ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER BEFRISTETE SOFORTMASSNAHMEN IM GESUNDHEITSWESEN (NR. 7/2003), 1. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 34: Abänderung des Gesetzes über befristete Sofortmassnahmen im Gesundheitswesen, Bericht und Antrag der Regierung Nr. 7/2003.Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion.
Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Die mit dem EWR-Abkommen drohende Ärzteschwemme wurde wohl als mögliches Problem erkannt, aber verharmlost und auf die leichte Schulter genommen. Aus heutiger Sicht wurde das Problem grenzenlos unterschätzt. Aus welchen Gründen auch immer haben es die Verantwortlichen versäumt, einen durchaus legitimen Protektionismus zu schaffen, was in den meisten anderen EU-Ländern scheinbar problemlos gelungen ist. Es muss offenbar äusserst attraktiv sein, sich hier in Liechtenstein um eine Konzession als frei praktizierender Arzt oder Ärztin zu bemühen. Die Kehrseite der Medaille ungehemmten Zuzugs von Ärzten aus dem Ausland ist die Explosion der Gesundheitskosten und dagegen muss etwas unternommen werden. Abgesehen davon werden jedoch auch junge Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, die den Arztberuf gewählt haben und diesen selbstverständlich gerne in ihrer Heimat ausüben möchten, daran gehindert, sich eine Existenz in diesem Lande aufzubauen. Immer, wenn es um die Interessen von Ausländern geht, spricht man von Diskriminierung. Doch am meisten diskriminiert werden die Einheimischen, deren Vorfahren es zu verdanken ist, dass Ausländer sich nun am reich gedeckten Tisch laben können. Dafür fehlt mir jedes Verständnis. Mit der «Single Practice Rule» hat man erfolglos versucht, den grenzüberschreitenden Gesundheitstourismus zu erschweren. Vorarlberger Ärzte haben erfolgreich beim EFTA-Gerichtshof geklagt und die «Single Practice Rule» zu Fall gebracht. Ärzte aus dem grenznahen Gebiet mussten nun nicht mehr die Konzession noch den Kassenvertrag zurücklegen, um in Liechtenstein ebenfalls von der komfortablen Einkommenssituation zu profitieren und hierzulande eine Zweitpraxis zu gründen und zu betreiben. Mit dem Fall der «Single Practice Rule» hatten nun die Ausländer eine Fünfer- und-Weggli-Lösung und die Beseitigung der Diskriminierung erreicht. Dafür werden Liechtensteiner diskriminiert. Die massive Flut von Konzessionsanträgen und damit eine überbordende Ärzteschwemme haben die Regierung im Dezember 2001 veranlasst, eine EU-rechtlich bedenkliche Lösung zu beantragen, der der Landtag damals mehrheitlich zugestimmt hat und um deren Ausweitung um weitere sechs Monate es hier in diesem Bericht und Antrag geht. Die EU-rechtlichen Bedenken sind auch heute noch nicht ausgeräumt, weshalb ich auch diesem Antrag nicht zustimmen werde.Trotz höchster Brisanz war die Regierung bisher nicht in der Lage, den selbst gesteckten Zeitrahmen für eine tragfähige Lösung zu nutzen und die Geduld von «Big Brother Brüssel» unnötig lange zu strapazieren. Werden 24 Monate reichen? Welche Reaktionen sind aus Brüssel zu erwarten? Und vor allem: Wie geht die Regierung damit um, dass Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, die den Arztberuf gewählt haben, in ihrer eigenen Heimat keine Existenz gründen können und damit klar schlechter gestellt sind als die Ausländer, die zwar in ihrer eigenen Heimat sich als Ärzte niederlassen können und lediglich auf das Privileg verzichten müssen, am reich dotierten Sozialtopf des Gastlandes Liechtenstein zu partizipieren, während Liechtensteiner Ärzte und Ärztinnen sich nirgendwo anders niederlassen können, weil der legitime Protektionismus anderswo bedenkenlos zu funktionieren scheint? Unabhängig von der nun zu behandelnden Vorlage muss dies einmal in aller Deutlichkeit ausgesprochen werden. Es betrübt mich ausserordentlich, mit ansehen zu müssen, dass Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner im eigenen Land weniger Rechte haben als Asylanten und EU-Bürger. Es wird langsam Zeit, dass wir hier massiv gegensteuern, wenn wir nicht unter die Räder kommen wollen. Danke.
