ABÄNDERUNG DES BESOLDUNGSGESETZES (NR. 120/2002), 1. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 29: Abänderung des Besoldungsgesetzes, Bericht und Antrag Nr. 120/2002. Wir behandeln diesen Bericht und Antrag in 1. Lesung, sofern Eintreten unbestritten ist.
Abg. Adrian Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Das bestehende Entlöhnungssystem der Landesverwaltung ist unbestritten nicht mehr zeitgemäss. Bereits im Jahre 1994 hat der Landtag einem Postulat betreffend Besoldungsgesetz zugestimmt und dieses zur weiteren Bearbeitung an die Regierung weitergeleitet. Insbesondere wurde die Regierung eingeladen zu überprüfen, ob die Bestimmungen in Bezug auf die jährliche automatische Besoldungsvorrückung sowie auf den Teuerungsausgleich noch zeitgemäss sind. Auch die Regierung ist der Meinung, dass das geltende System nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Die Starrheit des Systems und die jährliche automatische Vorrückung werden bemängelt. Zudem sei das System zu wenig flexibel und leistungsorientiert. Die Regierung verfolgt mit der vorliegenden Abänderung des Besoldungsgesetzes die Zielsetzung, in der Landesverwaltung ein zeitgemässes Beurteilungs- und Lohnsystem einzuführen. Durch leistungsorientierte Entlöhnung soll die Landesverwaltung ein attraktiverer Arbeitgeber für Fach- und Führungskräfte werden. Die Regierung hat dabei auch die Tendenzen in der Privatwirtschaft sowie in öffentlichen Verwaltungen in ihre Überlegungen einbezogen. In der Privatwirtschaft ist ein klarer Trend zu mehr Leistungsorientierung und Flexibilisierung erkennbar. Dagegen verlieren Komponenten wie Dienst- und Lebensalter markant an Bedeutung. Auch in den öffentlichen Verwaltungen geht der Trend in die ähnliche Richtung. Die automatischen Stufenanstiege werden abgeschafft. Die Leistung tritt für die Entlöhnung immer stärker in den Vordergrund, die sozialen Komponenten verlieren an Gewicht. Interessant sind für mich auch die Erwartungen der Amtsstellen- und Abteilungsleiter. Diese Erwartungen zeigen, dass die leistungsorientierte Entlöhnung für sie keine leere Worthülse sein soll. Konsequenterweise sprechen sie sich auch für die Abschaffung des Automatismus aus. Ganz im Gegensatz dazu die Erwartungen der Belegschaft an ein neues Entlöhnungssystem. Einerseits soll die Leistungsbeurteilung im Lohn stärker gewichtet werden, andererseits soll weder die automatische Lohnvorrückung noch der Teuerungsausgleich abgeschafft werden. Diese Erwartungen haben für mich den Beigeschmack einer «Fünfer-und-Weggli-Mentalität». Der vorliegende Bericht und Antrag der Regierung zeigt gute Ansätze, das bestehende Besoldungsgesetz zu modernisieren und damit die bereits erwähnten Zielsetzungen zu erreichen. Die Regierung hat dabei versucht, die unterschiedlichen, ja zum Teil gegensätzlichen Erwartungen, unter einen Hut zu bringen. Der vorgeschlagene Aufbau des Besoldungssystems geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Das bisherige starre Stufenmodell wird durch ein flexibleres System ersetzt. Dies gibt der Landesverwaltung den notwendigen Spielraum, um auch gegenüber der Privatwirtschaft konkurrenzfähig zu sein. Ich werde nun auf jene Punkte eingehen, die aus meiner Sicht verbesserungsfähig sind und nochmals überarbeitet werden sollten. Dabei möchte ich vorweg eine grundsätzliche Anmerkung machen: Die Landesverwaltung orientiert sich beim Besoldungsgesetz an der Privatwirtschaft. Diese Orientierung scheint jedoch nur für die Vorteile zu gelten. Ich möchte dies beispielhaft an einzelnen Aussagen des Berichts verdeutlichen. Die Regierung konzediert, dass der Druck in exponierten Kaderstellen der Privatwirtschaft teilweise höher ist, insbesondere auch das Risiko, bei Nichterreichen der Ziele die Position zu verlieren. Die Regierung hält diesen Argumenten entgegen, dass der Druck und die Verantwortung beim Kader der Landesverwaltung nicht unterschätzt werden dürfen. Dem stimme ich ohne Einschränkung zu. Bezüglich Arbeitsplatzsicherheit verweist die Regierung auf die Möglichkeit der administrativen Kündigung im Beamtengesetz. Sie vertritt die Ansicht, dass damit eine weitgehende Angleichung an privatwirtschaftliche Verhältnisse erreicht wurde. Dieser Argumentation jedoch kann ich beim besten Willen nicht zustimmen. Ich erinnere an die Pressemeldungen einiger Unternehmungen in der Schweiz, die den Abbau von Arbeitsplätzen angekündigt haben. Auch bei uns in Liechtenstein herrscht bei vielen Arbeitnehmern Unsicherheit. Wir müssen damit rechnen, dass auch in Liechtenstein Arbeitsplätze abgebaut werden, wenn sich die wirtschaftliche Lage nicht verbessert. Demgegenüber kann die Landesverwaltung als sicherer Hafen für Arbeitnehmer angesehen werden. Mir ist jedenfalls bis heute noch kein Fall bekannt, wo ein Mitarbeiter der Landesverwaltung die Stelle verloren hat, nur weil keine Arbeit vorhanden ist oder weil die Landesverwaltung sparen muss. Um hier jegliche Missverständnisse von vornherein zu beseitigen: Ich bin nicht der Auffassung, dass die Landesverwaltung wie ein privatwirtschaftliches Unternehmen geführt werden soll. Ich möchte aber mit Nachdruck darauf hinweisen, dass die Attraktivität der Landesverwaltung nicht nur am Gehaltssystem gemessen werden darf. Es gibt etliche Faktoren, die für die Attraktivität eines Arbeitgebers ebenso wichtig sind. Nun zum Thema «Überstundenregelung»: Die Regierung bemerkt, dass die Abgeltung von Überstunden in der Privatwirtschaft weniger grosszügig geregelt ist als bei der Landesverwaltung. Sie ist der Meinung, dass nach der Einführung des neuen Besoldungssystems und der damit verbundenen Gehaltsanpassungen überprüft werden soll, ob die bestehende Überstundenregelung weiterhin Bestand haben kann. Meine Meinung zum Thema «Überstundenregelung» ist klar. Nach meiner Erfahrung werden in der Privatwirtschaft für Kaderpositionen keine Überstunden ausbezahlt. In der Regel gibt es für Kadermitarbeiter auch keine Zeiterfassung. Wenn sich die Regierung also an der Privatwirtschaft orientiert, dann bitte auch in diesen Punkten. Das heisst für mich konkret, dass gleichzeitig mit der Abänderung des Besoldungsgesetzes auch die Überstundenregelung - zumindest für Kaderpositionen - geändert werden muss. Der nächste Kritikpunkt betrifft den Teuerungsausgleich: Bereits im Postulat von 1993 haben wir die Frage gestellt, ob der Anspruch auf den Teuerungsausgleich noch zeitgemäss ist. Diese Frage kann ich aus meiner Sicht der Dinge klar und eindeutig beantworten: Nein. Ein Ausgleich der Teuerung ist nicht mehr zeitgemäss. Ich verweise wiederum auf die Privatwirtschaft. Dort gibt es nach meinen Informationen schon lange keinen Teuerungsausgleich mehr. Ich spreche mich somit klar dagegen aus, einen solchen Anspruch auf den Ausgleich der Teuerung im Besoldungsgesetz zu belassen. Die Regierung hat mit dem vorgeschlagenen System genügend Spielraum, die Leistungsträger zu belohnen. Die Regierung führt dazu auch aus, ich zitiere: «Bezüglich der Höhe einer Lohnanpassung besteht im Gegensatz zum bisherigen System völlige Flexibilität». Gerade dieser Punkt zeigt, dass sich die Vorlage vor allem an den Vorzügen der Privatwirtschaft orientiert, die bestehenden Vorteile gegenüber der Privatwirtschaft aber beibehalten werden sollen. Dieses Vorgehen kann ich beim besten Willen nicht unterstützen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die vorgeschlagene Personalkommission: Auch wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Personalverbandes öffentlicher Verwaltungen Liechtensteins sowie des Gleichstellungsbüros eine Personalkommission geschaffen werden soll, spreche ich mich grundsätzlich dagegen aus. Ich sehe nicht ein, weshalb eine Personalkommission als weitere Schlichtungsmöglichkeit geschaffen werden sollte. Ich bin nicht der Meinung, dass als Gegengewicht zum so genannten Machtzuwachs der Vorgesetzten eine solche Schlichtungsstelle unabdingbar ist. Vielmehr bin ich der Ansicht, dass wir eine solche Personalkommission schlichtweg nicht brauchen. Fühlt sich ein Mitarbeiter ungerecht behandelt und kann dieses Problem nicht mit seinem Vorgesetzten bereinigen, dann nimmt das Amt für Personal und Organisation die Aufgabe als Schlichtungsstelle wahr. Diese Möglichkeit muss ausreichen.Der letzte Kritikpunkt gilt dem Geltungsbereich: Ich möchte darauf hinweisen, dass gemäss Bericht und Antrag für die Lehrerschaft und die Landespolizei die Bestimmungen des bisherigen Besoldungsgesetzes weiterhin gelten sollen. Ich ersuche die Regierung, bis zur 2. Lesung zu prüfen, ob das neue Besoldungssystem nicht auch für diese Berufsgattungen angewendet werden kann. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass für die Lehrer und die Polizei jeweils ein Gesamtbetrag für Lohnerhöhungen bereitgestellt wird. Dieser Betrag kann dann für Lohnerhöhungen eingesetzt werden, ohne dass dies zwingend mit einer Leistungsbeurteilung gekoppelt sein muss. Zum Schluss eine kurze Zusammenfassung: Das neue Besoldungssystem ist ein guter Ansatz, um die Entlöhnung leistungsorientierter und flexibler zu gestalten. Die Kritikpunkte liegen für mich auf der Hand. Es darf keine «Fünfer-und-Weggli-Lösung» werden. Leistungsorientierte Entlöhnung und Bonus heisst für mich: Kein Teuerungsausgleich und keine Abgeltung von Überstunden beim Kader. Auf die Personalkommission kann verzichtet werden und für die Lehrerschaft und die Polizei sollte eine Lösung innerhalb des neuen Systems gefunden werden. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus.
