Abänderung des Heimatschriftengesetzes (Nr. 12/2006), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 26: Abänderung des Heimatschriftengesetzes. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 12/2006 steht zur Diskussion. Abg. Günther Kranz:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem Bericht und Antrag zur Abänderung des Heimatschriftengesetzes schlägt die Regierung eine Teilrevision vor, die vor allem die Angleichung an internationales, sprich EU-Recht zum Ziel hat. Die bestehenden maschinenlesbaren Pässe sollen durch solche mit einem elektronischen Chip ersetzt werden, auf dem so genannte biometrische Daten gespeichert sind. Dies mache das Reisedokument praktisch fälschungssicher und erleichtere langfristig gesehen die Reise ins Ausland entscheidend. Ein besonderes Problem kann sich daraus ergeben, dass biometrische Daten häufig Mehrinformationen enthalten als für die Identifikation benötigt werden, da sie Rückschlüsse auf Gesundheitsdaten oder Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft hervorgeht, enthalten können. Die Verwendung biometrischer Daten muss deshalb nur für klar definierte Identifikationszwecke und keinesfalls auch für andere - zum Beispiel privatrechtliche Zwecke, Versicherung, Gesundheitssystem etc. - möglich sein. Grundsätzlich sollten im Sinne der Verhältnismässigkeit nur solche biometrische Daten verwendet werden, die einzig dem Identifikationszweck gerecht werden. Damit können Missbrauchsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Durch eine Speicherung in einer zentralen Datenbank wird die Gefahr eines nicht zweckgerechten Umgangs mit biometrischen Daten erhöht. Je mehr Daten auf einem solchen Chip gespeichert sind und je mehr Personen diese einsehen können, desto eindringlicher stellt sich neben anderem die Frage nach dem Datenschutz. Im Einzelnen wirft der Bericht und Antrag der Regierung für mich folgende Fragen auf:- Auf Seite 7 des Berichtes entnehme ich, dass ein biometrischer Pass kurzfristig nur bei einer Reise in die USA Erleichterungen bringt. Ist es tatsächlich so, dass die internationale Entwicklung dahingeht, dass langfristig flächendeckend nur noch ePässe verlangt werden? Zudem steht diese Aussage in einem gewissen Widerspruch zum mittleren Absatz auf Seite 15 des Berichts, wo ausgeführt wird: «Selbst wenn der Chip nicht mehr funktionieren sollte, bleibt der Reisepass weiterhin ein gültiges Reisedokument, denn die herkömmliche Personenkontrolle kann weiterhin durchgeführt werden».
- Auf Seite 8 des Berichtes wird ausgeführt, dass sich die Herstellungskosten für das Passbüchlein im Wesentlichen um die Kosten für die Elektronik (Chip und Antenne) und für die auf den neuesten Stand gebrachten Sicherheitsmerkmale erhöhen. Für was braucht es eine Antenne? Nach meinem Laienverständnis wäre die Möglichkeit einer Satellitenüberwachung nicht totale Utopie.
- Auf Seite 16 unter Punkt 3.7 - Datensicherheit - wird ausgeführt, dass nur befugte Stellen unter Mitwirkung des Passinhabers / der Passinhaberin Zugang zu den Daten auf dem Chip haben. Ich frage mich: Wer sind die befugten Stellen? Das ist vor allem aus datenschützerischen Gründen möglichst genau zu definieren.
- Auf Seite 21 des Berichts zu Art. 18 - Kindereintragung - heisst es: «Um Eltern nicht in falscher Sicherheit zu wiegen, soll künftig ein Eintrag von Kindern in Liechtenstein nicht mehr möglich sein». Wenn zukünftig die Eintragung der Kinder in den Pass der Eltern nicht mehr möglich ist, so führt dies zu erhöhten Kosten sowohl für die betroffenen Familien als auch für den Staat, da mehr Pässe als bisher ausgestellt werden müssen. Ist dem so?
