NOTENAUSTAUSCH ZWISCHEN DER SCHWEIZ UND LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE BETEILIGUNG LIECHTENSTEINS AN MARKT- UND PREISSTÜTZUNGSMASSNAHMEN DER SCHWEIZERISCHEN LANDWIRTSCHAFTSPOLITIK (NR. 127/2002)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nachdem wir Traktandum 22 verschoben haben, kommen wir zur Behandlung von Traktandum 23: Notenaustausch zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik, Bericht und Antrag der Regierung Nr. 127/2002. Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion.Abg. Helmut Bühler:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ein umfassender Bericht, nämlich der Notenaustausch zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die Beteiligung an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik liegt uns vor. Die Verhandlungen wurden, wie dem Bericht zu entnehmen ist, sehr hart geführt. Die Vereinbarung in Form eines Notenaustausches regelt die finanzielle Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik und damit die Teilnahme am schweizerischen Zulagen- und Beihilfesystem. Dies bedeutet den Einbezug der in Liechtenstein in den Bereichen Produktion, Handel und Verarbeitung Betroffenen, bei den vom Subventionsinstrumentarium erfassten Produkten in das schweizerische System und auch die finanzielle Beteiligung des Landes an dessen Kosten. Ziel der Vereinbarung ist es, vergleichbare Wettbewerbsbedingungen im gemeinsamen Wirtschaftsraum zwischen Liechtenstein und der Schweiz zu garantieren. Diese Vereinbarung erlaubt es Liechtenstein, im Bereich der Milchwirtschaft während einer Übergangszeit eigene Massnahmen zu ergreifen. Die liechtensteinische Milchwirtschaft bedarf einer Umstrukturierung. In Liechtenstein ist keine Überkapazität in der Milchproduktion vorhanden, es besteht auch seit 1976 eine eigene Lösung für die Milchpreisstützung. Zudem ist die Milch das wichtigste Produkt der liechtensteinischen Landwirtschaft. Der Milchhof produziert und verarbeitet Halbfabrikate und Frischprodukte. Die Schweiz ist sehr stark abhängig vom Käseexport und leidet an Überkapazität an Milch und rückläufigem Käseexport. Deshalb soll zur Beibehaltung und Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der liechtensteinischen Milchwirtschaft das so genannte «Konzept der Vorwärtsintegration» umgesetzt werden. Auf Seite 16 werden die eigenen Massnahmen Liechtensteins beschrieben. Unter anderem steht dort: «Damit sich Liechtenstein nach einer Übergangsphase von mindestens sechs Jahren in das schweizerische Marktstützungssystem im Milchbereich integrieren kann, ist eine so genannte Vorwärtsintegration nötig». Die beschriebene Vorwärtsintegration hat als Ziel die Entwicklung gut ausgebauter und wettbewerbsfähiger Verarbeitungsstrukturen aufzubauen, wofür ein Zeitraum von sechs Jahren anberaumt wird. Wie stehen die liechtensteinischen Landwirte einer solcher Vorwärtsintegration gegenüber? Können Landwirte alleine solche Massnahmen umsetzen? Jedenfalls hoffe ich auf innovative Landwirte unter dem Motto «Milch macht müde Männer munter».
Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Der Notenaustausch zwischen der Schweiz und Liechtenstein basiert auf der Grundlage des Zollvertrages von 1923, wonach zahlreiche schweizerische Rechtsvorschriften im Bereich der Landwirtschaft auch auf Liechtenstein anwendbar sind. Der gemeinsame Wirtschaftsraum Schweiz/Liechtenstein erfordert ein übereinstimmendes Vorgehen bei den Markt- und Preisstützungsmassnahmen und damit die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit. Der Notenaustausch beschäftigt sich nur mit der Preispolitik, indem Liechtenstein sich an den Preis- und Marktstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik beteiligt. Liechtenstein konnte