ABÄNDERUNG DER VERFASSUNG (NR. 87/2001), 1. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir setzen unsere Beratungen fort. Zu Wort gemeldet hat sich der Abg. Markus Büchel.Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich begrüsse es, dass es der Regierung gelungen ist, nach bald zehnjähriger, langwieriger und für unsere Gemeinwesen streckenweise unwürdiger Diskussion nun einen formellen Vorschlag zur Änderung unseres Grundgesetzes vorzulegen. Ich danke allen Kräften, die am Zustandekommen dieser Vorlage beteiligt waren, für ihren Einsatz.Wie der Regierungsbericht feststellt, ist der schon länger schwelende Konflikt um bestimmte Artikel unserer Verfassung aus dem Jahre 1921 aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Landesfürsten und der damaligen Regierung über die Auslegung von Art. 8 der Verfassung im Herbst 1992 offen ausgebrochen. Konkret ging es damals um den Abstimmungstermin über die Mitwirkung unseres Landes im Europäischen Wirtschaftsraum. Der Termin für die Volksabstimmung war von der Regierung auf den 13. Dezember festgelegt worden, eine Woche nach der Schweizer Volksabstimmung zum gleichen Thema. Der Landesfürst hatte dagegen vorgeschlagen, die Volksabstimmung aus Gründen der Demonstration unserer staatlichen Unabhängigkeit vor dem schweizerischen Termin durchzuführen. Er berief sich damals auf Art. 8 der Verfassung, der in seiner geltenden Form lautet: «Der Landesfürst vertritt unbeschadet der erforderlichen Mitwirkung der verantwortlichen Regierung den Staat in allen seinen Verhältnissen gegenüber auswärtigen Staaten».Entweder waren die Argumente unseres Staatsoberhauptes für die bewusste Vorverlegung des Abstimmungstermins nicht verstanden worden, oder die damalige Regierung wollte das Risiko vermeiden, ein von der Schweiz abweichendes Abstimmungsergebnis in Kauf nehmen zu müssen. Denn man ist im Allgemeinen davon ausgegangen, dass Liechtenstein bezüglich des EWR-Beitritts gleich entscheiden würde wie die Schweiz.Regierung und Landtag einigten sich damals auf einen Kompromiss, der bereits in den Mittagsstunden ausgehandelt und am Abend des erwähnten 28. Oktober im Regierungsgebäude besiegelt wurde. Der Landesfürst erklärte sich mit dem Regierungstermin einverstanden, auf der anderen Seite verpflichtete sich der Regierungschef, den Fürsten unabhängig vom Ausgang des Schweizer Urnenganges bei der Abstimmungskampagne für den EWR-Beitritt zu unterstützen. Es war meines Wissens das erste Mal, dass sich der Landesfürst in ähnlicher aktiver Form in einen Abstimmungskampf eingeschaltet und klar Partei bezogen hatte.Fürst Hans-Adam hatte sich dabei in ungewöhnlich starker Form für den EWR-Beitritt engagiert und am Ende durch den Volksentscheid Recht bekommen. Wenn wir uns daran zurückerinnern, mit welcher Vehemenz der Abstimmungskampf wegen des EWR-Beitritts geführt wurde und wie stark die Meinungen darüber auseinander gingen, dann kann man sich leicht ausmalen, wie enttäuscht Gegner des EWR-Beitritts damals waren. Und man kann sich auch vorstellen, dass durch diese Enttäuschung zu einem guten Teil auch tiefe Gräben zwischen einzelnen Personen gezogen wurden, welche aber - Gott sei Dank - so hoffe ich, in der Zwischenzeit wieder zugeschüttet wurden. Manche Diskussionen in den letzten Jahren über die vom Landesfürsten vorgeschlagenen Verfassungsänderungen wurden von kritischen Gegnern mit grossem Ernst und mit Besorgnis um die künftige Entwicklung unseres Staatswesens geführt. In anderen Fällen dienten diese Diskussionen aber auch zum Teil der Profilierung ihrer Teilnehmer. Und wieder andere Kreise argumentieren in Gegenvorschlägen, die klar und eindeutig auf eine Systemänderung unseres Staates und damit auf ein anderes Staatswesen als das heutige Fürstentum hinarbeiten. Die heute geführten Diskussionen verlaufen sehr emotional und zum Teil sind die Befürworter sehr massiven Angriffen ausgesetzt. Sie werden zum Teil verhöhnt als Landesverräter oder als Leute ohne Rückgrat hingestellt.Ich lasse jedem das Recht, zu seiner Ansicht zu stehen, erwarte aber das Gleiche auch für mich. Viele Bürger sind der so genannten Verfassungsdiskussion in Liechtenstein überdrüssig geworden. Genau so überdrüssig wie der einseitigen Berichterstattung über unsere monarchische Staatsform, mit der sich einige immer wieder zu profilieren versuchen. Ich denke, dass unser Land und unser Volk andere Sorgen hat als endlose Diskussionen über Papiere zu führen, die zu keinerlei Lösung und Entscheidung führen konnten. Sie haben bestenfalls das Klima im Staat und unter den Menschen belastet und streckenweise auch vergiftet. Daher gebe ich noch einmal meiner Freude darüber Ausdruck, dass es der Regierung nun gelungen ist, einen formellen Änderungsvorschlag einzubringen, mit dem sich der Landtag nun kritisch und konstruktiv auseinander setzen kann. Wir sind uns alle bewusst, dass es nie einen Verfassungsvorschlag geben wird, mit dem sich alle Beteiligten und Betroffenen ohne Einschränkung einverstanden erklären können, weder S. D. der Landesfürst noch die Volksvertretung und schon gar nicht jene, die einer Abänderung der Verfassung im vorliegenden Sinne von vorneherein ihre Zustimmung verweigern.Auch die abgeänderte Verfassung, die wir am Ende, so hoffe ich, beschliessen können und dem Volk zur endgültigen Entscheidung vorlegen können, wird ihre Schwächen haben. Aber ich bin überzeugt, dass wir damit leben können, denn ich bin der Meinung - nicht so, wie einige meiner Vorredner -, dass das demokratische Element nicht durch die Änderungen geschwächt wird. Die wesentlichen Punkte möchte ich hier nur kurz anziehen, in der Debatte werde ich dann im Detail auf meine Argumente für diese Beurteilung eingehen.Bei den Artikeln, die vor allem strittig sind oder kontrovers diskutiert werden, geht es vor allem um den Ausbau des Selbstbestimmungsrechtes der Gemeinden, Artikel 1 und 4; zeitliche und materielle Einschränkung des Notrechtes, Art. 10; Verzicht des Fürsten auf die Beamten-Ernennung, Art. 11; Richterliche Unabhängigkeit für alle Richter, vertrauliches und objektives Richter-Ernennungsverfahren; Fürst verzichtet auf absolutes Vetorecht mit den Richtern; Vertrauensentzug gegenüber einem Regierungsmitglied sowie Misstrauensvotum gegen den Fürsten in Art. 112; Möglichkeit zur gänzlichen Abschaffung der Monarchie durch das Volk ohne Zustimmung des Fürsten.Wie gesagt: Ich möchte hier nicht näher darauf eingehen und mich in der Debatte dann äussern. Ich begrüsse aber, dass wir hier in der Beratung, sofern es Zustimmung auf Eintreten gibt, diese Punkte kritisch von allen Seiten beleuchten und bewerten können und zum Schluss zu einem Ergebnis kommen. Mein Ergebnis ist auf jeden Fall, dass ich für Eintreten auf diese Regierungsvorlage bin. Vergessen wir nicht, dass die heute geltende Verfassung aus dem Jahre 1921, an der manche Kritiker der vorgeschlagenen Änderungen sogar festhalten wollen, Dutzende Male abgeändert wurde. Ich denke da an die verschiedenen Wahlrechtsänderungen, die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts, die Erhöhung der Zahl der Landtagsabgeordneten usw. Die Verfassung des Jahres 1921 ist nicht mehr jene, die damals beschlossen wurde, und so wird auch das abgeänderte Grundgesetz des Jahres 2002 - sofern es zu einer positiven Abstimmung kommt - auch dieses Gesetz wird in den kommenden Jahren geändert und angepasst werden können.Ich hoffe, dass die Diskussion, die wir hier führen, und auch die Diskussion in einem eventuellen Wahlkampf oder Abstimmungskampf, dass diese Diskussion mit Würde geführt wird, und dass wir am Ende dem liechtensteinischen Volk endlich die Chance geben, direkt über diese liechtensteinische Verfassung zu entscheiden, und damit der lange und sehr intensiv geführten Diskussion über unser Grundgesetz ein Ende gesetzt wird. Ich hoffe auch, dass man gegenseitig guten Willen und echte Motive voraussetzt, und nicht die Freundschaft opfert, nur weil man unterschiedlicher Ansicht in dieser anstehenden Entscheidung ist. Wir müssen endlich wieder unsere Gedanken frei machen, um unser aller Kraft für Lösungen der anstehenden Aufgaben einzusetzen.Abg. Renate Wohlwend:
Herr Präsident, geschätzte Kollegen. Meine Vorredner haben im Laufe der Stunden vieles über die Verfassung 1921, den schwelenden Verfassungskonflikt und die so genannten Knackpunkte der heute zu behandelnden Vorlage gesprochen, ohne Details - versteht sich - weil wir das bei der wohl stattfindenden 1. Lesung tun werden. Auch ich will dann zu einzelnen Artikeln meine Anmerkungen vorbringen, zum Beispiel bei Art. 10 in Verbund mit Art. 3 habe ich Sorge, dass wir einen Staat im Staat, eine Verfassung in der Verfassung kreieren bzw. das Hausgesetz im Nachhinein blind akzeptieren. Auch der Wegfall von Art. 112 - Auslegungskompetenz des Staatsgerichtshofes - scheint mir persönlich sehr bedenklich, nicht zuletzt im Hinblick auf das noch nicht umgesetzte Urteil des Strassburger Menschenrechts-Gerichtshofes im Fall «Herbert Wille».Erlauben Sie mir, jetzt ein Problem dieser Vorlage herauszugreifen, das mich einerseits besonders berührt, bei dem ich aber gleichzeitig zuversichtlich bin, durch sachliche Diskussion im Landtag eine Änderung herbeiführen zu können. Es geht um das Thema «Entlassung der Regierung», wie auch mein Fraktionskollege Adrian Hasler ausführlich beschrieben hat.Die Regierungsmitglieder werden vom Landesfürsten einvernehmlich mit dem Landtag auf dessen Vorschlag ernannt. Die Regierungsmitglieder sind für vier Jahre bestellt. Eine Amtsenthebung ist zulässig, so weit in Art. 80 eine Ausnahme vorgesehen ist. Die zu behandelnde Neufassung von Art. 80 bedeutet aus meiner Sicht eine Stärkung auf Seiten des Landesfürsten. Anders als beim Landtag, der die Hürde des Mehrheitserfordernisses zu nehmen hat, ist der Vertrauensentzug seitens des monokratischen Landesfürsten ein Federstreich. Ganz wesentlich bei der Neuausgestaltung von Art. 80 ist auch die Auslassung der Worte «durch seine Amtsführung». Heute muss der Grund zum Vertrauensverlust in der Amtsausübung der Regierung liegen. Den Änderungsvorschlag bzw. die Streichung verstehe ich so, dass künftig auch ein missfallendes Detail aus dem Privatleben zum Vertrauensverlust und damit zur Entlassung aus dem Regierungsamt führen kann. In der geplanten Änderung, wonach künftig auch der Landesfürst die Regierung entlassen kann, birgt sich die Gefahr des «Liebkindseinwollens». Gibt es die Regierung, die Mitglieder einer Regierung, die im Alltagsgeschäft dem Fürsten immer wieder Paroli bieten? Es gibt sie, würde man hoffen; aber welchem Druck ist sie ausgesetzt und wie lange bleibt sie überhaupt im Amt, diese Regierung, die dem Landesfürsten gefallen muss, ansonsten sie sein Vertrauen verliert und heimgehen darf? Um sicher im Amt bleiben zu können, sollte ein Regierungsmitglied alles unterlassen und ja nichts tun, was den Landesfürsten stören könnte. Abhängigkeiten beginnen im Voraus und bleiben auf Dauer. Gerade im Hinblick auf die zuletzt kundgemachten Äusserungen S. D. des Landesfürsten ist mir dessen Pressionspotenzial bewusst geworden. Emotionen in der Diskussion sind verständlich, aber ein Zurück zur Sachlichkeit bringt uns sicherlich weiter. Ein uneingeschränktes Ja zu unserer dualen Staatsform erfordert meines Erachtens auch eine uneingeschränkte Bereitschaft für Rücksichtnahme und gemeinsames Verantwortungsbewusstsein, für gegenseitigen Respekt und gegenseitiges Vertrauen. Es ist doch das Spezielle unserer Verfassung, dass Fürst und Volk zum Gedeihen zusammenwirken. Wie kann es dann sein, dass gerade hier, wo es um die Verfassung selbst geht, der Monarch allein das Sagen haben soll, ohne demokratische Rücksichtnahme? Seine Souveränität und Glaubwürdigkeit nach innen und nach aussen kann unser Land nur dann bewahren, wenn alle Beteiligten, gerade bei schwierigen und folgeschweren Entscheidungen zusammenwirken.Ich bin daher für Eintreten auf diese Vorlage, um die Chance zu nutzen, einen konstruktiven Beitrag zur Verfassungsrevision zu leisten, aber auch die Chance, gegen eine Schwächung, aber für eine Stärkung der Rechte des Volkes einzutreten.