Abg. Ivo Klein:
Besten Dank. Vielleicht liegt es in der Tatsache, dass ich auch in der Privatwirtschaft arbeite, aber mein Votum geht in eine ähnliche Richtung wie das meines Vorredners. Die Regierung schreibt in ihrem Bericht und Antrag zur Abänderung des Besoldungsgesetzes, dass sich das im Jahre 1991 revidierte Besoldungsgesetz insgesamt bewährt habe. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen habe sich aber inzwischen wieder Handlungsbedarf ergeben. Zusammenfassend wird erwähnt, dass das bestehende System zu wenig flexibel und zu wenig leistungsorientiert ist und die Entwicklung des Marktes nicht mehr genügend auffangen könne. Ich stimme mit der Beurteilung der Regierung überein und begrüsse im Wesentlichen die grundsätzliche Stossrichtung des neuen Entlöhnungssystems. Der nun dem Landtag vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet meines Erachtens aber auch einige grundsätzliche Ansatzpunkte, die es zu überprüfen gilt. Gemäss Art. 1 gilt dieses Gesetz für sämtliche Beamten und Angestellten der Regierung unterstellten Amtsstellen mit Ausnahme der Polizeibeamten. Meines Erachtens ist es nicht zielführend, die Besoldung der Polizistinnen und Polizisten von diesem Gesetz auszunehmen. Gemäss Art. 14 soll der Landtag weiterhin jährlich auf Antrag der Regierung die verschiedenen Erhöhungen der Lohnbestandteile einzeln beschliessen. Zudem hat der Landtag gemäss Art. 27 jährlich den Teuerungsausgleich für das Staatspersonal zu genehmigen. Im Sinne der Kostentransparenz würde ich es begrüssen, wenn der Landtag aufgrund der Finanzhoheit jährlich über die Erhöhung der Gesamtlohnsumme befindet. Die Aufteilung auf die verschiedenen Lohnkomponenten sollte in den Händen der Exekutive liegen, da sie viel näher bei der Verwaltung ist. In Art. 42 wird eine Personalkommission als Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Besoldung vorgesehen. Ich stehe diesem Ansinnen skeptisch gegenüber. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat einen Vorgesetzten, der in erster Linie für die Lohngerechtigkeit innerhalb seines Bereiches verantwortlich ist. Zudem ist gemäss Art. 41 das Amt für Personal und Organisation für die Begutachtung der grundsätzlichen und individuellen Fragen der Besoldung und Entschädigung zuhanden der Regierung und somit auch für die Bearbeitung von Mitarbeiterbeschwerden zuständig. Im Weiteren besteht in der Praxis noch die Möglichkeit, beim jeweiligen Ressortinhaber bzw. Ressortinhaberin vorstellig zu werden. Eine weitere Stelle, die sich mit individuellen Löhnen auseinander setzt, widerspricht meiner Forderung nach einer schlanken Verwaltung. An verschiedenen Stellen wird ein Vergleich mit der Privatwirtschaft herangezogen. Wenn man nicht nur die positiven Seiten heranziehen möchte, so ist festzustellen, dass in der Privatwirtschaft eine Arbeitsplatzsicherheit nicht gegeben ist. Die Regierung möchte hier eine Gleichstellung mit der Privatwirtschaft durch die Einführung der administrativen Kündigung ins Beamtengesetz herstellen. Im Weiteren ist es nicht üblich, dass Kadermitarbeiter in der Privatwirtschaft eine Überstundenentschädigung erhalten. Auch hier ist, wenn man bei der Besoldung den Vergleich mit der Privatwirtschaft heranzieht, für Kadermitarbeiter eine neue Regelung erforderlich.Ich möchte die Regierung bitten, diese grundsätzlichen Punkte bis zur 2. Lesung nochmals zu prüfen. Aufgrund der Tatsache, dass wichtige Bestimmungen in Verordnungen geregelt sind, möchte ich die Regierung auch bitten, dem Landtag diese bis zur 2. Lesung zukommen zu lassen. Besten Dank.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Als ich vor über neun Jahren Mitglied dieses Hohen Hauses wurde, gehörte ich zu den Postulanten, die damals die Regierung einluden, die Bestimmungen des Besoldungsgesetzes für das Staatspersonal auf die Ausrichtung einer leistungsbezogenen Besoldung umzusetzen und ein Führungsinstrument zur Steigerung der Effizienz der Landesverwaltung zu schaffen. Es sollte auf die Einteilung in fixe Besoldungsklassen zugunsten eines flexibleren und leistungsbezogenen Systems verzichtet werden und der Anspruch auf Teuerungsausgleich sollte im Hinblick auf neue Lösungen überprüft werden. Ich erinnere mich noch gut, wie das Postulat vom Staatspersonal mit grosser Skepsis aufgenommen wurde. Wie kann man ein System mit festen Lohnvorrückungen, festem Teuerungsausgleich usw. antasten? Heute tun wir es mit Gesetzesänderungen, die eine Reihe von Komponenten der Marktentwicklung, der nötigen Flexibilität und der Leistungsorientierung anpassen sollen. Ich wiederhole jetzt nicht alle Schwerpunkte der Revision, da sie von den Vorrednern dargelegt wurden und einleitend im Bericht und Antrag auch gut zusammengefasst sind. Ich bin für Eintreten auf diese Aspekte mittels Beratung in 1. Lesung, möchte aber auf ein paar kritische Punkte zu sprechen kommen:Erstens: Die Sorgen, die von verschiedenen Seiten durchdringen, teile ich vor allem mit Bezug auf die Umsetzung dieses neuen und gut gemeinten Gesetzes. Schon in der Finanzkommission wurde der Verordnungsentwurf zur Information gewünscht. Beim Studium des Berichtes und Antrages finde ich es jetzt wichtig, dass zur 2. Lesung der Verordnungsentwurf mindestens zur Information oder in Teilauszügen dem Landtag vorgelegt wird. Auffallend ist die Kompetenzverlagerung zu den Amtsstellen. Im detaillierten Vernehmlassungsbericht heisst es, mit der Kompetenzverlagerung sind auch Befürchtungen von Willkür und Verlust des amtsübergreifenden Quervergleiches verbunden. Den Ausführungen der Regierung auf Seite 24, die dazu sehr kurz sind, muss man einfach glauben. Mit Schulungskosten von CHF 170'000 soll das ganze neue System für 80 bis 100 Führungskräfte der Staatsverwaltung umgebaut werden. Zu diesem Prozedere erwarte ich von der Regierung zur 2. Lesung weitere Ausführungen, wie sie diese Bedenken zielführend bewältigen will. Auf die Frage, ob und wie die Entlassung von Staatsangestellten ebenfalls neu geregelt wird, verwies die Regierung in der Finanzkommission ebenfalls auf die neue Verordnung. Ich bitte dazu um detaillierte Ausführungen zur 2. Lesung. In dieser Verordnung soll auch die Abgeltung von Überzeit geregelt sein und es soll die jetzige Regelung für Kaderpersonal der Staatsverwaltung abgelöst werden. Damit würde auch das in den letzten zwei, drei Jahren öfter vom Landtag und der Finanzkommission monierte Problem gelöst sein. Ich bitte hier um Aufklärung. Wegen der Kompetenzverlagerung von Regierung und allenfalls Amt für Personal auf die Amtsleiter und teilweise gefordert auch auf Abteilungsleiter ist die Schaffung einer als sozialistische Idee deklarierten Beschwerdekommission meines Erachtens aber trotzdem zu prüfen.Direkt mehr Geld aus diesem neuen Gesetz erhalten die Regierungsmitglieder und die Richter mit zusammen jährlich wiederkehrend CHF 859'000. Für die Angestellten gibt es keine höheren Löhne respektive die Gesetzesänderung sei weitgehendst kostenneutral, obwohl gemäss Art. 46 eine höhere Besoldung als jemand aufgrund dieses neuen Gesetzes zustehen würde, garantiert wird, und obwohl die Lohnobergrenzen zudem massiv angehoben werden, zum Beispiel auf CHF 254'000 als maximale Jahresbesoldung in