bisher grosszügigerweise von den Markt- und Preisstützungen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik kostenlos profitieren und wird sich nun mit diesem Notenaustausch adäquat an den verursachten Kosten im Sinne der Gleichbehandlung beteiligen. Zentraler Gegenstand dieses Notenaustausches ist die für unsere wie auch für die schweizerische Landwirtschaft bedeutsame Milchwirtschaft. Was sind die Folgen dieses Notenaustausches? Erstens: Die finanzielle Abgeltung der von unserer Landwirtschaft an den Markt- und Preisstützungsmassnahmen anfallenden Kosten. Diese fallen rückwirkend bis zum 1. Januar 2000 an. Zweitens: Dies hat keinen direkten zusätzlichen finanziellen Nutzen für unsere Landwirte. Drittens: Erfreulicherweise keine Ausweisung der Personalkapazität und letztlich das politische Erfordernis eines Strukturwandels in der Milchwirtschaft im Sinne einer so genannten «Vorwärtsintegration». Ich brauche diesen Begriff nicht mehr zu definieren, mein Vorredner hat das genau gemacht. In diesem Zusammenhang ist es mir ein Bedürfnis, und ich glaube, dass dies auch mehr als angebracht ist, der Schweiz für die jahrzehntelange Grosszügigkeit uns und unserer Landwirtschaft gegenüber aufrichtig zu danken. Neben der generellen Zustimmung zu diesem Notenaustausch bleibt für mich noch eine Frage zu Punkt 6.1 dieser Note, und zwar: Welche Kompetenz hat das Landwirtschaftsamt durch diesen Notenaustausch? Ich möchte hierzu eine Definition, da in dieser Note etwas unklar scheint. Danke. Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Die internationale Vernetzung unserer Landwirtschaft hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mit der 8. Welthandelsrunde, auch unter dem Namen Uruguay-Runde bekannt, wurde erstmals auch der Agrarsektor in die Liberalisierungsbestrebungen einbezogen. Die Beschlüsse sehen im Wesentlichen einen Abbau der produktgebundenen Agrarstützungen, der Exportsubventionen sowie der Zölle vor. Liechtenstein befindet sich aufgrund des Zollvertrages in einem gemeinsamen Wirtschaftsraum mit der Schweiz. Dies trifft selbstverständlich auch für die Landwirtschaft zu. Zahlreiche schweizerische Rechtsvorschriften im Bereich der Landwirtschaft sind daher auch für Liechtenstein anwendbar. Die Agrarpolitik Liechtensteins und der Schweiz gliedern sich im Wesentlichen in drei Teile. Es sind dies: 1. Marktstützungsmassnahmen, 2. Strukturverbesserungsmassnahmen, 3. Direktzahlungen. Auch wenn die Marktstützungsmassnahmen sich indirekt auf die Direktzahlungen auswirken, können und sollen beide Länder eine eigene Strukturverbesserungs- und Einkommenspolitik betreiben, welche die natürlichen und strukturellen Gegebenheiten berücksichtigt. Die Direktzahlungspolitik hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Ziel ist insbesondere die Entkoppelung des Agrarmarktes von den Leistungen, welche die Landwirtschaft für die Allgemeinheit bringt. Stichwort hierzu sind: Ökologische und tiergerechte Leistungen, Pflege der Kulturlandwirtschaft, Bewirtschaftung von Berg- und Hanglagen. Mit dem Agrarpaket 2001 hat der Landtag in der Novembersitzung verschiedene notwendige Anpassungen der liechtensteinischen Direktzahlungspolitik verabschiedet, was eine konsequente Weiterführung dieser Entkoppelungspolitik bedeutet. Ebenso hat der Landtag mit dem Agrarpaket 2001 die Strukturverbesserungspolitik weiterentwickelt und die Rahmenbedingungen optimiert. Bei der Marktstützungspolitik, um welche es sich bei dieser Vorlage im Wesentlichen handelt, wirken sich aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftsraumes die schweizerischen Massnahmen direkt oder indirekt auf unsere Landwirtschaft aus. Ebenfalls direkte Wirkung zeigt die Globalisierung der Landwirtschaft und die starke