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer. Gemäss Art. 2 der Verfassung von 1921 ist die Staatsgewalt im Fürsten und im Volk verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen dieser Verfassung ausgeübt. Aus diesem Artikel leitet sich der immer wieder in Diskussionen erwähnte Begriff des Dualsystems oder des Dualismus ab. Anhand des Dudens wird das Dualsystem oder der Dualismus wie folgt definiert: «Das Nebeneinander von zwei Machtfaktoren oder Institutionen in einem politischen System, Zweiheit, Polarität zweier Faktoren, Gegensätzlichkeit». Seit 10 Jahren, aber speziell am heutigen Tage, sind wir primär bei den zwei letztgenannten, den sich polarisierenden Faktoren und der Gegensätzlichkeit angelangt. Was früher als Stärke unseres Landes im In- und Ausland angeschaut wurde, ein Volk, das stolz auf seinen Staat und den Fürsten ist, muss plötzlich in Frage gestellt werden, da der Fürst gewisse Artikel der Verfassung anders auslegt und dies auch so kommuniziert, als dies noch sein Vater tat.Wir müssen versuchen, uns einmal in die Situation des Landesfürsten zu versetzen. Somit haben wir mitunter für einige Ansichten mehr Verständnis. Gemäss Art. 2 der Verfassung verkörpert er einen Teil der Staatsgewalt und trägt dementsprechend auch Verantwortung. Wer trägt auf der einen Seite schon gerne Verantwortung und hat aber auf der anderen Seite keine Rechte? Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden in einem Grosskonzern arbeiten, dürften auf der ganzen Welt diesen Konzern repräsentieren, aber nichts entscheiden und müssten, wenn der Konzern in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würde, zum Beispiel Personal abbauen. Sprich, Sie hätten nichts entschieden, nur repräsentiert und dürften jetzt die Verantwortung tragen und die Suppe auslöffeln, welche andere Ihnen eingebrockt hätten. Selbstverständlich gibt es Unterschiede zwischen einem normalen Job und der Position eines Fürsten. Aber die Motivation für ein gutes Resultat der persönlichen Arbeit ist doch sehr ähnlich, und dementsprechend muss jede Verantwortung auch an gewisse Rechte gekoppelt sein. Oder wer von diesen engagierten Damen und Herren in diesem Saal würde gerne in einem solchen Job arbeiten? Ich behaupte niemand und muss Ihnen ganz ehrlich zugestehen: In diesem Punkt verstehe ich S. D. den Landesfürsten. Nur repräsentieren, wie dies einige Leute in diesem Land verlangen, möchte ich auch nicht. Wenn ich mir schon die Mühe mache und einen Teil meines Lebens für diese Gesellschaft opfere - ich denke, ein Job eines Landesfürsten ist sehr arbeitsintensiv - dann möchte ich auch mitentscheiden können. Deshalb spreche ich mich ganz klar gegen eine rein repräsentative Monarchie aus.Einige Punkte dieses Bericht und Antrages sind nach meiner Meinung bis zur 2. Lesung zu revidieren, damit sie mit meinem Gewissen von Demokratie vereinbar sind und somit meine Unterstützung finden werden. Ich möchte die kritischen Punkte an dieser Stelle kurz erwähnen und erst bei der Behandlung der einzelnen Artikel ausführlich auf die Punkte eingehen. Die problematischen Punkte sind: Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden: Etwas sehr Kleines sollte man nicht nochmals versuchen, zu teilen, sonst bleibt am Schluss gar nichts mehr übrig. Eine Verfassung darf kein Experimentierfeld sein.Hausgesetz: Hier kann ich nur sagen: Es lebe die Demokratie. Zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Frauenstimmrecht, Entzug des Namens von ausserehelichen Kindern. Dürfen Hausgesetze Verfassungsstufe erlangen? Notstandsrecht: Ich halte es sehr mit Gerard Batliner. Eine Verfassung darf nicht nur für Schönwetterzeiten gemacht sein, sondern muss im Speziellen auch stürmischen Zeiten standhalten. Gewisse Artikel haben auch eine präventive Wirkung und somit indirekt einen enormen Einfluss auf das Verhalten der einen Seite bzw. eine Quasi-Blankovollmacht für die andere Seite.Amtsenthebung der Regierung: Die Regierung gerät in ein zu starkes Abhängigkeitsverhältnis. Sie wird gefügig gemacht und ist in ihrem Handeln dauernd befangen. Mit dieser Verhandlungsbasis sind Einigungen nur einseitig möglich und dementsprechend nicht mit den Grundsätzen von Demokratie vereinbar. Es schwebt andauernd ein Damoklesschwert über den Köpfen der Regierung und somit über der Demokratie.Richterbestellung: Der Fürst verzichtet zwar auf sein absolutes Vetorecht, aber welche Richterkandidatin oder welcher Richterkandidat lässt es schon bis zu einer Volksabstimmung kommen? Oder wer würde sich für einen neuen Job einer Volksabstimmung stellen? Ich denke mir: Die wenigsten. Der ganze Ansatz scheint mir sehr theoretisch. Die erste Phase - sprich das Gremium - müsste gleichmässig zusammengesetzt werde.Keine Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes mehr für Auslegung der Verfassung: Welch ein Demokratieverständnis, wenn man sich keinem Entscheid unterordnen will und sein Dasein nur mit der Möglichkeit der Abschaffung begründet.Misstrauensverfahren gegen den Fürsten und das Monarchie-Abschaffungsverfahren: Wie viel braucht es, bis dieser extreme Schritt ergriffen wird? Ich befürchte zu viel. Seine Legitimation des Daseins darf man nicht damit berechtigen, dass man jederzeit abgesetzt werden kann. Mit dieser Bestimmung wird die Demokratie in Schach gehalten und eingesperrt. Als Volksvertreter erwarte ich von S. D. dem Landesfürsten, dass auch er als Demokrat für die Anliegen des Volkes im dritten Jahrtausend Verständnis zeigt, diese Rechte des Volkes dementsprechend respektiert und damit die neuralgischen Punkte revidiert zum Wohle von uns allen.Wenn ich die Diskussion verfolge, muss ich teilweise leider feststellen, dass es Leute gibt, die die Monarchie abschaffen wollen. Ich bin der Jüngste in diesem Landtag und muss anhand meiner Lebenserfahrung feststellen, dass unser Land mit der fürstlichen Familie nicht schlecht gefahren ist. Ich würde sogar sagen: Wir sind sehr gut gefahren mit dem Fürsten im Vergleich zur restlichen Welt. Allein bei den ganzen Problemen im Bereich des Finanzdienstleistungsplatzes, um nur ein Beispiel zu nennen, sehe ich die fürstliche Familie als riesigen Trumpf gegenüber dem Ausland. Denn es ist nun einmal so im Leben: Beziehungen sind das A und O bei Verhandlungen, und das ist eine Tatsache und keine Meinung - oder besser gesagt: Das schleckt keine Geiss weg. Selbstverständlich kann man nun sagen, dass man lieber auf die Hilfe der fürstlichen Familie verzichtet und somit diesen Bericht und Antrag gesamthaft nicht unterstützt. All jene müssen sich aber bewusst sein: Der Lebensnerv, die Einnahmen unseres Staates, hängen an einem dünnen Faden, und ändert sich an dieser Sache etwas, so hat dies fatale Folgen für die ganze Bevölkerung. Tatsache ist auch, dass es die Kleinen härter treffen wird als die Grossen.Natürlich gibt es einige Neureiche oder andere, die ihre Schäfchen im Trockenen haben, oder noch andere Leute, die gewisse Zusammenhänge nicht erkennen oder nicht erkennen wollen, aber die Mehrheit weiss, was sie dem Fürsten zu verdanken hat. Oder hat jemand in diesem Saal gute Argumente, wieso ein gut funktionierendes System dermassen leichtsinnig aufs Spiel gesetzt werden soll? «Am Bärg» würden wir sagen: Wenn es dem Menschen zu wohl wird, dann fängt er an, die Sache zu übertreiben. Die Antwort der Kritiker wird natürlich sein: Wegen der Demokratie.Dazu eine Aussage eines Bundesparlamentariers aus dem Tessin. Angesprochen auf die eventuelle Aufhebung des Bankgeheimnisses antwortete dieser wie folgt: «Zuerst kommt das Fressen und dann die Moral». Entschuldigen Sie bitte seine Wortwahl. Sie sehen, auch in der Schweiz ist Moral eine hohe Tugend. Aber was nutzt diese dem Menschen, wenn er in seiner Grundexistenz gefährdet ist? Diese Aussage wird auch mittels der Maslov-Pyramide bestätigt. Auf der untersten Stufe finden wir die biologischen Grundbedürfnisse, sprich: Nahrung, Kleidung, Wohnung. Und erst wenn diese Bedürfnisse gesichert sind, kann an die nächste Stufe, wie Sicherheit, Sozial-, Ich- oder Selbstverwirklichungsbedürfnisse gedacht werden. Natürlich entspricht dies einer extremen Betrachtungsweise. Ich hoffe, wir werden nie gezwungen sein, wieder wie unsere Vorfahren die Grundbedürfnisse zu sichern, ansonsten wird diese eine schmerzliche, aber lehrreiche Erfahrung für unsere Wohlstandsgesellschaft werden. In diesem Zusammenhang möchte ich an die Vorlesung «Ein Staat in Finanznöten» erinnern.Wenn wir unserem Gegenüber, dem Landesfürsten, immer nur das Schlechte unterstellen und niemals das Gute in seinen Absichten sehen, stets «Worst case»-Szenarien vor unseren Augen haben, so werden wir nie zu einer Verfassung kommen, welche die Mehrheit von uns akzeptieren kann. Wer bei seinem Partner immer nur das Negative sieht, hat vielfach dieselben negativen Hintergedanken. Also bitte zuerst in den Spiegel schauen, bevor man andere kritisiert. Wir müssen lernen, das Verbindende vor das Trennende zu stellen und die ganze Sache nicht von der theoretischen Seite her zu betrachten, sondern aus der Sicht des praktischen Lebens. Von den vergangenen 80 Jahren hat die Verfassung über 70 Jahre gut funktioniert und dem Land einen sehr hohen Lebensstandard gebracht. Diese Errungenschaften werde ich nicht um jeden Preis aufs Spiel setzen.An dieser Stelle möchte ich es nicht unterlassen, einigen Zeitgenossinnen und Zeitgenossen in Erinnerung zu rufen, dass wir früher ein mausarmer Agrarstaat waren, in welchem es sich heute sicherlich nicht so komfortabel leben lassen würde, wenn die diversen Fürsten mit der Bevölkerung zusammen nicht einen dementsprechenden positiven Einfluss genommen hätten und immer noch nehmen. Wir sehen: Die Partnerschaft zwischen Fürsten und Volk hat uns viele positive Errungenschaften gebracht. Geben wir ihr bitte eine echte Chance. Mit «wir» meine ich S. D. den Landesfürsten, das Volk und den Landtag. Lasst uns zusammen an einem Strick ziehen, und die Sache zum Vorteil aller in die richtigen Bahnen lenken. In diesem Sinne plädiere ich auf Eintreten auf diese Vorlage und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.Abg. Peter Sprenger:
Erlauben Sie mir, Herr Präsident, Damen und Herren Kollegen, einige kurze Repliken zu Äusserungen zu machen, die mich besonders gestört haben: Zuerst hat der Abg. Kaiser ausgeführt, dass es Leute gebe, die daran schuld seien, dass man in der Verfassungskommission nicht weiter gekommen sei. Herr Kollege Kaiser: Sie bauen hier an einer Legende, wie viele andere auch und verbreiten die Mär, dass eben diese Diskussionen zwischen Verfassungskommission und dem Fürsten an den Haltungen einiger böser Mitglieder dieser Verfassungskommission gescheitert seien. Ich muss Ihnen sagen: Ich war dabei, Sie nicht. Sie dürfen ungeniert den Herrn Regierungschef fragen, er war auch dabei. Und ich muss Ihnen in aller Deutlichkeit sagen: Diese Gespräche sind praktisch ausschliesslich an der vorgefassten und unverrückbaren Haltung des Fürsten gescheitert. Wenn hier versucht wird, immer wieder den schwarzen Peter den Leuten in der Verfassungskommission zuzuschieben, dann muss ich mich einfach ein für alle Mal dagegen verwahren und mich dagegen aussprechen.Dann, Herr Kollege Kaiser - Sie wurden darin vom Kollegen Peter Lampert sekundiert - wollen Sie eine Leistung für die Regierung Hasler herbeireden, da sie nach Ihrer Ansicht wieder Bewegung in die festgefahrenen Gespräche gebracht habe. Wenn Sie das ein bisschen objektiv angehen, müssen Sie doch auch zur Einsicht kommen, dass die einzige Leistung - und Sie dürfen «Leistung» ungeniert in Anführungs- und Schlusszeichen setzen - der Regierung Hasler das vollständige Nachgeben war, wobei diverse Leute, auch solche auf der Regierungsbank, sich eine merkwürdige Flexibilität, um nicht zu sagen ein peinliches Umfallen vorwerfen lassen müssen.Der Abg. Kindle hat mich mit seinen Bemerkungen, dass ihn die Tatsache unter anderem, dass eine entsprechend positive Volksabstimmung, nämlich beim Misstrauensantrag, lediglich ein Antrag an ein privates Gremium sei, überhaupt nicht störe - das hat mir einige graue Haare wachsen lassen. Weil wo da noch ein Rest von Demokratieverständnis bleiben soll, wenn in diesem Lande 1'500 Leute sich bekennen: Lieber Fürst, mit dir geht es nicht mehr, und dann gibt es noch eine Volksabstimmung, und diese Abstimmung kommt auch noch so raus, dass man sagt: Es geht wirklich nicht mehr, und dann ist das doch sage und schreibe ein Antrag - ich sage es nochmals - ein Antrag an einen privaten Zirkel, und das stört Sie nicht, dann muss ich Ihnen sagen: Das stört mich sehr.Der Abg. Wendelin Lampert hat ein Füllhorn ausgeschüttet, es war für jeden etwas dabei. Zuerst kritisiert er die Vorlage - ich hätte ihn fast gerne für die kommende Kommission vorgeschlagen - und dann kommt eine Schelte für die so genannten Kritiker. Wenn Sie sagen, es gebe Leute hier im Saale, die die Monarchie abschaffen wollen, dann muss ich Ihnen sagen: Diese Unterstellung lasse ich so nicht stehen und weise sie einfach zurück. Das ist nicht wahr. Selbst so genannte böse Buben und Falken wollen die Monarchie in diesem Lande nicht abschaffen.Sie sagen auch, Herr Kollege Wendelin Lampert, irgendjemand würde das System dieses schönen Landes Liechtenstein aufs Spiel setzen. Dann halte ich Ihnen entgegen: Es sind beileibe nicht die Kritiker, sondern es ist - ich muss das einfach in aller Deutlichkeit sagen - es ist unser Staatsoberhaupt. Er betreibt seit Jahren konsequent eine Abstimmung, er spielt die Sachen so aus, dass letztendlich nur eine Volksabstimmung übrig bleibt. Diese unselige ultimative Abstimmung wird von niemandem mit dieser Vehemenz betrieben wie von Seiner Durchlaucht. Er war es auch - und das sage ich auch in aller Offenheit - der peu à peu in den vergangenen Jahren die Schrauben immer mehr angedreht hat. Wir sind heute in dieser Situation, in der wir sind, nicht, weil es Leute in diesem Hohen Hause gibt, die die Monarchie abschaffen wollen, sondern weil eben wir derzeit einen Monarchen haben, der es schwierig macht, um zu wirklichen Kompromissen zu kommen.Abg. Helmut Konrad:
Der Kollege Sprenger hat mich nicht in seinem jetzigen Votum, sondern vor bald vier Stunden, glaube ich, aufgefordert, um halb drei eingangs der Eröffnung am Nachmittag aufgefordert, zur Kommission noch konkretisierende und ergänzende Angaben zu machen, zu diesem Vorschlag, eine Kommission einzusetzen. Ich möchte das eigentlich nicht machen, sondern ich möchte diesen Vorschlag dann in einen Antrag umwandeln am Ende der ersten Lesung, wenn wir die einzelnen Artikel gelesen haben. Der Kommissionsvorschlag, so wie ich ihn verstanden habe oder wie ich Äusserungen verstanden habe aus dem Landtagskollegium heraus, ist bei recht vielen Abgeordneten auf positive Zustimmung gestossen. Ich habe etwas noch in Erinnerung in Bezug auf den Auftrag, der der Kommission gegeben werden soll, vom Landtagsvizepräsidenten Peter Wolff: Er hat gesagt in Bezug auf den Auftrag - und sonst verstehe ich ihn eigentlich als einen sehr offenen - er hat gesagt in Bezug auf den Auftrag, dass durchaus auch die Frage dazu gehöre, einmal zu klären diese Hoffnung oder diesen Wunsch oder diese Vorstellung, dass die jetzt gültige Verfassung von 1921 bestehen bleiben soll, ob das überhaupt noch möglich ist. Ich denke, das wäre etwas, was von einer solchen Kommission auch zu klären wäre. Und über das hinaus, denke ich, wenn das nicht der Fall ist, dann wäre die Aufgabe, der Auftrag der Kommission im Sinne - und das wäre herauszukristallisieren - im Sinne der Kritikpunkte und deren - zugegeben - deren hat es viele gegeben jetzt im Laufe der Debatte. Aber ich denke, man muss herauskristallisieren: Was ist wirklich entscheidend? Es braucht Zugeständnisse von beiden Seiten, ich denke auch des Landtages. All der Kritik, die hier jetzt über diese Vorlage ergangen ist, der kann man sicher nicht Rechnung tragen, wenn man es ernst meint mit einem Kompromiss. Ich denke aber auch, dass der Fürst in einem solchen Kompromiss auch noch Zugeständnisse machen kann. Das wäre der Auftrag, das herauszufinden.Dann möchte ich diese Ergänzung zu diesem Vorschlag einer Kommission noch nutzen, meine Wortmeldung dazu noch nutzen: Ich habe am Anfang, bei meinem ersten Votum gesagt, in dem ich eigentlich nicht auf Details in einzelnen Artikel eingegangen bin. Ich habe einfach begründet, warum ich für Eintreten bin, warum ich den Weg, den die Regierung beschritten hat, als sinnvoll erachte, welche Hoffnungen ich mit diesem Weg verbinde. Ich habe auch gesagt, dass ich mich nicht beteiligen wolle an Vorwürfen, Schuldzuweisungen, dass ich auch nicht reagieren wolle auf polemische Untertöne etc. Ich habe mich daran gehalten und möchte das auch jetzt machen, mit einer Ausnahme. Ich habe eine Bemerkung vom Abg. Walter Hartmann gehört, die ich nicht einfach so stehen lassen möchte, und zwar den Vorwurf an die Adresse der Regierung, sie gehe leichtfertig mit der Verantwortung um diesen Staat um. Ich möchte diesen Vorwurf mit aller Empörung zurückweisen.Ich denke, diese Bemerkung ist deplatziert. Im Kontext wurde genannt, dass zu wenig Zeit zur Vorbereitung geblieben sei, man habe die Vorlage vier Wochen vorher bekommen und so weiter und so fort. Ich möchte nur erinnern, wie das gegangen ist. Es ist von Anfang an, von Seiten der Regierung, erwähnt worden - über Kleine Anfragen auch -, dass die Vorlage im Oktober/November zu erwarten sei. Auf eine Kleine Anfrage - ich bin nicht mehr ganz sicher vom Oktober, glaube ich - hat der Regierungschef dann ausgeführt, dass aufgrund der Finanzplatz-Situation Prioritäten auch ein wenig anders verschoben hätten werden müssen und dass deshalb mit dem Bericht und Antrag auf die Dezember-Sitzung zu rechnen sei. Und dann wurde auch gesagt, dass man vier bis fünf Wochen vorher mit diesem Bericht und Antrag rechnen könne. Und durch die Verschiebung auf heute ist es ziemlich genau, nicht weniger, vielleicht ein, zwei Tage mehr, vier Wochen vor der Landtagssitzung, als wir eben diesen Bericht und Antrag bekommen haben. Das war alles bekannt, und das führt jetzt zu Empörungen. Ich bin auch überzeugt, dass, wenn man es verschoben hätte, dann wären die Vorwürfe gekommen: Man hat das immer verlangt, im Herbst noch, noch in diesem Jahr komme die Vorlage. Ich denke, wie das auch gemacht worden wäre: Es hätte zu Kritik geführt. Wenn ich ehrlich bin, aufgrund der Belastung, am Ende des Jahres usw., hätte ich auf diese Landtagssitzung auch verzichten können. Aber es ist von Anfang an der zeitliche Fahrplan mit dieser Verspätung, Verschiebung, die angesprochen wurde schon vor zwei, drei Monaten, ist es bei diesem lange angekündigten Fahrplan geblieben.Und dann ein zweiter Grund, wieso ich die Bemerkung völlig deplatziert gefunden habe, ist, dass die Regierung eben ganz verantwortungsbewusst dem Staat gegenüber einen Weg gegangen ist, welcher der schwierigere Weg gewesen ist. Die Regierung hätte es leichter gehabt, auf diesen Weg zu verzichten. Es wäre zu einer Volksabstimmung gekommen. Dieser Weg bietet aber dem Landtag die Möglichkeit - nicht wie bei einer eingeleiteten Volksinitiative - über diese Vorlage zu diskutieren, allenfalls Änderungen zu erwirken, wie das im Sinne einer parlamentarischen Demokratie - und das sind wir letztlich, das wurde auch von einigen Abgeordneten heraufbeschworen - im Sinne der parlamentarischen Demokratie können wir diese Vorlage in diesem Hause diskutieren. Und ich denke, das ist der schwierigere Weg, ein verantwortungsvoller Weg, und den möchte ich ausdrücklich noch einmal hervorheben. Er ist auch von vielen Abgeordneten mit dem Eintreten auch als ein guter Weg bezeichnet worden. Und dann, quasi in Umkehrung der ganzen Tatsache, Verantwortungslosigkeit daraus zu machen oder herauszuinterpretieren, das finde ich verantwortungslos.Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident, geschätzte Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag, Nr. 87/2001 unterbreitet die Regierung eine Vorlage an den Landtag, die sehr kontrovers diskutiert wird. Dies darum, weil sie auf Veranlassung des Fürstenhauses einerseits schwerwiegende inhaltliche Änderungen im Vergleich zu unserer heutigen Verfassung beinhaltet, und zum anderen vor allem auch darum, weil von kritischen Begutachtern aus der breiten Öffentlichkeit, also dem Volk, darin eine deutliche Verschiebung von Mitspracherechten und verfassungsmässigen Zuständigkeiten erkannt wird. Es ist also ohne Zweifel ein Gesetzesentwurf, dem es an weitest gehender Akzeptanz fehlt und welcher damit dem Anliegen zahlreicher Kreise aus der Bevölkerung in dieser Form nicht gerecht werden kann.Stellvertretend dafür nenne ich das überparteiliche Forum Demokratie und Monarchie. Dies überrascht mich deshalb nicht, weil es gerade prominente Vertreter dieses Gremiums waren, welche federführend auch mitwirkten, als im Jahre 1995 die heute schon mehrfach als sehr bedeutsam für das In-Gang-Kommen des Prozesses für eine Verfassungsänderung und von über 2'500 Personen unterstützte Petition an den Landtag eingereicht wurde.Ich richte nun nochmals einen Blick zurück auf die Ausgangslage. Und wenn ich dies mache, dann insbesondere darum, weil ich es für angebracht halte, gegen Schluss dieser Eintretensdebatte die vorbildliche Arbeit der Landtagsverfassungskommission einfach noch einmal etwas näher zu betrachten und Einzelheiten aus der Arbeit von 1997 bis 2000 nochmals in Erinnerung zu rufen. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Stimmen laut geworden, die das Scheitern und am Schluss die fehlende Einigung auf die personelle Zusammensetzung zurückführen. Diese Aussagen sind völlig unberechtigt.Oder hätten wir uns wirklich eine Kommission gewünscht, die kurzer Hand einfach ihre Position aufgegeben und der Auffassung des gegenübersitzenden Diskussions- und Verhandlungspartners in den wichtigsten Bestimmungen nachgegeben hätte? Ich bin stolz darauf, dass dies nicht zutraf. Im Gegensatz und in Abweichung zum Abg. Rudolf Lampert kann ich auch keinen Scherbenhaufen ausmachen, vor dem wir heute stehen. Die bewährten Strukturen und hohen Werte der Verfassung von 1921 sind nach wie vor für uns gültig.Nun erlaube ich mir, nochmals etwas näher auf die Tätigkeit der Kommission im Einzelnen einzugehen: Am 14. September 1995 genau beschloss der Landtag dann die Einsetzung der Verfassungskommission. Es ging darum, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wie weit reichend die Arbeit ausgelegt werden sollte. Nach meiner Erinnerung sah der Landtag damals nicht eine umfassende und grundsätzliche Überarbeitung, sondern wünschte sich von der Kommission unter dem Vorsitz des damaligen Landtagspräsidenten Otmar Hasler einen Vorschlag, der die festgestellten Schwachstellen aufzeigen und damit die Basis für eine verfassungsrechtliche Klärung der anstehenden offenen Fragen bieten sollte. Die erste Verfassungskommission von 1995 legte dem Landtag dann Ende Oktober 1996 einen ersten Bericht vor, der in der folgenden Sitzung vom 21. November 1996 beraten und als Ergebnis eine Formulierung des vorerst endgültigen Auftrages an die Kommission erbrachte. Nach den Landtagswahlen 1997 wurde dann die zweite Kommission bestimmt. Im Zuge der weiteren mit beeindruckendem Einsatz aufgenommenen Arbeiten kam es im Verlaufe des Jahres 1997 auch bereits zu mehreren Gesprächen mit dem Landesfürsten, in denen über den Stand der bisherigen Arbeiten berichtet und mögliche Vorschläge diskutiert wurden.Anfangs Juli 1998 übermittelte die Kommission ihren im Sinne der Vorgespräche verfassten ersten näher ausformulierten Vorschlag an den Landesfürsten in Form des so genannten Non-Papers. Geraume Zeit später, nämlich anfangs Juni 1999, legte der Landesfürst den Entwurf des Fürstenhauses vor. Grosses Erstaunen machte sich jedoch breit, als gleichzeitig mitgeteilt wurde, dass es auf Seite des Fürstenhauses keinen Verhandlungsspielraum mehr gebe. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als die eigentlichen Verhandlungen ja eigentlich erst richtig gestartet werden sollten. Man kann sich unschwer vorstellen, dass damit ein weiteres einvernehmliches Vorankommen bedeutend erschwert wurde. Für mich war und ist dies ein Hauptgrund dafür, dass wir uns heute mit einer Vorlage zu befassen haben, die eben nicht von einem breiten Konsens geprägt ist und in weiten Teilen nicht der ursprünglichen Absicht und dem gewünschten im Jahre 1995 festgelegten Änderungsausmass des Landtages entspricht. Ich gehe davon aus, dass meine diesbezügliche Einschätzung auch vom heutigen Regierungschef wie auch dem Landtagspräsidenten geteilt wird. Insbesondere Ihre Haltung, Herr Landtagspräsident, war damals besonders zurückhaltend, als es um die konkrete Festlegung des Aufgabenumfanges für die Kommission ging.Sowohl auf Seite des Landesfürsten, wie auch der Kommission, wurde die angefangene Arbeit weiter fortgesetzt und von Seiten der Kommission Mitte November 2000 dann beendet. Zuvor hatte die Kommission noch beschlossen, ihre eigene wie auch die Vorlage des Fürstenhauses zur Begutachtung an ausgewiesene Experten des Völkerrechtes zur Einholung entsprechender Gutachten vorzulegen. Ein ausführlicher Bericht dokumentiert die grosse und qualitativ gute Arbeit der Kommission, welche in über dreissig Sitzungen sich sehr engagiert mit ihrer Aufgabe auseinander setzte und dafür unsere Anerkennung und unseren Dank verdient. Parallel zur Verfassungskommission waren auch die früheren Vorschläge des Fürstenhauses ab dem zweiten Halbjahr 1999 in eine vorläufige Endfassung gebracht worden. Im Februar 2000 wandte sich das Fürstenhaus mit einem detaillierten Vorschlag erstmals an die Öffentlichkeit, dies leider entgegen der früheren Absprache, vorher nochmals mit der Verfassungskommission in Kontakt zu treten.Im Anschluss daran kam es im ersten Halbjahr 2000 zu den Diskussionsrunden auf Schloss Vaduz. Schliesslich kam es vor der Landtagseröffnung im März 2001 zur Veröffentlichung einer zweiten in einzelnen Punkten überarbeiteten