GESETZ ÜBER DIE BILDUNG EINES ZUKUNFTSFONDS (NR. 56/2001), 1. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sehr verehrte Damen und Herren. Bevor wir mit der Behandlung der Gesetzesvorlage über die Bildung eines Zukunftsfonds weiterfahren, möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass heute Nachmittag der Abg. Walter Hartmann durch den stellvertretenden Abg. Roland Büchel vertreten wird.Wir haben vor dem Mittagessen die Eintretensdebatte durchgeführt. Nun kommen wir zur 1. Lesung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds. Ich bitte, die Gesetzesvorlage zu verlesen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte nur noch einmal betonen, dass mit Gutachten der Weg, der hier aufgezeichnet wird, dass durch die Bildung des Gesetzes dieses Geld in die Vermögensrechnung des Landes im Reinvermögen ausgewiesen wird, genau geklärt wird. Ausserdem, glaube ich, dass es nicht ganz gut ist, wenn das nur «Zukunftsfonds» heisst, sondern ob man ihm nicht einen etwas näheren Namen geben sollte. Zum Beispiel «Zukunftsfonds für.... Das überlasse ich dann der Regierung.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir weiterlesen.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
Danke Herr Präsident. Wie ich bereits in der Eintretensdebatte ausgeführt habe, finde ich es aus meiner Sicht nicht gerade sinnvoll, die Bestimmung 2a in Art. 3 aufzunehmen, welche besagt, dass die realisierten Nettoerträge aus der Anlage des Vermögens dem Zukunftsfonds zugewiesen werden. Ich bitte die Regierung, zu überprüfen, ob dieser Passus eventuell weggelassen werden könnte.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
In diesem Zusammenhang möchte ich analog meines Votums beim Eintreten die Regierung ersuchen, zum gleichen Zeitpunkt der 2. Lesung auch das Finanzhaushaltsgesetz, das bei der Regierung liegt, zur 2. Lesung vorzulegen. Vor allem ist dort drin der Art. 31 Abs. 1. Er war nicht unbestritten. Und hier wird dieser Artikel im Finanzhaushaltsgesetz Art. 31 Abs. 1 genau im Wortlaut im Abs. 1 verwendet. Für mich ist dieser Abs. 1 zu wenig gut umfasst. Er war eben auch umstritten, und deswegen kann man ihn nicht eins zu eins übernehmen.Das Zweite zu Abs. 2: Hier ist auch meine Meinung, dass ein gebundenes Vermögen nicht vergleichbar ist in der Anlagedauer und im Anlagekonzept wie die übrigen freien Mittel, für die man meistens längerfristige Perspektiven hat.Abg. Ivo Klein:
Ich möchte das auch noch verstärken, was die Abg. Hassler gesagt hat. Ich glaube, der Zeithorizont ist nicht derselbe. Ich glaube, das sollte man schon noch einmal prüfen. Dann habe ich noch einen zweiten Punkt: Aufgrund dieser Formulierung ist es nicht möglich, hier strategische Beteiligungen zu halten. Ich glaube, Saudi-Arabien hat so eine strategische Bedeutung bei Daimler Benz, wo sie Personalaustausch haben und Know-how akquirieren können. Diese Idee sollte einfach geprüft werden, ob das nicht auch möglich gemacht werden sollte.Abg. Jürgen Zech:
Herr Präsident. Wie bereits im Votum vorgehend angedeutet, möchte ich hier die Regierung um Prüfung bitten, ob es nicht sinnvoll ist, das Vermögen, das hier dem Zukunftsfonds zugewiesen wird, einer speziellen Anlagerichtlinie zu unterziehen. Ich finde, damit würde man dem Namen «Zukunftsfonds» mehr Gewicht geben. Ich denke hier an spezielle Anlagerichtlinien, die um einiges konservativer ausgelegt sind als bei den jetzt geltenden Anlagerichtlinien für die Poolanlagen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Hugo Quaderer:
Ich habe eine Frage zu Abs. 1 Bst. b: Dort steht in der zweiten Zeile das Wort «oder». Ich frage mich, ob man das nicht durch das Wort «und» ersetzen müsste. Es wird argumentiert, dass der Zugriff zur Mittelverwendung sehr restriktiv geregelt sei. Ich denke, da müsste es ja doch «und» heissen, um dieser restriktiven Mittelverwendung auch Ausdruck zu geben.Dann habe ich eine Frage zu Bst. b: Dort heisst es, dass eine spürbare volkswirtschaftliche Belastung die Folge sein müsse. Mich würde interessieren: Nach welchen Kriterien bemisst man diese Spürbarkeit?Abg. Ivo Klein:
Ich habe eine Frage zu Abs. 1 Bst. a: Da heisst es: «...die Zuwachsrate der Staatseinnahmen gegenüber dem Vorjahr zurückgeht» - das ist mir klar - «oder über mehrere Jahre auf tieferem Niveau als in den Vorjahren verharrt». Ich habe da ein Verständnisproblem. Ist der zweite Teil nicht im ersten Teil beinhaltet?