- Auf Seite 22 wird unter Art. 23 - Verweigerung der Ausstellung des Reisepasses - ausgeführt - ich
zitiere: «Die Ausstellung eines Reisepasses soll einer Person, gegen die bei einem liechtensteinischen Gericht ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens anhängig ist oder die wegen eines Verbrechens verurteilt worden ist und wo weitere im Gesetz angeführte Voraussetzungen erfüllt sind, verweigert werden können». Ein Verweigerungsgrund ist dann nur bei Verbrechen gegeben. Warum nicht auch bei Vergehen? Es handelt sich ja ohnehin um eine Kann-Vorschrift. So könnte den Umständen des Einzelfalls noch besser Rechnung getragen werden.
- Auf Seite 26 des Berichts wird ausgeführt, dass neu die Anträge auf Aufstellung eines Reisepasses nur noch beim Ausländer- und Passamt erfolgen. Bisher war es auch bei der Einwohnerkontrolle bei den Gemeinden möglich. Somit entfällt die Erstellung der Personenbeschreibung bei den Gemeinden. Meine Frage: Wurden die Einwohnerkontrollen dahingehend schon informiert? Wie und wann wird die Bevölkerung über diese Erneuerung unterrichtet?
Ich spreche mich für Eintreten auf die Gesetzesvorlage aus. Danke.Abg. Doris Frommelt:
Danke, Herr Präsident. Internationale Entwicklungen im Kampf gegen den Terrorismus führten zu Massnahmen der Verstärkung der Sicherheit der Reisedokumente. In diesem Zusammenhang veranlasst auch die neue Visa-Pflicht für die Einreise in die USA auch unser Land, eine gesetzliche Grundlage für die Ausgabe von biometrischen Reisepässen zu schaffen. Also konkret, das Heimatschriftengesetz entsprechend anzupassen. Gemäss Verordnung des EU-Rats vom 13. Dezember 2004 sind die Schengen-Mitgliedstaaten ebenfalls verpflichtet, mit einem Datenchip versehene Pässe, so genannte ePässe, auszustellen. Obwohl es für Liechtenstein keine rechtliche Verpflichtung zur Schaffung des ePasses innerhalb einer gegebenen Frist gibt, kann die Einführung dieses Passes aus praktischen Gründen begrüsst werden. Zum Begriff «Biometrie»: Im Lexikon lese ich, Biometrie ist die Lehre von der Messung an Lebewesen. Körperliche Merkmale sind unmittelbar mit der Person verbunden und ändern sich mit der Zeit nicht oder nur unwesentlich. Sie sind auch bei jedem Menschen verschieden und somit einzigartig. Biometrie im Pass ist nicht neu. Schon seit vielen Jahren werden körperliche Merkmale wie Augenfarbe, Grösse und Foto zur Erkennung von Personen genutzt. Mit der Digitaltechnologie eröffnen sich nun neue Dimensionen im Erfassen und Speichern von Daten, denn die biometrischen Merkmale - geplant ist in einer ersten Phase die Speicherung unter anderem des Gesichtsbildes und später auch von Fingerabdrücken - werden neu auf einem Chip gespeichert. Ist ein biometrisches Merkmal verfügbar, kann es aufgrund seiner Einzigartigkeit nicht einfach wie eine Pin-Nummer einer Bankkarte ausgetauscht werden. Der Schutz dieser Daten vor Missbrauch ist zentral. Leider ist die Technik nicht perfekt, sodass mit gewissen Schwierigkeiten zu rechnen ist. So können bei der in der ersten Phase geplanten Gesichtserkennung system- und umgebungsbedingte Schwierigkeiten - zum Beispiel richtige Belichtung - auftreten. Was wird sich nun bei unseren neuen Pässen ändern? Ab dem 26. Oktober 2006 werden nur noch diese neuen biometrischen Pässe ausgegeben. Die Sicherheit der Pässe wird damit erheblich erhöht. Ein Fälschen der Pässe wird sehr erschwert oder gar verunmöglicht. Dieser neue biometrische oder elektronische Pass wird mit einem Chip versehen, auf dem vorerst die meisten Daten und vor allem das Gesichtsbild des Passinhabers gespeichert werden. Die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt auch die Fingerabdrücke des Passinhabers festzuhalten, ist gegeben. Der Chip wird versiegelt, kann also nicht mehr verändert werden. Diese Daten können nur mit Mitwirkung des Passinhabers von befugten Stellen mit einem Lesegerät abgerufen werden. Auf der Umschlagseite wird anhand eines international standardisierten Symbols ersichtlich, dass es sich um einen ePass handelt. Das Design, die Farbe blau unseres Passes wird sich nur unwesentlich verändern. Die Falscheinfärbung auf der Umschlaginnenseite wird korrigiert, die Lageskizze grafisch verbessert und es gibt einige kleinere Korrekturen betreffend Übersetzung auf der Seite der Erläuterungen. Eine wichtige Änderung gibt es auch, indem künftig ein Eintrag von Kindern im Pass der Eltern nicht mehr möglich ist. Begründet wird diese Erneuerung, indem international gesehen die Akzeptanz eines Kindereintrages in den Reisepass sinkt. Schon bisher ist die Einreise von Kindern, die nur im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind, nicht mehr in jedes Land möglich. Ein Kinderpass wird neu drei Jahre gültig sein und ab dem 15. Altersjahr gilt eine Person als Erwachsener. Keine Änderungen gibt es vorerst wie folgt: Die alten Pässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Wie bisher stellt das Ausländer- und Passamt neue Pässe aus, allerdings kann ein Antrag auf Ausstellung eines Passes nicht mehr wie bisher auch von der Einwohnerkontrolle der Gemeinden gestellt werden. Nach wie vor braucht es ein Foto, das neu aber mit den übrigen Daten auf einen Chip eingelesen wird. Auch mit einem neuen ePass werden an den Grenzen Kontrollen durch Beamte stattfinden. Und selbst wenn der Chip nicht mehr funktionieren sollte, bleibt der Reisepass weiterhin ein gültiges Reisedokument. Identitätskarten bleiben vorerst unverändert, da zum jetzigen Zeitpunkt der künftige internationale Standard bei den Identitätskarten noch nicht bekannt ist. Der vorliegende Bericht und Antrag zur Abänderung des Heimatschriftengesetzes enthält noch weitere Details und Erläuterungen, unter anderem auch Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft, der Polizei und des Datenschutzbeauftragten. Wie bereits erwähnt, ist die Sicherheit der Daten ein zentrales Anliegen, da es bei biometrischen Daten um einzigartige Daten geht, welche bei jedem Mensch verschieden sind. Die technischen Unvollkommenheiten bei der Erfassung bzw. Erkennung der Daten können ein weiteres Problem darstellen, auf das sehr stark Acht gegeben werden muss. Ein fortwährendes Bestreben zur Verbesserung der Situation und eine Abstimmung auf andere europäische Länder, welche über mehr Sachkenntnis in diesen Fragen verfügen, ist nötig und steht wohl auch ausser Frage. Ich begrüsse die vorgeschlagene Abänderung des Heimatschriftengesetzes und bin für Eintreten auf die Vorlage. Abg. Paul Vogt:
Ich versuche es kurz zu machen: Wenn man den Ausführungen der Regierung folgt, dann ist dies ein notwendiger Nachvollzug einer technischen Entwicklung. Entsprechende Vorgaben werden uns von den USA und vom Schengen-Abkommen gemacht. Wir haben also praktisch keinen Ermessensspielraum, ob wir das machen wollen oder nicht. Die Vorgaben sind klar, wenn unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger ins Ausland reisen wollen. Ich habe einige Bedenken und Fragen: Die erste Frage: Ist die Zeit schon reif? Sind die technischen Anforderungen völlig klar oder befindet sich der neue Pass in anderen Ländern noch in einer Phase des Experimentierens? Sind wir in einer Situation, wo wir, wie wir das in den letzten Jahren wiederholt erfahren haben, in wenigen Jahren wieder mit der Forderung konfrontiert sein