ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN FINANZHAUSHALT DES STAATES (FINANZHAUSHALTSGESETZ) (NR. 86/2002), 1. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 17: Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz), Bericht und Antrag der Regierung Nr. 86/2002. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung. Wird das Wort gewünscht?
Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. In meiner Eigenschaft als Präsident der Geschäftsprüfungskommission erlaube ich mir, diese Gesetzesvorlage mit ein paar Bemerkungen zu würdigen. Ich werde mich allerdings sehr kurz halten angesichts des Fortschrittes der Zeit und - ehrlich gesagt - die Stimmung der letzten Stunden haben mir etwas die Lust vergrault, mich noch ins Zeug zu legen.Zunächst danke ich der Regierung für diese Vorlage bzw. für diesen Bericht und Antrag und im Besonderen der Landtagskommission für diese kompetente Vorarbeit. Diese Gesetzesänderung bedeutet eine Aufwertung einer der wichtigsten Kommissionen des Landtages, nämlich der Geschäftsprüfungskommission und damit auch eine Aufwertung des Landtages selbst. Mit diesem klar definierten Gesetzesauftrag übernimmt der Landtag und die vom ihm zu bestimmende Geschäftsprüfungskommission aber auch deutlich mehr Verantwortung. Diese Gesetzesänderung stärkt aber auch die Finanzaufsicht bzw. deren ständiges Fachorgan, die Finanzkontrolle. Insgesamt steigt die Kontrollkompetenz über die Staatsverwaltung. Ich wünsche den mit dieser Kontrollkompetenz reichlich ausgestatteten Organen jederzeit das Verantwortungsbewusstsein und den Weitblick, diese Qualität bestens zu nützen. Danke.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Herr Präsident, Herr Regierungschef. Ich begrüsse diese Vorlage auch. Ich war im Jahre 2000 in der Kommission, als dieses Thema der Verbesserung der Finanzkontrolle beraten worden ist. Ich möchte mich nur melden, um zwei Artikel des bestehenden Finanzhaushaltsgesetzes anzusprechen, die keine Aufnahme in die Vorlage gefunden haben und bis zur 2. Lesung, für die die Regierung wahrscheinlich einen kurzen Bericht im Zusammenhang mit der 2. Lesung oder 3. Lesung des Geschäftsverkehrsgesetzes macht, bitten, im bestehenden Art. 34 des Finanzhaushaltsgesetzes die Kontrollkriterien einmal zu überprüfen, ob diese nicht auch angepasst werden müssten, denn im Geschäftsverkehrsgesetz, das wir beraten haben, hat der Art. 23 die Aufgaben der GPK, ihre Grundsätze verfestigt. Diese sind nun anders formuliert, etwas weiter formuliert. Ich habe mich gefragt, ob man nicht prüfen sollte, für die Finanzkontrolle die gleichen Grundsätze oder Kontrollkriterien zu verfestigen, die sie ja nachher eigentlich erfüllen muss, wenn sie wiederum der GPK Bericht erstattet. Ich nehme Bezug auf Art. 23 Abs. 2 des neu entworfenen GVG. Eine zweite Anregung bezieht sich auf die Prüfung des nicht aufgenommenen Art. 36 des Finanzhaushaltsgesetzes, wo es um die Auskunft und Unterstützung geht: Ich könnte mir vorstellen, dass es auch dort eine Überprüfung braucht, ob man nicht auch - analog dem Art. 25 des neuen GVG Abs. 1 - eine Erweiterung machen sollte, dass auch Auskunft und Unterstützung bei den vom Land getragenen Schulen und den Stiftungen - allenfalls auch den Anstalten des öffentlichen Rechts - ausgeweitet werden müsste. Das Finanzhaushaltsgesetz sieht für die Finanzkontrolle nur Behörden, Ämter, Dienststellen und Kommissionen der