Version der Vorschläge. Ab diesem Zeitpunkt beruhigten sich die Geschehnisse vorerst. Im weiteren Verlauf kam es zu zwei Gespräch zwischen dem Landesfürsten und der neuen Regierung. In die gleiche Zeit fallen auch die Bemühungen des Forums Liechtenstein, doch noch gewisse Annäherungen zu erreichen und nochmalige Gespräche zu den gewichtigsten Inhalten aufzunehmen. Dies konnte dann auch geschehen, ein wirklicher inhaltlicher Prozess oder einige wirkliche inhaltliche Änderungen konnten jedoch auch nicht erzielt werden. Es waren einfach keine weiteren Änderungen mehr erreichbar und damit wurde auch diese Phase vorerst abgeschlossen. Ich stelle fest, dass ich auch die Initiative des Forums grundsätzlich begrüsst habe. Leider blieb auch diesem Versuch wie demjenigen der Regierung in weiteren Gesprächen der angestrebte Erfolg versagt.Wir befassen uns heute also mit einer Vorlage, die in zentralen Punkten die Vorschläge und Neuerungen des Fürstenhauses enthält, die von einer breiten Öffentlichkeit sehr kritisch angesehen werden. Die Stimmen aus dem Volk, die sich dazu äussern, tragen ganz bestimmt dazu bei, dass das Interesse und die Meinungsbildung in diesen Kreisen und in der breiten Bevölkerung stark gefördert wird, was sicherlich ganz im Sinne der Sache ist. Ich schätze solche Diskussionsbeiträge, sie sollten auch ernsthaft in unsere Diskussionen miteinbezogen werden.Meine persönliche Bilanz zum vorliegenden Vorschlag für eine Änderung unserer Landesverfassung in dieser Form fällt nicht zufriedenstellend aus. Umso mehr ist es mein Wunsch, zum jetzigen Zeitpunkt die Diskussion keinesfalls zu beenden, sondern die Diskussion und Meinungsbildung im Sinne und Interesse der wichtigen Sache weiterzuführen und alles zu unternehmen, um einem, wenn auch noch so kleinen Fortschritt, den Weg zu ebnen. Ob eine nochmalige substanzielle Korrektur der gegenständlichen Regierungsvorlage erreicht werden kann, ist sehr fragwürdig. Wenn dies nicht passiert, dann spreche ich mich für meine Grundhaltung klar zur Beibehaltung der heutigen gültigen Verfassung von 1921 aus. Ich bin für Eintreten.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte auf einige Aussagen eingehen, die wiederholt gemacht wurden. Es geht mir hier nicht um meine Person, über mich kann man sagen und denken was man will. Zunächst zur Aussage oder zur Behauptung, dass sich die Gutachten widersprechen würden. Der eine Gutachter behaupte das, und der andere Gutachter behaupte genau das Gegenteil, und eigentlich wisse man nun nicht, was wahr und richtig sei. Diese Behauptung wurde vor allem von Seiten der Abgeordneten der FBP immer wieder aufgestellt. Das stimmt schlicht und einfach nicht. Die Gutachter gehen in ihren Meinungen nicht so weit auseinander, wie das hier behauptet wurde. Auch der Gutachter Matscher, der vom Fürsten bestellt wurde, kommt zum Ergebnis, dass das Sanktionsrecht und das Notverordnungsrecht so, wie es vom Fürsten vorgeschlagen ist, ausserordentlich problematisch sind. Er weist aber auch darauf hin, dass er nicht beauftragt wurde, über die Zweckmässigkeit oder die Sinnhaftigkeit der fürstlichen Vorschläge ein Gutachten abzugeben. Er geht auch überhaupt nicht auf die Vorschläge der Verfassungskommission ein. Diese Prämisse muss man mitnehmen. Und trotzdem kommt er zum Ergebnis, dass diese beiden sehr wichtigen Vorschläge des Fürsten äusserst problematisch sind. Lediglich der Gutachter Günther Winkler, der, wie ich schon gesagt habe, einer speziellen Spezies von Wissenschaftlern angehört, kommt zu einem total anderen Ergebnis: Er findet alles super, was der Fürst vorgeschlagen hat.Wenn man die Meinungen der Juristen anschaut, dann gehen die eigentlich in die gleiche Richtung. Was ich bis jetzt von Juristen gehört habe, so halten sie die Vorschläge des Fürsten für ausserordentlich problematisch. Ich verweise hier auch auf das Votum der Abg. Renate Wohlwend. Ich denke auch, dass man die Vorschläge nicht einzeln beurteilen darf - oder nicht nur. Man muss sie auch einzeln beurteilen, aber was sehr wichtig ist, ist auch das Gesamtbild, das sich durch diese Vorschläge ergibt. Insgesamt erzeugen diese Vorschläge eine Wirkung, die eine ganz beträchtliche Verschiebung des Gleichgewichts in unserer Verfassung bewirken wird. Und das ist eine ganz wichtige Überlegung und Einsicht, die mich zu meiner ablehnenden Haltung bewogen hat.Dann zum Thema «Dualismus»: Immer wieder haben sich Abgeordnete zum Dualismus in unserem Staatswesen bekannt. Der Dualismus in unserer Verfassung ist so zu verstehen, dass sich Fürst und Volk nicht gegenseitig überstimmen können, sie können zwar gemeinsam Änderungen bewirken, aber der Fürst kann sich nicht gegen das Volk oder nicht gegen den Landtag durchsetzen. Und umgekehrt kann der Landtag allein keine Gesetzesänderung beschliessen, wenn sich der Fürst dagegen stellt. Mit diesen Neuerungen, die hier eingeführt werden sollen, wird dieser Dualismus meines Erachtens grundlegend in Frage gestellt. Der Fürst erhält ein beträchtliches Drohpotenzial, sei es bei der Auflösung der Regierung, die er ja nicht weiter begründen muss, sondern er stellt einfach fest: Ich habe das Vertrauen in die Regierung verloren, egal aus welchem Grund - vielleicht passt ihm gerade die Nase nicht oder vielleicht hat er einfach mal schlechte Laune - und schon ist es aufgrund des Verfassungstextes möglich, die Regierung aufzulösen. Der Dualismus wird auch durch das Notrecht in Frage gestellt, das überhaupt nicht eingeschränkt wird - wir werden noch Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren - oder auch bei der Bestellung der Richter.Dann zu anderen Fehlinterpretationen: Es wurde immer wieder behauptet, dass es Abgeordnete in diesem Haus gäbe, die eine Kehrtwende gemacht hätten, die früher die heutige Verfassung massiv kritisiert hätten und jetzt quasi diese bestehende Verfassung als ideale Lösung verteidigen würden. Meine Damen und Herren Abgeordneten von FBP: Ich sehe das nicht so. Ich denke, dass ich eine geradlinige und auch konsequente Politik in der Verfassungsfrage verfolgt habe. Ich stehe auch heute noch dazu, dass die bestehende Verfassung sehr viele offene Fragen hat, die möglicherweise zu Konflikten führen werden. Es ist unsere Aufgabe als Politiker, solche möglichen Konflikte vorauszusehen und rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Oder wie das der Abg. Alois Beck formuliert hat: Es kann ja auch einmal sein, dass ein unfähiger Monarch diesen Staat regiert oder auch ein Monarch, der vielleicht Machtgelüste hat. Und da ist es richtig, wenn man rechtzeitig Vorkehrungen trifft.Ich lehne es auch ab, wenn man sagt, die Abgeordneten, die die heute bestehende Verfassung verteidigen, seien nicht bereit, Alternativvorschläge zu bringen. Die Verfassungskommission hat Alternativen ausformuliert. In vorbereitenden Gesprächen zu dieser Verfassungsdiskussion wurden immer wieder Appelle gestartet, dass alle Parteien eine gemeinsame Position vertreten müssten. Ich erinnere die Abgeordneten der FBP gerne daran. Es wurde immer wieder gesagt: Wir müssen uns im Landtag auf eine gemeinsame Position einigen, nur so haben wir eine Chance, nur so können wir unsere Verfassung verbessern. Leider hat dann die FBP allein eine Kehrtwendung vollzogen.Ich möchte auch noch kurz auf die Geschichte der Verfassungskommission eingehen. Es ist ja nicht so, dass die Verfassungskommission völlig losgelöst von der Meinung im Landtag agiert hat, dass man da sich selber eine Liste der wünschbaren Änderungen geschrieben hat und dann irgendwelche Vorschläge gemacht hat. Es war so, dass alle möglichen Änderungen im Landtag diskutiert wurden, und der Landtag hat der Verfassungskommission einen Auftrag gegeben, welche Artikel zu betrachten sind und wo Änderungsvorschläge gemacht werden müssen. Das war nicht die Entscheidung der Verfassungskommission, sondern das war ein Auftrag des Gesamtlandtags. Und ich erinnere die FBP auch daran, dass insbesondere ihr Abg. Guido Meier sich in der Verfassungsdiskussion sehr engagiert hat, und dass er in einer Art Vermächtnis ein sehr bedeutendes Votum abgegeben hat, das nach meiner Erinnerung eher ein Vortrag war und über eine Stunde gedauert hat.Ganz zum Schluss möchte ich noch darauf eingehen, dass es hier im Landtag Abgeordnete gäbe, die die Monarchie abschaffen wollten. Herr Abg. Lampert: Ich weiss nicht, an welcher Diskussion Sie waren. Ich habe das im Landtag hier in dieser Sitzung nicht gehört. Ich habe fast in jedem Votum ein Bekenntnis zur Monarchie erhalten, aber ich habe keinen einzigen Abgeordneten gehört, der gesagt hat, er wolle die Monarchie abschaffen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Ich glaube, es muss etwas noch richtig gestellt werden. Es handelt sich um den Abg. Wendelin Lampert und nicht um den Abg. Rudolf Lampert. Dann setzen wir die Beratung mit dem Abg. Peter Sprenger fort.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Bei meiner vorigen Wortmeldung ist mir eine generelle Feststellung, die ich machen wollte, in der Hitze der Debatte untergegangen. Sie erlauben mir, dass ich diese Feststellung jetzt nachschiebe. Viele Votanten haben sich zu einzelnen Aspekten der Hauptpunkte unserer Vorlage geäussert. Eigentlich hätten diese Bemerkungen anlässlich der sich abzeichnenden 1. Lesung gemacht werden können oder sogar müssen. Optimistisch, wie ich bin, gehe ich davon aus, dass sich einige Abgeordnete meiner Meinung angeschlossen haben; die Details in der Eintretensdebatte zu diskutieren, um dann nicht auf sie einzutreten ist ganz im Sinne des von mir geforderten starken Signales der Volksvertretung. Ich würde mich über einen entsprechenden Sinneswandel des Hohen Hauses ehrlich freuen.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich erlaube mir, mich nochmals in dieser Eintretensdebatte zu Wort zu melden. Mir geht es darum, zwei, drei Sachverhalte richtig zu stellen, die offenbar nicht allen Abgeordneten in ihrem richtigen Verlauf bekannt sind. Ich finde, es ist einer der bedauerlichen Nachteile all dieser Diskussionen um diese Verfassungsänderungsfrage, dass immer wieder Ansichten auftauchen über irgendwelche Geschehnisse aus den vergangenen Jahren, die einfach nicht ganz richtig sind, die offenbar falsch weitererzählt wurden und falsch aufgefasst wurden. Man sollte das doch hin und wieder richtig stellen. Einer dieser Punkte ist - der Abg. Adrian Hasler hat es angesprochen - die Landtagsauflösung im September 1993.Der Abg. Adrian Hasler hat heute sinngemäss gesagt, damals sei es nur zu einer Landtagsauflösung durch Seine Durchlaucht den Landesfürsten gekommen, weil der Landtag sinngemäss - so habe ich es verstanden - nicht an einem Strick gezogen habe. Insbesondere habe die damalige Minderheitspartei sich nicht solidarisch gezeigt, weil sonst wäre das nicht passiert. Das ist sicher nicht richtig so. Ich war damals VU-Fraktionssprecher und war eine der handelnden Personen neben dem heutigen Regierungsrat Walch. Ich glaube, dass man das richtig stellen sollte.Tatsächlich war es so, dass Seine Durchlaucht der Landesfürst bereits vor der Landtagssitzung vom 14. September 1993 mit einem Schreiben vom 7.9.1993 als Ergebnis seiner Entscheidung mitgeteilt hat, er werde aus bestimmten Gründen, die er dort ausgeführt hat, er werde den Landtag auflösen, wenn der Landtag beschliesse, dem Regierungschef Markus Büchel das Misstrauen auszusprechen und den Fürsten um die Amtsenthebung zu bitten. Und genau das hat er dann ja auch gemacht. Es ist richtig, dass der damalige Landtagspräsident Ernst Walch dann noch versucht hat, mit einem Gespräch der Fraktionen auf Schloss Vaduz den Fürsten umzustimmen. Das Gespräch sollte und hat auch am Nachmittag des 14. September 1993 stattgefunden. Er hätte gerne gehabt, dass auch die VU-Fraktion an diesem Gespräch teilnimmt. Ich habe ihm damals gesagt: Wenn es einen Sinne hätte, wenn man wirklich realistischerweise von der Chance ausgehen könnte, dass man diese Entscheidung noch einmal rückgängig machen kann, dann jederzeit. Aber ich bin mir hundertprozentig sicher, dass Seine Durchlaucht der Landesfürst diese Entscheidung getroffen hat und er nicht mehr bereit sein wird, sie rückgängig zu machen.Ernst Walch hat mir grundsätzlich Recht gegeben mit dieser Einschätzung der Lage. Er hat aber gemeint, man sollte trotzdem aufs Schloss gehen und wir sollen trotzdem mitgehen. Wir sind dann nicht mitgegangen. Die arme - und das meine ich nicht ironisch, sondern ernsthaft - und bedauernswerte FBP-Fraktion ist dann tatsächlich aufs Schloss gegangen, hat sich dort ausführlich mit dem Fürsten unterhalten, hat ernsthaft versucht und geglaubt, es bestehe noch die Möglichkeit, ihn umzustimmen, um dann im Laufe dieses Nachmittags