der höchsten Klasse gegenüber CHF 201'000 in der derzeitigen Gehaltstabelle. Ich befürchte auch, dass die Besitzstandswahrung für belegte Stellen in einem Amt eine leistungsorientierte Weiterführung des Lohngefüges vor allem bei weiteren Neueinstellungen behindert. Da wir gehört haben, dass der Landtag nur über das Budget die Jahreskosten für das Personal und somit den Stellenplan steuern kann, möchte ich nicht in einem oder in zwei Jahren die Begründung hören, dass der Landtag zur Kostenerhöhung durch ein neues Gesetz wesentlich beigetragen habe, mit Ausnahme der heute aufgezeigten Lohnerhöhungen für Regierungsmitglieder und Richter.Auf Seite 13 des Berichtes werden Tendenzen über die Besoldungssysteme von umliegenden Staatsbetrieben und Staatsverwaltungen aufgeführt. Unter anderem wird dabei die Anerkennung von Familienjahren in das Besoldungssystem eingebaut. Diese einzigartige Chance scheint die Regierung zu verpassen, da sie dazu keinerlei Bezug bei ihrer Gesetzesrevision nimmt. Das Gesetz gilt nur für das Staatspersonal im engeren Sinne. Es muss aber faktisch in Kauf genommen werden, dass sich weitere Kreise am Besoldungswesen des Staates orientieren und vom Systemwechsel auch betroffen sind. Das ist vielleicht nicht unsere Sache, aber trotzdem wäre es prüfenswert, ob alle eingeschlossenen Kreise - auch Stiftungen und Anstalten - über die notwendige Kompetenz für diese Umstellung verfügen. Ausgenommen bleiben die Polizeikräfte. Bei der Nichtlösung der Besoldung bei der Polizei ist die Regierung offenbar den Wünschen der Polizei aus der Vernehmlassung gefolgt und ist nicht der Meinung des Amtes gefolgt, da sie im ausführlichen Bericht zu den Resultaten der Vernehmlassung aufführt, dass sich die verschiedenen Funktionsstufen der Polizistenlaufbahn problemlos im vorgesehenen System integrieren lassen. Eine Verständnisfrage habe ich noch: Sind die Verwaltungsangestellten oder zum Beispiel die neu angestellten EWOK-Mitarbeiter bei der Landespolizei ebenfalls vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeschlossen?Ich finde es nicht in Ordnung, dass trotz Hinweisen die Regierung im Bericht und im Landtag keine Stellung bezieht zur Revision der Lehrerbesoldungen. Welche Gründe gab es ausser dem Aspekt der Leistungsbeurteilung, dass das Thema totgeschwiegen wird? Viele Gründe, die für die heute eingeleitete Revision der Besoldung der Staatsangestellten gelten, könnten auch für Lehrer gelten. Nicht zuletzt gehe ich auf die Auskünfte der Regierung zu einer Interpellationsbeantwortung vom letzten Jahre ein, die offensichtlich auch Handlungsbedarf bezüglich ungleicher Entlöhnung für fachlich gleich qualifizierte Lehrpersonen beinhalteten. Hier erwarte ich zur 2. Lesung eine klare Stellungnahme und einen Zeitplan, selbst dann, wenn die Probleme und Fragen zur Lehrerbesoldung massenhaft sind, wie der Jurist des Schulamtes auf Anfrage unserer Fraktion mitteilte. Vielleicht gerade darum dürfen wir diesen Teil der Staatsverwaltung nicht mehr einfach warten lassen. Bezüglich Teuerungsausgleich empfehle ich analog der Regierung die Beibehaltung im Gesetz bis man sieht, wie sich das neue Besoldungssystem in der Praxis bewährt hat. Wir können es auch gesetzlich darum belassen, weil ansonsten die Regierung ja hingehen könnte und einen Teil des vom Landtag zugesprochenen Erhöhungspools fix oder flächendeckend trotzdem verteilen kann. Ebenfalls hat die Regierung von der Finanzkommission am 5. Dezember den Auftrag erhalten, diese Zulässigkeit zu prüfen. Ich wünsche einer nicht unproblematischen Gesetzesvorlage einen guten Fortschritt.
Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Die Grundanforderungen an ein Besoldungssystem erfüllt auch das bestehende Besoldungssystem des Staates noch heute. Ein solches System soll plausibel sein. Die Höhe des Gehaltes wird bestimmt durch die Hauptfaktoren: die Grundanforderung der Funktion als Basis, die eingebrachte Erfahrung und den Leistungsbeitrag, den ein Mitarbeiter erbringt. Der Faktor Leistung ist aber im Vergleich zum Erfahrungsanteil im heutigen System wesentlich untergewichtet. Auch werden Faktoren, welche für ein modernes System wichtig sind, nicht abgedeckt. So hat es keinen Einfluss auf die Höhe der Gehaltsanpassungen, ob der Staat Überschüsse oder Defizite erwirtschaftet. Das heutige System ist nicht unbedingt überall marktgerecht. Es ist zu unflexibel und verhindert kurzfristige Anpassungen. Was ebenfalls ein wesentliches Defizit ist: Durch diese Mängel oder durch das Fehlen dieser Faktoren unterstützt es die Führungskräfte in ihren Führungsaufgaben kaum. In der Privatwirtschaft, aber auch in öffentlichen Verwaltungen, hat sich seit Beginn der 90er Jahre ein starker Trend zu mehr Leistungsorientierung und Flexibilisierung ergeben. Dienstalters- und Lebensaltersanteile haben an Bedeutung verloren, die jährlichen Gehaltsanpassungen richten sich immer stärker nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Unternehmen und nicht nach der Teuerung oder nach systemischen Vorrückungen. Nicht nur der Arbeitsmarkt der Region oder des Landes spielen immer mehr eine stärkere Rolle, sondern vermehrt auch die globale Konkurrenzfähigkeit der Produkte hat Einfluss auf das Gehaltsniveau oder dessen Entwicklung. Nicht nur die individuelle Leistung ist gefragt, sondern das Teamergebnis und das Bereichsergebnis sind ebenfalls wichtige Faktoren für die Beurteilung der Leistung. Partizipation am Team- oder Abteilungsergebnis sowie am Firmenergebnis ist erwünscht. Die lernende Organisation und damit die Förderung des eigenverantwortlichen, unternehmerischen Denkens und Handelns sind Ziele, welche durch ein modernes Gehaltssystem unterstützt werden sollen. Nicht das Wissen alleine, sondern die Umsetzung dieses Wissens und die dauernde Verbesserung sind Fähigkeiten, welche mit diesen neuen Führungsinstrumenten gefördert und belohnt werden. Die Beurteilung der Mitarbeiter soll, wenn möglich, 360 Grad betragen. Das heisst, die Beurteilung des Vorgesetzten, des Arbeitskollegen, der Kunden oder der Untergebenen ergeben erst ein Gesamtbild über die Leistung eines Mitarbeiters. Aufgrund dieser markanten Veränderungen beauftragte die Regierung das Amt für Personal und Organisation mit der Ist-Analyse und Ausarbeitung einer Vorlage für ein neues Besoldungsgesetz. Im Februar 2001 erfolgte eine öffentliche Ausschreibung für die Beratung bei der Neugestaltung des Entlöhnungssystems. Von Anfang an war es das Ziel, dass unter Einbezug aller Betroffenen eine Lösung für die Modernisierung des Besoldungssystems erarbeitet werden soll. So konnten die im Rahmen einer Umfrage formulierten Erwartungen der Belegschaft sowie der Amtsstellen und Abteilungsleiter - so heisst es im Bericht - weitgehend berücksichtigt werden. Die Stellungnahmen der Vernehmlassung, welche in den meisten Fällen von den Amtsleitern und Mitarbeitern gemeinsam erarbeitet wurden, fallen mit Ausnahme der Landespolizei im Grundtenor positiv aus. Sie enthalten zu den einzelnen Teilbereichen positive wie auch kritische Bemerkungen. Die konstruktiven Vorschläge wurden denn auch so weit wie möglich in der Überarbeitung der Vorlage berücksichtigt.Auch ich begrüsse und unterstütze diese Vorlage. Sie ist