Vernetzung mit den internationalen Agrarmärkten. Von grosser Bedeutung für die liechtensteinische Landwirtschaft ist insbesondere die Liberalisierung im Milchbereich durch die bilateralen Verträge Schweiz/EU. Marktstützungsmassnahmen tragen insbesondere im Milchbereich weiterhin einen wichtigen Teil zur Einkommenssicherung und zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerisch/liechtensteinischen Agrarmarktes bei.Angesichts der dargelegten starken Vernetzung der schweizerischen und liechtensteinischen Marktstützungspolitik und der damit einhergehenden Notwendigkeit zur Schaffung und Erhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen im gemeinsamen Wirtschaftsraum hat für Liechtenstein der Abschluss der vorliegenden Vereinbarungen eine besondere Bedeutung. Liechtenstein hat im Bereich der Milchwirtschaft bislang eine eigenständige, von der Schweiz unterschiedliche Stützungspolitik betrieben und entsprechend eigene Förderungen ausgerichtet. Dies führte dazu, dass sich die liechtensteinische Milchwirtschaft in eine völlig andere Richtung wie diejenige der Schweiz entwickelte. Im Gegensatz zur Schweiz ist das strategische Produkt nicht Käse, sondern Halbfabrikate. Dagegen konzentriert sich die Milchmarktordnung der Schweiz ausschliesslich auf die Käseproduktion und den Käseexport. Nachdem sich Liechtenstein nun am Marktstützungssystem der Schweiz beteiligt, werden die eigenen Massnahmen ab In-Kraft-Treten des Notenaustausches grundsätzlich wegfallen bzw. durch die schweizerischen Massnahmen ersetzt. Da die Strukturen der Milchwirtschaft hingegen unterschiedlich sind, kann die liechtensteinische Milchwirtschaft, die nicht auf die Produktion von Käse ausgerichtet ist, vorderhand von den schweizerischen Fördermassnahmen nicht profitieren. Dies hätte unweigerlich einen massiven Preiseinbruch bei der Milch zur Folge. Die Regierung hat im Notenaustausch Ziffer 2.7 «Eigene Massnahmen Liechtensteins» die Möglichkeit von zusätzlichen Marktstützungsmassnahmen ausgehandelt. Konkret sind zwei zusätzliche Stützungsmassnahmen vorgesehen, die Liechtenstein während einem bestimmten Zeitraum ergreifen kann. Weil die Milchwirtschaft der wichtigste landwirtschaftliche Produktionszweig in Liechtenstein ist, wird die Ausgestaltung der unter Ziffer 2.7 Bst. b erwähnten Vorwärtsintegration von existenzieller Bedeutung für die Zukunft der Landwirtschaft sein. Aufgrund der vorhandenen Informationen bedarf es einer gänzlichen Umstrukturierung der liechtensteinischen Milchwirtschaft, insbesondere der Milchverarbeitungsstrukturen. Diese auch von den anderen Vorrednern erwähnte Vorwärtsintegration muss zügig umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang würde mich interessieren: Wie weit sind die Vorbereitungen in diesem Bereich und bis wann darf der Landtag eine entsprechende Vorlage erwarten? Ebenso interessieren die dafür notwendigen Mittel. Gibt es lediglich eine Umlagerung der heutigen Mittel oder bedarf es zusätzlicher finanzieller Unterstützungen? Ich ersuche die Regierung, das Förderprogramm so auszugestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Milchwirtschaft ausgebaut wird. Zur Sicherung der Existenz und der Wettbewerbsfähigkeit der liechtensteinischen Milchwirtschaft ersuche ich die Regierung um eine baldmögliche Vorlage des Förderprogramms «Vorwärtsintegration». Abschliessend möchte ich auch auf den hervorragenden Verhandlungsabschluss hinweisen. Das Verhandlungsergebnis ist umso positiver zu werten, wenn man sich die damit verbundenen Einsparungen von mehreren Millionen Franken vor Augen führt. Anstelle der ursprünglich budgetieren CHF 6 Mio. sind nur noch CHF 700'000 an rückwirkenden Zahlungen zu leisten. Sodann belaufen sich die jährlichen Zahlungen auf zirka CHF 2 Mio. anstelle der anfangs 2000 geforderten CHF 3,2 Mio. bzw. CHF 4,5 Mio. Der Regierung und der Verhandlungsdelegation gebührt für dieses Ergebnis grosse Anerkennung. Ich spreche mich für die Zustimmung zu diesem Notenaustausch aus.