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Zum Bst. a möchte ich fragen: Ist der Zugriff auf den Fonds in der Höhe je nach Projekt beliebig hoch, wenn wir einen Rückgang in der Zuwachsrate der Staatseinnahmen gegenüber dem Vorjahr haben? Also, wenn plötzlich festgestellt wird: Ja, wir haben jetzt CHF 10 Mio. weniger Staatseinnahmen, dann ist dieser Punkt erfüllt, dann kann man überhaupt erst ein Projekt aussuchen. Kann man dann für dieses Projekt trotzdem CHF 50 Mio. entnehmen? Ich glaube, es muss da ein Kontext sein mit dem Rückgang der Staatseinnahmen. Nur wenn sie CHF 5 Mio. zurückgehen, dann finde ich es noch kein Kriterium, dass man auf diese Reserven greifen darf. Aber weil hier steht «oder», reicht dieser eine Fall, um den Zugriff kumulativ mit Bst. b und Bst. c natürlich, zu haben.Das Zweite wäre meine Frage: Wenn in einem Jahr doch ein Defizit in der Gesamtrechnung - ich sage auch eine Zahl - von CHF 30 Mio. entsteht, wird dieses Defizit dann immer von den anderen freien Reservemitteln des Landes abgezogen? Also, Defizite, die in der Jahresrechnung entstehen, gehen nie zulasten dieses Fonds. Die sind immer nur zusätzlich über die normalen Mittel zu finanzieren.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Die Verfassung räumt dem Landtag ausdrücklich und ohne jede Einschränkung das Recht ein, Finanzbeschlüsse für dringlich zu erklären. Ich bezweifle es doch sehr, ob es möglich ist, in verfassungskonformer Art und Weise mit einer einfach gesetzlichen Vorschrift diese Möglichkeit für bestimmte Finanzbeschlüsse auszuschliessen. Ich bin der Meinung, dass es hiefür eine Ergänzung der Verfassung bedürfte und möchte die Regierung bitten, das bis zur 2. Lesung zu prüfen.Zum dritten Absatz mit dem unantastbaren Mindestvermögen von CHF 100 Mio. frage ich mich doch: Für was sollen dann diese CHF 100 Mio. da sein? Für nichts oder nur damit man sagen kann: Man hat immer CHF 100 Mio. Ich meine, für irgendwelche Notfälle und Extremsituationen müssen doch auch diese Gelder zu Zwecken des Staates angreifbar sein. Vielleicht könnte man diesen dritten Absatz dahingehend ergänzen, was wahrscheinlich auch gemeint ist, dass die nur in wirklich extremen Notlagen angegriffen werden dürfen und nicht bei den normalen Fällen, wie sie in Abs. 1 dargestellt werden. Vielleicht kann die Regierung das auch bis zur 2. Lesung noch einmal überprüfen.Abg. Adrian Hasler:
Danke Herr Präsident. Ich habe auch eine Anmerkung zu Abs. 3. Ich bin auch der Meinung, dass das nicht vertretbar ist, diese CHF 100 Mio. von der Verwendung auszuschliessen. Ich sehe doch die Intention der Regierung. Das hängt zusammen mit Art. 3 Abs. 2 Bst. a, in dem eben aus dieser Version hervorgeht, dass die realisierten Nettoerträge aus der Anlage wieder dem Fonds für Zukunftsaufgaben zugeführt werden sollen. So ist natürlich gewährleistet, wenn diese CHF 100 Mio. bestehen bleiben, dass dann der Fonds wieder geäufnet werden kann, nur aufgrund von diesen realisierten Nettoerträgen. Aber ich spreche mich auch eher dagegen aus.Regierungschef Otmar Hasler:
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zu den Anmerkungen des Abg. Hugo Quaderer: Das stimmt, wenn man bei Abs. b hier ein «und» einschiebt, dann wird es schwieriger, auf diesen Fonds zurückzugreifen. Also, das kann ich mir durchaus vorstellen. Das werden wir überprüfen, ob wir nicht beides, also «keine anderen Einnahmequellen erschlossen und Einsparungen ergriffen werden können». Das macht durchaus Sinn, dass man die zwei miteinander verbindet. Das werden wir bis zur 2. Lesung gerne nachprüfen.Dann haben Sie gefragt, wie die volkswirtschaftliche Belastung gemessen werden kann: Ich meine, hier müssten in der Verordnung sowieso noch Kriterien genannt werden. Es ist hier aus dem Stand jetzt schwierig, solche Kriterien zu entwickeln. Was bedeutet das, «ohne dass dies eine spürbare volkswirtschaftliche Belastung zur Folge hätte»? Was gemeint ist, ist klar, also dass die Voraussetzungen, auf diese Mittel zurückgreifen zu können, nicht dermassen streng sind, dass Einsparungen in einem Masse ergriffen werden müssten, dass letztlich auch auf Investitionsbeiträge in der Laufenden Rechnung bzw. in der Investitionsrechnung verzichtet werden müsste. Das kann nicht der Sinn sein. Aber wir werden auch das bis zur 2. Lesung uns genauer anschauen.Dann zu den Fragen der Abg. Ingrid Hassler: Zuerst, glaube ich, war da der Abs. 1a, was es heisse: «oder über mehrere Jahre auf tieferem Niveau als in den Vorjahren verharrt». Die Formulierung dürfte noch exakter bis zur 2. Lesung gefasst werden. Gemeint war Folgendes: Wenn die Einnahmen über einige Jahre zurückgehen und sich dann kurzfristig ein Jahr lang erholen, das heisst, dass sie dann zum Beispiel über das Niveau des Vorjahres ansteigen, dass das nicht bedeutet, dass dann die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Also, wenn sich der Staatshaushalt auf deutlich tieferem Niveau bewegt und hier eine kurzfristige Erholung angesagt ist.Dann haben Sie gefragt, ob die Projekte bzw. der Projektumfang nicht entsprechend dem Rückgang der Staatseinnahmen in der Grössenordnung ungefähr ausgestaltet werden müsste. Hier meine ich: Diese Koppelung kann sicher nicht stattfinden, wenn wir daran denken, dass es sich bei diesen zukunftsorientierten Projekten um Projekte handelt, die mehrere Jahre andauern. Da muss dann natürlich einmal der Projektumfang definiert werden, und dementsprechend zieht das auch Kosten nach sich, und der Landtag muss das ja dann in einem Beschluss festhalten, unabhängig davon, wie dann die Staatseinnahmen im nächsten Jahr wiederum sind. Also, da scheint mir diese Koppelung zumindest aus praktischen Erwägungen doch recht schwierig zu sein.Was das Defizit in der Gesamtrechnung anbelangt, haben Sie gefragt, ob das zulasten der übrigen Reserven geht: Ja, das würde gemäss dieser Vorlage nicht zulasten dieser speziell reservierten Mittel gehen. Die Frage der Verfassungsmässigkeit werden wir noch einmal abklären. Wir sind davon ausgegangen, dass der Landtag sich selbst in dieser Hinsicht beschränken kann, also dass der Landtag selbst beschliessen kann, dass er bei Verwendung dieser Mittel diesen Finanzbeschluss zum Referendum ausschreibt.Was den Abschnitt 3 anbelangt, nämlich diese Herausnahme von CHF 100 Mio., das müssen wir noch einmal überdenken im Lichte der gemachten Ausführungen. Es macht durchaus Sinn, dass dieser Abs. 3 nicht so absolut hier stehen bleibt.Abg. Hugo Quaderer:
Herr Regierungschef: Besten Dank für die Antwort. Aber meine Frage richtete sich nach Buchstabe a, weil dort sind eigentlich zwei Bedingungen enthalten unter welchen man auf diese Fondsmittel zurückgreifen kann. Ich habe eigentlich gefragt, ob dieses Wort «oder» bei Bst. a, ob man das nicht durch das Wort «und» ersetzen müsste, damit eben neben der Erfüllung der Kriterien von b und c auch beide Kriterien im Bst. a erfüllt sein müssen.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe jetzt in dem Fall das Gleiche. Ich hätte eher vorgeschlagen, dass man in Bst. a den ersten Teil, dass «die Zuwachsrate der Staatseinnahmen gegenüber dem Vorjahr zurückgeht» streicht, und dass man einfach sagt: Wenn die Staatseinnahmen über mehrere Jahre auf tieferem Niveau als in den Vorjahren verharren, dann kann es zur Anzapfung kommen, um dann noch zu schauen: Wenn wir dann wissen, dass wir ein Projekt haben, dann muss man schauen: Einnahmequellen erschliessen, Einsparungen ergreifen und andere Finanzierungen. Ich bin auch der Meinung, die Auslösung, dass man ein Projekt im Sinne der Zweckbestimmung aufgreifen kann, hängt einzig und allein davon ab, dass die Zuwachsrate der Staatseinnahmen gegenüber dem Vorjahr zurückgeht. Um nur CHF 1 Mio. gehen sie zurück, und schon können Sie das Prozedere in Angriff nehmen.Das meine ich, das ist eine schwache Sperre. Und dass es dann nachher noch Kriterien braucht, um dieses Projekt zu finanzieren in Bst. b und Bst. c ist eine andere Geschichte. Aber die Auslösung, zu einem Projekt zu kommen, liegt am Bst. a, und dort haben wir es schnell erreicht. Da können wir das vielleicht wirklich jedes Jahr, wo es nicht gerade so gut geht, das machen. Im Prinzip löst das ein kleiner Rückgang der Staatseinnahmen, ich sage jetzt eine beliebige Höhe Mittel aus. Nicht dass wir das dann beliebig sprechen, das meine ich nicht, uneingeschränkte Verwendung oder Anzapfung - sage ich einmal - dieser Reserven.Abg. Ivo Klein:
Danke. Nach meinen bescheidenen Buchhaltungskenntnissen sind nicht die Staatseinnahmen allein entscheidend, sondern es sind die Aufwände und Erträge. Also, es ist entscheidend, ob die Staatsrechnung defizitär ist oder nicht. Also, nur mit Hinblick auf die Einnahmen, das finde ich in diesem Fall nicht die richtige Definition. Für mich müsste der Erfolg entscheidend sein. Also, wenn wir im Defizit sind, dann müsste man ja das schon in Betracht ziehen.Abg. Alois Beck:
Man kann sicher Bst. a nochmals genauer ansehen. Ich glaube aber schon, dass man diesen Artikel im Zusammenhang sehen muss, dass das kumulativ ist und nicht nur einzelne isolierte Werte. Da müsste ich Ihnen zustimmen. Es ist auch so, dass quasi das Nettoergebnis durch die Kumulation dann schon berücksichtigt ist, wenn es eben darum geht, andere Einnahmequellen zu erschliessen oder Einsparungen zu ergreifen oder auch Bst. c: Mittel aus der Eigenfinanzierung zur Ausgabendeckung zur Verfügung stehen. Wichtig ist schon, dass das kumulativ verstanden wird. Aber Bst. a kann sicher nochmals überprüft werden.Regierungschef Otmar Hasler:
Das, was der Abg. Alois Beck ausgeführt hat, möchte ich Ihnen auch noch einmal sagen: Um diese Mittel auszulösen, müssen natürlich die Bst. a, b und c kumulativ erfüllt sein. Das heisst, nicht nur der Rückgang der Staatseinnahmen, sondern beim Bst. b steht ganz klar: Es können keine anderen Einnahmequellen erschlossen oder Einsparungen ergriffen werden. Also, es geht auch um die Einsparungen, es geht auch um die Aufwendungen, dass die vermindert werden können, und dann noch der Bst. c. Und erst, wenn diese Bedingungen kumulativ erfüllt sind, dann ist eigentlich der Anlass gegeben, um solche Mittel auslösen zu können. Ich glaube auch, in Bst. a macht es wenig Sinn, hier ein «und» hineinzusetzen. Dann, meine ich auch, sollten wir den ersten Teil fallen lassen und einfach nur den zweiten Teil belassen, nämlich: Wenn die Einnahmen über mehrere Jahre auf tieferem Niveau als in den Vorjahren verharren. Das kann man sich überlegen, das werden wir auf die 2. Lesung hin noch einmal überlegen.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe ja wegen dieser Defizit-Abdeckung noch gefragt. Für mich ist das dann auch irgendwo unlogisch. Wir haben jetzt vielleicht ein Jahr - aus welchen Gründen auch immer - mit einem Defizit von sagen wir CHF 30 bis 40 Mio. Das geht dann aus den freien Reserven über die normale Landesrechnung heraus. Gleichzeitig lösen wir aber dadurch die Möglichkeit aus, eben aus dieser separaten Position, aus den Reserven direkt ohne Budgetmittel - und nur die Vermögensrechnung gibt dann ein Projekt frei, wenn wir es dann als sinnvoll erachten für CHF 40 Mio. Dann muss ich einfach fragen: Dafür müssen wir dann noch Einnahmequellen erschliessen oder Einsparungen erreichen im Sinne von Bst. b. Aber das Defizit aus der Laufenden Rechnung für CHF 30 Mio. lassen wir separat stehen. Da geht dann die Schere auch auseinander. Wir nehmen aus den Reserven für diesen Fonds, weil wir das Recht dazu haben, die Staatseinnahmen sind rückläufig gewesen, lassen aber die normale Rechnung zulasten der wirklich freien Reserven - ich sage jetzt - ins Defizit laufen - nicht, dass es so kommen muss - und das ist die Fehlüberlegung, die da für mich drin steckt. Darum habe ich gefragt: Müssen da nicht zuerst die Defizite der Laufenden Rechnung auch eingeholt werden, bevor man dann eben diesen Fonds - oder wie Sie es bezeichnen wollen - auch anzapfen darf? Deswegen war dieses «a» für mich so vage, und deswegen habe ich auch bezeichnet: Der Art. 5 ist keine Bremse, ist kein Hindernis.Abg. Alois Beck:
Ich glaube schon, dass Ihrem Anliegen hier entsprochen wird, indem es beispielsweise bei Bst. b heisst: Keine anderen Einnahmequellen erschlossen oder Einsparungen ergriffen wurden. Also, wenn ein Defizit besteht, dann ist hier aufgrund der kumulativen Erfordernisse eben verlangt, dass zuerst das Defizit - sage ich einmal - über Einsparungen oder über Einnahmenerhöhungen oder Erschliessung von neuen Quellen abgefedert wird. Ich glaube, aufgrund dieser Bestimmung wird Ihrem Anliegen, das berechtigt ist, entsprochen.