das Ergebnis, welches unter Berücksichtigung der Erwartungen der verschiedenen betroffenen Stellen eine ausgewogene Gesamtlösung darstellt. Damit wird ein wichtiger Schritt in die Richtung eines modernen Besoldungssystems getan. Die Elemente, die ein modernes Gehaltssystem beinhalten muss, sind vorhanden. Ich möchte hier darauf verzichten, die wichtigsten Änderungen aufzuzählen - es wurde schon von meinen Vorrednern ausgiebig gemacht. Ebenfalls möchte ich auf die detaillierte Ausführung von meinen Änderungsvorschlägen bis zur 2. Lesung verzichten, da ich hinter den meisten Anträgen stehe, wie zum Beispiel Abschaffung Teuerungsausgleich, die Festlegung eines gesamten Gehaltsanpassungsbudgets für ein Jahr, das vom Landtag gesprochen wird und dann aber in Verantwortung der Regierung bzw. der Vorgesetzten nach einem sozialverträglichen, aber leistungsorientierten Massstab verteilt wird.Was ich noch zusätzlich zu dem anregen möchte, was bereits vorgeschlagen wurde, ist: Dort, wo aufgrund Marktvergleichen Anpassungsbedarf besteht - Richter, Staatsanwaltschaft, Regierung - ist es richtig, dass man diese Marktfähigkeit anstrebt. Hier ist aber ganz sicher behutsam vorzugehen und es darf nicht in einem Schritt erfolgen, dass solche grossen Sprünge oder solche Anpassungen in einem Jahr realisiert werden. Ebenfalls möchte ich anregen, dass der Erfahrungsanteil, welcher heute ausschliesslich über das Alter definiert wird, geprüft wird, ob nicht doch eine Lösung möglich wäre, wo nicht das Lebensalter, sondern die interne oder externe Erfahrung in einer Funktion berücksichtigt werden kann. Bei den anderen Themen - vorgesehene Personalkommission, Überstunden auf Amtsleiterebene - möchte ich ebenfalls meinen Vorrednern beipflichten und die Anträge unterstützen, dass dies bis zur 2. Lesung geprüft wird, ob das ein zukünftiges und modernes Gehaltssystem überhaupt noch beinhalten darf.
Abg. Paul Vogt:
Ich bin direkt betroffen von dieser Vorlage, erlaube mir aber trotzdem, einige Worte dazu zu sagen, vielleicht auch, um das ein bisschen auszugleichen, was einige meiner Vorredner angetönt haben: Zunächst einmal möchte ich der Regierung für das gewählte Vorgehen danken. Mir scheint es richtig, dass man hier mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung diesen Prozess gemeinsam gegangen ist, dass man hier versucht hat, ein Einvernehmen herzustellen und ich sehe die Vorlage nicht so, dass es nur ein Geben von Seite der Landesverwaltung wäre, sondern ich denke, dass ist ein gegenseitiges Nehmen und Geben. Ich sehe das nicht so, dass es eine Vorlage ist, wenn ich die Worte des Abg. Adrian Hasler aufnehme, wo man das «Fünferli und Weggli» will. Man will hier nicht nur die Vorteile der Privatwirtschaft übernehmen, sondern das ist durchaus eine ausgewogene Vorlage. Die wesentlichsten Punkte wurden schon erwähnt. Es gibt mehr Flexibilität. Die Leistung wird stärker gewichtet. Damit entsteht auch eine grössere Leistungsbereitschaft. Aus meiner Sicht ist auch sehr positiv zu bewerten, dass die Leistungsbeurteilung durch die Vorgesetzten stärker gewichtet wird, dass die Vorgesetzten bzw. die Amtsstellenleiter mehr Verantwortung übernehmen müssen. Das ist nicht nur ein Machtzuwachs, sondern das ist durchaus auch mehr Verantwortung und ich denke, das wird eine sehr grosse Herausforderung für die Amtsstellenleiter sein. Ich unterstütze hier das Anliegen der Abg. Ingrid Hassler, dass die Amtsstellenleiter dabei gut begleitet werden müssen. Ich kann mich gut erinnern, wie man die Leistungsbeurteilung - die Mitarbeitergespräche - in der Landesverwaltung eingeführt hat. Ich war damals anfänglich - ich muss das gestehen - sehr skeptisch. Ich habe gedacht, in diesen politischen und festgefahrenen Strukturen wird das nicht funktionieren. Ich muss mich heute korrigieren. Ich habe ausgezeichnete Erfahrungen damit gemacht und ich stehe dieser Leistungsbeurteilung, diesen jährlichen Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sehr positiv gegenüber. Es ist nicht so herausgekommen, dass hier verängstigte Mitarbeiter einem Vorgesetzten gegenübersitzen, mit dem man nicht sprechen kann, sondern ich glaube, dass das von beiden Seiten als sehr positive Erfahrung geschätzt wird. Einige kurze Repliken zu den Ausführungen meiner Vorredner: Der Abg. Adrian Hasler hat gesagt, dass die Landesverwaltung ein attraktiver Arbeitgeber ist. Ich stimme dem zu. Ich arbeite gerne bei der Landesverwaltung. Das hat aber nicht nur damit zu tun, dass die Arbeitsplätze als relativ sicher oder als sehr sicher angeschaut werden können, sondern es ist auch eine Befriedigung wegen der Arbeit, die hier geleistet werden kann. Es gibt sehr viele Mitarbeiter in der Landesveraltung, die Freude daran empfinden, sich für die Allgemeinheit einsetzen zu dürfen und für mich persönlich ist das ebenfalls eine sehr grosse Befriedigung. Ich möchte das ganz ehrlich festhalten. Für mich ist die Landesverwaltung also ein sehr schöner Arbeitsplatz, eben auch wegen dieser Einstellung, die man hier mitbringt.Dann noch zwei andere Punkte, die aufgegriffen wurden: Ich denke, da geht es grundsätzlich um gewerkschaftliche Anliegen. Das eine ist die Überstundenregelung und das andere ist der Teuerungsausgleich. Ich denke, es ist durchaus berechtigt und ich möchte das deshalb hier auch vertreten, dass an der heutigen Überstundenregelung festgehalten wird, die so aussieht, dass Vorgesetzten die ersten 100 Stunden im Jahr nicht entschädigt werden und erst was darüber hinausgeht wird dann entschädigt. Ich glaube, man darf hier auch feststellen, dass gerade in den leitenden Positionen die Löhne nicht dem entsprechen, was in der Privatwirtschaft bezahlt wird. Von da her, denke ich, ist es gerechtfertigt, wenn man das, was über 100 Stunden hinausgeht, auch vergütet. Ähnlich verhält es sich mit dem Teuerungsausgleich. Ich denke, das ist ein gewerkschaftliches Anliegen. Wenn wir hier an die Forderungen der Buschauffeure denken, dann hat das teilweise bei der FBP-Fraktion sehr grosse Sympathien gefunden und ich denke auch, dass am Teuerungsausgleich grundsätzlich festgehalten werden sollte. Das ist keine überrissene Forderung. Was die Personalkommission betrifft: Da war ich fast erstaunt, dass man hier von einer sozialistischen Beschwerdekommission gesprochen hat. Der Begriff «Sozialismus» wird in unserem Land in den letzten Wochen arg strapaziert. Das hat überhaupt nichts mit Sozialismus zu tun. Im Gegenteil: Ich sehe das als ein positives Führungsinstrument und sehe darin sehr grosse Vorteile. Ich denke, das fördert die Akzeptanz von solchen Entscheidungen, es fördert die Transparenz. Man kann kommunizieren, nach welchen Prinzipien hier entschieden wird, und es fördert vor allem das Vertrauen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landesverwaltung haben dann das Gefühl, dass hier auch ihre Interessen vertreten werden und ich denke, das ist grundsätzlich gut. Es entstehen auch kaum Kosten dadurch. Ich weiss nicht - und das wurde leider auch nicht ausgeführt, ich habe deshalb einfach den Eindruck gehabt, es sei ein bisschen ein ideologischer Reflex - ich weiss also nicht, welche Nachteile darin gesehen werden, wenn man eine solche Beschwerdekommission einführt. Man