Marktleaderposition hat. Und wenn man einmal auf dieser führenden Position ist, hat man natürlich eine Position der Stärke. Liechtenstein befindet sich auf ganz einem anderen Niveau und ist wirklich diesem internationalen Wettbewerb ausgesetzt. Wenn wir diese für die Zukunft sehr attraktive Branche oder diesen Zweig wirklich fördern wollen, dann glaube ich, hat die Regierung hier den richtigen Schritt gesetzt. Ich auf jeden Fall bin der Meinung, dass wir aufgrund der Verletzlichkeit des Finanzplatzes unbedingt schauen müssen, dass wir ihn diversifizieren. Und es hat sich gezeigt, dass unter anderem mit der Förderung der Fonds eine solche Diversifizierung in einem sehr attraktiven Feld möglich ist. Aus diesem Grund heraus bin ich der Meinung, dass die Regierung hier nach der Revision des IUG nun den zweiten und folgerichtigen Schritt gesetzt hat und am Schluss, glaube ich, langfristig der ganze Staat davon profitieren wird. Das ist zumindest meine Überzeugung. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte zuerst einige grundsätzliche Ausführungen machen, bevor ich dann auf einige Fragen, die konkret zum Gesetz gestellt wurden, antworten möchte. Ich bin auch sehr erstaunt, welche Zusammenhänge hier zwischen dieser Vorlage, dem Sozialstaat und der sozialen Gerechtigkeit hergestellt wurden. Ich bin überzeugt, dass das zum Teil auch gegen besseres Wissen gemacht wurde. Ich glaube, wir können mit dieser Materie nicht so umgehen, dass auf der einen Seite der Sozialstaat oder konkrete bevorstehende Gesetzesrevisionen gegen diese Steuervorlage ins Feld geführt werden, die übrigens gerade in der Invalidengesetzgebung Handlungsbedarf zeigen. Handlungsbedarf wird dort aufgezeigt, weil Leistungen zum Teil einfach ausgerichtet werden, die so gemäss Überzeugung der Regierung nicht richtig sind. Welches sind denn die Gründe, warum diese Steuervorlage jetzt in den Landtag kommt? Die Gründe wurden von verschiedenen Votanten genannt. Erstens einmal ist es, glaube ich, unbestritten und richtig, dass wir in allen Bereichen ein Steuerrecht haben sollen, das rechtsformneutral ist. Es ist nicht einsehbar, dass Investmentunternehmen in Form von Anlagefonds und Investmentunternehmen in Form von Anlagegesellschaften unterschiedlich besteuert werden, und dass damit durch die Steuergesetzgebung die entsprechenden Anleger in eine Richtung gelenkt werden. Es sollte an und für sich unbestritten sein, dass wir hier gleiche Massstäbe anlegen und ansetzen. Und das will diese Vorlage. Und als Zweites möchte diese Vorlage nichts weiter, als konsequent in die Richtung weiterzugehen, den Finanzplatz zu diversifizieren und gerade den Fondsplatz Liechtenstein zu stärken. Wir haben ein modernes Investmentunternehmensgesetz. Das wird quer durch Europa von Fachzeitschriften auch dementsprechend hervorgehoben und wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Und was tun wir damit? Damit schaffen wir die Voraussetzungen für eine verantwortbare Sozialpolitik und nichts anderes. Wir müssen doch langfristig die Einnahmen sichern, damit wir mit diesen Einnahmen auch eine vernünftige Sozialpolitik betreiben können. Und der Regierung hier vorzuwerfen, nur weil sie hier schnell reagiert hat - das stimmt - weil sie hier auf diese Wettbewerbssituation nun in relativ kurzer Zeit reagiert hat und hier eine Vorlage bringt, ihr vorzuwerfen, dass sie dann praktisch das Augenmass verliert, dass sie hier einseitig Geschenke verteilt, das ist unsachlich, das ist wohl populistisch, das mag bei den Medien gut ankommen. Aber das dient der Sache nicht. Meine Damen und Herren, es geht hier darum, dass wir den Fondsstandort Liechtenstein für die Zukunft stärken. Ich bin überzeugt, das ist der richtige Weg. Wir werden dem Finanzplatz das eine und andere auch in Zukunft zumuten müssen. Und wir haben auch in der Vergangenheit Gesetzesänderungen und Verträge geschlossen, um den Finanzplatz Liechtenstein international abzusichern, ihm Zukunftsoptionen zu eröffnen, ihn aber auch in der einen oder anderen