SCHAFFUNG EINE GESETZES ÜBER DIE TÄTIGKEIT VON E-GELD-INSTITUTEN (E-GELDGESETZ) SOWIE DIE ABÄNDERUNG DES BANKENGESETZES UND DES SORGFALTSPFLICHTGESETZES (NR. 129/2002), 2. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 19: Schaffung eines Gesetzes über die Tätigkeit von E-Geld-Instituten (E-Geldgesetz) sowie die Abänderung des Bankengesetzes und des Sorgfaltspflichtgesetzes, Bericht und Antrag Nr. 129/2002. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.Entschuldigung, der Herr Regierungschef hat sich noch gemeldet.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Regierung legt Ihnen einen Vorschlag vor, um Art. 6 Abs. 2 Bst. a und Abs. 3 Bst. a im Sinne einer Klarstellung abzuändern, weil da wurde nur vom «aktuellen Betrag» geredet. Und wenn man dann die Richtlinie zu Hilfe nimmt, dann ist klar, dass das der «aktuelle Betrag seiner Verbindlichkeiten aufgrund des noch nicht in Anspruch genommenen E-Geldes» sein muss. Ich werde das dann nachher noch zuhanden des Protokolls kurz begründen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann bitte ich die jeweilige geänderte Vorlage zu verlesen. Somit beginnen wir mit der 2. Lesung der Gesetzesvorlage.
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit diesem Artikel einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Art. 6. Ich bitte, die von der Regierung geänderte Fassung zu verlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte zuhanden des Protokolls doch noch die Erklärung der Regierung abgeben, weshalb diese Änderung vorgeschlagen wird: Art. 6 Abs. 2 und 3 der Regierungsvorlage betreffend das Gesetz über die Tätigkeit von E-Geld-Instituten (E-Geldgesetz), sprechen im Zusammenhang mit der Eigenmittelausstattung der E-Geld-Institute von einem aktuellen Betrag, ohne dass sofort ersichtlich wäre, worauf sich der Begriff «aktueller Betrag» bezieht. Aufgrund der Formulierung in Art. 4 Abs. 2 der umzusetzenden EU-Richtlinie ist klar, dass es sich um den aktuellen Betrag der Verbindlichkeiten des E-Geld-Institutes aufgrund des noch nicht in Anspruch genommenen elektronischen Geldes handelt. Richtlinie 2000/46/EG über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten. Es wird deshalb in Sinne einer redaktionellen Verbesserung der Abänderungsantrag, wie er verlesen wurde, gestellt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, dann stimmen wir ab. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Tätigkeit von E-Geld-Instituten (E-Geldgesetz), einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann haben wir diese Gesetzesvorlage verabschiedet.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES BANKENGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, und zwar zur Abänderung des Bankengesetzes. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen.
Art. 3 Abs. 3 Bst. a und f wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 Abs. 3 Bst. a und f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 Abs. 3 Bst. a und f einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Bankengesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES SORGFALTSPFLICHTGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.
Art. 2 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 Abs. 1 Bst. a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir die drei Gesetzesvorlagen in 2. Lesung behandelt und verabschiedet. Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen 9.00 Uhr und wir fahren morgen mit Traktandum 20 - betreffend die internationale Rechtshilfe - fort.DIE SITZUNG WIRD GESCHLOSSEN (UM 18.45 UHR)
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