Beschluss Nr. 99/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2002/98/EG desEuropäischenParlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zurFestlegung vonQualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung,Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG) (Nr.90/2004)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 17: Beschluss Nr. 99/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG. Der Bericht und Antrag Nr. 90/2004 steht zur Diskussion.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Bei dieser Richtlinie geht es um die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen. Diese Richtlinie ist auch eine Ergänzung zum bestehenden EWR-Gesetzesrahmen. Im Rahmen des Zollvertrages regelt das schweizerische Heilmittelgesetz und die entsprechende Verordnung bereits diese Materie für unser Land. Von daher ergeben sich für uns mit der Übernahme dieser Richtlinie zum Ersten keine wesentliche Neuerung und zum Zweiten insbesonders auch keine Schwierigkeiten. Es spricht also nichts gegen die Übernahme dieser Richtlinie und von daher spreche ich mich für die Annahme aus. Danke.Abg. Marco Ospelt:
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch ich begrüsse diese Richtlinie. Die Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Blut und Blutprodukten ist absolut unerlässlich, meiner Meinung nach aber auch schon weitgehend implementiert. Ich habe hier vor allem eine Frage: Betroffen sind bei uns ja vor allem Spitäler und allenfalls Arztpraxen, die mit der Transfusion von Blut, also in diesem Sinne mit der Verarbeitung von Blut etwas zu tun haben. Die Richtlinie beschlägt aber vor allem Einrichtungen für die Blutspende. Meines Wissens gibt es in unserem Land aber solche Einrichtungen gar nicht, sondern Blutspenden werden quasi von Einrichtungen aus dem Ausland bei uns getätigt, also zum Beispiel vom schweizerischen oder vom österreichischen Roten Kreuz. Betroffen sind auch die Spitäler. Meines Wissens in letzter Zeit vor allem das Landeskrankenhaus in Feldkirch. Allenfalls betroffen mag noch das Labor sein, das bei der Testung von Blut eine gewisse Rolle spielen könnte. Ich frage mich deshalb eigentlich: Welche Aufgaben sollen hier der Arzneimittelbehörde neu zukommen, nachdem ja - wie ich annehme - die ausländischen Institutionen durch Einrichtungen ihres eigenen Landes abgedeckt sind? Ist gedacht, dass bei ambulanten Blutentnahmen - zum Beispiel durch das Rote Kreuz - hier dann separate Kontrollen im Land durchgeführt werden, oder ist daran gedacht, in Liechtenstein eine Blutspendeeinrichtung zu eröffnen?Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Fragen aus dem Plenum? Das ist nicht der Fall. Dann gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Frick.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Hier sind keine neuen Aufgaben vorgesehen. Es ist auch nicht vorgesehen, dass eine eigene Blutspendeeinrichtung geschaffen werden soll. Diese Richtlinienübernahme hat keinerlei direkten Einfluss auf unsere Heilmittelkontrolle, auf das Spital oder auf das Labor.Abg. Marco Ospelt:
Ich begrüsse das sehr, denn die bisherige Regelung hat sich ausserordentlich bewährt. Ich denke, unser Land ist sehr gut versorgt über diese schweizerischen und österreichischen Einrichtungen zur Blutspende. Ich würde es schade finden, wenn man auf diese Zusammenarbeit jetzt verzichten würde; um so eher können wir dieser EWR-Richtlinie zustimmen, nachdem dann ja auch keine neuen Aufgaben auf unsere Behörden zukommen werden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir über den Antrag der Regierung abstimmen, der wie folgt lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 99/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 9.7.2004 die Zustimmung erteilen». Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch Traktandum 17 erledigt.Ich schliesse jetzt die Sitzung und wir fahren morgen, Donnerstag, mit Traktandum 18 fort. Ich wünsche Ihnen eine gute Nacht. Die Sitzung ist geschlossen (um 23:00 Uhr).
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