Abg. Alois Beck:
Vielleicht einige Antworten auf das Votum des Abg. Hartmann: Für mich persönlich war neben den zweifelhaften Unter- und Zwischentönen einiges auch widersprüchlich. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, man habe immer vor den Auswirkungen des EWR gewarnt, und dann andererseits wieder ein Bedauern ausdrücken und man hat wieder EWR-rechtliche Bedenken. Meiner Ansicht nach - das wurde auch im Bericht der Regierung ausgeführt - ist das sehr wohl mit dem EWR-Recht kompatibel, und wenn wir hier eine Lösung anstreben wollen, müssen wir in dieser Übergangsphase quasi eine Denkpause einlegen. Hier sind ja die Inländer in dem Sinne nicht diskriminiert. Sie haben das gleiche Recht wie die Ausländer - wenn man das umgekehrt sagen will -, dass sie beide jetzt nicht diese Konzession bekommen können. Aber hier ist keine Benachteiligung der Inländer insofern vorhanden, dass im Gegenzug ein Ausländer die Konzession bekommen könnte. Das ist nicht der Fall. Wenn das wäre, dann wäre das EWR-rechtswidrig. Aber in einem Punkt haben Sie ganz sicher Recht, und zwar, dass das klar verschlafen oder nicht gesehen oder verharmlost wurde - oder was auch immer -, dass eine Ärzteschwemme zu gewärtigen ist und man hat bei der Einführung des Hausarztsystems eigentlich gesagt: Ja, das haben wir dann im Griff. Das war, obwohl man schon damals das widerlegt hat, die offizielle Regierungsmeinung. Wir sind jetzt halt mitten drin in diesem Prozess und diese Dinge kann man nicht von heute auf morgen regeln, was man eben früher verschlafen hat. Ich bin ganz klar für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage, weil nur dadurch diese Probleme überhaupt in den Griff zu bekommen sind.
Abg. Walter Hartmann:
Herr Kollege Beck. Gestatten Sie mir, dass ich kurz präzisiere: Sie haben mich offensichtlich nicht ganz verstanden. Es ist sicher richtig, dass von diesem Zulassungsstopp sowohl Ausländer wie Inländer betroffen sind. Nur, die Diskriminierung ist dergestalt, dass der ausländische Arzt, der sich hier um eine Konzession bemüht, in seiner eigenen Heimat eine Konzession bekommt, sich niederlassen und eine Existenz gründen kann. Er kommt ja hierher aus irgendwelchen Gründen, die seine materielle Situation wahrscheinlich verbessern können. Die Diskriminierung in diesem Fall ist die, dass der Liechtensteiner Arzt sich hier nicht niederlassen kann aufgrund des Zulassungsstopps und anderswo aufgrund des Protektionismus, den andere Länder geschickterweise aufgebaut haben, keine Möglichkeit hat, vom Gegenrecht Gebrauch zu machen.