Staatsverwaltung vor. Ich glaube, das wäre noch überlegenswert.Beim GVG habe ich eigentlich auch unterstützt, dass man nebst den Stiftungen des öffentlichen Rechts auch die Anstalten des öffentlichen Rechts aufnehmen soll. Da hat das Kommissionsmitglied Rudolf Lampert argumentiert, das wäre nicht nötig, weil LKW und AHV eigene Aufsichtsräte bzw. eigene Revisionsstellen haben. Das mag für dort zutreffen. Ich weiss jedoch nicht, ob das für alle Anstalten des öffentlichen Rechts zutrifft. Ich denke jetzt zum Beispiel an die LBA. Danke.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich den Ausführungen meiner beiden Vorredner vollumfänglich anschliessen. Auch ich begrüsse die Vorlage sehr und danke der Regierung bzw. der Landtagskommission für diese Arbeit. Ich möchte nur auf einen Gedanken kommen, der im Bericht und Antrag auf Seite 6 steht: So wie das jetzt vorgesehen ist, hat ja die Gesetzesvorlage keine personellen oder finanziellen Konsequenzen. Aber was hier bereits angesprochen wird, ist, dass darüber nachgedacht werden muss, ob in den nächsten Jahren nicht doch ein personeller Ausbau der Finanzkontrolle erforderlich ist im Hinblick auf Prüfsicherheit und Risikominimierung. Die Aufgaben nehmen zu und von daher auch die Kontrollerfordernisse. Es ist mir schon klar, dass man hier im Spannungsfeld steht. Einerseits, ein personeller Ausbau bedeutet verstärkte Ausgaben des Staates, und das ist im Moment sicher sehr gut zu überlegen. Andererseits ist in diesem sensiblen Bereich der Kontrolle das doch sehr genau anzusehen. Und ich denke auch, dass man um einen personellen Ausbau der Finanzkontrolle in den nächsten Jahren nicht herumkommen wird. Ich bitte die Regierung, dieses Thema weiter zu verfolgen. Danke.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir mit der 1. Lesung beginnen.Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Ich habe eine Frage. Und zwar heisst es hier, dass das Revisionsprogramm in Abstimmung mit der externen Revision festgelegt wird. Ich stelle mir hier die praktische Frage: Was passiert, wenn hier keine Einigung erzielt wird? Entscheidet dann die Geschäftsprüfungskommission oder müssen sie dann so lange verhandeln, bis sie Einigung erzielt haben?
Regierungschef Otmar Hasler:
Ich stelle mir hier schon vor, dass die Geschäftsstelle, also die Finanzkontrolle, einen Vorschlag macht und dann ebenfalls dazu eine externe Revisionsstelle beizieht, also der werden die Aufgaben zugeteilt. Das wird sicher miteinander abgesprochen, wo Notwendigkeiten sind, denn wenn man über längere Zeit die gleiche Gesellschaft hat, kennt diese Gesellschaft natürlich dann auch die Notwendigkeiten, wo eben Prüfungstätigkeiten gesetzt werden sollen. Aber letztlich kann es nicht sein, dass die externe Revisionsstelle bestimmt, wo überall kontrolliert wird, sondern das wird - so stelle ich mir das vor - das wird ein Vorschlag der Finanzkontrolle sein, während die Genehmigung dann der Geschäftsprüfungskommission obliegt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Unter d steht: «die laufende Überwachung des Vollzugs des Voranschlages». Im bisherigen Art. 35 des Finanzhaushaltsgesetzes steht dort - dort ist es der Abschnitt b: «die laufende Überwachung des Vollzugs des Voranschlages sowie der Erstellung der Landesrechnung». Ich wollte fragen: Weshalb hat man diesen Teil, also die «Erstellung der Landesrechnung», wieso hat man diesen Teil weggelassen?