Form einzuschränken, einzugrenzen. Und das waren durchaus keine Geschenke für die Finanzintermediäre, sondern hier waren grosse Anstrengungen notwendig, um dann die entsprechenden Arbeiten zu leisten und diese Umstrukturierung auch anzugehen. Die Regierung möchte eines sicher nicht: Sie möchte sicher mit dieser Gesetzesvorlage nicht bestimmten Leuten Geschenke verteilen, sondern sie möchte die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes für die Zukunft sichern, und das in einem Bereich, der europäisch anerkannt ist, wo wir europäisches Recht umsetzen und wo wir uns dem Wettbewerb stellen. Und da können wir noch so sehr innenpolitisch diese Vorlage mit dem Sozialstaat verbinden. Wir können noch so sehr kurzfristig Einnahmen-ausfälle beklagen, aber wir haben auch langfristige Politik zu betreiben. Wir haben auch eine langfristige Absicherung und Weiterentwicklung des Finanzplatzes zu betreiben. Und deshalb bin ich zu hundert Prozent der Überzeugung des Landtagsvizepräsidenten, dass genau in der langfristigen Perspektive wir den Sozialstaat am besten absichern, indem wir Einnahmen generieren, auch wenn wir damit kurzfristige Ausfälle in Kauf nehmen. Eines muss ich Ihnen zugestehen: Diese Gesetzesvorlage ist nicht über Jahre hinweg vorbereitet worden. Wir beobachten die Wettbewerbssituation sehr genau und wenn sich Handlungsbedarf ergibt, dann handeln wir auch kurzfristig. Und hier haben wir kurzfristig gehandelt, aber nur deshalb, weil wir sicher sind, dass das der richtige Schritt auch in die richtige Richtung ist. Und ich möchte auch für die Zukunft mir und auch der Regierung vorbehalten, dass wir die Vorteile des Kleinstaates nützen, damit wir auch kurzfristig Gesetzesänderungen machen können. Das unterscheidet uns von grossen Staaten. Da ist unsere Wettbewerbssituation eine bessere, als die in grossen Staaten, wo das ganze Prozedere beträchtlich länger geht. Wohin geht das Steuerrecht? Wir werden auch in Zukunft immer wieder partielle Steuerrechtsänderungen haben. Denn wenn wir auf das verzichten würden, dann würden wir auf die Flexibilität verzichten. Ich habe schon im letzten oder vorletzten Landtag Auskunft gegeben, dass die Regierung die Einführung einer umfassenden Einkommensbesteuerung überprüft, dass das rechtsgutachterlich in Auftrag gegeben worden ist. Inzwischen sind diese Rechtsgutachten beim Ressort Präsidium eingetroffen. Es werden noch einige Abklärungen gemacht, damit nachher der politische Prozess in Gang gesetzt werden kann, damit wir nachher eine erste Vorlage haben, die wir dann in den politischen Prozess geben können, damit über das ganze Steuerrecht diskutiert werden kann. Aber das ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Wenn wir von einer umfassenden Einkommensbesteuerung sprechen, dann geht es auch darum, dass dasselbe Substrat einmal besteuert wird, also dass es nicht mehr eine allgemeine Vermögenssteuer gibt, sondern dass im Prinzip nur noch dieses Substrat, das neu dazukommt, besteuert wird. Ich bin überzeugt, dass es gelingen wird, den politischen Prozess in diesem Jahr, nachdem diese Vorabklärungen getroffen sind, in Gang zu setzen. Aber auch in diesem Gesamtrahmen passt diese Gesetzesänderung sicher und geht sicher nicht in die falsche Richtung. Mir ist es wichtig, hier schon auszuführen, dass die Regierung immer wieder, auch in ihrem Regierungsprogramm sich dazu bekannt hat: Wenn sie Sozialreformen vornimmt, dann sind das Reformen, die eben auch sozialverträglich sein müssen. Und da haben wir Handlungsmöglichkeiten in Liechtenstein. Ich denke mir, es wäre nicht richtig, dass eine Gesellschaft, ein Land, gerade in der finanziellen Situation von Liechtenstein, Reformen zu Ungunsten der sozial Schwachen macht. Das ist nicht verantwortbar, das machen wir auch nicht. Es gibt aber genügend Handlungsfelder auch im Bereich des Sozialstaates, die wir untersuchen müssen und wo wir uns schon überlegen müssen, inwieweit wir Sozialleistungen flächendeckend auch an diejenigen verteilen, die diese