geht einfach ein bisschen vom Führungsdenken ab: Der Chef befiehlt, die anderen haben zu gehorchen. Ich sehe, wie gesagt, sehr grosse Vorteile darin, indem man transparent macht, wie hier entschieden wird. Ich denke, es ist ein Beitrag dafür, dass die Mitarbeiter der Landesverwaltung das Gefühl bekommen, es gäbe eine Lohngerechtigkeit. Das ist für die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig. In einem Punkt habe ich Bedenken - das sage ich ganz ehrlich - und zwar, was die finanziellen Auswirkungen betrifft. Ich habe das zwar nicht nachgerechnet, aber mein Hausverstand sagt mir, dass die finanziellen Auswirkungen wahrscheinlich - kurzfristig jedenfalls - etwas grösser sind, als das hier im Bericht aufgezeigt wird. Meine Überlegung ist wie folgt: Wenn man die Arbeitszeit bzw. die Jahre, die man in der Landesverwaltung gearbeitet hat, nicht mehr in diesem starken Mass gewichtet, dann führt das fast zwangsläufig dazu, dass man den Neueinsteigern am Anfang höhere Löhne bezahlen muss und dass aufgrund der Besitzstandsklausel eben die relativ höheren Löhne für diejenigen, die schon seit vielen Jahren in der Landesverwaltung sind, beibehalten werden. Deshalb, denke ich, sind die finanziellen Auswirkungen in einer Übergangsfrist von einigen Jahren etwas höher. Vielleicht kann die Regierung dazu auch noch Ausführungen machen. Ich danke Ihnen - ich möchte das hier auch noch anhängen - ich danke hier in diesem Haus, dass Sie diesen Worten eines Betroffenen zugehört haben.
Abg. Markus Büchel:
Ich möchte mich nur ganz kurz zu den Themen äussern, die mein Vorredner bezüglich Überstunden für Führungskräfte angesprochen hat: Dort möchte ich bemerken, dass die Gehälter, die in der Landesverwaltung gezahlt werden, den Gehältern in der Privatwirtschaft entsprechen und ich würde sagen, sie sind nicht am unteren Ende, sondern sind sicher in der Mitte oder im oberen Drittel oder Viertel angesiedelt. Das aus eigener Erfahrung. Und zu den Überstunden vielleicht: Es ist zwar richtig: Wenn jemand 100 Überstunden in einer Führungsposition als Abteilungsleiter oder Amtsleiter geleistet hat, dann ist das schon einmal eine Leistung, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Aber im Verhältnis zu den Mehrarbeitsstunden, die jemand in diesen Positionen in der Privatwirtschaft leistet. Das sind zwei, drei Wochenenden, die ich einmal im Auftrag des Unternehmens unterwegs bin. Danach habe ich dieses Konto erreicht und könnte also Überstunden konsumieren. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass man in diesem Gehaltsniveau überhaupt noch Überstunden konsumiert. Wenn, dann soll es Zeitausgleich für ausserordentliche Einsätze sein, aber auf keinen Fall, diese Überstunden in bar auszubezahlen. Wie gesagt: Es muss sozial verträglich auf einem Niveau sein, das schon in der oberen Region sich befindet.Dann zur Personalkommission: Ich bin der Meinung, dass das Amt für Personal und Organisation diese Funktion übernehmen muss, die Lohngerechtigkeit innerhalb des Unternehmens zu garantieren. Dafür benötigt sie das Vertrauen der Regierung wie auch der Arbeitnehmer. Das ist richtig. Das Vertrauen kann aber geschaffen werden, wenn die Überzeugung da ist, dass das Amt für Personal diese Kompetenz hat, dort einzugreifen. Dort, wo die Ämter diese Lohnhygiene nicht pflegen oder nicht nach System beurteilen, müssen sie eingreifen und müssen das auch quer über die Bereiche hinweg garantieren. Wenn das nichts hilft, wenn es systemmässige Übertritte gibt, dann ist immer noch die Arbeitnehmervertretung da, die auch da angesprochen werden kann. Aber ein Dreiecksystem - Vorgesetzter, Personalabteilung und noch Personalkommission - sehe ich beim besten Willen auch nicht. Dann zu den finanziellen Auswirkungen: Ich habe das vorhin angesprochen. Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der Umstellung sollten in einem erträglichen Rahmen bleiben, besonders in der derzeitigen Situation, in der wir uns befinden, dass an allen Ecken und Enden gespart werden muss. Ich sehe auch nicht ein, dass aufgrund des neuen Systems Neueintritte ab sofort die Gehälter bekommen, die theoretisch aufgrund des Lebensalters gegeben sind. Das kann - aus meiner Sicht - kein Faktor sein. Und wenn der Umstieg von der alten in die neue Einstufung richtig gemacht wird, dann sollte dort kein grundsätzlicher Handlungsbedarf entstehen, weil ich der Meinung bin, dass die Gehälter, wie sie heute bezahlt werden, richtig sind und im Vergleich zur Privatwirtschaft absolut auch Anreize bieten, um zum Staat zu wechseln.
Abg. Adrian Hasler:
Vielen Dank. Mein Fraktionskollege Markus Büchel hat praktisch schon alles vorweggenommen. Ich möchte noch ganz kurz auf das erste Thema des Abg. Paul Vogt bezüglich eines attraktiven Arbeitgebers eingehen. Nur damit hier keine Missverständnisse entstehen: Ich habe es nicht so formuliert und auch nicht so gesagt, dass die Attraktivität der Landesverwaltung nur in der Sicherheit der Arbeitsplätze liegt. Ich habe bewusst ausgeführt, dass es etliche Faktoren gibt, die eben die Attraktivität eines Arbeitgebers ausmachen. Also, mir ist schon klar, dass da ganz andere Faktoren mitspielen müssten. Ansonsten ist man ja selbst bestraft. Zu den Themen «Überstundenregelung und Teuerungsausgleich» schliesse ich mich den Ausführungen meines Vorredners an. Ich bin genau der gleichen Auffassung, ebenso was die Personalkommission anbelangt.
Abg. Paul Vogt:
Ich erlaube mir eine kurze Replik zu den Ausführungen des Abg. Markus Büchel: Eines der Hauptprobleme in der ganzen Besoldungsdiskussion ist ja der Vergleich mit der Privatwirtschaft. Und da ist einfach festzustellen, dass das Lohnniveau in der Privatwirtschaft ein sehr grosses Spektrum hat. Es ist ganz entscheidend, ob man im Gewerbebereich, im Industriebereich oder im Finanzdienstleistungsbereich arbeitet. Da liegen die Löhne sehr weit auseinander und das wissen Sie genauso gut wie ich. Die Landesverwaltung liegt sicher irgendwo dazwischen, nicht am unteren Ende, nicht am oberen Ende, sondern irgendwo dazwischen. Und ich denke, es ist auch grundsätzlich richtig, wenn man da auch, wie das die Regierung gemacht hat, die Vergleiche mit der Schweiz sucht. Dabei hat man offenbar auch festgestellt, dass die Gehälter in der liechtensteinischen Landesverwaltung nicht über dem schweizerischen Niveau liegen, sondern insgesamt eher darunter. Und dann noch eine kurze Bemerkung zur Beschwerdekommission: Sie haben mir immer noch nicht aufgezeigt, wo denn die Nachteile der Beschwerdekommission liegen sollen. Ich denke, diese Beschwerdekommission wird ja nur ausnahmsweise zum Zug kommen. Ich sehe dieses Dreiecksverhältnis nicht, dass man ein Vielfaches von Zuständigkeiten schafft, dass man einerseits den Amtsstellenleiter hat, andererseits das Personalamt und dann noch die Beschwerdekommission. Letztlich muss man ja auch noch sagen: Die Regierung überwacht das Ganze ja auch noch. Ich denke, was dann einfach wichtig ist: Man muss das System transparent machen, man kann den Mitarbeitenden das Gefühl vermitteln, dass es hier um soziale Gerechtigkeit geht und eine Lohngerechtigkeit gibt. Das ist, glaube ich, für die Motivation und für die Arbeitsbereitschaft ganz entscheidend.