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich habe nur eine kurze Frage an die Regierung: Der Abg. Hartmann hat das schon in einem pauschaleren Sinn angesprochen, als er sich nach der Rolle oder den Kompetenzen des Landwirtschaftsamtes nach diesem Notenaustausch erkundigte. Mir fällt auf in Punkt 6 unter Abschnitt 1 des Notenaustausches, dass dort vorgesehen ist, dass zukünftige Rechtsänderungen der massgeblichen schweizerischen Agrargesetzgebung durch eine Übereinstimmung mit dem liechtensteinischen Landwirtschaftsamt für unser Land auch wirksam werden sollen. Im Rahmen der Aussenpolitischen Kommission war davon die Rede, dass dies analog dem Vorgehen bei der Zollvertragsmaterie geregelt worden sein soll. Das kann wohl nicht so gemeint sein, denn im Zollvertrag steht nichts davon, dass das jeweils für einen Sachbereich zuständige Amt die Zustimmung erteilen kann, dass neue bundesrechtliche Erlasse auch für Liechtenstein in Kraft treten. Ich möchte die Regierung daher ersuchen, hierzu näher Stellung zu beziehen, wie sich dieser Prozess der zukünftigen Akzeptierung neuen schweizerischen Rechts, das nach diesem Notenaustausch anwendbar sein soll in Abänderung von den Erlassen, die in der Anlage aufgeführt sind, wie das in liechtensteinisches Recht übernommen bzw. für Liechtenstein anwendbar gemacht werden soll. Regierungsrat Alois Ospelt:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich beginne vielleicht gerade mit der Beantwortung der Frage des Abg. Dr. Peter Wolff und damit zusammenhängend auch mit der Frage generell: Wo sind die Kompetenzen des Landwirtschaftsamtes und wie sind sie definiert? Im Wesentlichen ist die Rolle des Landwirtschaftsamtes die, die es eigentlich auch im Landesinnern hat, nämlich bei der verwaltungstechnischen Abwicklung mitzuwirken. Da kommt dem Landwirtschaftsamt eben die Rolle zu, die beispielsweise in der Schweiz dann das Bundesamt oder kantonale Ämter haben. So weit ich informiert bin und wie ich diese Abmachung sehe, ist eine identische Anwendung und ein identischer Übernahmevorgang für schweizerisches Recht vorgesehen, wie es auch für die Übernahme von schweizerischem Recht im Rahmen des Zollvertrags vorgesehen ist, und da besteht eine entsprechende Regelung. Diese Regelung ist mir im Detail nicht bekannt, aber sie ist jeweils im Zuge der Veröffentlichung und Kundmachung des jeweils neuen Standes in einzelnen Rechtsbereichen dann ersichtlich. So weit ich informiert bin, geht das sektorweise. Es werden einzelne Abschnitte der anwendbaren schweizerischen Gesetzgebung jeweils publiziert, kundgemacht, nachdem vorgängig auf Verwaltungsebene in einem ersten Schritt bekannt gemacht wird seitens der Schweiz, um welche Bestimmungen es sich handelt. Und dann besteht die Möglichkeit von Seiten Liechtensteins, sich entsprechend zu äussern und allenfalls auch eine Gegenäusserung zu machen, sich entsprechend abzusprechen und zu klären, was anwendbare Materie letztlich ist. Und nach erfolgter Klärung wird der entsprechende Rechtsbereich dann auch kundgemacht. Das ist mein Kenntnisstand. Also, mit diesem Notenaustausch soll nicht eine neue Art der Übernahme schweizerischen Rechts geschaffen werden, sondern das soll auf die gleiche Art und Weise erfolgen, wie es im Zusammenhang mit dem Zollvertrag seit langer Zeit Tradition ist und so vereinbart ist. Aber die Detailregelungen im Einzelnen kenne ich jetzt so nicht. Das zu dieser Frage.Dann ist von den verschiedenen Abgeordneten vor allem die «Vorwärtsintegration» angesprochen