Regierungschef Otmar Hasler:
Ich nehme an - aber ich kann diese Antwort noch abklären - ich nehme an, weil es sich hier einfach im Moment um eine Stelle handelt, also um die Stabsstelle Finanzen. An und für sich hat die Finanzkontrolle ja - das besagt schon der Name - die Kontrolle der ordentlichen Abhandlung des Budgets. Aber die Erstellung der Rechnung, diese Aufgabe obliegt der Stabsstelle Finanzen. Die Stabsstelle Finanzen macht ja die Vorschläge in die Zukunft betrachtet, wie die Rechnung erstellt werden soll, während die Finanzkontrolle rein kontrollierende Aufgaben vornimmt.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Regierungschef. Ich sehe das schon auch so wie Sie. Aber bei dem Abschnitt ist ja die Überwachung der Erstellung der Landesrechnung gemeint, also auch da die Kontrollfunktion. Es geht auch da um die Überwachung.Abg. Ivo Klein:
Ich habe noch eine Frage zu Bst. b. Hier steht: «Die Prüfung der internen Kontrollsysteme» - das ist mir klar - «und die Vornahme von Systemprüfungen». Sind mit «Systemprüfungen» nur die EDV- Systeme gemeint oder sind damit auch die manuellen Prozesse gemeint?
Regierungschef Otmar Hasler:
Also, zur ersten Frage, Frau Laternser, das ist wirklich eine gute Frage. «Die Überwachung der Erstellung der Landesrechnung»: Da kann ich mir nichts darunter vorstellen. Ich denke mir, das ist einfach die Erstellung der Landesrechnung. Ich werde das abklären. Ich kann Ihnen da jetzt keine abschliessende Auskunft geben.Bezüglich der Systeme: Ich würde sagen, das sind auch manuelle Kontrollsysteme, nicht nur EDV-Systeme. Ich denke schon, dass dieser Begriff umfassend gewählt ist. Aber auch hier kann ich Ihnen sicher detaillierter noch auf die 2. Lesung Auskunft geben.Abg. Alois Beck:
Im Lichte der Debatte über das Geschäftsverkehrsgesetz, wo wir ja diese ganzen neuen Aufgaben diskutiert haben, gehe ich auch davon aus, dass hier eben etwas weggekommen werden soll von der reinen Einzelprüfung, eben auch Systemprüfung, und dass hier eine umfassendere Prüfung gemeint ist. Auch beim Geschäftsverkehrsgesetz habe ich das so verstanden, das ist ja auch sinnvoll. Beim anderen ist es, glaube ich, klar: Durch die Personalunion sind gewisse Aufgaben von derselben Person erledigt worden. Hier geht es wirklich um die Kontrolle und um das Rückwärtsgewandte, das andere ist dann der Voranschlag bzw. die Erarbeitung. Und das gehört natürlich in die Stabsstelle Finanzen oder wie sie dann neu heisst. Das weiss ich jetzt nicht. Das scheint mir von der Sache her ganz klar zu sein.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Abg. Erich Sprenger:
Danke. Müsste man hier nicht unter d noch die Prüfung der Jahresrechnung erwähnen? Die Prüfung der Jahresrechung ist doch ein zentraler Punkt der externen Revisionsstelle.
Abg. Rudolf Lampert:
Die Kommission hat sich auch mit diesem Thema befasst, ist aber der Ansicht, dass diese Aufgabe eigentlich zum Kern des Revisionsprogramms gehört. Man wollte also nicht etwas explizit herausnehmen, um dann nicht anderes abzuwerten usw., sondern das ist Bestandteil des Revisionsprogramms. Dazu gehört ganz sicher an oberster Stelle die Prüfung der Jahresrechnung. Also, man wollte nicht irgendetwas herausgreifen, um diesem dann abschliessenden Charakter zu geben. Genau die Prüfung der Jahresrechnung war eine Diskussion und es wurde festgestellt, dass das die oberste Aufgabe in diesem Revisionsprogramm ist.Abg. Ivo Klein:
Ich kann diesen Gedanken grundsätzlich nachvollziehen. Wir haben einfach hier dann das Problem, dass im Rahmen der Festlegung des Revisionsprogramms in der Praxis das so läuft, dass Schwerpunkte gesetzt werden müssen. Man kann ja nicht jedes Jahr alles machen. Die Jahresrechnung wird aber jährlich geprüft. Und ich finde, es wäre wahrscheinlich gut, wenn im Gesetz drinsteht, dass das zwingend bei der externen Revision ist, weil sonst besteht mindestens theoretisch die Möglichkeit, dass auch die Finanzkontrolle die Jahresrechnung prüft. Ich glaube, es ist schon die Absicht, dass das jährlich von der externen Revision geprüft wird.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Ich habe auch hier eine Frage. In Fällen von besonderen Aufträgen wird ja nur dem Auftraggeber Bericht erstattet. Ist das so gewollt, dass dann die andere Seite den Bericht nicht bekommt?