Sozialleistungen nicht notwendig haben oder wo eben Doppelleistungen erbracht werden. Die Richtung dieser Vorlage ist eine klare Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes. Von einzelnen Votanten wurde aufgeführt, dass der Fondsplatz sich hier schon sehr gut entwickelt, dass das Anlagevolumen enorm zugenommen hat. Das stimmt, das ist richtig. Es freut uns auch, dass der Fondsplatz sich gut entwickelt. Nur müssen wir die ganze Situation auch relativieren. Wenn wir das Anlagevolumen anschauen, dann müssen wir auch daran denken, dass zum Teil doch erhebliches Anlagevolumen von Banken wieder repatriiert wurde, hier nach Liechtenstein geholt wurde. Das scheint hier natürlich auf. Und zweitens dürfen wir auch die gute Börsenlage in den letzten Jahren nicht vergessen. Die hat natürlich dieses Anlagevolumen auch wachsen lassen. Uns geht es aber ganz wesentlich darum, dass wir neu Gelder akquirieren und dementsprechend die Entwicklung des Fondsplatzes stärken. Und da haben wir die Situation, dass diese Kapitalbesteuerung tatsächlich ein Nachteil ist, ein Nachteil, der sich immer mehr auswirkt. Und gerade unsere umliegenden Staaten Österreich, Schweiz und Deutschland kennen diese Kapitalbesteuerung nicht. Luxemburg kennt sie in einem sehr verminderten Ausmass, das geht bis gegen Null, je nachdem, welche Form man hier wählt. Und deshalb scheint uns diese Korrektur im Steuerrecht unumgänglich zu sein, damit der Fondsplatz sich vor allem auch in Zukunft positiv entwickelt. Und davon werden wir profitieren. Wir werden diesen Einnahmenausfall nicht von heute auf morgen mit Mehreinnahmen in anderen Bereichen, also bei der Kapital- und Ertragssteuer, ausgleichen können. Das wird hier im Bericht und Antrag auch offen gelegt, das wird transparent gemacht. Wir können auch nicht von diesen CHF 7,5 Mio. Ertragsausfällen ausgehen. Das wird im Bericht und Antrag auch aufgeführt, da sind 2005 Steuervorschreibungen in der Höhe von CHF 2,1 Mio. mit drin enthalten. Insgesamt in den letzten drei Jahren handelt es sich aber - und das muss offen gesagt werden - um rund CHF 4 Mio. Steuereinnahmen aus der Kapitalbesteuerung. Und die wollen wir durch vermehrte Akquirierung, durch eine positive Entwicklung des Finanzplatzes ausgleichen. Ich denke mir, die strategische Ausrichtung habe ich genannt. Die rechtsformneutrale Ausgestaltung des Steuerrechtes habe ich auch genannt. Ich bitte Sie einfach, wenn Sie sich mit der Vorlage befassen, auf die Schlagworte zu verzichten. Einerseits haben wir eine IV-Revision, wo Einsparungen gemacht werden sollten, andererseits - und das wird dann gegenübergestellt - haben wir die gleichen Mindereinnahmen mit dieser Gesetzesänderung bei den Investmentunternehmen. Hier denken wir an Entwicklungen. Hier denken wir an die Weiterentwicklung des Finanzplatzes Liechtenstein. Was den Finanzausgleich anbelangt, den können wir so auch nicht genau benennen. Zum Beispiel hatten wir im letzten Jahr erheblich höhere Einnahmen bei den «Besonderen Gesellschaftssteuern». Auch diese Mehreinnahmen haben wir nicht budgetieren können. Also da werden die Gemeinden auch wieder profitieren. Und wenn wir die Gesamtsteuereinnahmen betrachten, so ist es sowieso sehr schwierig, die einzelnen Steuerarten sehr genau in der Budgetierung zu treffen. Wenn wir dann aber insgesamt über die Steuereinnahmen Bilanz ziehen, dann sehen wir, dass wir in der Budgetierung immer sehr genau sind. Von daher können künftige Entwicklungen auch nicht im Detail jeweils vorausgesagt werden. Wir hatten ja sehr schwierige Diskussionen zum Beispiel hier in diesem Hohen Haus beim Abschluss des Zinsertragsbesteuerungsabkommens. Das wurde auch sehr unterschiedlich eingeschätzt für den Finanzstandort Liechtenstein. Inzwischen bin ich zumindest überzeugt, dass der Abschluss dieses Abkommens richtig war und dass der Finanzstandort insgesamt darunter nicht gelitten hat, sondern - das werden wir dann bei der Behandlung der Jahresrechnung auch sehen - dass die internationale Einbindung dieses Finanzstandortes