Abg. Helmut Konrad:
Ich kann vielleicht dazu auch etwas sagen, auch wenn das der Abg. Beck nachher selbst noch ausführen bzw. ergänzen oder konkretisieren wird. Es wird jetzt ja versucht, dem Rechnung zu tragen. Der Abg. Beck hat ja vorhin gesagt, dass damals mit der Gesundheitsreform der Vorgängerregierung eben in Aussicht gestellt wurde, dass diese Ärzte aus dem EWR- oder EU-Umland durch die Veränderungen in der Gesundheitsreform eben nicht mehr nach Liechtenstein kommen können. Man hat ja jetzt festgestellt, dass der Zustrom der Ärzte aus dem EWR-Raum sich ungebremst fortgesetzt hat. Dazu haben wir diesbezügliche Zahlen das letzte Mal, als wir diesen Ärztestopp das erste Mal beschlossen haben, ja ausführlich zur Kenntnis genommen. Und damit das jetzt eben nicht mehr geht und wir auch eine Kontrolle in dieser Entwicklung erreichen können, dazu dient ja dieser Ärztestopp. Und wenn Sie sagen, dass die Regierung bisher nicht in der Lage gewesen sei, eine praktikable Lösung im Bereich der ganzen Gesundheitsgesetzgebung zu finden, dann verwundert mich das auch nicht. Die Materie ist sehr komplex und mir ist es lieber, dass hier jetzt noch einmal eine Verlängerung ausgesprochen wird, dass man diese Zeit also nützen kann, um wirklich zu prüfen, um nicht über- und vorschnell eine Gesetzesvorlage dem Landtag zu präsentieren bzw. durchzupeitschen, um dann vielleicht gleich Schiffbruch zu erleiden, wie das bei der letzten Gesundheitsreform der Fall gewesen ist. Ich habe mich im Gegenteil gefragt, ob man nicht die Frist, mit der wir jetzt konfrontiert werden, sogar verlängern müsste, um mehr Zeit für Überlegungen in Bezug auf diese anstehende Gesundheitsreform zur Verfügung zu haben. Der Zeitplan, der in dieser Vorlage enthalten ist, ist sehr ehrgeizig. Wir haben am 7. April, glaube ich, Schluss der Vernehmlassung. Wenn der vorgegebene Zeitplan eingehalten werden kann, dann müsste noch vor den Sommerferien wahrscheinlich die 1. Lesung und dann im Herbst die 2. Lesung stattfinden. Das ist ein sehr ehrgeiziger Zeitplan und wir wissen auch, dass diese Thematik nicht leicht zu lösen ist.Aber um noch einmal auf Ihre Aussage zurückzukommen: Genau mit diesem Vorgehen, also mit diesem Ärztestopp, um eine Denkpause bzw. um überhaupt Zeit zu bekommen, um die entstandenen Probleme zu lösen, genau das ist ja eben die Vorlage, mit der wir uns jetzt auseinander zu setzen haben. Hätten wir den ersten Ärztestopp nicht gemacht und jetzt eben die Verlängerung der Frist zur Ausarbeitung eines neuen Gesetzes nicht machen würden, dann wären wir heute bei einer Ärztezahl von gegen Hundert wahrscheinlich. Das hätte die Probleme schon und würde die Probleme auch künftig noch drastisch verstärken.
Abg. Alois Beck:
Es wurde jetzt teilweise das vorweg genommen, was ich sagen wollte. Auf der anderen Seite verstehe ich nicht ganz, wenn Sie sagen: Ich trete hier nicht ein. Sie können selbstverständlich machen und entscheiden was Sie wollen. Das ist nicht das Thema. Aber wenn Sie sagen, einerseits: Wenn die Ärzte kommen - und zum Teil ist das ja schon passiert - dann gibt es eine Kostensteigerung. Und das passiert ja dann, wenn wir hier diesem nicht zustimmen. Dann, glaube ich, müssen wir nicht die Reaktionen aus Brüssel abwarten, sondern wir können doch hier entscheiden. Die werden sich sicher, wenn etwas wäre, von selbst melden. Ich hätte da keine Befürchtungen, dass sie das nicht tun. Und ich glaube gerade, wenn wir jetzt dem nicht zustimmen, passiert genau das, was Sie selbst als Befürchtung aufgezeigt haben. Nämlich, wenn wir das jetzt öffnen, dann müssen wir so und so vielen Ärzten die Konzession erteilen und wenn man das macht, umso mehr ist eben unser Potenzial ausgeschöpft und umso weniger haben dann später unsere inländischen Ärzte oder Aspiranten - oder was auch immer - eine Chance. Also, von daher glaube ich, gibt es nichts anderes als diesem hier zuzustimmen. Beim anderen haben Sie selbstverständlich Recht, dass man es seinerzeit verschlafen bzw. versäumt hat, frühzeitig Massnahmen einzuleiten, um diese fast europäische Systematik des Protektionismus in diesem Bereich zu durchbrechen. Das stimmt. Unsere Ärzte haben natürlich hier kein Gegenrecht in anderen Ländern, wo eben durch starke protektionistische Massnahmen eine Abschottung dieses Marktes vorhanden ist. Das ist so. Aber, wie gesagt: Es wurde seinerzeit von uns verschlafen und das können wir jetzt nicht wieder anderen anlasten.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich stimme dem Abg. Helmut Konrad zu, die Materie ist sehr komplex. Es lässt sich auch nicht in zwei, drei Sätzen begründen, warum das jetzt so oder so gehen muss oder ob etwas Schiffbruch erlitten hat oder nicht. Aber diese Diskussion werden wir ja, denke ich, in Kürze in einer Landtagssitzung vertieft führen. Auf jeden Fall gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die zu bedenken sind, wenn man die Kostensteigerung im Gesundheitswesen in irgendeiner Form bremsen möchte. Aber genau das gaben wir im Dezember 2001, als dieses Gesetz erstmals zur Diskussion stand, zu bedenken, und zwar eben im Hinblick auf die Komplexität der ganzen Materie, dass eine Frist von eineinhalb Jahren zu knapp bemessen sei. Und das ist das, was ich jetzt wieder aufgreifen möchte. Die Betroffenen haben sich auf die anderthalb Jahre eingestellt. Jetzt sind die eineinhalb Jahre um und jetzt wird das Berufsverbot verlängert, und zwar zu einem Zeitpunkt verlängert, wo erst knapp die Vernehmlassungsfrist läuft. Die hat Anfang Februar begonnen und soll am 7. April vorbei sein. Aber der Landtag hat ja jetzt noch keine Gesetzesentwürfe. Es handelt sich auch nicht nur um ein kleines Gesetz, sondern um ein Paket von fünf Gesetzesentwürfen, also um ein grosses Paket. Es wird einige Zeit brauchen, bis man das im Landtag beraten und beschlossen hat und bis es in Kraft treten kann. Und für mich ist es einfach nicht diskutabel, einer Ausweitung des Berufsverbotes zuzustimmen, so lange ich nicht weiss, wie der Zeitrahmen wirklich ist und man sich darauf verlassen kann. Für mich wäre es einfach wichtig gewesen, wenn beides gleichzeitig hier im Landtag beraten worden wäre, also die Gesetzesvorlagen und die Verlängerung dieser Sofortmassnahmen im Gesundheitswesen. Von daher lehne ich diese Verlängerung ab. Danke.
Abg. Ivo Klein:
Ich habe noch eine abwicklungstechnische Frage: Gemäss Traktandenliste haben wir heute die 1. Lesung. Wenn ich das Deckblatt des Berichtes und Antrages Nr. 7/2003 hernehme: Da steht lediglich «Schlussabstimmung» drauf. Ich gehe davon aus, dass die Traktandenliste richtig ist und das Deckblatt hier irrtümlicherweise die 1. und 2. Lesung nicht aufgeführt hat.
Abg. Alois Beck:
Die Begründung der Frau Abg. Laternser, warum hier jetzt das nicht gemacht werden sollte, scheint mir doch etwas an den Haaren herbeigezogen. Was verlieren wir effektiv, wenn wir diese Verlängerung bzw. diese befristete Sofortmassnahme machen? Das frage ich mich. Es ist ein halbes Jahr und das ist, glaube ich, doch noch zumutbar. Es wurde auch klar ausgeführt, wann die Gesetzesvorlagen in den Landtag kommen werden. Das läuft also bis Ende Jahr und das andere muss bis Anfang nächsten Jahres auch bereit sein. Von meiner Warte aus gesehen besteht hier Klarheit.
Abg. Adrian Hasler:
Ich kann die Argumentation von Ihnen ebenfalls nicht verstehen, Frau Abg. Laternser. Ich interpretiere das dahingehend, dass Sie hier vorschlagen, diese Verlängerung nicht zu machen, dementsprechend die Schleusen zu öffnen und in Kauf zu nehmen, dass die Gesundheitskosten in der Folge dann auch dementsprechend steigen. Ist das korrekt so?
