ABÄNDERUNG DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS (PGR) - IAS-VERORDNUNG (NR. 103/2002), 2. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 17: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts, IAS-Verordnung, Bericht und Antrag der Regierung Nr. 103/2002. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Nachdem auch bei dieser Gesetzesvorlage in 1. Lesung praktisch keine Änderungsanträge bzw. Änderungswünsche eingebracht wurden, schlage ich Ihnen vor, dass wir auch diese Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf behandeln. Gibt es dazu Wortmeldungen bzw. wünscht die Regierung das Wort?
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe die Frage des Abg. Ivo Klein zum Art. 1122 Abs. 1 nicht schriftlich nachgereicht, möchte aber dazu noch Auskunft geben. Er hat damals angefragt, warum die Ablauffrist ab dem 15. Monat zu passieren hat. Die Frist von 15 Monaten wie auch die Kompetenz des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes zur Fristerstreckung wurden bereits im Oktober 2000 vom Landtag beschlossen und in der aktuellen Vorlage nicht geändert. Die Frist von 15 Monaten zur Einreichung der Rechnungslegungsunterlagen beim Handelsregister/Öffentlichkeitsregister wurde damals aus folgenden Gründen festgelegt: Die Publizitätspflicht war damals sehr umstritten, vor allem deshalb, weil für schweizerische Konkurrenten von liechtensteinischen Unternehmen keine Offenlegungspflicht besteht, ausser für die börsenkotierten Unternehmen. Da aber die Offenlegungspflicht ein Erfordernis der ersten gesellschaftsrechtlichen EU-Richtlinie ist, musste dies im PGR vorgesehen werden. Um die negativen Folgen der Publizität für die liechtensteinischen Unternehmen abzumildern, wurde die Frist zur Einreichung von 12 auf 15 Monate erhöht. In Deutschland gelten beispielsweise auch 12 Monate. Dies vor dem Hintergrund, dass die offen zu legenden Informationen je älter sie sind, desto weniger nützlich für allfällige Konkurrenten sein können.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen.I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit I. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 196, Abs. 1, 2 und 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 196, Abs. 1, 2 und 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 196, Abs. 1, 2 und 2a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 197 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 197 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 197 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1092 Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1092 Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1092 Ziff. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1099 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1099 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1099 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1100a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1100a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1100a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1122 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1122 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1122 Abs. 1 und 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1124 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1124 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1124 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1130 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1130 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1130 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1131 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1131 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1131 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1137 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1137 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1137 Abs. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 1139 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 1139 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit der Überschrift vor Art. 1139 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1139 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1139 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1139 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung behandelt und verabschiedet. -ooOoo-