werden, dass wieder neue Pässe erstellt werden müssen? Zum Beispiel, wäre es möglich, dass nun plötzlich die Iriserkennung verlangt wird? Ich denke, in Art. 16 Abs. 2 der Vorlage ist eine entsprechende Möglichkeit schon angedeutet. Die Regierung wird hier ermächtigt, ein weiteres Element aufzunehmen. Und von daher hat sich bei mir einfach der Verdacht eingestellt, dass hier eventuell schon in Bälde wieder eine Änderung nötig sein wird. Die zweite Anmerkung betrifft die Datensicherheit: Auf Seite 16 wird gesagt, dass das System letztlich auf Vertrauen beruht. Vertrauen zwischen den Staaten, dass die Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden als angegeben wird. Da möchte ich einerseits wissen: Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen den Staaten, mit denen eine falsche Verwendung der Daten verhindert werden soll? Also einfach die Namen der Verträge, nicht im Einzelnen, was da drinsteht, aber: Wo ist das geregelt? Ich möchte also vor allem wissen: Wie wird verhindert, dass Daten in Datenbanken ausländischer Staaten gelangen und dann für Zwecke verwendet werden, für die sie nicht gedacht sind? Ein weiterer Aspekt ist die Frage der Sicherheit: Kann mit der heutigen Technik ausgeschlossen werden, dass hier falsche Personenangaben vorliegen oder dass man Personen falsch identifiziert? Ich denke, die Technik ist nie hundert Prozent sicher. Auch im Bericht heisst es immer nur: Es könne praktisch ausgeschlossen werden. Aber ich denke, ein Restrisiko wird es immer geben. Dann zwei praktische Fragen zum Schluss: Im Bericht heisst es, dass der neue Pass keine personellen Auswirkungen haben wird. Da habe ich auch gewisse Zweifel. Ich denke, der neue Pass wird komplizierter sein zum Erstellen und möglicherweise gibt es dann doch gewisse personelle Auswirkungen. Und schliesslich interessiert mich der Preis des neuen Passes. Wird der neue Pass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger gleich viel kosten oder wird er teurer sein?Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die hier vorgeschlagene Teilrevision des Heimatschriftengesetzes hat zum Ziel, dass die Regierung die Erstellung eines biometrischen Passes in Auftrag geben kann. Zuerst müssen ja die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, bevor dann dieses Projekt umgesetzt werden kann und rechtzeitig - nämlich möglichst bis zum 26. Oktober 2006 - solche biometrische Pässe der Bevölkerung natürlich gegen ein entsprechendes Entgelt zur Verfügung gestellt werden können. Der biometrische Pass ist sicher die Form des Passes, die sich in Zukunft durchsetzen wird. Das können wir heute schon sehen. Es ist die Empfehlung der entsprechenden zuständigen Organisationen, also der internationalen Zivilluftfahrtorganisation, die die Standards für die Ausweise festlegt, die für internationale Reisen verwendet werden. Es empfiehlt sich, diesen Empfehlungen nachzukommen, damit auch die Träger von liechtensteinischen Pässen international keine Nachteile haben, wenn sie in andere Länder reisen wollen. Aber auch die erlassene EU-Verordnung, die für die Schengen-Staaten den biometrischen Pass in Zukunft vorschreibt, zeigt uns, dass die Entwicklung in diese Richtung geht. Auch unsere Nachbarstaaten befinden sich auf dem Weg zur Herstellung von biometrischen Pässen. Österreich wird ihn einführen, die Schweiz wird ihn einführen, Deutschland hat ihn schon eingeführt. Wir sehen also, dass der biometrische Pass sich durchsetzt. Und es wird immer wieder von den Risiken gesprochen, von den Risiken, gerade was den Datentransfer anbetrifft. Aber wir müssen auch sehen, dass der biometrische Pass auch ein Mehr an Sicherheit