Abg. Adrian Hasler:
Herr Abg. Paul Vogt. Vielleicht können Sie mir erklären, weshalb diese Personalkommission notwendig sein soll? Die Regierung führt ja in ihrem Bericht aus, dass, wenn es keine Einigung zwischen dem Mitarbeiter und dem Vorgesetzten gibt, dann eben das Amt für Personal und Organisation beigezogen wird. Und für mich ist einfach nicht ersichtlich, weshalb dann eine Personalkommission - also eine weitere Schlichtungsstelle - notwendig sei soll. Das kann ich nicht ganz verstehen. Also, ich glaube, entweder hat man Vertrauen ins APO und dieses kann wirklich unparteiisch diesen Konflikt lösen bzw. mithelfen, diesen Konflikt zu lösen. Sonst haben wir dann dort ein Problem.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe eigentlich versucht, das schon hinüberzubringen, wieso ich diese Beschwerdekommission für wichtig halte: Es geht mir darum, eine parteipolitisch unabhängige Kommission zu schaffen. Ich möchte es einmal auf den Punkt bringen. Als ich in der Landesverwaltung eingestiegen bin - das war noch Anfang der 80er Jahre - wurde ich immer wieder mit Fragen konfrontiert, dass Leute das Gefühl gehabt haben, dass Personen aufgrund parteipolitischer Vorgaben eingestuft worden sind. Und wenn sie dann verglichen haben, wie sie auch finanziell eingestellt wurden, dann war das Gefühl da, das sei eigentlich sehr ungerecht. Das hat aber - das möchte ich noch anbringen - das hat sich in den letzten Jahren wesentlich gebessert. Ich denke, die Parteipolitik hat an Einfluss verloren, vor allem auch bei der gehaltsmässigen Einstufung. Das ist heute besser geregelt und ich anerkenne das. Aber das Gefühl der Lohngerechtigkeit, dass man auch entsprechend behandelt werden möchte und es transparent ist, ich denke, das ist wichtig.
Abg. Markus Büchel:
Ich bin überzeugt, dass durch die Kompetenzverlagerung von der Regierung in die Bereiche, in die Abteilungen, an die verantwortlichen Führungskräfte, dass dann die Parteipolitik keine Rolle mehr spielen sollte, weil dort haben wir ja dann nicht eine Einparteienregierung oder eine Koalitionsregierung, dort haben wir den Mitarbeiter, den Vorgesetzten, der nach einem System einzustufen und nach einem System zu beurteilen hat. Und diese Einstufung und die Beurteilung lässt sich prüfen. Und dazu ist die Personalabteilung da, um eben diese Prüfung zu machen. Vor allem, wenn das Ganze noch über eine Software unterstützt wird, wo transparent für die Personalabteilung, für alle Verantwortlichen, ganz klar aufgrund der Einstufung der Position, aufgrund der Beurteilung der Leistung, aufgrund des Dienstalters oder auch nach anderen Faktoren ganz klar transparent aufgezeigt ist, wo welche Auswirkungen entstehen. Da gibt es nichts zu verheimlichen, da gibt es auch nichts, was parteipolitisch motiviert sein könnte. Es ist mir ganz klar: Eine Leistungsbeurteilung ist nie absolut gerecht und nie 100-prozentig objektiv. Aber sie ist besser als jede Nichtleistungsbeurteilung. Und darum sehe ich da überhaupt keinen Handlungsbedarf, hier zusätzliche Aufsichtsorgane oder Schlichtungsorgane einzusetzen. Das ist meiner Meinung nach die Personalabteilung, der nächste Vorgesetzte oder übernächste Vorgesetzte. Ich habe in dieser Beziehung nicht die geringsten Bedenken, dass das so nicht funktionieren sollte.
Abg. Ivo Klein:
Ich möchte hier meinem Vorredner vollumfänglich beipflichten. Ich glaube, wer auch in der Privatwirtschaft eine Führungsaufgabe hat, wird feststellen, dass es auch da immer Diskussionen gibt: Habe ich genug Zahltag gegenüber einem, der gleich eingestuft ist? Ich glaube, das wird man durch keine Kommission herausbringen, dass immer wieder Leute aufgrund ihrer subjektiven Selbsteinschätzung den Eindruck haben, dass sie vielleicht ungerecht behandelt werden und das wird auch keine Personal- oder Schlichtungskommission aus dem Weg räumen. Ich glaube, dass die Lohnfestsetzung grundsätzlich eine Führungsverantwortung ist. Wir haben eine Stelle, die das gesamthaft beurteilt. Das ist die Personalabteilung. Und ich meine, irgendwo müssen wir einfach auch bei der Landesverwaltung sagen: Es gibt die normalen Institutionen, die dafür zuständig sind, die müssen das regeln.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte mich an die Meinung des Abg. Paul Vogt anschliessen, wie ich es im Eintretensvotum auch gesagt habe. Ich habe noch einmal auf den Seiten 58/59 die Begründung der Regierung gelesen, die ja das auch unterstützt. Die Schaffung dieser Schlichtungsstelle wurde in der Vernehmlassung ausnahmslos begrüsst und als Gegengewicht zum Machtzuwachs der Vorgesetzten als unabdingbar betrachtet. Die Personalkommission soll jedoch erst bemüht werden, wenn eine Intervention beim Vorgesetzten bzw. beim Amtsstellenleiter und in einem zweiten Schritt beim Amt für Personal und Organisation zu keiner einvernehmlichen Lösung führt. Sie ist paritätisch besetzt und wird von der Regierung bestimmt. Ihre Aufgabe ist es, Beschwerden zu prüfen und der Regierung eine Empfehlung abzugeben, welche abschliessend entscheidet. Das, meine ich, ist ein Prozess im reinsten Sinn der Schlichtung, des Dialoges miteinander, ohne die letztendliche Instanz der Regierung schon gleich zu bemühen. Ich denke auch, dass eine solche Kommission in der Lage ist, Angestellten die Situation auch noch besser zu erklären, als wenn man gleich in einer formellen Klage an die Regierung herantreten muss. Ich unterstütze also dieses Schlichtungsorgan, vor allem, weil es in dieser Form hier geplant ist.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst möchte ich mich herzlich bedanken für die doch alles in allem gute Aufnahme der Vorlage. Was ist die Zielsetzung des vorliegenden Besoldungsgesetzes? Es wurde verschiedentlich schon genannt. Einmal soll das relativ starre Klassenstufenmodell des heutigen Besoldungsgesetzes durch ein flexibleres Lohnbandbreitenmodell ersetzt werden, die finanzielle Flexibilität von Landtag und Regierung soll erhöht werden, der automatische Stufenanteil soll reduziert werden und die Entlöhnung soll stärker leistungsorientiert werden. Es soll aber mit dem neuen System auch ermöglicht werden, eine bessere Marktkonformität zu erreichen, wenn dies notwendig ist. Die Führungskräfte werden stärker in die Mitarbeiterentlöhnung mit einbezogen im Sinne einer ganzheitlichen Führungsverantwortung und damit soll natürlich auch die Führungsqualität verbessert werden. Diese Grundsätze sind sicher Grundsätze eines modernen und anspruchsvollen Besoldungssystems, was heute ja auch schon gesagt wurde. Das heisst auch, dass die entsprechende Schulung natürlich sehr intensiv gemacht werden muss, dass gerade den Amtsstellenleitern, den Stabsstellenleitern, also den Führungspersonen in der Landesverwaltung, hier an die Hand gegangen werden muss, dass sie dementsprechend weitergebildet werden und dieses System auch richtig umsetzen. Der Wille ist sicher vorhanden. Es wurde ja auch der Einbezug der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung bei der Entstehung dieses Gesetzes als sehr wichtig erachtet, denn ein solches neues Besoldungsrecht soll ja nicht gegen den Willen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt werden, sondern es braucht eine grundlegende Akzeptanz, damit das Besoldungssystem dann auch umgesetzt wird, und zwar Erfolg versprechend umgesetzt wird. Ich denke mir auch, dass das nicht einfach ein Geschenk an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Es wird ihnen auch einiges abverlangt mit dem neuen Besoldungsrecht. Ich erinnere an die Reduktion des Automatismus, ich erinnere