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Die Diskussion, die jetzt in den letzten Minuten stattgefunden hat, liess mich noch einen ganz anderen Gedanken andiskutieren, der sicher in der jetzigen Gesetzesvorlage nicht enthalten ist. Das aber einfach zum Überlegen. Und zwar, der Zweck des Zukunftsfonds, so wie er in Art. 2 beschrieben ist, soll ja sein: Der Finanzierung zukunftsgerichteter Projekte und Aufgaben zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Landes in Zeiten eines angespannten Staatshaushaltes. Das ist klar. Wenn man jetzt eine Entwicklung skizziert, dass man über Jahre sieht, dass der Staatshaushalt immer mehr in Schwierigkeiten gerät, zwar immer noch eine positive Bilanz ist, aber man sieht, die Tendenz ist eindeutig, und man hat vielleicht auch Ideen für nachhaltige Entwicklungen, die Geld brauchen, dann muss ich aber warten, bis ich die Gelder aus dem Zukunftsfonds verwenden kann, bis man mit der Bilanz praktisch auf der negativen Seite ist, bis die Einnahmen den Ausgaben nicht mehr entsprechen. Ist das richtig so?
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Jetzt darf ich dem Abg. Alois Beck sagen, dass ich ihn jetzt richtig verstanden habe, aber ich verstehe es anders. Jetzt müssen wir einfach wissen, welche der beiden Definitionen der Bst. b hat. Ich habe es so verstanden: Wenn oben steht: Auf Mittel des Zukunftsfonds für die gänzliche oder teilweise Finanzierung von Projekten und Aufgaben darf erst zurückgegriffen werden, wenn keine anderen Einnahmenquellen erschlossen oder Einsparungen ergriffen werden können. Das habe ich bezogen auf den Bst. b für dieses Projekt, das wir dann finanzieren wollen. Aber jetzt sehe ich es auch so. Sie sagen bzw. unter dem Bst. b verstehen Sie, dass es zuerst eine defizitäre Rechnung braucht, dann müssen wir einsparen oder eben Einnahmen erschliessen, und dann erst darf man zugreifen. Ich habe den Bst. b so verstanden, dass man die Mittel, also das Projekt selbst abhängig macht von der Grösse der Einsparungen. Dann ist das geregelt. Danke.Abg. Alois Beck:
Eine Bemerkung zu den Ausführungen der Abg. Laternser: Man muss das nicht so absolut sehen. Es gibt ja auch Projekte, die eine nachhaltige Entwicklung fördern, die auch jetzt gemacht werden, die auch in Zukunft gemacht werden. Es wäre ja schlimm - sage ich einmal - wenn solche Projekte ausschliesslich aus diesem Fonds dann zu finanzieren wären. Das ist eine Daueraufgabe des Staates. Hier sind natürlich Projekte angesprochen, die in schwierigen Phasen stattfinden sollen, die beträchtliche Finanzmittel dann beanspruchen usw. und so fort. Aber das andere Anliegen, das muss, glaube ich, so oder so in die laufende Staatsrechnung einfliessen. Und es ist ja eigentlich ein Ziel jeder Regierung, solche Entwicklungen in Gang zu setzen und nicht nur hier separate Übungen zu machen.Abg. Ivo Klein:
Darf ich nochmals auf meine Frage zurückkommen: Die Staatseinnahmen, so wie ich sie verstehe, sind ja nur die Einnahmenseite. Meine Frage war: Müsste man nicht die Aufwände zuerst denen gegenüberstellen, und erst dann kommt das Defizit zur Auswirkung? Ich frage mich einfach: Ist der Begriff hier richtig oder müsste man das nicht auch noch einmal überdenken?Abg. Alois Beck:
Wie ich schon ausgeführt habe: Durch das kumulative Erfordernis dieses Artikels scheint mir das schon abgedeckt zu sein, indem man eben nicht nur den Bst. a anschaut, wo nur von den Einnahmen die Rede ist. In Zusammenhang mit den Bst. b und c sieht man dann natürlich, dass schlussendlich dann der Saldoaspekt schon berücksichtigt ist. Die Frage stellt sich, ob das noch irgendwie expliziter geregelt werden soll. Aber für mich ist das im Prinzip geregelt. Das Anliegen ist, wie ich gesagt habe, berechtigt. Ob man das noch expliziter irgendwie hineinbringen kann, das muss geklärt werden.Abg. Ivo Klein:
Ich glaube, in der Auswirkung verstehe ich dasselbe. Ich kann auch mit diesem eine negative Einnahmenentwicklung haben, trotzdem nicht defizitär sein, aber das Neue nicht finanzieren können, weil ich keine Überschüsse generiere. Und beim anderen heisst es: Wenn ich schon Defizit habe. Es ist nicht ganz dasselbe. Darum hätte ich gerne eine Klärung.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich wollte nur noch einmal auf die Ausführungen des Abg. Alois Beck antworten: Natürlich geht es hier nicht um Staatsaufgaben, um Projekte in normaler Grössenordnung. Natürlich ist der Staat immer angehalten, in nachhaltige Projekte zu investieren, das ist immer die Aufgabe. Aber darüber diskutieren wir hier ja nicht, das ist selbstverständlich. Es geht ja um Projekte ganz anderer Grössenordnung, bei denen, wie Sie sagen, je nachdem beträchtliche Geldmittel aufgewendet werden müssen. Es ist doch durchaus denkbar, dass eine Entwicklung abgesehen werden kann, und dass man sagt: Wir müssen für die nächsten 10, 20 Jahre jetzt etwas unternehmen, und nicht erst dann, wenn die Staatseinnahmen ein gewisses Niveau unterschritten haben.Abg. Alois Beck:
Ich sehe nicht, dass das eine das andere nicht ausschliessen kann. Es kann ja sein, dass wir im nächsten Jahr das Gefühl haben, ich sage in einer bestimmten Branche: Hier müssen gross angelegte Umstrukturierungen vonstatten gehen, dass man hier solche Projekte macht. Ich sehe jetzt nicht ganz, dass ich das ausschliessen soll.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte ganz generell noch nachtragen, ob es nicht wichtig wäre, im Gesetz aufzunehmen, dass sich dieses Gesetz am Finanzleitbild und an den Grundsätzen zu orientieren hat. Es hat dort auch sehr viele Grundsätze drin bezüglich Neuausgaben, Zusatzkredite usw. Ich glaube schon, dass die Grundsätze des Finanzleitbildes ganz generell berücksichtigt werden müssten, auch beim Geldsprechen aus einem separaten Fonds, dass man das noch vergleicht und prüft und sie entweder in einen Artikel aufnimmt oder das Finanzleitbild und seine Grundsätze als Ausgangspunkt für die Handhabung dieser Vorschläge oder dieser Finanzbeschlüsse erklärt.Regierungschef Otmar Hasler:
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zu zwei, drei Punkten noch einmal eine Antwort zum Verständnis, zumindest wie das Gesetz gedacht ist: Bezüglich der Auslösung der Mittel für ein grosses Projekt: «Zukunftsbezogen» heisst das hier, und so ist es gedacht. Vielleicht müssen wir die eine oder andere Bestimmung präzisieren, genauer anpassen. Es soll in Jahren eines angespannten Staatshaushaltes nicht unmöglich sein oder soll ermöglicht werden, trotzdem grössere Geldmittel für Projekte zu investieren, die einfach notwendig sind. Zum Beispiel, um gerade dem Wirtschaftsstandort neue Perspektiven zu eröffnen. Deshalb meine ich nicht, wenn man diesen Artikel richtig interpretiert, dass wir warten müssen, bis wir heillos im Defizit sind, sondern wenn hier diese Anzeichen da sind und diese Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, können solche Mittel aus dem Zukunftsfonds gelöst werden.Wenn man vorher der Ansicht ist: Wir müssen ein Projekt