bringt, indem diese Informationen auf dem Chip eingeschlossen sind und nicht von jedermann geöffnet werden können. Selbstverständlich gibt es nie die hundertprozentige Sicherheit. Diese Sicherheit gibt es mit dem heutigen Pass auch nicht. Auch der kann kopiert werden, Daten können übernommen werden. Da müssen wir uns nichts vormachen. Wenn die Sicherheit auch grösstmöglich angelegt ist, hunderprozentig wird sie niemals sein. Deshalb scheint es uns auch wichtig, dass wir gerade auf Gesetzesstufe festschreiben, welche Informationen übernommen werden, welche Informationen auch auf diesen Chip kommen. Wir wollen keine unnötigen Informationen darauf haben. Wir wollen also nicht zu viele Informationen auf dem Chip haben. Es müssen aber diejenigen Informationen sein, die auch notwendig sind, damit der Pass auch anerkannt ist. Deshalb war es uns auch wichtig, den Datenschutzbeaufragten bei der Erarbeitung dieses Gesetzes von Anfang an mit dabei zu haben. Und ich habe noch einmal zurückgefragt, weil ich auch sicher sein wollte, ob diese Gesetzesvorlage aus Sicht des Datenschutzbeauftragten so in Ordnung ist oder ob er da irgendwelche Bedenken hat. Und er hat mir gestern noch einmal zurückgemeldet, dass er zu dieser Vorlage keine Bedenken habe, dass die so - seiner Meinung nach - auch den Datenschutzanforderungen entspreche. Dann zu den Fragen des Abg. Kranz. Er hat gefragt, wie die internationale Entwicklung ist, ob es tatsächlich so ist, dass der biometrische Pass sich durchsetzen wird? Wir müssen heute fix davon ausgehen, dass sich der biometrische Pass flächendeckend durchsetzen wird. Er wird sich in Europa durchsetzen. Die EU hat dazu die entsprechenden Normen erlassen. Für die USA ist er ab Oktober 2006, was die Herstellung neuer Pässe betrifft, vorgeschrieben, wenn man visumsfrei in die USA einreisen möchte. Und ich denke mir, dass wir uns dieser technischen Entwicklung nicht verschliessen sollten zugunsten der Menschen, die einen liechtensteinischen Pass haben. Von daher sind wir überzeugt, dass es richtig ist, dass wir zu diesem Zeitpunkt den biometrischen Pass anbieten können. Dann wurde gefragt, auf Seite 8 da heisst es, dass sich die Kosten im Wesentlichen um die Kosten für die Elektronik erhöhen, Chip und Antenne, und für die auf den neuesten Stand gebrachten Sicherheitsmerkmale. Ich muss gestehen, ich bin technisch nicht so begabt, dass ich das im Einzelnen erklären könnte. Aber ich werde das auf die 2. Lesung hin erklären. Das ist ein Chip, der in das Papier eingebunden ist. Man sieht den Chip beinahe nicht und es scheint da eine winzige Antenne angebracht zu sein, damit die Daten dann dem Lesegerät übermittelt werden können. Aber ich kann das nur mit Vorbehalt in sehr einfachen Worten erklären. Ich werde mir das noch einmal im Detail erklären lassen. Und da kann ich dann auch schon auf die Frage des Abg. Paul Vogt antworten: Der Pass wird etwas teurer werden, weil die Herstellungskosten teurer sind. Wir können aber die Detailkosten jetzt noch nicht benennen, weil wir zuerst einmal die Offerten einholen. Wenn das Gesetz so im Landtag beschlossen wird, dann werden wir die nächsten Schritte einleiten. Und sobald wir die Kosten im Einzelnen kennen, werden wir dann auch den Preis für den Pass festlegen. Auf jeden Fall wollen wir den Preis für einen Kinderpass tiefer setzen als den für einen Erwachsenen - dies auch im Sinne der Familienfreundlichkeit. Aber wie gesagt, ich kann Ihnen heute den Preis noch nicht zuverlässig nennen und wir werden das dann aber auch entsprechend kundtun, sobald wir hier mehr Kostensicherheit haben. Dann zur Datensicherheit: Dazu sind auch Ausführungen