und damit auch ein Stück weit die internationale Anerkennung einer zukünftigen Entwicklung dient. Wenn wir hier vom Ausgleich Sozialstaat und dann von dieser Steuervorlage sprechen, dann bitte ich Sie schon konkreter zu sagen, wo denn in Liechtenstein im Moment der Sozialstaat sehr schlecht ausgebaut ist, wo wir denn diese Ungerechtigkeiten haben, die es uns insgesamt nicht erlauben, auch längerfristige Steuerrechtsänderungen vorzunehmen und warum gerade so kritisiert wird, wenn wir hier eine Steueränderung vornehmen, die uns mittelfristig ja eine sehr positive Entwicklung erlaubt. Eine liberale Grundhaltung im Staat soll überall gelten - da bin ich einverstanden - aber ich sehe den Zusammenhang nicht, warum wir diese Steuerreform, wie sie hier vorgeschlagen wird, warum diese im Gegensatz zum liberalen Staat steht. Wenn ich das so verstehen muss, dass im Prinzip keine Einzelschritte mehr gemacht werden sollen, sondern immer nur umfassende Lösungen geboten werden können, dann müssen wir auf Flexibilität verzichten, dann wird das sicher auch entsprechende Nachteile haben. Hier geht es also nicht um Geschenke, hier geht es um notwendige Abänderungen. Hier geht es um Wettbewerbsfähigkeit, hier geht es um die Weiterentwicklung des Finanzplatzes. Die Beweggründe wurden genannt und ich denke mir, sie sind in der Vorlage auch eindeutig aufgeführt. Dann hat der Abg. Heinz Vogt noch eine konkrete Frage gestellt. Es geht um die Befreiung der Anlagevermögen von der Couponpflicht, ob die im Gesetz nicht detaillierter festgehalten werden soll. Ich habe mich dazu bei der Steuerverwaltung noch einmal erkundigt. Wir können das gerne dann auch in den Bericht aufnehmen, damit das festgehalten ist. Im Zusammenhang mit der Schaffung des Gesetzes über die Investmentunternehmen im Jahre 1996 wurde das Steuergesetz abgeändert und die Steuergesetzesänderung betraf vor allem die Aufhebung der Couponsteuer auf Anteilen von Anlagefonds. Das ist Art. 88 ff. Steuergesetz und den Anteilcoupons gleichgestellte Urkunden in Art. 88g Steuergesetz. Art. 88f und g Steuergesetz wurden deshalb aufgehoben. Dass die Couponsteuer auf Anteilen von Anlagefonds und den Anteilcoupons gleichgestellten Urkunden aufgehoben ist, geht auch klar aus dem Steuergesetz hervor. Denn wenn man das Steuergesetz und Art. 88f und 88g anschaut: Da wurde der jeweilige Sachtitel stehengelassen und Coupons von Anteilen an Anlagefonds, Treuhandzertifikaten und dergleichen aufgehoben. Und auch bei Art. 88g wurde die Sachüberschrift stehengelassen, den Anteilcoupons gleichgestellte Urkunden aufgehoben. Und deshalb erscheint es uns, dass auch im Gesetz eindeutig festgehalten ist, dass hier die Befreiung gegeben ist. Aber ich kann das gerne auf die 2. Lesung noch einmal aufführen, damit das auch in den Materialien dann enthalten ist und dementsprechend nachgelesen werden kann. Das meine allgemeinen Ausführungen zu dieser Gesetzesvorlage. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungschef. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Mir war so, dass einige Fragen mehr im Raum waren. Eine, die mir geblieben ist, ist eine Frage des Abg. Heinz Vogt, die mich auch interessiert, und zwar weshalb die hier aufgeführten Einnahmenausfälle - im Jahr 2005 entsprach dies immerhin CHF 7,5 Mio. wie im Bericht aufgeführt - in der Finanzplanung nicht aufgeführt wurden. Diese Frage ist noch nicht beantwortet und ich bitte um Erklärung dazu. Danke.Abg. Heinz Vogt:
Ich danke dem Herrn Regierungschef auch für seine Ausführungen. Ich glaube, wir müssen nicht immer gleicher Meinung sein. Es ist ja meine Aufgabe als Abgeordneter, hierzu eine differenzierte Meinung zu vertreten. Ich glaube, mir ging es ja auch nicht darum, diese Einzelmassnahme anzuzweifeln, sondern mir ging es wirklich darum, dass man ganzheitlich von einer Steuerrevision spricht, damit auch die Glaubwürdigkeit gegenüber allen Parteien gewahrt ist. Der Abg. Alois Beck hat es erwähnt: Strategie. Und das meinte ich eigentlich damit. Ich weiss bis heute nicht, welche Strategie die Regierung verfolgt. Sie haben nur das Einkommenssteuerrecht erwähnt - das ist aber nur ein Teil des Steuerrechtes. Im Regierungsprogramm ist auch vom Unternehmungssteuerrecht die Rede und das ist ein wichtiger Teil des Finanzplatzes. Das muss man sich bewusst sein. Und ich glaube, da wäre ich dann schon irgendwann froh in der nächsten Zeit, dass ich zumindest mal weiss, in welche Richtung es geht. Dann kann ich natürlich solche Einzelmassnahmen, die ich logischerweise als Vertreter des Finanzplatzes natürlich auch begrüsse, klarer erkennen oder die Stossrichtung klar beurteilen. Die Frage zur Finanzplanung, die Sie nicht beantwortet haben, hat der Abg. Henrik Caduff schon erwähnt. Es ist mir nicht ganz klar, wieso das in dieser kurzen Zeit nicht passiert ist. Die Finanzplanung war im November und jetzt haben wir April - und dazwischen war eine Vernehmlassung. Die Frage bezüglich Couponsteuer: Das begrüsse ich auch. Mir geht es wirklich darum, dass es die Meinung des Gesetzgebers ist, dass es in den Materialien drin wäre. Besser wäre es natürlich, wenn es im Gesetz explizit festgeschrieben ist. Und dazu habe ich schon verschiedene Meinungen gehört. Und die sind nicht gleich der gleichen Ansicht wie Sie jetzt. Zusammenfassend will ich nochmals sagen: Sie haben gesagt, Sie haben kurzfristig gehandelt und es ist auch eine Chance der Kleinheit unseres Landes. Das ist völlig richtig und klar und das muss man auch machen. Das ist ja auch ein Riesenvorteil unseres Landes. Aber es gibt einfach noch eine andere Seite. Und das sind Leute, die jetzt auf Zeichen der Regierung warten. Das sind Wirtschaftsvertreter, das sind Private und da gibt es in unserem Gesetz nun mal Ungleichbehandlungen. Und was denken diese Personen sich jetzt? Die sagen jetzt: Wir warten und warten auf Zeichen der Regierung. Die anderen preschen vor und denen wird es zugestanden, und wir stehen am Schluss mit leeren Händen da. Und das war auch meine Ausführung zum Votum und es war auch nicht eine Kritik, dass die IV-Revision nicht gewollt ist. Das sehe ich auch so. Ich bin in dieser Arbeitsgruppe dabei und da hat man ziemlich schnell festgestellt, dass da ein riesiger Bedarf vorhanden ist und der auch sozial abgefedert werden kann. Aber ich denke schon, dass man auch bei diesem Traktandum vielleicht ein bisschen eine andere Meinung hat und vielleicht auch einen anderen Gesichtswinkel aufzeigen darf. Danke schön. Abg. Franz Heeb:
Ich kann mich nicht zurückhalten, ich muss doch etwas dazu sagen. Ich meine, einzelne Äusserungen sind finanzwirtschaftlich und wissenschaftlich doch ein äusserst fragliches und ich meine fast abenteuerliches Looping, das hier gedreht wurde. Und zwar bei einer Abnahme bzw. auch längerfristigen Zunahme von Einnahmen hat das keinen direkten Einfluss auf spezifische Sozialausgaben. Das muss einfach festgestellt werden, weil es sich hier nicht um zweckgebundene Einnahmen handelt. Wenn es um soziale Gerechtigkeit und um eventuelle Umverteilung geht, so haben wir das gesondert zu betrachten, und zwar steuerlich auf der Einnahmenseite und sozial gerecht auf der Ausgabenseite. Sonst vergleichen wir Dinge miteinander, die in keinem direkten Zusammenhang stehen. Ich meine auch, dass es hier um den wichtigen Aspekt des Finanzplatzes und des Wirtschaftsstandortes geht. Und der sollte auch nicht sozial ausgespielt werden, weil ich denke, dass gerade unsere Volkswirtschaft und unser Sozialwesen sehr von unserem Standort auch profitiert hat. Danke. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Fakt ist - und das ist nun einmal so, nach einem sehr guten Jahr für die Finanzbranche werden hier CHF 7,5 Mio. pro Jahr den Investmentunternehmen geschenkt, gegeben oder ihre Wettbewerbsfähigkeit wird erhöht. Und gleichzeitig besteht aber die Forderung bei der IV, CHF 7 Mio. einzusparen. Dass die Massnahmen überprüft werden müssen, das ist ganz klar, aber die Forderung der CHF 7 Mio. ist nicht zuletzt auch auf Seiten vom Finanzminister oder von den Finanzen her ein Druck, der aufgebaut wurde. Es ist nun einmal so, dass gefordert wird, bei der IV zu sparen, und den Investmentunternehmen werden CHF 7,5 Mio. überlassen. Und damit habe ich und wahrscheinlich auch noch mehrere Menschen haben damit Mühe. Der Abg. Arthur Brunhart hat das in kultiviertere Worte wie ich gefasst, aber mir bleibt diese Erkenntnis. Ich vermisse - wie auch vom Abg. Heinz Vogt erwähnt - den ganzheitlichen Ansatz. Entweder fehlen die Leitlinien für solche Massnahmen oder sie sind hier einfach nicht ersichtlich. Danke. Abg. Rudolf Lampert:
Wenn Sie die Vorlage gelesen und auch verstanden haben, so ist Ihre Aussage schlichtweg falsch, dass den Investmentunternehmen hier etwas geschenkt wird. Es ist in keiner Weise so, dass die Unternehmen davon etwas profitieren, sondern es wird versucht, mit diesen Mitteln neue Kundengelder zu akquirieren und anzuziehen. Es wird nicht den Investmentunternehmen etwas geschenkt, denn diese werden nicht steuerbefreit, sondern es ist einfach so, dass hier versucht wird, ein boomendes Geschäft weiter boomen zu lassen und diese Gelder anzuziehen. Und der Herr Regierungschef hat schon angetönt, dass der Anstieg dieser Gelder zu einem grossen Teil auch aus Repatriierungen von Geldern stammen, die von Luxemburg oder anderen Finanzplätzen wieder nach Liechtenstein zurückgekommen sind aufgrund des sehr guten Investmentunternehmengesetzes. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Wir haben jetzt ein Lehrstück erhalten, wie eine gute Vorlage, die eigentlich vom Grundsatz her von allen Abgeordneten als sinnvoll, langfristig, wirtschaftspolitisch und sogar sozialpolitisch effektive Massnahme bestätigt wurde, wie diese Vorlage parteipolitisch zerredet wurde, zum Teil polemisch mit anderen Massnahmen, die der Staat ergreifen muss, verglichen wird, um an dieser Vorlage einfach doch etwas aussetzen zu können. Ich finde das schade. Ich finde es auch bedenklich, wenn ein Abgeordneter wie der Abg. Jürgen Beck das gesagt hat, hier auf einmal die sozialpolitische Ader entdeckt und sagt, diese Vorlage wäre ungerecht und sozial nicht verträglich. Dabei war er derjenige Abgeordnete, der sogar dagegen gestimmt hat, die Beiträge für die IV anzuheben, um noch mehr Druck in die IV-Revision hineinzulegen, um dort die so genannten «Tachinierer» - wie diese Personen auch immer bezeichnet wurden - unter Druck zu setzen, um eben die IV-Kosten zu reduzieren. Dieses sind meiner Meinung nach nicht die richtigen Argumente, um eine Vorlage, wie sie im Moment vorliegt, eben im Sinne einer gesamtwirtschaftlichen Weiterentwicklung durch den Landtag zu bringen und auch damit Absicherungen und Sozialverträglichkeit in Zukunft garantieren zu können. Ich finde das sehr schade. Allerdings begrüsse ich die Aussagen des Landtagsvizepräsidenten, der diese Vorlage wirklich mit den entsprechenden Worten gewürdigt hat, dass sie in der Sache notwendig, sinnvoll ist und langfristig eben die Erhaltung der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit garantiert. Danke. Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Zunächst möchte ich dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen danken. Es ist nicht so, dass ich die Beweggründe nicht verstanden hätte, sondern es ist mir auch um etwas ganz anderes gegangen. Und wenn der Herr Abg. Markus Büchel hier parteipolitisches Kalkül wittert, möchte ich sagen: Dem ist wirklich nicht so. Dass er mir eine soziale Ader zugesteht finde ich äusserst positiv. Mir ging es schlussendlich nur darum: Ich wollte eigentlich nicht Sozialpolitik und Steuerpolitik gegenüberstellen, sondern ich habe - wenn Sie mir richtig zugehört haben - in meinem Votum darauf hingewiesen, dass es mir seltsam erscheint, dass in der Finanzplanung, die doch für uns ein gewisser Rahmen, eine gewisse Richtlinie darstellt, diese Mindereinnahmen nicht berücksichtigt werden, auf der anderen Seite aber die CHF 7 Mio. Einsparungspotenzial von der IV vermerkt werden. Es sind noch andere Einsparungspotenziale in der