Abg. Dorothee Laternser:
Ich habe nicht gesagt, dass die Schleusen geöffnet werden sollen, sondern ich habe dafür plädiert, dass beides gleichzeitig behandelt wird, wenn wir den Zeitplan machen können. Und da werfe ich einfach der Regierung ein Versäumnis vor, dass jetzt das eine kommt und das andere noch nicht auf dem Tisch liegt.
Abg. Adrian Hasler:
Ich gehe mit Ihnen einig, dass es nicht optimal ist. Ich bin mit der Situation auch nicht glücklich, dass wir jetzt eine Verlängerung hier auf dem Tisch liegen haben. Trotzdem müssen wir uns einfach der Konsequenzen bewusst sein - und um das geht es. Wir haben jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder treten wir auf die Vorlage ein und beschliessen die Verlängerung - oder wir treten nicht ein und nehmen dann die Konsequenzen in Kauf. Für mich gibt es nur diese beiden Alternativen. Und wenn Sie nicht eintreten, heisst das für mich konkret, dass Sie die Konsequenzen in Kauf nehmen.
Abg. Alois Beck:
Ich vertrete auch die Ansicht des Abg. Hasler. Wir haben ja gerade die Chance, wenn wir das hier so machen, das gleichzeitig zu behandeln. Andernfalls ist das nicht mehr möglich. Ich sehe auch einen zusätzlichen Vorteil darin, dass die Umstellung nicht während des Jahres passiert. Das haben wir beim Hausarztsystem gesehen, welche zusätzlichen administrativen Umtriebe nur schon durch den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens entstanden sind. Von daher gesehen ist es sicher auch besser, das am Anfang des Kalenderjahres durchzuführen. Also, die Vorteile überwiegen hier doch so sehr, dass das offensichtlich ist.
Abg. Wendelin Lampert:
Für mich hat sich die Regierung ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Ich finde das sehr lobenswert. Jetzt merkt die Regierung aber, dass es nicht einhaltbar ist, da das Ganze doch zu komplex ist und viel besser abgeklärt werden muss. Und wie gesagt: Die Optionen wurden präsentiert. Wer dafür ist, dass die Gesundheitskosten ins Unermessliche steigen, wird diesen Bericht nicht unterstützen. Die Argumente, die ich bis jetzt gehört habe, haben mich zumindest nicht überzeugt. Ich kann das nicht verantworten. Also, ich habe keine grossen Probleme, hier ein halbes Jahr Verlängerung zu geben, damit die Gesundheitskosten nicht steigen werden. Ich möchte doch auch an Sie appellieren. Also, wie gesagt: Ihre Argumente haben mich nicht überzeugt und deshalb finde ich es einfach schade, wenn Sie in Kauf nehmen, dass im ganzen Land höhere Prämien bezahlt werden müssen.
Abg. Dorothee Laternser:
Ich sehe es ein bisschen anders. Ich möchte mich dagegen wehren, dass der Landtag jetzt in Zugzwang kommt, weil ein Ziel, das sich die Regierung gesetzt hat und das von vornherein bezweifelt wurde, das es eingehalten werden kann, weil das nun wirklich nicht eingehalten wird. Wie gesagt: Die Bedenken wurden schon im Dezember 2001 ausgesprochen. Und wenn der Abg. Alois Beck sagt, es sei ja nur für ein halbes Jahr: Woher wissen Sie denn, dass die Gesetzesbehandlung so zügig vorangeht? Wir haben schon oft bei komplexen Materien erlebt, dass zwischen der 1. und 2. Lesung nicht nur eine oder zwei Sitzungen vergehen, sondern wesentlich mehr Zeit. Woher wissen Sie denn, dass bis Ende Jahr alles über die Bühne ist? Und dann stehen wir wieder genau da, wo wir jetzt sind. Dann kommt - je nachdem - wieder die Frage einer Verlängerung dieser Sofortmassnahmen. Und ich wehre mich dagegen, dass da der Landtag einfach in Zugzwang kommt.