im Bericht und Antrag enthalten. Es wird hier von den befugten Stellen gesprochen, die nur mit Mitwirkung des Passinhabers Zugang zu den Daten auf dem Chip haben. Gedacht ist natürlich an die ganzen Zollstellen. Dort, wo man Grenzen überquert, dort soll man oder dort muss man den Pass ja vorweisen. Der Pass wird auf ein Lesegerät gelegt, dann wird der Passinhaber von einer Kamera erfasst und dann werden diese Abgleiche elektronisch gemacht, ob die biometrischen Daten auf dem Chip mit dem Träger des Passes übereinstimmen. Und das soll dann ja auch die erhöhte Sicherheit ergeben, vor allem auch die erhöhte Fälschungssicherheit. Ich gehe davon aus, dass diese Normen, wie sie hier vorgeschrieben sind, dass die die höchstmögliche Fälschungssicherheit haben. Das Prinzip gilt ja, dass die Daten nur einmal eingelesen werden und dann werden sie verschlossen. Sie können nicht ein zweites Mal eingelesen werden. Dann muss ein neuer Pass erstellt werden, damit hier die Sicherheit grösstmöglich ist. Aber die Daten sollen immer wieder gelesen werden können. Die zwei Vorgänge müssen also voneinander unterschieden werden. Und wenn auf dem Chip eben keine überflüssigen Daten sind, sondern nur die Daten eingeschlossen sind, die unbedingt notwendig sind, um ohne Probleme Grenzen überqueren zu können, dann denke ich mir, wäre es ja heute schon möglich, diese Daten im Pass zu kopieren und dementsprechend zu verwenden. Aber ich kann auch hier noch detailliertere Ausführungen machen lassen, was die technischen Voraussetzungen für die Datensicherheit bedeutet. Kindereintragungen sollen nicht mehr möglich sein. Wie hier im Bericht und Antrag beschrieben, wird das immer weniger akzeptiert. In den USA wird das heute schon nicht mehr akzeptiert. Wir wollen den Leuten eigentlich nicht die falsche Sicherheit geben, dass, wenn der Staat Liechtenstein einen Pass ausgibt, in dem die Kinder eingetragen werden können, dass das dann auch automatisch dazu berechtigt, mit den Kindern in andere Staaten zu reisen. Und deshalb schliessen wir uns hier auch der internationalen Entwicklung an, dass Kinder einen eigenen Pass haben müssen. Dass dieser Kinderpass eine kürzere Dauer hat ist selbstverständlich, weil sich Kinder sehr stark im Wachstum verändern. Aber wie gesagt, wir wollen bei der Preisgestaltung darauf achten, dass hier die Kinderpässe dementsprechend günstiger und billiger werden. Dann die Möglichkeit der Verweigerung eines Reisepasses: Es kommt ja in sehr seltenen Fällen vor, dass ein Reisepass verweigert wird. Wir haben aber die Möglichkeit heute schon. Die Möglichkeit besteht auch in der Schweiz. Wir haben uns auch dort erkundigt. Aber diese Verweigerung der Ausgabe eines Reisepasses soll wirklich nur passieren, wenn ein erheblicher Grund vorhanden ist. Also wenn jemand wegen eines Verbrechens angeklagt ist und hier Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht und man keinen Pass aus diesem einzigen Grund ausgeben möchte, dann soll es möglich sein, dass die Ausstellung eines Reisepasses verweigert wird. Ich habe mich beim Ausländer- und Passamt diesbezüglich erkundigt. In der Vergangenheit, auf jeden Fall in den letzten Jahren, ist das praktisch nie vorgekommen. Aber es könnte durchaus der Fall sein, dass die Gefahr besteht, dass jemand angeklagt ist und die Gefahr besteht, dass er sich durch eine Flucht einem Verfahren entziehen möchte. Und da möchte man nicht nur quasi eine Beihilfe leisten, indem man ein solches Dokument ausstellt. Aber ich würde meinen, nur wegen eines Vergehens rechtfertigt sich diese Verweigerung nicht. Die Anträge können in Zukunft nur noch beim Ausländer- und Passamt gestellt