Finanzplanung enthalten. Ich habe dies wirklich nur als Beispiel herausgezogen. Und wenn das so angekommen ist, dass ich meine so genannte «soziale Ader» plötzlich entdeckt hätte und diese nun gegen eine gute Vorlage ausspielen möchte, dann ist meine Botschaft sehr wahrscheinlich falsch angekommen. Ich habe ja nicht gesagt, dass ich gegen das Eintreten auf diese Vorlage bin, sondern ich habe mir lediglich erlaubt, einige kritische Anmerkungen zu machen. Und ich denke mir - das hat der Abg. Heinz Vogt auch so gesagt - man muss nicht unbedingt der gleichen Meinung sein, weil man kann verschiedene Meinungen haben, aber doch zu einem gemeinsamen Ziel kommen. Und man sollte nicht hinter jeden Aussage irgendwelche bösen parteipolitischen Hintergedanken vermuten. Danke. Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich glaube doch, dass es wichtig ist, das Grundanliegen nochmals kurz darzulegen. Und wie bereits ausgeführt wurde, gilt es auch für künftige Diskussionen, diesen angeblichen Gegensatz von Wirtschafts- und Sozialpolitik so zu relativieren, dass es eben langfristig kein Spannungsfeld gibt. Ich bin ganz im Sinne des bekannten Spruches der Überzeugung, dass eine gute Wirtschaftspolitik die beste Sozialpolitik ist - und das ist langfristig gemeint. Und in diesem Rahmen müssen wir diese Vorlage sehen. Es geht hier darum, dass wir - ich sage bewusst - für den Wirtschaftsplatz eine zukünftige, eine nachhaltige Basis mit kurzfristigen Mindereinnahmen schaffen. Das muss langfristig betrachtet werden. Beim Finanzplatz hat es immer geheissen: Wir müssen neue Standbeine finden. Das ist so ein neues Standbein und das müssen wir jetzt nachhaltig ausgestalten. Wir haben im Finanzplatz Bereiche, die international gesehen sehr verletzlich sind. Dies ist ein Bereich, der international harmonisiert ist und da kann man mit Faktoren wie Steuern usw. einzelne Vorteile noch herausholen. Und die anderen machen das ja auch. Wirtschaft ist kein Selbstzweck. Hier geht es ganz klar darum, dass wir die künftigen Einnahmen sichern. Und mit diesen künftigen Einnahmen wollen wir unseren Sozialstaat finanzieren - und das ist die direkte Verbindung. Ich glaube, das ist das Zentrale und deshalb hier kurzfristig von einem Gegensatz zu sprechen finde ich in der langfristigen Sicht fatal und das wird uns alle möglichen Reformschritte verunmöglichen. Mit einer solchen Argumentation kommen wir nicht weiter. Wie gesagt, in langer Sicht wird die gute Wirtschaftslage, die der Wirtschaftsplatz zur Sicherung des Sozialwesens braucht, beitragen müssen. Und wer das sonst machen sollte, weiss ich nicht. Und in diesem Sinne ist diese Vorlage zu verstehen. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe noch eine konkrete Frage zu beantworten, die ich leider vergessen habe - dafür entschuldige ich mich - nämlich die Frage nach der Finanzplanung. Dazu muss ich zweierlei sagen: - Erstens einmal kennen Sie - oder haben wir schon öfters den Zeitenlauf aufgeführt, wie das Budget bzw. die Finanzplanung entsteht. Die Finanzplanung entsteht nicht im November eines Jahres, auch nicht im Oktober eines Jahres, sondern wir haben hier Vorlaufzeiten. Die beginnt im Frühsommer und wird dann im Frühherbst fertig gestellt. Diese Massnahme war deshalb nicht enthalten, weil wir über die Weiterentwicklung der Investmentunternehmenspolitik zwar diskutiert haben, weil wir dann aber die Fakten praktisch im Herbst auf dem Tisch hatten, wurde diese Massnahme nach gründlicher Beratung auch mit den entsprechenden Fachverbändern kurzfristig umgesetzt, weil es uns notwendig erschien, dass wir in diese Richtung gehen und weil sie uns auch zur Stärkung des Fondsplatzes und seiner Entwicklung als notwendig erschien. Selbstverständlich hätte man auch formal argumentieren und sagen können: Warten wir noch ein Jahr, die nächste Finanzplanung beginnt im nächsten Jahr im Frühsommer, dann nehmen wir das in die Finanzplanung auf und kommen wir dann mit der Massnahme. Ich finde das nicht sinnvoll, aber das könnte man.