an die Leistungsorientierung. Beides wurde akzeptiert, wurde insgesamt positiv aufgenommen, was ja nicht selbstverständlich ist. Ich denke mir auch, dass das neue Besoldungsrecht den Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht werden soll. Es geht hier also nicht darum, einfach mehr Geld auszugeben, es geht aber auch nicht darum, dass man ein System einführt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlechter zu bezahlen, sondern es geht darum, dass man ihren Leistungen möglichst gerecht wird. Dadurch entsteht auch eine Motivation und diese Motivation ist ja sehr entscheidend, damit die Leistung stimmt. Was die Arbeitsplatzsicherheit anbelangt, die vom Abg. Adrian Hasler als ein Positivum der Landesverwaltung angemerkt wurde, so denke ich mir auch, dass das sicher ein Element der Attraktivität der Landesverwaltung ist, denn die Arbeitsplatzsicherheit ist in der Landesverwaltung sehr hoch, wenn sich jemand bemüht, wenn jemand die Leistung bringt. Das wird natürlich durchaus von den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern der Landesverwaltung auch geschätzt. Das hört man auch immer wieder in Gesprächen. In Zeiten, in denen die Arbeitsplatzsicherheit in der Privatwirtschaft weniger gegeben ist, wird das natürlich mehr geschätzt, in Zeiten der Hochkonjunktur wird das natürlich weniger geschätzt. Je nachdem ist der Arbeitsplatz also dann attraktiver oder weniger attraktiv bezüglich Arbeitsplatzsicherheit. Es wurde auf einen nächsten Punkt eingegangen - Überstundenregelung in Kaderpositionen: Der Abg. Paul Vogt hat schon ausgeführt, dass Amtsstellenleiter/Amtsstellenleiterinnen bzw. Stabsstellenleiterinnen/Stabsstellenleiter heute schon die ersten hundert Überstunden ohne entsprechende Entschädigung leisten bzw. dass das von ihnen verlangt wird. Aber ich denke mir, wenn wir das neue System einführen und mit dem neuen System sich auch Perspektiven eröffnen, dass wir dann diese Überstundenregelung überdenken müssen. Allerdings muss dann auch der Auftrag an diese führenden Positionen mit überdacht werden. Es gibt natürlich Situationen, in denen unsere Amtsleiterinnen/Amtsleiter oder Stabsstellenleiterinnen/Stabsstellenleiter sehr stark beansprucht werden, es gibt Situationen, in denen sie sehr wichtige Verhandlungen führen müssen, in denen diese Beanspruchung sicher nicht im üblichen Ausmass gegeben ist, in einem Ausmass, in dem man das auch verlangen kann von einer Führungspersönlichkeit, und für solche Situationen müssen dann auch Regelungen gefunden werden. Ich denke mir, in einem solchen Fall ist dann eben auch ein entsprechendes Entgegenkommen zu zeigen. Aber, wie gesagt: Wir haben auf die 1. Lesung die Verordnung und damit auch all diese Fragen noch nicht so weit geregelt und vorangetrieben, weil wir uns gesagt haben: Zuerst gehen wir einmal in die 1. Lesung und schauen, ob die grundsätzliche Ausrichtung dieses Besoldungsgesetzes vom Landtag so unterstützt bzw. akzeptiert wird. Dann können wir bis zur 2. Lesung entsprechende Abklärungen und Ausführungen dazu machen.Was den Teuerungsausgleich anbetrifft, da schlägt die Regierung vor, dass wir beim System des Teuerungsausgleiches bleiben, und zwar dergestalt, dass im Gesetz selbst nicht mehr der Anspruch festgehalten wird, dass die Teuerung ausgeglichen werden muss, sondern im Gesetz nur noch vorgeschrieben wird, dass die Regierung den entsprechenden Antrag an den Landtag stellt und der Landtag dann im Rahmen seiner Finanzkompetenz hierüber selbstständig frei zu entscheiden hat, ob die Teuerung ausgeglichen werden soll. Diese Diskussion wurde natürlich auch mit dem Personalverband, also mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, geführt. Hier wurde auch sehr stark darauf gedrängt, dass der Teuerungsausgleich beibehalten werden soll. Die Streichung des Teuerungsausgleiches würde als ein Entzug eines wohl erworbenen Rechts gesehen. Es fragt sich auch: Wie würde dieses System funktionieren, wenn wir einmal von einer Teuerung von 5% oder 6% ausgehen? In diesem Falle müssten wir natürlich auch regelmässig hinten wieder die Besoldungstabelle im Landtag anpassen und diese Diskussion regelmässig im Landtag führen. Wenn wir die Teuerung natürlich so ausgleichen würden, wie sie hier im Gesetz vorgeschlagen wird, dann wird ja auch die Besoldungstabelle mit entwickelt und muss nicht jedes Mal hier im Landtag dann wieder neu diskutiert werden. Ich glaube natürlich, auch mit diesem neuen System, dass der Staat nicht so flexibel sein wird wie die Privatwirtschaft, um Schwankungen in der Wirtschaft aufzufangen. Also, die Gewährung der Teuerung würde eher Gewähr bieten, dass das Lohnsystem auch länger konkurrenzfähig bleibt. Wir haben übrigens auch beobachtet, dass in Schweizer Kantonen, in denen die Teuerung abgeschafft worden ist, auch im Sinne der Ausführungen, die hier und heute gemacht wurden, diese Teuerung wieder eingeführt wurde, weil sich das nicht bewährt hat. Dazu wird die Regierung sicher noch Ausführungen bis zur 2. Lesung machen. Dann wurde die Personalkommission angetönt und es wurde von verschiedenen Abgeordneten in Frage gestellt, ob eine solche Personalkommission überhaupt Sinn mache, ob es überhaupt möglich sein soll, nebst dem Rekurs an das Amt für Personal und Organisation bzw. an die Regierung noch an eine Personalkommission gelangen zu können. Ich muss Ihnen sagen, dass es natürlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung doch eine recht grosse Veränderung bedeutet, wenn nun diese Mitarbeitereinschätzung - die Lohneinschätzung - vom Vorgesetzten gemacht wird, also vom Amtsvorstand oder in grossen Ämtern vom Abteilungsleiter bzw. Abteilungsleiterin gemacht wird. Hier herrscht eine gewisse Unsicherheit. Ich denke mir auch, wie das der Abg. Paul Vogt ausgeführt hat, dass hier sicher korrekt vorgegangen wird. Wir werden die entsprechenden Amtsleiterinnen und Amtsleiter auch ausbilden. Es wird ihnen auch, um den ämterübergreifenden Vergleich zu gewährleisten, entsprechendes Material zur Verfügung gestellt, es wird ihnen ein EDV-Tool zur Verfügung gestellt, damit hier richtig eingestuft wird. Aber es besteht doch eine recht grosse Unsicherheit, ob diese Einstufungen dann auch richtig erfolgen würden. Dabei kam immer wieder der Wunsch nach einer solchen Personalkommission auf. Wir haben uns dann auch in Schweizer Kantonen kundig gemacht, die ein ähnliches System wie wir eingeführt haben. Dort wurde uns mitgeteilt, dass sich diese Personalkommission durchaus bewährt hätte, dass es relativ wenig Rekurse an die Personalkommission gäbe, dass das nicht sehr aufwändig sei, dass im Normalfall diese Probleme mit den Vorgesetzten bzw. mit dem Amt für Personal und Organisation gelöst werden könnten, es aber doch Ausnahmefälle gäbe, die vor eine solche Personalkommission kommen. Die Personalkommission macht ja dann einen Vorschlag an die Regierung, wie hier zu entscheiden ist. Also, ich habe nicht die Bedenken, die einige Abgeordnete hier im Hohen Haus haben, und zwar Abgeordnete, die aus der Privatwirtschaft kommen. Ich weiss auch nicht, ob wir uns in allem mit der Privatwirtschaft vergleichen können bei der Staatsverwaltung. Es ist natürlich sehr wichtig und es ist auch eine sehr schwierige Aufgabe - ich meine - hier die Gleichbehandlung für gleiche Leistungen zu gewährleisten. Hier wird es nie eine 100-prozentige Lösung geben, denn jede Leistungsbeurteilung ist natürlich immer anfechtbar. Man sieht seine eigenen Leistungen vielleicht anders als der Vorgesetzte sie sieht. Im Normalfall gelingt es, dass es hier zu einer