Abänderung des Datenschutzgesetzes (Nr.29/2004), 1.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 19: Abänderung des Datenschutzgesetzes, Bericht und Antrag der Regierung Nr. 29/2004. Der Bericht und Antrag der Regierung steht zur Diskussion. Stv. Abg. Peter Kranz:
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Unsere Gesellschaft befindet sich im Umbruch und wird immer mehr zur Informationsgesellschaft. Deshalb ist und bleibt der Datenschutz eine zentrale Herausforderung. Meiner Meinung nach besteht ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, was bedeutet, dass der Einzelne einen Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten haben muss. Gerade auch deshalb wurde das Datenschutzgesetz vom 14. März 2002 geschaffen. Der Wert aber auch die missbräuchliche Verwendung von Daten erhält zunehmend einen höheren Stellenwert in unserem gesellschaftlichen Handeln. Dieser Stellenwert wird vielfach unterschätzt. Dies besonders deshalb, weil sich die Möglichkeiten besonders in der Verknüpfung von Datenstrukturen und Persönlichkeitsprofilen nur wenigen Spezialisten auftun. Deshalb habe ich folgende Fragen an die Regierung: - In welchen Bereichen gibt es neben den im Bericht und Antrag Nr. 29/2004 auf Seite 5 erwähnten und betroffenen Gesetzeswerken Verzögerungen im Bereich der Umsetzung?
- Welcher Art sind diese Probleme bzw. Verzögerungen?
- Gibt es einen detaillierten Projektplan, aus dem hervorgeht, wie die Arbeiten fortgeschritten sind?
- Im Bericht und Antrag Nr. 29/2004 ist eine Analyse der bisherigen Bemühungen zur Schaffung der vom Datenschutzgesetz verlangten Voraussetzungen erwähnt. Welcher Art war diese Analyse und was für Ergebnisse neben der Verlängerung der Übergangsfrist und Schaffung der Einsicht über Internet hat diese Analyse geliefert?
- Ist es richtig, dass durch die Schaffung bzw. der Gewährung der Einsicht in das zu führende Register über das Internet keine zusätzlichen Kosten entstehen? Danke.
Abg. Rudolf Lampert:
Beim vorliegenden Gesetzesvorschlag Nr. 29/2004 geht es eigentlich nicht um neuen Inhalt, sondern es geht ausschliesslich darum, eine Frist zu verlängern, weil verschiedene Gesetze noch nicht so weit sind wie sie gemäss der ursprünglichen Planung sein sollten. Und deshalb wird diese Frist bis zum 1. August 2007 verlängert und nicht wie bisher vorgesehen während zwei Jahren. Diese Fristverlängerung steht nicht alleine in der Landschaft. Wenn wir über die Grenze in die Schweiz sehen, so haben wir dort ebenfalls, obwohl sie früher eine 5-jährige Übergangsfrist gehabt haben, haben wir dort ebenfalls eine Verlängerung bis 2008. Das scheint mir kein Anlass zur Beunruhigung. Mir scheint sinnvoll, dass diese Register der Datensammlungen auf dem Internet verfügbar sind, denn die neuen Medien sollten auch verwendet werden, wenn sie schon vorhanden sind in der Landesverwaltung. Es werden dadurch nicht etwa Daten neu auf dem Internet zur Verfügung gestellt, sondern ausschliesslich Register über Datensammlungen. Auch dort scheint mir keine Ausweitung der Datenzugriffe stattzufinden.Dann die redaktionelle Änderung in Art. 15 Abs. 3 Bst. a: Dort wird lediglich eine Korrektur angebracht, weil das bisherige Gesetz missverständlich bzw. falsch formuliert worden ist, indem dort ein «und» stand in der früheren Version und dies jetzt nicht mehr kumulativ zu verstehen ist, sondern als «oder» formuliert wird. Diese kumulative Bestimmung war schlichtweg falsch in der bisherigen Gesetzesform. Mir scheint es kein Problem zu sein, dieses Gesetz zu verabschieden, denn es werden - wie gesagt - keine weiteren Zugriffe auf andere Daten zugelassen. Es werden mehr oder weniger nur redaktionelle Änderungen angebracht. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Die Anfrage des Abg. Kranz zum Internet und Datenzugriff hat bereits der Abg. Rudolf Lampert beantwortet. Es ist damit auch nicht mit einer Ausweitung des finanziellen Aufwandes zu rechnen, weil die Grundvoraussetzungen der Systeme gegeben sind. Dann zu Ihrer weiteren Frage, was die Analyse ergeben hat und was eigentlich analysiert worden ist: Der Datenschutzbeauftragte hat im Auftrag des Ressorts «Justiz» konkrete Abklärungen getroffen, bei welchen Gesetzen allenfalls noch Handlungsbedarf besteht, da ansonsten Datensammlungen nicht mehr verwendet werden dürften. Und hier wird auf Seite 5 des Berichtes darauf eingegangen, welche Gesetze unmittelbar betroffen sind. Beispielsweise beim Polizeigesetz: Da wird mit sehr vielen Daten gearbeitet. Ebenso im Hinblick auf das Flüchtlingsgesetz. Man ist darauf angewiesen, dass man gewisse Informationen hat. Aber auch bei der Arbeitslosenversicherung, beim Mutterschutzzulagengesetz, beim Arbeitsvermittlungsgesetz, dazu kommen aber auch noch die zentralen Datenverwaltungssysteme, die wir haben. Hier gibt es einigen Anpassungsbedarf auf Gesetzesstufe. Es muss ein Artikel vorgesehen werden, damit diese Datensammlungen über diesen Zeitpunkt hinaus überhaupt noch verwendet werden dürfen. Es wurde mit den einzelnen Ämtern abgeklärt, ob sie in der Lage sind, diese Änderungen zeitgerecht auf das Auslaufen der Übergangsbestimmungen vorzubereiten. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass es sich hier um ein sehr komplexes Gebiet handelt, bei dem sehr viele verschiedene Stellen involviert sind. Und wir sind zum Schluss gekommen, dass wir ein Gesamtpaket dem Landtag zur Genehmigung vorlegen werden. Aber dazu brauchen wir noch etwas länger. Man hat auch gesehen, dass die Schweiz eine wesentlich längere Übergangsfrist in ihre Bestimmungen aufgenommen hatte. Wir waren hier einfach etwas zu euphorisch und haben geglaubt, dass wir das in einer sehr kurzen Zeit umsetzen können. Aber es hat natürlich sehr viel, das hinten anhängt. Und darum konnte das jetzt nicht umgesetzt werden. Die Verlängerung, die wir hier beantragen, hat den Vorteil, dass mit diesem zusätzlichen Zeitaufschub der noch festzustellende Änderungsbedarf betreffend Datenschutz gewährleistet werden kann und damit auch ein zusätzlicher Spielraum für die Schaffung der nationalen Bestimmungen geschaffen werden kann. EU-rechtlich haben wir mit der Verlängerung kein Problem. Die Verlängerung wurde auch anlässlich des Package Meetings angesprochen. Darum denke ich, dass es nur zielführend ist, wenn wir diese Verlängerung positiv behandeln, damit die Amtsstellen ihre Datensammlungen weiter verwenden können. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Wortmeldungen?Stv. Abg. Peter Kranz:
Das ist mir schon klar. Aber im Bericht und Antrag ist ja erwähnt: Beispielhaft sind zu nennen. Ich hätte mir gewünscht, dass man da eine gesamtheitliche Übersicht hätte und dass man das irgendwie in einem Projektplan sehen kann: Reicht diese Frist, die wir jetzt neu einräumen? Wie weit sind dann die-se Umsetzungen überhaupt fortgeschritten? Gibt es diesbezüglich überhaupt eine Planung? Und wie ich das übersehe ist mir schon klar, dass es keine neue Datensammlung an und für sich ist. Aber trotzdem: Streng genommen ist es eine neue Datensammlung, auch der Registereintrag sind Daten. Ich weiss nicht, ich könnte mir vorstellen, dass das Hunderte von solchen Einträgen in dieses Register gibt. Und dann muss dieses Register auch gepflegt und gewartet werden. Und da stelle ich mir einfach die Frage: Verursacht das wirklich keine Kosten?Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung, Herr Abg. Kranz, es ist überhaupt kein neues Register, denn dieses Register ist schon im bisherigen Art. 15 Abs. 1 festgehalten, dass dieses Register geführt wird. Die einzige Änderung gegenüber bisher ist, dass dieses Register insbesondere auch über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Hier wird gar nichts Neues eingeführt. Das können Sie im bisherigen Datenschutzgesetz nachlesen. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich habe ja bereits Ausführungen gemacht, dass ein Gesamtpaket erarbeitet wird. Und wenn ich sage, es wird erarbeitet, dann drücke ich damit auch aus, dass es noch nicht fertig ist und dieser Zeitraum genutzt wird, um die Umsetzungen zu veranlassen. Wir würden ja nicht eine Fristverlängerung beantragen, wenn diese nicht notwendig wäre. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Wortmeldungen? Abg. Ivo Klein:
Ich glaube, die Frage war ja: Gibt es bereits eine Übersicht und einen Zeitplan? Das war eine simple Frage. Und wie ich das jetzt verstanden habe, gibt es noch keine Übersicht und keinen Zeitplan bezüglich der Frage, ob diese Frist jetzt genügt.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Auch auf die Gefahr hin, mich jetzt zu wiederholen: Es werden alle Amtsstellen angehalten, ihren Handlungsbedarf, den sie bei den Gesetzen, die sie umzusetzen haben, eruieren, damit die Vorarbeiten für eine Gesamtumsetzung in einem Paket geleistet werden.Abg. Hugo Quaderer:
Vielleicht kann ich etwas dazu sagen aus meiner Erfahrung bei der Landesverwaltung: Die Ämter wurden bereits vom Ressort aufgefordert, ihren Handlungsbedarf aufzuzeigen. Die Rückmeldungen, zumindest von unserem Amt, sind erfolgt. Und die Frau Regierungschef-Stellvertreterin hatte bereits gesagt, dass es eine Übersicht gibt, welche Gesetze betroffen sind. Und ich gehe jetzt davon aus, dass es eine Sammelvorlage gibt wie vor einigen Jahren beim EWR-Beitritt. Da mussten auch verschiedene Gesetze angepasst werden. Da wird es so eine Sammelvorlage geben und die betroffenen Gesetze werden dort abgehandelt. Und in der Zwischenzeit gibt es einzelne Gesetze, die vorgezogen werden, weil Gesamtprojekte unterwegs sind. Ich denke dabei zum Beispiel an das Gewerbegesetz. Dort wird natürlich diesen Aspekten auch Rechnung getragen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung der Gesetzesvorlage beginnen.Art. 15 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 44 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die Gesetzesvorlage betreffend das Gesetz über die Abänderung des Datenschutzgesetzes in 1. Lesung beraten. Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 14:00 Uhr. Mittagspause (von 12:00 bis 14:00 Uhr)
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