worden, also die Frage: Wie soll die Struktur der liechtensteinischen Milchwirtschaft entsprechend angepasst werden? Ich kann nur unterstreichen, was der Abg. Alois Beck gesagt hat, dass eine zügige Umsetzung erforderlich ist. Wir müssen vor allem die Verarbeitungsstrukturen entsprechend ändern und die Voraussetzungen schaffen, dass die liechtensteinische Landwirtschaft im Wettbewerb bzw. im gemeinsam Binnenmarkt bestehen kann. So ist im Notenaustausch die Möglichkeit der Kompensation einerseits von substanziellen Milchpreisdifferenzen vorgesehen zwischen der Region Ostschweiz und Liechtenstein. Das ist ein Teil der Sicherungsmassnahmen, wenn ich das so bezeichnen darf. Da geht es um die Überbrückung einer Notsituation und da ist ein eigenes Instrumentarium dann im Falle einer solchen starken Differenz dann zu entwickeln. Dann, wie erwähnt, die Möglichkeit zur Förderung der Vorwärtsintegration. Das ist dann eine andere Situation. Hier geht es nicht um eine Massnahme, um zwingend notwendige Änderungen zu erreichen, sondern da geht es darum, eben baldmöglichst wettbewerbsfähige Strukturen zu schaffen. Die Regierung hat in diesem Zusammenhang bereits vor einem Jahr die Projektausarbeitung in Auftrag gegeben. Die betroffenen Kreise - Landwirte, Genossenschaften, Milchverarbeiter und unsere Lebensmittelindustrie - sind von Anfang an in diese Arbeit miteinbezogen worden und man hat in dieser Projektgruppe die strategische Ausrichtung gemeinsam festgelegt. Dieses Projekt ist mittlerweile sehr weit fortgeschritten und nach Verabschiedung dieses Notenaustausches kann das auch zügig fertig gestellt werden. Es liegen mittlerweile an Unterlagen vor ein interner Zwischenbericht, der die Ausgangslage, die Zielsetzung, die generellen Massnahmen und das Förderungskonzept umreisst; ebenfalls liegt ein Gesetzesentwurf auf der Basis der bisherigen Beratungen und auch ein dazugehöriger Verordnungsentwurf vor. Es versteht sich, dass diese Entwürfe noch einer gewissen Überarbeitung bedürfen.Zur finanziellen Seite: Die Vorgabe der Regierung war stets die gleiche. Das Projekt «Vorwärtsintegration» sollte über den gesamten Zeitraum gesehen keine zusätzlichen finanziellen Mittel in Anspruch nehmen. Wir haben bis anhin für den gleichen Zweck für Milchstützungsmassnahmen zwischen CHF 1,1 Mio. und CHF 1,3 Mio. ausgegeben, und die Budgetverteilung sollte für die nächsten Jahre sich in dieser Höhe bewegen. Es besteht also aufgrund der bisherigen Abklärungen kein Grund zur Annahme, dass wir erhöhte Mittel in Anspruch nehmen müssen. Der Budgetrahmen von etwa CHF 1,3 Mio. sollte eingehalten werden können, wobei festzuhalten ist, dass die Mittelverteilung in diesem Zeitraum nicht pro Jahr jeweils die gleiche sein wird. Gewisse Schwankungen sind zu erwarten, und zwar ist vor allem anzunehmen, dass im zweiten bis vierten Projektjahr der grösste Mittelbedarf anfallen wird. Zu den Terminen: Es ist vorgesehen, dass wir zu Beginn des kommenden Jahres den Zwischenbericht in der Arbeitsgruppe beraten und evaluieren. Mit einer Fertigstellung des Projektberichtes dürfte anfangs April gerechnet werden und dann wäre ein Vernehmlassungsbericht mit Gesetzesentwurf auch zu erwarten, der dann in der Regierung zu verabschieden ist. Eine Vernehmlassung, sofern sie überhaupt erforderlich ist, kann sicher sehr kurz angesetzt werden, und zwar deshalb, weil die betroffenen Kreise bis anhin schon in die Abklärungen einbezogen wurden. Es ist zu erwarten - ich hoffe es -, dass wir vor der kommenden Sommerpause dann einen Bericht und Antrag zur Verabschiedung vorlegen können und dann nach der Sommerpause eine erste Lesung im Landtag erfolgen könnte. Das zu den Terminen im Zusammenhang mit dieser Vorwärtsintegration, auf die ich