Abg. Alois Beck:
Ich glaube nicht, dass der Landtag hier in Zugzwang kommt. Je nachdem, wie die Behandlung dann läuft - da ist dann auch die Opposition in ihrer konstruktiven Kritik gefordert - kann man das sicher auch durchziehen. Also, ich glaube schon, dass das ein wenig an den Haaren herbeigezogen ist. Die inhaltliche Debatte wird dann eher schwierig sein, wenn man versucht, die Kostenentwicklung in den Griff zu bekommen. Das ist, glaube ich, dann die grosse Herausforderung.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Frick.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Danke für die verschiedenen Voten. Die Regierung nimmt selbstverständlich auch die kritischen Voten sehr ernst, aber die Sinnhaftigkeit dieser Abänderung des Gesetzes über die befristeten Sofortmassnahmen im Gesundheitswesen ist nicht bezweifelt worden. Es ist richtig, dass damals der Zeitplan schon als sehr knapp erachtet wurde und es ist ja auch dann hier ausgeführt, dass nicht nur die Komplexität und die Zeitnot die Gründe für diese Verlängerung sind, sondern es ist explizit auch darin ausgeführt, dass es ein Anliegen der Krankenkassen ist, dass diese Umstellung nicht unter dem Jahr geschieht, sondern mit dem Jahreswechsel vor sich geht. Das andere ist letztmals passiert und hat zu sehr grossen Komplikationen geführt. Das sollte verhindert werden. Wenn ich nochmals ganz kurz darauf eingehen kann: Im Jahre 2001 hat sich die Sanitätskommission zum allergrössten Teil mit Zulassungsgesuchen von Ärzten befasst. Sie hat nach Mitteln und Wegen gesucht, um das eine oder andere Gesuch abweisen zu können respektive der Regierung nicht zur Konzessionserteilung überweisen zu müssen. Die Resultate waren, wie wir alle wissen, meist für beide Seiten nur unangenehme Verzögerungen. Als dann die als «Single Practice Rule» bekannte Verordnung vor dem EFTA-Gerichtshof als nicht EWR-konform erklärt wurde, hat sich die Situation noch verschärft. Die Regierung musste zur Kenntnis nehmen, dass die heute gültige Gesetzeslage ihr keine Handhabe bietet, um dem anhaltenden Druck von EU-Ärzten standhalten zu können. Vor diesem Hintergrund hat sie damals den Bericht und Antrag für das Gesetz gestellt. Es war nicht das Hausarztsystem, das zwei Jahre vorher eingeführt wurde mit der Bedarfsplanung, sondern es war der Umstand, dass der Gesundheitsmarkt Liechtenstein auch ausserhalb des Gesundheitsnetzes Liechtenstein ganz offensichtlich noch sehr attraktiv für verschiedene Ärzte aus dem EU-Bereich erscheint. Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte, ist, dass es primär darum ging, diesen Zustand zu bremsen, um zum einen die Kostenentwicklung besser in den Griff zu bekommen und eine Überversorgung zu verhindern, und zum anderen um jungen Liechtensteiner Ärzten später noch die Möglichkeiten offen zu halten, in unserem Land eine Existenz aufbauen zu können. Nachdem anfangs 2002 der befristete Zulassungsstopp in Kraft getreten ist, hat die Regierung unverzüglich die Arbeit mit einer Arbeitsgruppe, in der auch Ärzte und Versicherer mit dabei waren, aufgenommen. Es waren auch Experten, die teilweise schon bei der letzten KVG-Revision mitgearbeitet haben, mit in der Gruppe. Dies wurde nicht von allen verstanden. Der Sinn und Zweck war aber, Leute mit im Team zu haben, die das heutige System genau kennen und auch Informationen geben konnten, warum und weshalb das eine oder andere in der Weise gelöst wurde. Wir wollten damit verhindern, dass Fehler oder Unzulänglichkeiten wiederholt werden und auch Zeit gewinnen bei der Feststellung des Ist-Zustandes, bei der Definierung der Problemstellung und bei der Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen. Diese Arbeit war im Spätsommer letzten Jahres abgeschlossen und somit der Auftrag für die meisten Experten erledigt. Bei der Bearbeitung dieser komplexen Materie hat sich bald herausgestellt, dass es, um das gesteckte Ziel zu erreichen, nicht damit abgetan war, nur den einen oder anderen Artikel etwas zu