starten, um bestimmte nachhaltige Entwicklungen einzuleiten, dann ist der Gesetzgeber natürlich frei, auch über andere Mittel zu verfügen, die wir haben. Aber hier soll ja ein bestimmter Umfang der Mittel für Zeiten reserviert werden, in denen der Staatshaushalt eben nicht mehr in dieser komfortablen Lage ist, ohne dass die Laufende Rechnung dadurch belastet wird.Dann zum Abg. Ivo Klein: Das zweite Mal habe ich jetzt Ihre Intention verstanden. Sie wollen einfach geklärt haben, ob hier auf diese Mittel zurückgegriffen werden kann, nur wenn der Staatshaushalt auf tieferem Niveau sich einpendelt, ohne dass eine aktuelle Verschuldung schon stattfindet, oder ob erst auf solche Mittel zurückgegriffen werden kann, wenn der Staatshaushalt effektiv defizitär ist: Die Intention hier ist natürlich klar. Man geht davon aus, wenn die Einnahmen zurückgehen, dass dann in erster Hand einmal die Gefahr dieses Defizits besteht, weil die Korrektur in einem öffentlichen Haushalt kurzfristig sehr schwer machbar ist. Deshalb wird hier auch gesagt: Es müssen Einsparungen ergriffen werden. Aber wenn oder wann sich diese dann auf den Haushalt auswirken, das kann ein, das kann zwei, das kann drei Jahre gehen. Das heisst, der Haushalt kann kurzfristig natürlich defizitär werden, ohne dass veranlasste Einsparungen gleich wirksam werden. Wir werden dieser Frage hier auch noch einmal nachgehen, wie auch der Frage bezüglich des Finanzleitbildes.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Jetzt haben Sie genau diesen Satz gesagt, wo ich von Anfang an glaubte, dass es auch das Missverständnis ist. Sie sagen: Wenn der laufende Hauhalt in eine angespannte Lage kommt, in die Nähe, dass er nicht ausgeglichen ist und wenn es eng wird, sollen wir ausserhalb der Laufenden Rechnung und somit auch ausserhalb der Einhaltung aller Ziel- und Messgrössen Ausgaben tätigen können. Das ist genau das Vorgehen. Da nehmen wir direkt die Vermögensrechnung in Angriff und missachten im Prinzip die Eckwerte. Das ist der eigentliche Clou, warum ich sage: Wir verletzten dann das Finanzleitbild und unsere eigenen Zielsetzungen. Dass wir solche Schritte als Landtag machen dürfen, also Extraprojekte aus den Reserven einmal zu genehmigen, wenn es wirklich richtig ist, das ist dem Landtag immer vorbehalten. Deswegen brauchen wir auch keine extra Position in den Passiven, ich sage es jetzt vorsichtig, um nicht immer das Wort «Fonds» zu verwenden. Aber damit können wir das abschliessen. Das ist der eigentliche Unterschied zwischen Ihrer Vorlage und meinem Denken.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich wollte zu überlegen geben, ob es wirklich am Tage der Kundmachung in Kraft treten soll, oder ob man nicht ein spezifisches Datum auswählen muss, um diese Veränderungen in Rechnungen vorzunehmen. Ich bin auch überzeugt: Wenn es in Kraft tritt, braucht es Richtlinien für die Anlagepolitik, die anders als die bisherigen Richtlinien sein können. Ich sehe das auch nicht so vereinfacht, dass alles wie bis jetzt weiterläuft. Ich bitte die Regierung, das zu bedenken, und einen dementsprechenden Vorschlag zu machen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann haben wir diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung behandelt.-ooOoo-