erfahren zu müssen, dass der Fürst schon längst den Regierungschef Markus Büchel schriftlich beauftragt und bevollmächtigt hatte, die Auflösung des Landtages am nächsten Tag auszusprechen, dass somit die Entscheidung tatsächlich bereits ausgeführt war, bevor das Gespräch tatsächlich stattgefunden hatte. Ich will damit nur sagen: Das war damals die Entscheidung des Fürsten, das war niemandes Schuld, das war weder die Schuld der Bürgerpartei noch die Schuld einer anderen Partei, wir hätten damals machen können was wir wollen, wir hätten uns bildlich gesprochen auf den Kopf stellen können, daran wäre nichts mehr zu ändern gewesen. Ich sage das nur deshalb so ausführlich, um hier einer Gerüchtebildung entgegenzuwirken.Ein zweiter Punkt, im Zusammenhang mit unserem heutigen Diskussionsthema bedeutsamer, ist eine andere Landtagssitzung, nämlich die vom 21. November 1996. Das war die schon mehrfach von verschiedenen Votanten apostrophierte Sitzung, in der der Landtag der ursprünglichen ersten Landtagskommission konkrete Aufträge erteilt hat, welche Bestimmungen sie textlich ausarbeiten soll. Hier wird von verschiedenen Abgeordneten, unter anderem auch von Ihnen, Herr Präsident, sinngemäss offenbar die Meinung vertreten, damals sei von der Mehrheit - immerhin von einer Mehrheit von 92%, nämlich 23 von 25 Abgeordneten - die Auffassung vertreten worden: Weg mit der alten Verfassung, die wollen wir nicht mehr, wir wollen eine neue, wir wollen Änderungen in grossem Stil. Das ist so natürlich nicht richtig. Niemand, kein einziger Abgeordneter - ich habe mir extra das Protokoll vom Herrn Landtagssekretär beschaffen lassen und habe es noch einmal angesehen - kein einziger Abgeordneter hat in dieser Diskussion auch nur ähnlich oder sinngemäss irgendetwas gesagt. Und die Abänderungsmöglichkeiten, von denen damals die Rede war, und die Zielrichtungen der Textausarbeitungen möglicher Abänderungsvorschläge, die damals der Verfassungskommission in Auftrag gegeben wurden, das waren durch die Bank Versuche zu Klarstellungen, zu Richtigstellungen, zu Verbesserungen, aber in gar keiner Weise zu einer grundlegenden Änderung irgendwelcher wesentlicher Inhalte der bestehenden Verfassung, an der alle Votanten durchaus im Grundgehalt festgehalten haben.Sie, Herr Präsident, und der Abg. Oswald Kranz haben grundsätzlich gesagt: Wir wollen, dass die Verfassungskommission gar nichts mehr macht, dass nichts textlich ausgearbeitet wird und seien es auch nur rechtstechnischen Verbesserungen, wir wollen gemäss einem der damals noch aktuellen Vorschläge des Landesfürsten, dass die so genannte Variante 3 bekräftigt wird gegenüber dem Fürsten, nämlich uneingeschränktes integrales Festhalten an der bestehenden Verfassung bei gleichzeitiger Anpassung des Beamtenrechtes an die bestehende Verfassung. Wie gesagt: Damals waren 23 Abgeordnete für die Vorschläge der Verfassungskommission unter Vorsitz von Otmar Hasler, und der Landtag hat dann sogar noch drei zusätzliche Artikel, nämlich die Art. 1, 9 und 48, in das Paket mit aufgenommen, die wir selbst gar nicht beantragt hatten.Wie der Abg. Johannes Kaiser dazu kommt, hier auszuführen, dass damals verschiedene Abgeordnete von «Minenfeldern» in der bestehenden Verfassung gesprochen haben, weiss ich nicht, aus dem Protokoll ist jedenfalls nichts dergleichen zu erkennen. Noch mehr muss ich sagen, mit einem gewissen Schmunzeln hat mich die Wortmeldung des Abg. Rudolf Lampert in diesem Zusammenhang verwundert. Er hat zwar vermutlich irrtümlich vom Jahr 1994 gesprochen, es kann aber wohl nur diese Sitzung des Jahres 1996 gemeint gewesen sein. Er sprach davon, gewisse Abgeordnete konnten sich damals gar nicht genug darin tun, das Fuder noch mehr voll zu laden. In Wirklichkeit war er dabei, hat dem zugestimmt und hat sogar noch zusätzliche Anträge angekündigt für weitere Überprüfungsartikel, die dann allerdings zunächst bei einem Artikel - es war der Artikel 97, wo auch der Abg. Guido Meier einen Antrag gestellt hatte - abgelehnt wurden, und dann hat er auf seine weiteren Anträge, weil es offensichtlich war, dass es sinnlos gewesen wäre, verzichtet. Das weiss ich natürlich nicht aus der Erinnerung, sondern das habe ich jetzt vorher im Protokoll nachgelesen. Aber das ist an und für sich nebensächlich. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang: Der Landtag hat im Rahmen dieser ganzen Diskussion seit dem Juni 1993 oder war es Mai - ich glaube, es war Juni 1993 - war es als er unter Führung des damaligen Landtagspräsidenten Ernst Walch erstmals eine klare Aussage getroffen hat, dass er an der bestehenden Verfassung festhält, und nie, aber wirklich nie irgendwie ernsthaft den Grundgehalt der bestehenden Verfassung mit einem starken Fürsten in Frage gestellt. Das wurde im Gegenteil immer wieder von allen Seiten aus bekräftigt. Ich muss mich ganz entschieden dagegen verwahren, wenn auch hier im Landtag, nicht nur von wahrscheinlich weniger informierten Leuten in der Öffentlichkeit, immer wieder so Bemerkungen eingestreut werden: Ja, man könne doch nicht dem Fürsten nur mehr repräsentative Aufgaben zumuten oder denken, das würde er machen. Oder so wie der Abg. Wendelin Lampert vorher - ich weiss nicht, was für einen Hintergrund diese Ausführungen hatten - gesagt hat, es sei doch verständlich, dass der Fürst nicht nur Pflichten übernehme und dann nirgends mitentscheiden dürfe. Das hat nie jemand vorgeschlagen, das war von Seiten des Landtages aus überhaupt nie ein Thema. Ganz besonders auch nicht damals im Jahr 1996, als man der Verfassungskommission ihr Aufgabenpaket geschnürt hat. Das wollte ich noch einmal festhalten.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer. Ich wollte eigentlich nichts mehr sagen, aber jetzt bin ich schon dreimal direkt angesprochen worden, spezifisch auf den Punkt, den ich in diesem Saal gesagt hätte. Ich habe gesagt - und diese Aussage habe ich am Freitagabend geschrieben - zu diesem Zeitpunkt konnte ich ja nicht wissen, was Sie, die Herren Vogt und Sprenger, heute sagen würden: «Wenn ich die Diskussionen verfolge, muss ich teilweise leider feststellen, dass es Leute gibt, die die Monarchie abschaffen wollen». Ich meinte die Diskussionen im Lande und nicht in diesem Saal. Entschuldigen Sie meine unpräzisen Aussagen.Ein weiterer Punkt des Abg. Sprenger. Er hat gesagt, ich hätte ein Füllhorn von Aussagen getätigt, zum Teil hätten die Aussagen ihm sehr gefallen, der andere Teil sei sehr widersprüchlich gewesen. Auch der Herr Landtagsvizepräsident hat mich gerade kritisiert. Ich muss Ihnen natürlich sagen: Bevor ich das Votum geschrieben habe, habe ich mir eine Strategie zurechtgelegt. Sie sind befangen. Versetzen Sie sich einmal in die Lage des Landesfürsten. Wenn er jetzt auf dem Schloss sitzt und Ihnen zuhört, weiss er genau: Aha, jetzt kommt der Abgeordnete und wird sprechen, also die Aussagen sind klar. Jedoch ich habe noch eine Möglichkeit, um meine Position zu vertreten. Deshalb denke ich mir: Wenn man bei seinem Gegenüber etwas bewirken will, kann man ganz sicher nicht nur kritisieren. Mit solch einer Strategie wird man nie und nimmer etwas bewirken. Ich glaube, das haben die letzten zehn Jahre bewiesen. Danke.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Landtagsvizepräsident: Wenn Sie mich schon zitieren, dann bitte nicht verdreht. Ich habe wortwörtlich gesagt und ich zitiere jetzt, was ich da ausgeführt habe: «Wir selbst haben meines Erachtens zu hoch gespielt und alles auf eine Karte gesetzt». Ich habe nie gesagt, dass ich bei diesen 23 nicht dabei war. Denn selbstverständlich, wenn ich hier gesessen bin und 25 Abgeordnete hier waren, und nur der Landtagspräsident und der Abg. Oswald Kranz dagegen waren, dann bin ich selbstverständlich bei diesen 23 dabei gewesen. Ich habe ausdrücklich gesagt: «Wir selbst haben meines Erachtens zu hoch gespielt». Und ich habe auch gesagt, dass es mich wundert, dass dieselben Kreise, die heute einen Fortbestand der derzeit gültigen Verfassung fordern, sich damals vehement gegen diesen Fortbestand gewehrt haben. Ja, ich habe auch dazu gehört. Aber es widerspricht sich überhaupt nicht, was ich gesagt habe, nur haben Sie das jetzt alles verdreht vorgebracht.Abg. Alois Beck:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Wir sind jetzt bei der Verfassungswirklichkeit angelangt. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich auch noch recht gut an das Jahr 1993 - September 1993 - als der Landtag aufgelöst wurde. Ich kann deshalb aus meiner Sicht nur bestätigen, dass der Landtag als Institution nicht an einem Strick gezogen hat, und das war meiner Ansicht nach mit ein Grund, warum es zu dieser Auflösung kam. Der Landesfürst hatte sicher im Vorfeld gewisse Signale, ob der Landtag als Institution geeint und stark oder was auch immer ist, und sich dementsprechend verhalten würde. Dann, Herr Landtagsvizepräsident, ich kann mich auch noch sehr gut an die Sitzung selbst erinnern. Bei der Auslegung der Verfassung waren Sie nach meinem Dafürhalten sehr grosszügig. Gemäss Art. 48, glaube ich, kann der Landtag nur aus erheblichen Gründen aufgelöst werden. Damals haben Sie diese erheblichen Gründe so dargestellt, dass, wenn es nicht gerade Willkür ist, dass der Landesfürst mehr oder weniger frei sei in seinem Ermessen. Das war Ihre damalige Ansicht. Ich habe hier eine strengere Auslegung der Verfassung. Aber wie gesagt: Meine Ansicht ist ganz klar, dass das keine Sternstunde des Landtages war in dem Sinne, dass er als Institution nicht an einem Strick gezogen hat.Abg. Adrian Hasler:
Danke, Herr Präsident. Herr Landtagsvizepräsident: Sie haben mich richtig zitiert. Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass ein klares Signal des Landtages notwendig gewesen wäre, und dass unter Umständen eine Auflösung hätte verhindert werden können. Natürlich kann man das heute nach diesen Jahren nicht mehr definitiv sagen. Aber trotzdem glaube ich, dass ein starker Landtag eine ganz andere Position innehat als ein Landtag, der sich eben nicht einig ist.Eine Frage hätte ich noch zum Abg. Paul Vogt: Er hat in seinem Votum vorhin ein paar Mal von der FBP ganz pauschal gesprochen. Wenn ich die heutige Debatte verfolge, habe ich doch das Gefühl, dass in klaren Voten Kritik an einzelnen Bestimmungen geübt worden ist, und dass hier aus meiner Sicht keine klare Trennung zwischen den Parteien feststellbar war.Dann vielleicht noch eine Frage an die Personen, die die Verfassung von 1921 in dieser Form beibehalten wollen: Es ist mir klar, dass es immer zwei Seiten braucht, um die Verfassung zu ändern. Es ist mir auch klar, dass der Landesfürst sich an diese Verfassung zu halten hat. Ich frage mich trotzdem: Was ist die Konsequenz, wenn der Fürst in Zukunft die Gesetzessanktionen verweigern wird? Was geschieht dann? Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren. Ich habe die Gnade der späten Wahl und war 1993 nicht dabei. Allerdings vermag ich eine Parallelität der Ereignisse zu erkennen. Auch heute zieht der Landtag wieder nicht am gleichen Strick, wir haben wiederum keine Sternstunde des Landtages. Das ist bedauerlich. Ich muss aber ganz klar zum Ausdruck bringen, dass ich für dieses Mal den schwarzen Peter - und das meine ich wörtlich - der FBP zuschieben muss.Abg. Paul Vogt:
Nur eine ganz kurze Antwort an den Abg. Adrian Hasler. Ich darf Ihnen versichern: Ich habe die Nuancen - und zum Teil grossen Nuancen - in den Positionen der FBP-Abgeordneten sehr wohl und sehr genau registriert. Ich bin beruhigt, dass es nicht ein so monolithischer Block ist, wie ich das im Vorfeld befürchtet habe.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich fühle mich durch die Frage des Abg. Adrian Hasler angesprochen, wie sich diejenigen, die für das Beibehalten der jetzigen Verfassungsregelung sind, dazu stellen, wenn der Landesfürst zukünftig keine Gesetzessanktion mehr vornehmen würde, also überhaupt keine, so war die Frage wohl zu verstehen. Ich möchte diese Frage ganz klar damit beantworten, dass ich hundertprozentig überzeugt bin - und das bin ich wirklich -, dass Seine Durchlaucht der Landesfürst sein Amt immer verantwortungsvoll ausüben wird, dass er sich immer an den Eid, den er am 15. August 1990 auf der Schlosswiese auf die heutige Verfassung abgelegt hat, halten wird, und dass er daher die Frage, ob er ein Gesetz sanktionieren will oder nicht, immer willkürfrei ausüben wird. Damit ist die Frage beantwortet. Es wird zu keiner Dauerverweigerung von Sanktionen kommen.Abg. Johannes Kaiser:
Ich möchte den Landtagsabgeordneten Sprenger nur fragen: Wie definieren Sie «Sternstunde» eines Landtags? Ist eine Sternstunde des Landtages dann, wenn man blind der Meinung des Abg. Peter Sprenger ist?