werden, wenn der biometrische Pass kommt. Das hängt auch damit zusammen, dass die entsprechenden Geräte installiert und die Leute geschult sein müssen. Beim Ausländer- und Passamt wird es dann auch möglich sein, den Pass zu lesen, das heisst, ein oder zwei Geräte werden installiert, die dann aufzeigen, was auf dem Chip steht. Der Passinhaber kann dort dann auch jederzeit seinen Pass kontrollieren, damit er auch da die Sicherheit hat. Was die technischen Anforderungen betrifft: Dazu kann ich nur so viel sagen, dass wir hier nicht Pioniere sind. Wir sind nicht die ersten, die solche Pässe herstellen, sondern solche Pässe werden in verschiedenen Ländern schon hergestellt. Wir beabsichtigen, uns hier auch wiederum einem Unternehmen anzuschliessen, das die Technik beherrscht. Wir werden sicher kein Versuchskaninchen sein, sondern wir werden im Verbund mit anderen Staaten diese Technik einführen. Aber es würde sich nicht rechtfertigen, jetzt einfach zuzuwarten und all denjenigen, die einen liechtensteinischen Pass tragen, zuzumuten, dass sie jedes Mal bei einer Einreise in die USA ein Visum lösen müssen, nur weil wir noch länger abwarten wollten. Was die Datensicherheit anbelangt, habe ich in allgemeiner Form Auskunft gegeben. Ich habe zugesagt, dass wir das noch besser erklären werden. Ich werde auch noch die Situation betreffend die vertraglichen Vereinbarungen auf die 2. Lesung hin abklären lassen. Ich glaube nicht, dass die Einführung des biometrischen Passes personelle Auswirkungen hat. Ich glaube nicht, dass das so viel komplizierter wird, einen Pass zu erstellen. Es muss ein Formular ausgefüllt werden, die Daten werden eingelesen und dann kann der Pass abgegeben werden. Von daher nehme ich nicht an, dass wir hier zusätzlichen Personalbedarf haben. Und was den Preis des neuen Passes anbelangt: Da bitte ich einfach zu verstehen, da kann ich im Moment keine zuverlässige Zahl nennen. Definitiv ist, dass der Preis höher sein wird als er heute ist. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungschef, besten Dank für die Informationen. Gibt es weitere Fragen an den Herrn Regierungschef?Abg. Paul Vogt:
Mich interessiert, versuchen Österreich und die Schweiz diesen biometrischen Pass zum gleichen Zeitpunkt einzuführen oder werden die später sein?Regierungschef Otmar Hasler:
Österreich wird den biometrischen Pass in diesem Sommer einführen. Das genaue Datum weiss ich jedoch nicht. Die Schweiz wird den biometrischen Pass auch spätestens im Oktober einführen. Aber die Schweiz lässt noch weiterhin beide Arten von Pässen zu. Aber es ist natürlich auch für die Schweiz von Interesse, dass ihre Bürgerinnen und Bürger visumsfrei in die USA einreisen können. Von daher wird in beiden Staaten der biometrische Pass zu diesem Zeitpunkt auch eingeführt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten scheint, können wir mit der Lesung beginnen. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe nur eine Winzigkeit, und zwar sollte Bst. a und b angeglichen werden, dass man «Name» und «Vorname» schreibt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die redaktionelle Änderung wurde entgegengenommen. Abg. Alois Beck:
Wenn ich das richtig gehört habe, wollen Sie das auf «Vorname» abändern? Es kann aber unter Umständen auch mehrere Vornamen geben. Da müssen dann aber alle enthalten sein. Das ist schon korrekt so. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Abg. Vogt, Sie besitzen nur einen Vornamen, aber es gibt mehrere liechtensteinische Staatsbürger, die mehrere Vornamen haben. Abg. Paul Vogt:
Ich wollte mich eigentlich nicht melden, aber ich lasse mich immer von einem guten Argument überzeugen. Ich bin überhaupt nicht stur. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 16a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 17 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen Art. 22.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 25a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 25b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe verzweifelt einen Artikel gesucht, bei dem ich noch ein Anliegen deponieren kann. So entfernt geht es hier. Der Abg. Heinz Vogt hat mich in der Zwischenzeit darauf aufmerksam gemacht, dass in der Schweiz damit gerechnet wird, dass die biometrischen Pässe etwa dreimal so teuer sind wie die bisherigen. Also konkret in Franken etwa CHF 250. Und von daher verstehe ich es, wenn die Schweiz mit dem Gedanken spielt, dass man sowohl biometrische Pässe wie auch den herkömmlichen Pass nebeneinander verwenden kann. Ich denke, dass CHF 250 für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger ein beträchtlicher Betrag sein wird und möchte einfach die Regierung ersuchen, zu prüfen, ob es möglich wäre oder Sinn machen würde, auch den bisherigen Pass weiterhin anzubieten. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es ist tatsächlich so, dass die Schweiz für einen biometrischen Pass ungefähr diesen Betrag verlangen wird. Ich weiss jedoch nicht, ob dieser Betrag schon fix festgesetzt ist. Wir gehen aber von einem doch wesentlich niedrigeren Preis aus. Und Sie müssen bedenken, dass ein Pass für zehn Jahre ausgestellt wird. Wenn man also den Preis durch zehn teilt und wenn wir noch von einem niedrigeren Preis ausgehen, dann denke ich mir, macht es durchaus Sinn, dass wir auf den biometrischen Pass wechseln. Denn wer weiss schon, welche Länder er in zehn Jahren bereist oder wann er diesen biometrischen Pass braucht. Und wenn es dann so sein sollte, dass Liechtenstein zum Beispiel dem Schengen-Raum beitreten sollte, dann hätten wir diese Anforderung praktisch hier vor dem Haus. Und da denke ich mir, es ist doch sehr umständlich, kompliziert und vielleicht auch mit Mehrkosten verbunden, wenn man dann doch vom herkömmlichen zum biometrischen Pass wechseln muss. Von daher macht es schon Sinn, dass man diesen Wechsel vollständig vollzieht, wie ihn auch andere Länder vollzogen haben. Aber ich kann mich durchaus noch einmal kundig machen, welches die Gründe der Schweiz sind, warum sie die zwei Pässe vorläufig noch nebeneinander ausstellt. Abg. Andrea Matt:
Ich möchte die Regierung ersuchen, dies wirklich noch einmal zu überprüfen. Kinderpässe kosten heute bereits CHF 80 und gelten nur zwei Jahre. Familien mit mehreren Kindern, die in die Türkei reisen, benötigen einen Pass, wenn sie dort in die Ferien gehen. Der Pass ist nur zwei Jahre gültig und es wäre doch sicher angenehm, wenn das nicht zu teuer werden würde. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 27a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 34 Bst. f wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 35 Abs. 3 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 Abs. 3 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 Abs. 2 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 Abs. 2 Bst. d und e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 Abs. 2 Bst. d und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 38b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 42 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 26 erledigt. Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen, Freitag, 09:00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 19:55 Uhr).
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