Gesetz über befristete Sofortmassnahmen im Gesundheitswesen (Nr. 85/2001), 1. und 2. Lesung [Fortsetzung]
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren. Wir setzen unsere Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 22.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich möchte noch einige Informationen nachliefern, die ich vorher schuldig geblieben bin. Ärzte im Hausarztsystem per Ende Oktober - das sind jetzt die neuesten Zahlen - sind 48 von derzeit 57, die in Liechtenstein praktizieren. Anzahl Versicherte im Hausarztsystem per 1. November 2001: ungefähr 72%. Da war ich also etwas zu hoch. Das entspricht 24'500 Versicherten. Davon sind 28% Kinder, das heisst 6'900. Dann habe ich noch eine Mitteilung bekommen zum Art. 8 des Protokolls 15: «Anrufung der Schutzklausel gemäss Art. 112 EWR-Abkommen». Dazu ist auszuführen, dass das Protokoll 15 durch den Beschluss Nr. 191/1999 - veröffentlicht im LGBl. 2000 Nr. 97 - abgelöst wurde. Aufgrund des genannten Beschlusses darf Liechtenstein gewisse Beschränkungen hinsichtlich der Wohnsitznahme in Liechtenstein beibehalten. Danke.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Eine kleine Korrektur: Herr Regierungsrat, es ist nicht ganz richtig, was Sie gesagt haben. Durch den Beschluss Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, kundgemacht im LGBl 2000 Nr. 97, wurde das Protokoll Nr. 15 nur in gewissen Punkten abgelöst, nämlich in den Punkten, die die fremdenpolizeilichen Regelungen beinhalten. Die anderen Punkte wurde natürlich aufrechterhalten, weil sonst könnten wir ja mehr oder weniger machen was wir wollen. Wenn der Art. 8 dieses Protokolls nicht mehr gültig wäre, dann könnten wir ja neue Beschränkungen auch in fremdenpolizeilicher Hinsicht einführen in jeder Hinsicht. Und das ist sicher nicht der Fall.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke. Ich nehme das zur Kenntnis.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nachdem der Rückweisungsantrag der Vorlage an die Regierung keine Mehrheit gefunden hat, können wir mit der 1. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage durchgeführt.
Aufgrund der Dringlichkeit beantragt die Regierung, heute alle drei Lesungen durchzuführen. Ich möchte darüber abstimmen lassen. Wer damit einverstanden ist, die 2. Lesung und die Schlussabstimmung heute durchzuführen, möge das bitte mit Handerheben bezeugen.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Antrag ist angenommen. Wir können mit der 2. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über befristete Sofortmassnahmen im Gesundheitswesen einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit haben wir dieses Gesetz in 3. Lesung behandelt und verabschiedet.-ooOoo-