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun scheint die Eintretensdebatte doch beendet zu sein. Erlauben Sie mir trotzdem noch, ich muss noch eine kleine Präzisierung anbringen was die Aussage des Landtagsvizepräsidenten betrifft, und zwar zur Landtagssitzung vom 31. Oktober 1996.Herr Landtagsvizepräsident: Damals lag ein Bericht der Verfassungskommission vor. In diesem Bericht waren vier Alternativen vorgeschlagen, und zwar von Seiten der Verfassungskommission, mit denen sich der Fürst einverstanden erklärt hätte. Und darin heisst es wörtlich: «Darin spricht sich Seine Durchlaucht Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein dafür aus, dass das liechtensteinische Volk die Möglichkeit bekommt, sich für eine der folgenden vier Varianten zu entscheiden». Das steht im Bericht der Verfassungskommission.Und mein damaliges Votum zitiere ich nur auszugsweise, und zwar habe ich am 21.11.1996 hier in diesem Haus Folgendes gesagt: «Es ist meine feste Überzeugung, dass heute dieser Verfassungskonflikt nur auf der Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners zu lösen ist. Diesen kleinsten gemeinsamen Nenner sehe ich ausschliesslich darin, dass der von Seiner Durchlaucht dem Landesfürsten mehrmals vorgeschlagenen Variante und jetzt im Bericht der Verfassungskommission als Variante 3 aufgeführt, zur Lösung dieses Verfassungskonflikts zugestimmt wird. Diese Variante lautet: Die heutige Verfassung wird beibehalten und es wird nur das Beamtengesetz derart abgeändert, damit dieses verfassungskonform wird. Diese Auffassung teilt auch die Verfassungskommission, indem sie in ihrem Bericht unter anderem Folgendes ausführt: Die Verfassungskommission kommt zum Schluss, dass vorwiegend Variante 3 diskutiert werden muss. Demgegenüber wird nach Auffassung Seiner Durchlaucht des Landesfürsten die Verfassung beibehalten und nur das Beamtengesetz abgeändert, wobei die Unterscheidung zwischen Beamten und Angestellten im Gesetz klar formuliert sein soll».Das sind die Fakten und Tatsachen. Und dann, dass ich keine Mehrheit für meinen Antrag fand, bei dieser Verfassung zu bleiben, möchte ich einfach nochmals in aller Klarheit sagen: Das war eine Variante, die die Verfassungskommission vorgeschlagen hat, die, wie hier berichtet, sie in den Vordergrund gestellt hat, und es kam dann zur Abstimmung, wobei sich 23 Abgeordnete für den anderen Weg entschieden haben. Ich wiederhole: Ich bin Demokrat genug, um diesen zu respektieren. Aber jetzt den Eindruck hier in diesem Hohen Haus zu vermitteln, ich hätte da irgendwie einfach an der alten Verfassung damals festgehalten ohne jegliche Grundlage, das entspricht nun wirklich nicht den Tatsachen.Damit haben wir die Eintretensdebatte beendet. Ich gebe dem Herrn Regierungschef das Wort.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die sehr ausführliche und lange Eintretensdebatte, die, wie ich meine, auch inhaltlich hoch stehend war, zeigt mir, dass der Landtag sich seiner Verantwortung bewusst ist, und dass er dementsprechend intensiv sich mit dem Abänderungsantrag der Regierung zur Verfassung beschäftigt hat und beschäftigen wird.Zuerst noch einmal eine erste Bemerkung zum Vorgehen der Regierung: Es wurde der Regierung hier ja verschiedentlich vorgeworfen, dass sie überstürzt, nicht demokratisch vorgegangen ist, dass vorher öffentliche Diskussionen vermehrt hätten stattfinden müssen, es wurde die fehlende Vernehmlassung reklamiert. Da möchte ich einfach noch einmal an den Ausgangspunkt erinnern, den die Regierung hatte. Als die Regierung am 5. April dieses Jahres ins Amt gewählt wurde, wie war da der Ausgangspunkt? Wie gesagt: Der Landesfürst hatte vorher schon angekündigt, dass er seine ausformulierten Verfassungsvorschläge, die vorlagen, dass er diese einer Volksinitiative vorlegen würde, dass er eine Volksinitiative ergreifen würde und es gäbe keine Möglichkeit der Diskussion mehr. Das war die Ausgangslage. Es haben daraufhin dann Gespräche stattgefunden. Die Regierung hat sich mit dem Landesfürsten auseinander gesetzt. Das Forum Liechtenstein hat eine Initiative ergriffen. Und das, was jetzt hier vorliegt, das ist der Ausfluss der Gespräche der Regierung und des Forums mit dem Landesfürsten. Das einfach zur Ausgangslage.Die Regierung ist überzeugt, dass das der richtige Weg ist, dass sie, nachdem sie die Gespräche mit dem Landesfürsten geführt hat, nachdem sie ausgelotet hat, wie weit sie hier Kompromisse erarbeiten konnte, dass sie danach einen Bericht und Antrag dem Landtag vorlegt, damit diese sehr wichtige Materie nun in eine ordentliche Beratung in den Landtag kommt. Wie gesagt - und das wissen wir alle: Es braucht zur Abänderung der Verfassung die Zustimmung des Landtages und des Landesfürsten bzw. des Volkes und des Landesfürsten. Um also zu einer Verfassungsänderung zu kommen, muss vorher dieses Einvernehmen hergestellt werden. Wenn wir nun die heutige Situation betrachten, dann stelle ich einfach fest, dass sie von verschiedenen Seiten ganz verschieden gesehen wird. Ich und mit mir die Regierung kam zur Überzeugung, dass nicht einfach alles beim Alten belassen werden kann, dass es nicht so einfach sein wird, einfach zu sagen: Wir bleiben bei der Verfassung von 1921 und alles wird dann beim Alten bleiben.Wir wissen, damit diese Verfassung funktionieren kann, braucht es das Zusammenwirken der beiden Träger der Staatsgewalt. Es braucht dieses Zusammenwirken, ansonsten das Funktionieren des Staates nicht möglich ist, denn jeder der beiden Träger der Staatsgewalt ist stark genug, um Handlungen zu verhindern. Es ist aber keiner stark genug, um solche durchzusetzen. Und wenn einer der Träger der Staatsgewalt nun dezidiert kundtut, dass er mit dieser Verfassung, so wie sie hier vorliegt, dass er mit dieser Verfassung so nicht weiterleben will, dann ist zumindest das ernsthafte Gespräch gefordert. Der Landtag hat vorhergehend - und das wurde immer wieder angesprochen - die Verfassungsdiskussion geführt, zwei Verfassungskommissionen haben Vorschläge erarbeitet und sind auf den Landesfürsten zugegangen, es haben intensive Gespräche und Verhandlungen stattgefunden, es ist zu keiner Lösung gekommen. Deshalb haben wir ja auch in diesem Jahr feststellen müssen - im Frühjahr dieses Jahres -, dass der Landesfürst nun eine Entscheidung sucht, und dass diese Entscheidung eben über eine Volksinitiative herbeigeführt werden sollte. Noch einmal: Die Situation, in der sich Liechtenstein befindet, ist sicher keine einfache Situation. Es ist nicht einfach so, dass man, wenn man zur Tagesordnung übergeht und sagt: Nun, wir bleiben bei der heutigen Verfassung, dass dann alle Probleme gelöst sind. Wenn das so einfach wäre, das können Sie mir glauben, dann hätte die Regierung nicht diesen beschwerlichen Weg gewählt. Und deshalb möchte ich es auch zurückweisen, wenn hier davon gesprochen wird, dass die Regierung, dass der Regierungschef leichtfertig mit seiner Verantwortung umgeht, dass hier von Willfährigheit, von Kniefall, von Verrat gesprochen wird. Ich meine, da spielt auch Parteipolitik mit, davon bin ich ebenso überzeugt wie verschiedene Abgeordnete das auch hier im Landtag gesagt haben.Es wird schwer werden. Es wird schwer werden, dass wir in diesem Land erreichen, dass die Fronten nicht noch härter werden. Es wird schwer werden, Gräben wieder zuzuschütten, und es braucht tatsächlich beide Seiten, also beide Träger der Staatsgewalt, sowohl Fürst wie auch Volk, Landtag, Regierung, die ein ernsthaftes Gespräch suchen und ernsthaft aufeinander zugehen, damit möglichst eine grosse, eine überwiegende Zahl der Bevölkerung von einer Verfassungsreform überzeugt werden kann, wie sie dannzumal vorgelegt werden wird.Wenn wir nun die Eintretensdebatte betrachten, dann sieht man, dass die Meinungen sehr stark auseinander gehen, dass die Vorlage natürlich sehr unterschiedlich bewertet wird. Die heutige Verfassung, also die Verfassung von 1921, die ja im Art. 2 grundgelegt ist, wo festgehalten ist, dass die Staatsgewalt sowohl im Volk wie auch im Fürsten verankert ist. Die heutige Verfassung kennt keinen eigentlichen Souverän, sondern die beiden Träger der Staatsgewalt müssen zusammenwirken und sie müssen auch gewillt sein, zusammenzuwirken, damit diese Verfassung funktioniert. Die Monarchie steht auf einer parlamentarischen und demokratischen Grundlage. Die Monarchie, so meine ich, ist sehr wohl demokratisch legitimiert, denn sie ist in der Verfassung festgehalten und der Verfassungsgesetzgeber von damals, Landtag und Fürst, haben sich auf diese Verfassung demokratisch geeinigt. Der Monarch selbst ist dynastisch legitimiert. Es ist auch selbstverständlich, dass das Staatsoberhaupt sich an die Verfassung und an die bestehenden Gesetze zu halten hat, was die Ausübung seiner Rechte betrifft. Also, der Fürst ist in die Verfassung eingebunden, er untersteht dieser Verfassung und hat sich dementsprechend ebenfalls auch an die Verfassung zu halten.Nun, welche Neuerungen bringt die Vorlage, die hier zur Diskussion steht? Sie wurden vorher ebenfalls diskutiert und von verschiedenen Abgeordneten aufgeführt. Wir werden im Detail, in den Einzelheiten, dann Gelegenheit haben, sofern eine 1. Lesung stattfindet, bei der 1. Lesung auf die einzelnen Neuerungen einzugehen. Aber es ist durchaus nicht so - auf jeden Fall kann ich das nicht so sehen -, dass hier einseitig nur demokratische Rechte abgebaut werden. Man kann in der Wertung zu verschiedenen Auffassungen gelangen.Was wird anders geregelt als in der Verfassung von 1921? Da ist ein zentraler Punkt der Punkt des Richterbestellungsverfahrens. Das Richterbestellungsverfahren soll neu nun so stattfinden, dass der Landesfürst in das Bestellungsverfahren miteingebunden wird, dass Landtag und Landesfürst sich eines Gremiums bedienen, ein Gremium, in dem die Richtervorschläge diskutiert und beschlossen werden. Die Vorschläge werden dann dem Landtag vorgelegt, und dieser ist dann frei, diese zu beschliessen oder eben abzulehnen. Und erst, wenn es dann zum Dissens kommt, dann wird hier ein Konfliktlösungsverfahren in dem Sinn vorgeschlagen, dass über eine allfällige Volksabstimmung Richter gewählt werden und diese dann auch zu ernennen sind. Also, hier ist natürlich zwischen der Wertigkeit des Bestellungsverfahrens und der Aufgabe des absoluten Veto-Rechtes des Landesfürsten abzuwägen.Ein weiterer Vorschlag ist die Eingrenzung des Notverordnungsrechtes. Auch das werden wir dann einzeln anhand dieses Artikels diskutieren können. Das Notverordnungsrecht soll zeitlich eingeschränkt werden auf sechs Monate, und innerhalb dieser Frist ist der Landtag zu begrüssen. Wenn der Landtag und der Landesfürst hier nicht übereinstimmen, soll es zu einer Volksabstimmung kommen. Also, das die Änderung beim Notverordnungsrecht, das wir genau im Detail miteinander noch in der Eintretensdebatte diskutieren werden.Dann ein sehr zentraler Punkt, der auch zu verschiedenen Diskussionen Anlass gibt und der auch in allen Einzelheiten diskutiert werden muss, das ist die Frage der Stellung der Regierung und vor allem auch die Frage des Rücktrittes der Regierung bzw. der Entlassung der Regierung. Da gibt es verschiedene Interpretationen der heutigen Verfassungslage. Ich erinnere nur an die Landtagskommission aus dem Jahr 1965, die hier ganz klar ausgeführt hat, dass die Regierung bzw. jedes einzelne Regierungsmitglied während der gesamten Amtsdauer vom Vertrauen des Landesfürsten und des Landtages getragen sein müsse. Und wenn auch nur ein Teil, der Landesfürst oder der Landtag, das Vertrauen entzieht - so der Schluss der damaligen Landtagskommission - dann könne die Regierung nicht mehr weiter funktionieren.Wenn wir nun die Vorlage betrachten und uns Art. 79 und 80 ansehen, dann heisst es in Art. 80: «Verliert die Regierung das Vertrauen des Landesfürsten oder des Landtages, dann erlischt ihre Befugnis zur Ausübung des Amtes. Der Landesfürst betraut dann einvernehmlich mit dem Landtag» - und da der Verweis auf Art. 79 - «eine neue Regierung mit der Fortführung der Amtsgeschäfte». Das heisst, dieser Art. 80 ist schon mehr als nur eine Absichtserklärung, sondern er sagt ganz klar, dass der Landesfürst eine Regierung einvernehmlich mit dem Landtag - und der Verweis auf Art. 79 besagt, auf Vorschlag des Landtages - mit der Fortführung der Amtsgeschäfte zu betrauen hat. Und wenn wir davon ausgehen, dass - und ich meine, davon sollen und müssen wir ausgehen -, dass der Landesfürst sich an die Verfassung hält und sein Amt willkürfrei ausübt, dann wird dieses Vertrauen auch nicht einfach aus einer Laune heraus verloren, sondern dann muss hier ein schwerwiegender Vertrauensverlust vorhanden sein, ein schwerwiegender Vertrauensverlust, der dazu führt, dass Landesfürst und Landtag einvernehmlich auf Vorschlag des Landtages eine neue Regierung mit der Fortführung der Amtsgeschäfte zu betrauen hat. Ein einzelnes Regierungsmitglied jedoch muss einvernehmlich von Landesfürst und Landtag das Vertrauen verlieren, damit es überhaupt dann seines Amtes enthoben werden kann. Ich meine, das stärkt insgesamt die Position der Regierungsmitglieder, dass nicht einfach einzelne Regierungsmitglieder ihres Amtes vom Landesfürsten oder vom Landtag enthoben werden können, sondern dass hier ein Einvernehmen hergestellt werden muss. Das zu den Artikeln 79 und 80.Dann wurde immer wieder reklamiert in der Debatte - und ich verstehe das auch - es wurde immer wieder reklamiert, dass das Sanktionsrecht, so wie es heute besteht, sehr problematisch ist und auch von den Gutachtern als sehr problematisch gesehen wird. Nur, wir müssen sagen: Das ist bestehendes Recht, bestehendes Recht, das im Prinzip, so, wie es hier in der Vorlage präsentiert wird, präzisiert wird, und zwar wird präzisiert, dass wenn innerhalb einer bestimmten Frist keine Sanktion erfolgt, dass dann eine Vorlage gescheitert ist. Also, diese geplante Abänderung bedeutet lediglich eine Konkretisierung des bereits bestehenden Rechtes des Landesfürsten. Und da erinnere ich auch an einen Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend das erste Zusatzprotokoll