- Wenn wir dann schon von der Finanzplanung reden, dann muss ich sagen, dass wir genau auch durch die Finanzplatzpolitik in diesem Bereich Mehreinnahmen generieren, die über diese Einnahmenausfälle hinausgehen. Das haben wir auch nicht in die Finanzplanung aufgenommen, aber wir sehen, dass wir entsprechende Mehreinnahmen haben, sodass es insgesamt nicht zu einem Einnahmenausfall kommen wird, wenn wir die mittelfristige Finanzplanung anschauen.
- Ich frage Sie - und ich möchte Sie jetzt wirklich bitten zu antworten: Woher nehmen Sie denn immer diese CHF 7,5 Mio.? Es ist im Bericht und Antrag erklärt, wenn sie ihn gelesen haben, es ist erklärt, dass die CHF 7,5 Mio. aus dem Steuerjahr 2005 so nicht gesehen werden können, sondern dass hier Vorschreibungen in der Höhe von CHF 2 Mio. mit eingerechnet wurden und sich dann der Schnitt bei diesen rund CHF 4 Mio. bewegt. Ich habe das auch hier ausgeführt, aber bitte, das wollen sie nicht zur Kenntnis nehmen, sie brauchen diese Zahl, um sie dann einer möglichen IV-Revision gegenüberstellen zu können, obwohl wir ja hier letztendlich die Gesetzesvorlage noch nicht kennen. Dem sage ich nicht Sachpolitik.
Dann noch zu den Geschenken: Es geht darum, dass der Staat Liechtenstein seine Einnahmen mittel- und langfristig sichert, damit wir den Sozialstaat finanzieren können. Dazu braucht es Massnahmen und dazu müssen wir die Konkurrenzfähigkeit auch des Finanzplatzes absichern. Wenn wir das nicht tun, dann gefährden wir sozialstaatliche Errungenschaften und nicht mit Massnahmen, die in die richtige Richtung gehen. Und wenn es hier darum geht, eine Doppelbesteuerung abzuschaffen, ist es ja nicht so, dass wir die Vermögenssteuer abschafften, sondern hier soll es mit der Abschaffung der Kapitalbesteuerung liechtensteinischer Investmentunternehmen darum gehen, dass auf der Ebene des Anlegers die Doppelbesteuerung abgeschafft wird, dass das Vermögen nur einmal besteuert wird. Das ist auch ein vernünftiger Grundsatz. Auch das wurde auf Seite 8 des Berichtes ausgeführt. Betreiben wir doch ein Stückchen weit Sachpolitik, dann kommen wir auch weiter. Aber dann bitte ich einfach, diese Fakten auch zu berücksichtigen und dann bin ich gerne bereit, mich mit Ihnen zu streiten. Es sollen verschiedene Ansichten gelten und man kann auch verschiedene Ansichten haben. Wir sind dazu hier, um miteinander letztendlich eine Lösung zu finden. Wir können eine Lösung aber nicht auf Konstrukten erfinden, die nicht der Wirklichkeit entsprechen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten auf diese Vorlage doch unbestritten scheint, dann bitte ich mit der 1. Lesung zu beginnen.Art. 73 Bst. f wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 73 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 84 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 84 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 85 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 85 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 86 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 86 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt:
Danke schön, Herr Präsident. Ich möchte nicht unfreundlich werden, aber diese Frage haben Sie mir auch unterschlagen. Es geht um die Übergangsbestimmung, die das angesprochene Splitting betrifft. Wurde das bewusst gewählt? Ich sehe in der Praxis da schon ein gewisses Problem, weil da müssen die Gesellschaften - meiner Meinung nach - zwei Steuererklärungen basierend auf einem Zwischenabschluss und auf einem Jahresabschluss per Ende Jahr einreichen. Und wenn ich dann noch schaue, wenn vielleicht dazwischen noch Gesellschaften gegründet werden, wie soll dann das passieren?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich kann Ihnen diese Auskunft gerne auf die 2. Lesung geben. So weit mir aber bekannt ist, ist ja der Jahresabschluss nicht immer auf den 1. Januar, sondern es kommt auch darauf an, wann die Gesellschaft gegründet wird. Aber ich werde das noch einmal abklären lassen, damit ich Ihnen diese Auskunft dann auf die 2. Lesung geben kann.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuer - sprich Steuergesetz - in 1. Lesung behandelt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 14:45 Uhr. Dann erfolgt noch die Beantwortung der Kleinen Anfragen durch die Regierung, nachdem wir das letzte Traktandum der April-Landtagssitzung soeben erledigt haben. Besten Dank.
Mittagspause (von 12:55 bis 14:45 Uhr)
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