Einigung kommt, aber es kann schon Ausnahmesituationen geben, in denen eine solche Personalkommission dann entsprechend angerufen werden können sollte. Deshalb schlägt die Regierung auch die Schaffung einer solchen Kommission vor. Dann wurde auf die Lehrerschaft und die Landespolizei verwiesen, warum diese nicht in diesem Gesetz integriert sind bzw. warum es hier Übergangsbestimmungen für diese beiden Bereiche gibt: Bei der Landespolizei ist die Regierung überzeugt, dass sie in dieses System integriert werden kann. Im Moment befindet sich die Landespolizei aber immer noch in der Phase der Restrukturierung. Es ist eine recht schwierige und anspruchsvolle Phase. Hier kamen sehr viele Bedenken auf, jetzt auf dieses neue System umzustellen. Deshalb hat sich hier die Regierung gesagt, dass hier durchaus die nächsten zwei, drei Jahre noch die alte Regelung beibehalten werden kann, bevor die Landespolizei dann in die neue Regelung überführt werden soll. Ich denke mir, das ist eine vernünftige Lösung, gerade auch, weil auch hier wieder Erfahrungen aus Schweizer Kantonen uns aufzeigen, dass es recht schwierig ist, die Polizeiorganisation in ein solches Besoldungssystem einzubauen. Es gab auch in der Schweiz bei Umstellungen des Besoldungssystems recht grosse Probleme, gerade mit Polizeiorganisationen, sodass wir uns hier einfach die notwendige Zeit nehmen wollen, damit dann diese Umstellung passieren kann. Was die Lehrerschaft anbelangt, da dürfte es schwieriger werden, sie in dieses System einzubauen. Wir denken uns, dass wir hier für die Lehrerschaft ein eigenes Gesetz schaffen werden. Hier haben schon entsprechende Vorarbeiten stattgefunden - das wird übrigens auch im Bericht der Regierung aufgezeigt. Die Regierung hat einen Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und nachdem das Lehrerdienstgesetz im Landtag verabschiedet ist, soll hier mit Hochdruck das Besoldungsgesetz erarbeitet werden. Also, wir wollen auch hier stufenweise vorgehen, damit dann in einem eigenen Besoldungsgesetz die Besoldung der Lehrer geregelt werden kann. Die Frau Abg. Ingrid Hassler hat darauf hingewiesen, dass die Umsetzung sicher sehr anspruchsvoll ist, dass es hier dann darauf ankommt, gerade in der Phase dieser Umsetzung, die leitenden Angestellten sehr gut zu begleiten, sie auszubilden und auf das neue System vorzubereiten. Das ist uns klar. Das ganze System der Leistungsbeurteilung hängt natürlich an der richtigen Beurteilung und am richtigen Umgang mit dem Besoldungssystem. Wir werden hier sicher grosse Sorge darauf legen, dass die entsprechende Ausbildung und Begleitung auch gewährleistet wird. Wir sind heute noch nicht so weit, dass wir die Details schon geregelt haben. Wie gesagt: Wir wollten zuerst die 1. Lesung abwarten und dann nachher in dieser Richtung weiter arbeiten. Die Kompetenzverlagerung auf die Amtsstellen scheint uns ein Gewinn dieses Systems zu sein, nämlich eine ganzheitliche Führungsverantwortung des Amtsleiters zu garantieren. Diese ganzheitliche Führungsverantwortung beinhaltet natürlich auch die Leistungsbeurteilung, bedeutet natürlich auch die Verantwortung für die Lohnfestsetzung bzw. für den Lohnfortschritt. Es ist uns aber klar, dass wir gerade vom Amt für Personal und Organisation aus hier immer den Quervergleich anbieten müssen. Es darf nicht Eigenentwicklungen geben, ansonsten hier das Ganze dann doch ein System wird, das nicht mehr als gerecht empfunden wird. Deshalb ist dieser ämterübergreifende Quervergleich sehr wichtig. Hier hat das APO also eine sehr wichtige Aufgabe. Was die Abgeltung der Überzeit betrifft: Dazu habe ich schon Ausführungen gemacht, auch zur Beschwerdekommission habe ich entsprechende Ausführungen gemacht. Was die Entlöhnung der Regierung bzw. der Richter anbelangt: Dazu sind zwei Dinge zu sagen. Erstens einmal ist es natürlich Sache des Landtages, festzulegen, in welchem Bereich der Landtag die Entlöhnung der Regierung sieht. Das kann man ganz offen ansprechen. Wir haben einfach Quervergleiche gemacht und der Landtag hat hier festzulegen, wie Regierungsmitglieder zu entlöhnen sind, wie Regierungsmitglieder im Vergleich zu mittleren Unternehmen zu sehen sind. Das heisst, ob das gehobenes Kader ist, ob das Geschäftsleitung ist oder was auch immer. Hier haben wir einfach versucht, Quervergleiche zu bieten. Schlussendlich liegt diese Festlegung beim Landtag. Wir sind bei der Entlöhnung der Regierung und der Richter eigentlich beim alten System, also auch bei der alten Abstufung, geblieben. Ob das, wenn das einmal festgelegt ist, ob das stufenweise eingeführt werden soll, das ist sicher eine Diskussion, die zu führen sein wird. Was die Kosten, die das neue Gesetz verursacht, anbetrifft, so denke ich schon, dass die Kostenauswirkungen hier realistisch ausgeführt sind. Allerdings hängt es dann immer davon ab, wie die weitere Entwicklung ist. Also, das neue Gesetz lässt natürlich Spielraum nach oben und der Landtag hat dann ja jedes Jahr die Summe festzulegen, die auf Vorschlag der Regierung im Landtag zu beraten ist. Nämlich: Wie hoch dann die Vorrückungen und wie hoch dann der Leistungsanteil in Prozenten zur Gesamtlohnsumme festgelegt werden sollen. Aber das Gesetz gibt den entsprechenden Spielraum je nach Budget bzw. je nach Situation des Staatshaushaltes, ob hier dann mehr oder weniger ausgegeben wird. Das kann aber heute nicht schon vorausgesagt werden. Da sind die Regierung und auch der Landtag mit in der Verantwortung. Die Regierung aufgrund ihres Vorschlages, der Landtag dann aufgrund der Beschlussfassung. Was die Entlöhnung der Staatsangestellten anbetrifft: Dazu wurden auch einige Aussagen gemacht. Auch hier haben wir einfach versucht, Quervergleiche zu machen. Wir haben leitende Funktionen in der liechtensteinischen Verwaltung mit Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft verglichen. Wir haben aufgezeigt, wie hier der Vergleich ungefähr ist. In vielen Fällen sind wird hier hinter diesen schweizerischen Kantonen, obwohl unsere führenden Angestellten in Teilbereichen komplexere Aufgaben zu bewältigen haben, weil sie staatliche Aufgaben wahrzunehmen haben. Ich denke, da müssen wir einfach auch das Augenmass behalten; andererseits soll hier aber auch ein fairer Vergleich gegeben sein. Und wenn man mit der Privatwirtschaft vergleicht, dann kommt es natürlich immer darauf an: Befinden wir uns in einer Phase der Hochkonjunktur? Dann sieht der Vergleich anders aus, als wenn wir uns in einer Phase befinden, in der die Konjunktur nachlässt. Je nachdem, wird dieser Vergleich anders gewichtet, je nachdem wird die Arbeitsplatzsicherheit höher oder weniger hoch gewichtet, je nachdem wird die Aufgabe, die man erfüllt, stärker oder weniger stark gewichtet. Also, hier haben wir natürlich nicht immer dieselben Ansprüche und dieselben Vergleichskriterien. Aber, ich denke mir, der Bericht und Antrag gibt hier eine gute Auskunft. Der Herr Landtagspräsident möchte langsam zum Ende der heutigen Landtagssitzung kommen. Ich denke, ich habe auf die meisten Punkte geantwortet. In der Detailberatung von morgen werden wir dann auf die einzelnen Punkte eingehen und dann darüber diskutieren können. Danke.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungschef, besten Dank für Ihre Ausführungen. Eintreten auf diese Gesetzesvorlage scheint unbestritten zu sein. Ich unterbreche jetzt die Sitzung. Wir werden also morgen um 9.00 Uhr mit der 1. Lesung zur Abänderung des Besoldungsgesetzes beginnen. DIE SITZUNG WIRD GESCHLOSSEN (UM 19.30 UHR)
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