zur EMRK aus dem Jahr 1995. Darin wurde auch von Seiten der Regierung festgehalten, dass bei der Aufnahme in den Europarat die demokratische und rechtsstaatliche Verfassung des Fürstentums Liechtenstein überprüft wurde, und es daher bekannt war, dass Liechtenstein eine Erbmonarchie auf parlamentarisch demokratischer Grundlage ist und somit einen zweiteiligen Souverän, nämlich Fürst und Volk, hat. In diesem Bericht und Antrag kam die Regierung damals ebenfalls zum Schluss, dass die Organisation der gesetzgebenden Organe unter der geltenden nationalen Verfassung unproblematisch für Liechtenstein sei. Natürlich kann man hier zum Schluss kommen oder kommt man zum Schluss, wenn man die Verfassung demokratiepolitisch weiterentwickeln möchte, dass ein ganz wesentlicher Schritt dann das suspensive Veto ist. Aber bestehendes Recht heute ist eben dieses Sanktionserfordernis des Landesfürsten.Zum Art. 112, vor allem zum Art. 112bis: Hier ist es nun so - und das kann letztlich auch nicht wegdiskutiert werden -, dass es für die Trägerschaft der Staatsgewalt durch den Landesfürsten nur eine einzige Grundlegung der Verfassung gibt, nämlich den Willen des Volkes. Das Volk kann in letzter Entscheidung ohne Zustimmung des Landesfürsten bestimmen, dass es zu einer anderen Staatsform wechseln will, dass es die Monarchie abschafft. Aber wir werden, wie gesagt, im Detail zu diesen einzelnen Bestimmungen, wie sie hier vorliegen, kommen. Ich möchte auch nicht auf alle Voten eingehen, ich möchte mich nicht immer wieder wiederholen, denn, wie gesagt: Dort wo inhaltlich auf einzelne Artikel eingegangen wurde, dort finde ich es sinnvoller, wenn wir diese Diskussion inhaltlich dort führen.Der Abg. Peter Sprenger hat von der Aufgabe des gemeinsamen Widerstandes gesprochen. Er hat davon gesprochen, dass es sich hier bei dieser Vorlage um einen Kniefall handelt, dass überhaupt kein Anlass bestanden hätte, dass die Regierung diese Vorlage hier in den Landtag bringt, und dass hier nur dem Frieden zuliebe gehandelt wird. Da schätzen wir nun die Lage tatsächlich sehr, sehr unterschiedlich ein, denn dieser Überzeugung ist nun die Regierung nicht. Wie wir ins Amt gekommen sind, da hatten wir eine andere Situation vorgefunden. Es gibt eine jahrelange Diskussion um die Abänderung der Verfassung in Liechtenstein; die Positionen haben sich verhärtet. Letztlich stand die Regierung hier vor der Alternative. Erstens: Soll es zu einer Volksinitiative mit abschliessender Abstimmung kommen? Oder zweitens: Finden wir einen Weg über eine Regierungsvorlage, einen Weg in den Landtag, damit der Landtag hier in dieses ganze Prozedere miteingebunden ist, damit der Landtag die Vorlage auch ordentlich behandeln kann? Und ich meine, das ist der einzig richtige Weg. Ich meine, es wurde auch Einiges in der vorliegenden Vorlage gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen des Landesfürsten verbessert. Vor allem aber ist es uns wichtig, dass hier im Landtag darüber im Einzelnen beraten werden kann, und dass auch das Gespräch mit dem Landesfürsten auch von Seiten des Landtages noch einmal aufgenommen werden kann.Wir haben keine Vernehmlassung durchgeführt. Das hier ist das Ergebnis der Gespräche der Regierung mit dem Landesfürsten, so weit haben wir miteinander verhandelt, und dieses Ergebnis legen wir dem Landtag vor. Und wenn hier immer wieder lapidar gesagt wird, die Regierung hätte nichts erreicht, das wären die Forumsvorschläge: Hier hat die Regierung ganz wesentlich mitverhandelt, hier hat die Regierung auch ganz wesentlich mitgearbeitet, damit es zu diesen Vorschlägen kommen konnte.Natürlich gibt es in der Diskussion um die Abänderung der Verfassung sehr unterschiedliche Auffassungen, natürlich gibt es hier auch Fronten, natürlich sind hier sehr viele Emotionen im Spiel, das ist mir klar. Ich meine sogar, das ist auch berechtigt, bei der Bedeutung einer solchen Vorlage sollen auch Emotionen mit im Spiel sein. Denn wer meint, dass er in solchen Fragen ohne Emotionen ist, wird sich wahrscheinlich täuschen.Der Abg. Paul Vogt hat dann die Frage gestellt: Welche Monarchie wollen wir überhaupt? Es wurde in der Eintretensdebatte von den verschiedensten Abgeordneten - und ich meine, wenn ich richtig zugehört habe - von allen Landtagsabgeordneten bekannt, dass sie sich zur Monarchie bekennen, dass sie sich zur heutigen Staatsform bekennen. Ich habe keinen Grund, auch nur eines dieser Bekenntnisse in Zweifel zu ziehen. Nun stehen wir vor einer Situation, die nicht ganz einfach ist. Denn wie wir auch aus den Gesprächen mit dem Landesfürsten wissen, ist das Misstrauen derart gross, dass auf der Grundlage der heutigen Verfassung gerade die Monarchie keine Zukunft mehr sieht, und dass hier sehr stark darauf gedrängt wird, eine Reform in Angriff zu nehmen. Und gerade in der Beratung dieser Vorlage sehen wir sehr gut und sehr genau, dass Liechtenstein eben nicht eine Verfassungsform hat, die als Grundlage den reinen Parlamentarismus hat, sondern Gesetzgeber sind eben Parlament und Staatsoberhaupt bzw. Parlament, Volk und Staatsoberhaupt, und es braucht das Einvernehmen der beiden Teile, damit es zur Verabschiedung von Gesetzen, von Verfassungsänderungen kommt.Wenn nun diese Vorlage hier als entscheidende Schwächung der Demokratie gesehen wird, dann ist auch die Frage: Von welcher Form von Demokratie gehen wir aus? Selbstverständlich ist es auch der Regierung klar, dass in einer funktionierenden Demokratie gerade die Volksvertretung eine ganz wesentliche Aufgabe hat. Es wird dem Volk als solchem nicht möglich sein, die Staatsführung in diesem Bereich zu übernehmen. Aber trotzdem dürfen natürlich die direkt demokratischen Rechte nicht unterschätzt werden. In der Diskussion wird ja immer wieder von Drohpotenzialen gesprochen, von Drohpotenzialen, die der Landesfürst der Regierung gegenüber hat, er kann sie entlassen. Es wird aber auf der Gegenseite natürlich nicht unbedingt vom Drohpotenzial des Volkes gesprochen, das hier gemäss dieser Verfassung die Möglichkeit bekommt, die Monarchie abzuschaffen, eine Initiative zu ergreifen und eine entsprechende Abstimmung zu erzwingen. Ich meine, es lohnt sich durchaus, die einzelnen Veränderungen auch einmal gegeneinander abzuwägen, die Verfassung von 1921 mit dieser Abänderungsvorlage zu vergleichen, und dann zu sehen: Wo gibt es Stärken dieser Abänderungsvorlage? Wo sieht man die Stärken der Verfassung von 1921? - bzw. der Landtag wird sich dann ja auch entscheiden müssen, in welchen Bereichen und Belangen er auf eine Änderung dieser Vorlage, wie sie hier nun zur Behandlung ansteht, drängen wird.Ich meine, wenn wir heute über diesen Regierungsantrag hier diskutieren, dann gibt es zweierlei zu bedenken. Es gibt erstens einmal zu bedenken - einer der Abgeordneten hat das sehr formuliert - es gilt zu bedenken: Welche Auswirkungen hat es, wenn der Landtag erstens auf die Vorlage eintritt und entsprechende Gespräche mit dem Landesfürsten sucht und den Weg beschreitet, hier eine Konsenslösung zu finden? - oder zweitens indem er, wie der Abg. Sprenger das gesagt hat, hier ein klares und deutliches Signal setzt: Nein, wir sagen zu einer solchen Vorlage, auch zu einer Weiterbearbeitung einer solchen Vorlage Nein, und es wird dann - und das ist angekündigt - dann wird es zu einer Initiative kommen, zu einer Initiative, die dann, wenn die entsprechenden Stimmen zusammengebracht werden, eben zu einer Volksabstimmung führen werden. Was bedeutet der erste Weg? Was bedeutet der zweite Weg? Der erste Weg hier wird für den Landtag sicher der beschwerlichere Weg sein, es werden hier wieder Gespräche geführt werden müssen. Man wird mit dem Landesfürsten einen Weg zu finden versuchen, einen Weg, der dann von beiden Seiten getragen werden kann. Wie weit dieser Spielraum ist, das ist die andere Frage. Die Regierung hat in ihren Gesprächen mit dem Landesfürsten diese Lösung hier erreicht. Wie weit der Spielraum des Landtages ist wird sich zeigen. Im zweiten Fall muss auf jeden Fall in doch relativ kurzer Zeit mit einer Volksabstimmung gerechnet werden, mit einer Volksabstimmung, in der es dann auch grundsätzlich um das Weiterbestehen dieser Staatsform gehen wird. Davon bin ich überzeugt. Deshalb, meine ich, ist es richtig, wenn auf die Vorlage eingetreten wird, wenn diese Vorlage hier im Hohen Haus diskutiert wird, und wenn nachher miteinander der Weg gefunden wird, wie das weitere Vorgehen sein soll.Die Regierung hatte auch keine Furcht, weder Furcht vor dem Landesfürsten, noch Furcht vor jemandem, ich weiss nicht vor wem. Die Regierung hat einfach zwischen den ihr zur Verfügung gestandenen Möglichkeiten abgewogen, und diese Abwägung aller Umstände, im Interesse dieses Landes, hat sie zu diesem Bericht und Antrag geführt. Zu einem Bericht und Antrag der insgesamt, so meine ich, der insgesamt Einiges an direktdemokratischen Rechten neu bringt, der insgesamt den Dualismus, so wie er in der Verfassung angelegt ist, beibehält, der sicher auch zu Verschiebungen führt, zu Verschiebungen, die hier im Hohen Haus diskutiert werden müssen. Es wurde vorgeschlagen, hier ein Moratorium einzuschalten, hier die Verfassungsdiskussion zu stoppen und sie später wieder aufzunehmen. Dieser Vorschlag geht natürlich davon aus, dass sowohl Fürst wie Landtag damit einverstanden sind. Ist eines der beiden Staatsorgane mit diesem Vorschlag nicht einverstanden, so kann die weitere Diskussion gar nicht gestoppt werden, denn beide haben die Möglichkeit, hier zumindest so weit eine Entscheidung zu erzwingen, dass es zu einer Volksabstimmung kommt.Zusammenfassend, ohne jetzt auf die einzelnen Artikel einzugehen, weil wir das ja nachher dann im Verlaufe der Beratungen machen können, zusammenfassend möchte ich noch einmal festhalten, dass dieser Vorschlag, dass dieser Bericht und Antrag der Regierung zum Ziel hat, hier in dieser sehr, sehr schwierigen Situation, in der sich der Staat befindet, dass dieser Bericht und Antrag zum Ziel hat, dem Landtag eine Grundlage zu bieten, auf der eine einvernehmliche Lösung mit dem Landesfürsten möglich wird. Und ich bin überzeugt beim gutem Willen, bei gutem Willen von beiden Seiten, von Landtag und Landesfürst, wird eine solche Lösung auch möglich sein, auch wenn dieser Weg nicht der leichtere Weg ist. Und ich meine auch, dass mit diesem Vorschlag - um das noch einmal zu sagen - unsere Staatsform, so wie sie in Art. 2 grundgelegt ist, beibehalten wird, und dass mit diesem Vorschlag sowohl direktdemokratische Rechte des Volkes neu eingeführt werden, und dass andererseits aber die Institutionen nicht dermassen geschwächt werden, dass sie nicht funktionieren können.Regierungsrat Alois Ospelt:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Erlauben Sie mir einige nicht exakt formulierte Gedanken, die versuchen, die Sicht der Dynastie, die Sicht des Fürstenhauses etwas auszufalten, zu betrachten, eine Sichtweise, die naturgemäss in der Debatte hier in der Volksvertretung etwas weniger beachtet und betrachtet wird. Wenn wir über unsere Staatsform sprechen - und das ist auch heute geschehen - dann wird der Art. 2 unserer Verfassung zitiert. Nie vorgetragen und nie darauf hingewiesen wurde auf den Ingress unserer Verfassung. Der lautet: «Wir, Johann II. von Gottes Gnaden souveräner Fürst zu Liechtenstein, Herzog zu Troppau, Graf zu Rietberg etc. etc. etc. tun hiemit kund, dass von Uns die Verfassung vom 26. September 1862 mit Zustimmung Unseres Landtages in folgender Weise geändert worden ist». Ich denke, mit dieser Formulierung wird ein grosses Stück Geschichte ganz knapp gefasst, denn unser Staat Liechtenstein ist aus der fürstlichen Landesherrschaft herausgewachsen, aus einer Herrschaft, die sich ursprünglich vollumfänglich auf das Gottesgnadentum gestützt hat, und das Gottesgnadentum ist auch die Quelle letztlich, von der das Fürstenhaus seine Funktionen herleitet. Ich erinnere nur an die grosse Zahl der verschiedenen Hoheitsrechte und Regalien, die heute zum grössten Teil dem Staat zugeordnet sind, die der Staat wahrnimmt und innehat. Es sind aber eine Reihe Hoheitsrechte nach wie vor beim Haus, bei der Dynastie. Die Demokratie in unserem Staat ist von unten her gewachsen, sie ist aus den Genossenschaften und Nachbarschaften und Gemeinden gewachsen, Volksrechte auf späterer staatlicher Ebene wurden gewährt von der Landesherrschaft. Und die Ingressformulierung unserer Verfassung, meine ich, zeigt diese Sichtweise sehr deutlich. Auch für unsere Verfassung von 1921 gilt, dass sie dieses Prinzip der Monarchie enthält, dass sie von diesem Prinzip getragen ist. Und aus dieser Herleitung resultiert auch die Feststellung, dass gemäss dieser Ordnung die Monarchie gegen den Willen der Dynastie, des Fürstenhauses, nur auf revolutionärem Weg aus rechtlicher Betrachtungsweise abgeschafft werden kann.Auf der anderen Seite ist damit auch enthalten, dass die Dynastie, dass das Fürstenhaus, ein wesentliches Stück weit auch sein eigenes Selbstverständnis und seine Rolle in diesem Ordnungsrahmen definiert. Die Verfassung kann in Liechtenstein nicht wie beispielsweise in der Schweiz aufgrund dieser Gegebenheiten, meine ich, in einem breiten Vernehmlassungsprozess und in langjährigen Diskussionen erarbeitet werden. Bei uns ist Verfassungsquelle eben nicht die Volkssouveränität allein, das monarchische Prinzip ist gleich zu beachten und zu berücksichtigen. Wir können auf diesem Wege einer Vernehmlassung, einer breit angelegten Diskussion und Einbezug der verschiedensten Kräfte, zu einem Ziel, zu einer Verfassung, die dann diesem Prozess, diesen Vorstellungen entspricht, nur gelangen, wenn wir von der geltenden bestehenden Ordnung, von diesem Ordnungsrahmen, abgehen. Ich glaube, das ist zu berücksichtigen. Und das zeigt sich ja auch sehr deutlich - und das ist verschiedentlich festgestellt worden -, dass unser geltendes System, unsere Ordnung, ohne Konsens nicht operabel ist. Das ist vom Landtagspräsidenten so ausgeführt worden. Es gibt keine Handlungsfähigkeit, kein Fortkommen letztlich, wenn diese beiden Quellen unserer Verfassungswirklichkeit - und man darf hier