Regierungschef Otmar Hasler:
Ja, gemäss dieser Gesetzesbestimmung ist das so gedacht, dass der betreffende Auftraggeber diesen Bericht erhält. Aber dieser Frage kann man tatsächlich mit Fug und Recht noch einmal nachgehen, denn: Warum soll die andere Stelle einen Revisionsbericht nicht bekommen? Das müssen wir wirklich noch einmal abklären.
Abg. Rudolf Lampert:
Bei diesen besonderen Prüfungen geht es ja um irgendwelche Vermutungen oder irgendwelche Sachen, die auf Antrag entweder der Regierung oder der Geschäftsprüfungskommission untersucht werden müssen. Und dass dann dieser Bericht zuhanden des Auftraggebers zuerst geht, damit er diesen einmal sichten kann, ob sich da - ohne irgendwann schon etwas aufzuscheuen - ob sich da etwas an dieser Untersuchung bewahrheitet hat. Ich finde es also schon richtig, dass diese Untersuchung zuerst diskutiert wird und dann erst die entsprechenden Massnahmen getätigt werden.Abg. Ivo Klein:
Ich kann diesen Gedanken auch nachvollziehen. Ich finde es auch richtig, dass zuerst die Auftraggeberin begrüsst wird. Aber so wie es hier steht, bekommt sie einzig und allein den Bericht. Die andere Seite bekommt auch nachträglich keinen Bericht. Ich hätte kein Problem, wenn man das so formuliert, wie der Abg. Lampert das gedanklich vorgetragen hat. Aber dann müsste hier, glaube ich, noch eine Anpassung erfolgen.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich gehe schon davon aus, dass ein solcher Bericht, wenn irgendeine Vermutung - ich denke jetzt beispielsweise an das Personal - wenn irgendetwas vermutet wird, dass - ich sage einmal - Geld abhanden gekommen ist, und es wird dann untersucht und man stellt fest, dass überhaupt nichts daran ist. Dann sehe ich eigentlich schon, dass das in dieser Arbeitsgruppe bzw. bei der Regierung oder bei der Geschäftsprüfungskommission dann seine Bewendung hat und nicht noch breitgetreten wird.Abg. Alois Beck:
Ich gehe auch davon aus, dass aufgrund der anderen Bestimmungen - wie beim Geschäftsverkehrsgesetz usw. - die Regierung dann schon einbezogen wird. Es ist ja auch das Interesse der Geschäftsprüfungskommission beispielsweise, wenn sie einen Bericht erhält, dass sie dann mit der Regierung Kontakt aufnimmt. Gerade im Lichte der neueren Entwicklungen bei solchen Revisionen geht es nicht nur um Einzelheiten und um einzelne Fehler, sondern es geht auch Richtung Systemprüfungen. Und da geht es immer stärker nicht nur darum, gewisse einzelne Fehler und Mängel aufzudecken, sondern dass in Zukunft verstärkt auch eine Geschäftsprüfungskommission positive Anregungen usw. machen kann im Sinne von Verbesserungen. Da hat natürlich die GPK auch ein Interesse, mit der Regierung das zu besprechen. Wie gesagt: Das auch im Lichte der Debatte über das Geschäftsverkehrsgesetz.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes - Bericht und Antrag der Regierung Nr. 86/2002 - in 1. Lesung behandelt.-ooOoo-