ändern, sondern der Lösungsweg führte teilweise zu Systemveränderungen, wie Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aus dem Vernehmlassungsbericht für das neue KVG entnehmen konnten. Bis es so weit war, haben viele Workshops und Sitzungen mit heftigen Diskussionen stattgefunden. Es war das Ziel - so weit dies überhaupt möglich ist - ein einfaches System zu schaffen, also ein Gesetz, das der Regierung nach Bedarf noch einen gewissen Handlungsspielraum offen lässt. Am Rande sei bemerkt, dass es anfänglich nicht die Absicht war, das Hausarztsystem fallen zu lassen. Es hat sich dann aber gezeigt, dass das Ganze zu kompliziert würde, wenn wir zwei Bedarfsplanungssysteme übereinander einbauen würden. Dies hätte zu einem Vier-Kreise-System geführt, was mehr Verwirrung wie Nutzen gebracht hätte. Während diesen Arbeiten kam dann vor allem seitens des LKV der Wunsch, diese Umstellung zum Jahresende und nicht innerhalb des Geschäftsjahres zu machen. Nun war damals bei der Ausarbeitung des Berichts und Antrages noch niemand vom LKV mit dabei und hat uns auf diesen Umstand aufmerksam gemacht, andererseits war man damals bestrebt, den Zulassungsstopp so kurz wie möglich zu halten. Nun ist es aber nicht möglich. Frau Abg. Laternser, Sie haben eben gesagt, auf der einen Seite wusste man und hat auch darauf hingewiesen, dass der Zeitrahmen sehr knapp war. Und nun sagen Sie, man sollte beide Berichte und Anträge miteinander behandeln, nämlich die Verlängerung und zugleich die 1. Lesung. Das geht aus zeitlichen Gründen nicht, das überschneidet sich, das lässt sich so nicht machen. Und eine Verlängerung vorher anzugehen war nicht möglich. Im Januar und Februar hat es keine Landtagssitzungen gegeben. Somit haben wir das jetzt in den März-Landtag eingebracht. Dann noch einige Worte zum Votum des Abg. Walter Hartmann zur EU-rechtlich bedenklichen Bestimmung: Dieses wurde schon letztes Mal eingehend diskutiert. Wir haben das nochmals geprüft und wie Sie wissen, führte die Verabschiedung des Gesetzes «Befristete Sofortmassnahmen» durch den Landtag zu informellen Kontakten mit der EFTA-Überwachungsbehörde. Seitens der Regierung wurde dieses Gesetz als rechtfertigbare Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, welche durch Art. 31 EWR-Abkommen zu gewähren ist, qualifiziert. Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit sind dann mit dem EWR-Abkommen vereinbar, wenn sie nicht diskriminierend angewendet werden und verhältnismässig sind. Die ESA wurde auch vorab über die vorliegende Gesetzesänderung und deren Notwendigkeit informiert. Ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren hat die ESA aufgrund dieser Information gegenüber Liechtenstein nicht eröffnet. Die Regierung ist sehr wohl bemüht, hier auch einen gewissen Protektionismus - so weit eben möglich - aufzubauen. Die Regierung hat deshalb Fachleute aus Österreich, die bekanntlich diesbezüglich das beste Gesetz haben, eingeladen und diesen Input gegeben, der in der heutigen Vorlage eingebaut ist und allenfalls auch noch verbessert werden kann. Es wird alles unternommen, um mindestens für unsere jungen Ärzte dieselben Bedingungen zu schaffen, wie sie im Ausland bzw. in der EU vorherrschen. Dann noch zum weiteren Vorgehen: Hier ist schon vorgesehen, dass eine 2. Lesung stattfinden soll. Diese 2. Lesung soll dann in der nächsten Landtagssitzung durchgeführt werden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungsrat, besten Dank. Da Eintreten auf diese Gesetzesvorlage nicht unbestritten ist, möchte ich abstimmen. Wer damit einverstanden ist, auf diese Gesetzesvorlage einzutreten, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit ist Eintreten beschlossen und wir können mit der 1. Lesung beginnen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir die 1. Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über befristete Sofortmassnahmen im Gesundheitswesen durchgeführt.Damit sind wir auch am Ende unserer Traktandenliste angelangt. -ooOoo-