nicht von zwei Souveränen sprechen, sondern von der Staatsgewalt, die eben in den beiden Institutionen Fürst und Volk verankert ist - wenn diese beiden Teile nicht zusammenwirken. Ich denke auch, wenn wir das so betrachten, dass ein Kompromiss unter der geltenden Ordnung nicht wie erwähnt einfach ein Treffen in der Mitte zwangsweise sein kann. Es liegt in der Natur dieser Gegebenheiten, dass dieses Treffen in der Mitte nicht ohne weiteres zu erzielen ist.Wird die Position dieser monarchischen Verfassungsquelle, wie ich sie jetzt skizziert habe, nicht akzeptiert, dann wird letztlich, meine ich, der 1921 festgeschriebene, offensichtlich, wie es immer wieder erwähnt wurde, auch für die Zukunft erwünschte Dualismus in Frage gestellt. Denn die Dynastie, das Fürstenhaus ist, und das wurde deutlich, nicht bereit, die Funktionen in dem gegebenen Rahmen ohne weiteres auch in der Zukunft auszuüben. Ich denke, das gilt es zu beachten, auch vor allem dann, wenn man die Aufgabe der Regierung und ihre Handlungsweise beurteilt, die zur Ausarbeitung und zur Vorlage dieses Berichts an den Landtag geführt hat.Regierungsrat Ernst Walch:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich habe noch ganz kurz auf ein Votum des Landtagsvizepräsidenten Dr. Peter Wolff einzugehen, der Vollständigkeit halber sozusagen, um der Geschichtsschreibung Genüge zu tun, und zwar als zuvorderst involvierter Zeitzeuge: Ich beziehe mich auf die Ereignisse kurz vor und am 14. September 1993, welche Landtagsvizepräsident Peter Wolff angezogen hatte. Dr. Wolff sagte, er wolle richtig stellen, er sagte unter anderem - sinngemäss - die VU wäre jederzeit zu einem Gespräch mit dem Fürsten zusammen mit der damaligen FBP-Fraktion mitgegangen und bereit gewesen, wenn eine Chance bestanden hätte. Ich muss nun kurz meine eigene Erinnerung der Ereignisse einbringen und mindestens ergänzen und teilweise sozusagen «richtiger stellen».Der Fürst hatte im Vorfeld zu jenem Datum mir gegenüber als Landtagspräsidenten folgende Äusserungen gemacht: «Herr Landtagspräsident, wenn sich die Parteien einig sind, löse ich den Landtag nicht auf». Ob er damit meinte, er könne nicht auflösen oder er würde oder wolle nicht auflösen, bleibt dahingestellt. So weit kam es nicht, um das zu beweisen oder zu testen. Das aber war der Grund für mich damals als Landtagspräsident, weshalb ich um jeden Preis ein Gespräch, ein letztes Gespräch, mit dem Fürsten suchte, und zwar unter Beteiligung aller damaligen Abgeordneten. Ich hatte mit der VU und mit der Freien Liste gesprochen. Peter Wolff war damals Fraktionssprecher und Paul Vogt vertrat die Freie Liste. Die Freie Liste hatte folgende Position: Wenn die VU und die FBP sich einig sind und aufs Schloss gehen, kommt die FL mit. Wenn sie sich nicht einig sind, kommt die FL nicht mit. Das heisst: Die Freie Liste hatte sich auf die Position der VU abgestellt. Kommt die VU mit, werden sich die beiden grossen Parteien einig, ist sie dabei, und sonst eben nicht. Die Position der VU war wie folgt: Er teilte mir mit - und ich erinnere mich an die Worte sehr genau - er sagte: Die VU hat entschieden, diesmal könnt ihr euch eure Finger selbst verbrennen. Und damit war auch gescheitert, dass wir zusammen als Gesamtlandtag aufs Schloss gehen würden. Uns gegenüber - mit uns meine ich hier die Fraktion, auch mich als Landtagspräsidenten damals - war keine Rede, dass die VU jederzeit mitgehen würde, sehe sie eine Chance. Wenn sie es intern so besprochen hatten, mag das sein, das weiss ich nicht. Aber uns gegenüber war das nicht der Fall.Und eben aufgrund meines Wissens der Aussage des Fürsten und auch der Fraktionsführungen wusste ich, dass die Chancen zur Rettung des Landtages gering waren, äusserst gering waren, aber ich wollte nichts unversucht lassen. Und deswegen ist dann auch die FBP-Fraktion damals mit Ausnahme des Abg. Dr. Dieter Walch, weil er als Arzt einen Notfall hatte, leider allein an jenem 14. September 1993 zu einem Gespräch zum Fürsten aufs Schloss gegangen, und zwar war das um 15.00 Uhr. Die Ereignisse während jenes Gespräches - und Sie haben sie kurz angezogen, Herr Landtagsvizepräsident - die Ereignisse während jenes Gespräches und danach, denke ich, habe ich hier nicht darzulegen, weil sie nicht falsch waren in Ihren Aussagen, sie wären sicherlich ergänzungsfähig, auch interessant, aber sie wurden nicht erzählt, und daher ist auch nicht eine allfällige Ergänzung notwendig. Danke schön.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Das ist ja sehr interessant, was Sie da erzählen, Herr Regierungsrat, das höre ich also zum ersten Mal in meinem Leben, dass der Fürst Ihnen damals vor der Landtagssitzung vom 14. September 1993 gesagt habe: Wenn die Parteien sich einig sind, löse ich den Landtag nicht auf. Das habe ich noch nie gehört, weder damals noch in der Zwischenzeit bis heute. Das zu dem. Im Übrigen empfehle ich Ihnen noch einmal - Sie sind jetzt auf diesen Punkt nicht eingegangen: Lesen Sie den Brief des Fürsten noch einmal vom 7.9.1993. Ich glaube, er war an Sie adressiert, ich weiss es nicht mehr genau, oder an das Präsidium der Bürgerpartei. Dort hat der Fürst klipp und klar gesagt, er löst den Landtag auf, ohne überhaupt auf die Frage einzugehen, was die Parteien sagen, ob die Parteien einig sind oder nicht. Und Ihr Zitat, was Sie dann noch gebracht haben, ich hätte gesagt, diesmal könnt ihr euch eure Finger selbst verbrennen - also, ich weiss natürlich nicht mehr, was ich damals wörtlich zu Ihnen gesagt habe, ich weiss zumindest nicht alles - das bezweifle ich. Was ich auf jeden Fall zu Ihnen gesagt habe, war das, was ich vorher in meinem Votum erwähnt habe. Aber gut.Wichtiger erscheint mir das, was der Herr Regierungschef gesagt hat. Der Regierungschef hat einen Satz gesagt der richtig ist, aber auch bezeichnend für die Problematik der ganzen Vorlage oder dieser Verfassungsänderungswünsche. Er hat gesagt: Die Institutionen - gemeint Landtag und Regierung - werden nicht dermassen geschwächt durch solche Verfassungsänderungen, dass sie nicht mehr funktionieren könnten. Der Meinung bin ich auch. So geschwächt, dass sie nicht mehr funktionieren können, werden die Institutionen sicher nicht. Aber sie werden geschwächt, insbesondere der Landtag, ganz erheblich. Ich verweise auf Art. 7 Abs. 2, wo es neu heisst - wir werden dann bei der 1. Lesung noch darauf kommen -, dass der Fürst - und übrigens auch der Erbprinz, warum weiss ich nicht - keinerlei Gerichtsbarkeit mehr unterstehen soll, dass also auch der Staatsgerichtshof da nicht mehr darüber urteilen kann, ob irgendetwas, was der Fürst macht oder unterlässt, verfassungswidrig ist oder nicht, wie zum Beispiel damals in der Wahlkampagne vor der EWR-Abstimmung; ich verweise auf Art. 11, insbesondere auf Art. 11, wo dem Landtag massgebende Rechte, die ihm die Verfassung 1921 eingeräumt hat, weggenommen werden; ich verweise auf Art. 102 Abs. 3, wo die Mitwirkung des Landtages an der Wahl von Obergericht und Oberstem Gerichtshof beseitigt wird; ich verweise auf Art. 112, nämlich den gestrichenen Art. 112, wo dem Landtag die Möglichkeit genommen wird, im Fall von Meinungsverschiedenheiten wegen Zweifeln über die Verfassungsauslegung den Staatsgerichtshof anzurufen; und ich verweise auf Art. 112bis, wo der Landtag bei seiner Mitwirkung bei einer allfälligen Monarchieabschaffungsaktion ganz wesentlich, gegenüber heute ganz wesentlich eingeschränkt wird. Der Landtag soll dort verpflichtet werden, er dürfe dann nur mehr eine republikanische Verfassung ausarbeiten, ob er will oder nicht, er wird gar nicht gefragt. Der Landtag wird unterbunden in seinem eigenen Initiativrecht, so eine Initiative einzubringen. Nurmehr 1'500 Stimmberechtigte, die ihren Namen offen legen müssen zu dem Zweck, sollen das dürfen und, und, und. Es gibt noch weniger wichtige, aber das scheinen mir die wichtigsten Einschränkungen zu sein.Und ich möchte etwas in Erinnerung rufen oder etwas hier noch sagen in diesem Zusammenhang, was mich sehr beeindruckt hat. Ich glaube, es ist ein grosser Irrtum, zu glauben, dass man mit einigen zusätzlichen Volksabstimmungen bei ohnehin relativ unwahrscheinlichen Anlassfällen die Demokratie insgesamt als Institution stärkt, wenn man gleichzeitig das Parlament schwächt. Der ehemalige CDU-Fraktionschef im Deutschen Bundestag hat anlässlich der Festsitzung «50 Jahre Deutscher Bundestag» am 7. September 1999 in Berlin gesagt: «Das Parlament ist das Herz der Demokratie, und ohne dieses Herz gibt es keine demokratische Freiheit». Ich hoffe, dass auch wir, unser Landtag und unser Volk, das berücksichtigen werden.Abg. Peter Sprenger:
Herr Regierungschef: Sie haben sibyllinische Bemerkungen zur Legitimation des Monarchen gemacht. Sie haben einerseits erklärt, der Monarch sei irgendwo schon demokratisch legitimiert, indem er seinerzeit 1921 bei der Verfassung mitgemacht habe. Dann hatten Sie kurze Zeit darauf gesagt, letztendlich sei er dynastisch legitimiert. Meine Meinung dazu ist eindeutig: Ein Monarch in einer Erbmonarchie ist per definitionem niemals demokratisch legitimiert. Auch der Versuch, quasi eine negative Legitimation durch die von der Regierungsvorlage propagierte Monarchieabschaffung zu erhalten, muss meines Erachtens letztlich scheitern. Das Kriterium des Erbmonarchen ist nun mal die Geburt zum richtigen Zeitpunkt, eben als Ältester in der richtigen Familie. Das Kriterium der Demokratie ist die Wahl durch das Volk. Solange eine solche beim Monarchen nicht stattfindet, kann nie und nimmer - und das kann auch die noch so ausgeklügeltste Hilfskonstruktion nicht bewirken - eine demokratische Legitimation des Monarchen erreicht werden. Ich bitte Sie, mir Ihre Überlegungen zu erklären.Dann hatten Sie gerügt, dass ich ihr Verhalten - mit «ihr» meine ich das Verhalten der Regierung - als einen Kniefall vor der Monarchie bezeichnet hätte. Ich sage Ihnen gerne was ich darunter verstehe. Sie haben leider vollständig nachgegeben und es dem Fürsten dadurch ermöglicht, den Spaltpilz zwischen die Parteien zu bringen. Das hätte die frühere Verfassungskommission und ihre Vorgänger-Regierung schon lange tun können. Das Problem mit einem simplen Nachgeben zu lösen desavouiert die Bemühungen der Vorgänger-Landtage, der Vorgänger-Regierung und auch diverser Kommissionen, die sich dieser Sache angenommen hatten. Um es auf den Punkt zu bringen: Noch im Februar dieses Jahres war die Botschaft der Stunde - auch von Ihnen, Herr Landtagspräsident, aber nicht nur von Ihnen - es dürfe in der Verfassungsdiskussion alles, aber auch gar alles passieren, niemals aber dass der Fürst es erreichen könne, dass man die Parteien in dieser Frage auseinander dividiere.Dass Sie hier ausgestiegen sind, meine Dame und meine Herren von der Regierung, das wird mich ein Leben verfolgen, und solange ich lebe, werde ich nie richtig verstehen können, wie Sie zu diesem Gesinneswandel gekommen sind und wie sie ihn vornehmen konnten. Eine auch nur einigermassen plausible Erklärung sind Sie bis heute leider schuldig geblieben. Dass Sie in einem solchen offensichtlichen Erklärungsnotstand sind, ist meines Erachtens evident. Machen Sie doch bitte wenigstens den Versuch, meine Frustration durch einigermassen plausible Erklärungen zu beseitigen.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef: Einige Bemerkungen Ihrerseits kann ich wie auch meine beiden Vorredner einfach nicht unkommentiert stehen lassen. Sie haben zu Beginn Ihrer Ausführungen als einen wesentlichen Punkt sinngemäss Folgendes gesagt: Seine Durchlaucht der Fürst untersteht der Verfassung und hat sich daran zu halten. So weit sinngemäss Ihre Aussage. Aber wie ist das bitte schön zu verstehen im Hinblick auf den von Ihnen vorgelegten Vorschlag zu Art. 7 Abs. 2? Dort soll doch gemäss Vorschlag der Landesfürst als Staatsoberhaupt in seinen amtlichen Handlungen ausserhalb jeder Gerichtsbarkeit gestellt werden. Das heisst, es besteht dann, wenn dieser Artikel angenommen werden sollte, keine Möglichkeit mehr, über ein Rechtsmittel die amtlichen Handlungen des Fürsten in Frage zu stellen. Wie verträgt sich das mit Ihrer Aussage? Ich möchte Sie doch um Stellungnahme dazu bitten, also zu Ihrer Aussage, dass der Fürst nach wie vor an die Verfassung gebunden ist.Und als Zweites: Herr Regierungschef, Sie sagten im Zusammenhang mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage, um welche Form der Demokratie es gehe. In diesem Zusammenhang meinten Sie, man solle die Möglichkeiten der direkten Demokratie nicht unterschätzen. Dem möchte ich entgegenhalten, dass zu einem nicht unbeträchtlichen Teil diese so genannten direkten Volksrechte in der Vorlage in Tat und Wahrheit gar keine wirklichen Volksrechte sind. Bestes Beispiel dafür ist der Art. 112, das Misstrauensvotum betreffend, was ich ja schon in meinem Eingangsvotum gesagt habe. Man stelle sich vor: Das Volk hat angeblich das Recht, ein Misstrauensvotum gegen den Fürsten zu erheben. Das heisst, eine Mehrheit der Bürger spricht sich für dieses Misstrauen gegen den Fürsten aus. Aber das Volk darf nicht darüber entscheiden, das tut das Gremium der stimmberechtigten Mitglieder des Fürstenhauses. Wo ist da ein wirklich direktes demokratisches Recht? Danke.Abg. Peter Sprenger:
Ich habe einmal mehr etwas vergessen. Ich habe den Ausführungen des Herrn Regierungsrat Ospelt aufmerksam zugehört. Warum ein Kompromiss nicht in der ungefähren Mitte möglich sein soll, das kann ich schlicht und einfach nicht nachvollziehen. Allein die Tatsache, dass der eine Verhandlungspartner eine Dynastie ist, kann doch nicht a priori dazu führen, dass die Möglichkeiten sich letztendlich nur noch im Bereiche des Monarchen abspielen können. Ich bitte Sie, der andere Partner ist doch auch ein gewichtiger Bestandteil der eliptischen Staatsform, nämlich das Volk.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, unterbrechen wir jetzt die Sitzung. Es ist jetzt 20.05 Uhr. Wir treffen uns hier wieder um 20.35 Uhr.DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN (UM 20.05 UHR)
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