inhaltlich schon eingegangen bin. Verschiedentlich im Zentrum stehen der Verarbeitungsprozess und die Verarbeitungsstrukturen, das heisst, wo eingegriffen und wo gezielt unterstützt werden soll, und dann auch im Bereich der Vermarktung und im Bereich der Forschung der Produktentwicklung. Ich möchte meinerseits der Verhandlungsdelegation an dieser Stelle auch einen herzlichen Dank aussprechen. Die Verhandlungen haben sich wider Erwarten sehr in die Länge gezogen, und es ist richtig: Dies hatte seinen Grund, da in den vielen, vielen Positionen, die zu diskutieren waren, und bei denen das Anteilbetreffnis Liechtensteins auszuhandeln war, doch um die Beteiligungssätze gerungen wurde. Ich glaube wirklich feststellen zu können, dass wir zu einem guten Resultat für Liechtenstein gekommen sind.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ich muss doch noch einmal auf meine vorherige Frage zurückkommen, Herr Regierungsrat. Sie haben gesagt, Ihres Wissens sei das Verfahren betreffend die Anwendbarerklärung zukünftiger neuer Vorschriften dasselbe wie beim Zollvertrag. Nun heisst es aber im Zollvertrag in Art. 10, dass alle Ergänzungen und Abänderungen der Bundesgesetzgebung vom Bundesrat der Fürstlichen Regierung mitgeteilt und von dieser ebenfalls öffentlich bekannt gemacht werden. Und im Einführungsgesetz heisst es in Art. 3, dass die Regierung zu prüfen hat, ob die von den zuständigen Bundesbehörden als anwendbar bezeichneten Bestimmungen zu dieser im Vertrag genannten Bundesgesetzgebung gehören und die Regierung diese dann dem Landtag möglichst frühzeitig zur Kenntnisnahme vorlegen wird.Und hier lesen wir eben jetzt, wie ich vorher in Art. 6 dieses Notenaustausches zitiert habe, dass Ergänzungen oder Änderungen der massgeblichen schweizerischen Agrargesetzgebung beim Landwirtschaftsamt durch das Bundesamt für Landwirtschaft mitgeteilt und durch das liechtensteinische Landwirtschaftsamt bestätigt werden, nachdem über deren Aufnahme Einvernehmen erzielt worden ist. Darauf zielt meine Frage. Wird hier unserem Landwirtschaftsamt eine eigenständige Kompetenz erteilt, selbstständig sagen zu können: Jawohl, diese neue Bundesgesetzgebung, Verordnung - was auch immer - wird in Ergänzung oder Abänderung der Anlage zu diesem Notenaustausch akzeptiert und ist das damit rechtsgültig bzw. spielt da die Regierung gar keine Rolle mehr? Das war meine Frage. Regierungsrat Alois Ospelt:
Ich möchte vorweg die letzte Feststellung an und für sich ausschliessen. Im Rahmen der Aufsichtspflicht der Regierung und im Rahmen der Zuordnung des Amtes ist es sicher gegeben, dass das Landwirtschaftsamt nicht ohne die Regierung hier tätig werden kann. Ich glaube, ich muss mich jetzt auch so weit korrigieren, dass, was generell Landwirtschaftsrecht auf Gesetzesstufe anlangt, durch diesen Notenaustausch die bestehenden Regelungen, wie sie aufgrund des Zollvertrages in Bezug auf die Übernahme bestehen, nicht angetastet werden. Hier geht es, so meine ich, vor allem um Verordnungsrecht auf Verordnungsstufe, um abgeleitetes Recht und um abgeleitete Kompetenzen, in denen die Ämter eben tätig sind und nicht um eigentliche Normen auf Gesetzesstufe. Ich denke, das ist auf dieser Ebene zu sehen. Wir werden sicher darauf achten müssen - das möchte ich so auch entgegennehmen -, dass in diesem Bereich beim Vorgang der Übernahme solcher Verordnungsnormen die Regierung, wie es auch im übrigen Bereich der Verordnungsnormen der Fall ist, ihre Kompetenzen und Zuständigkeiten wahrnehmen kann.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir über den Antrag der Regierung abstimmen. Wer dem Notenaustausch zwischen Liechtenstein und der Schweiz betreffend die Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 23 erledigt.-ooOoo-