GESETZ ÜBER DIE BILDUNG EINES ZUKUNFTSFONDS (NR. 56/2001), 1. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 28: Gesetz über die Bildung eines Zukunftsfonds, Bericht und Antrag der Regierung Nr. 56/2001. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Abg. Adrian Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Anlässlich der Genehmigung der Landesrechnung für das Jahr 2000 hat die Regierung die Absicht erklärt, dem Landtag einen gesonderten Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds zu unterbreiten. Dieser Bericht und Antrag liegt nun vor. Ich werde in meinen Ausführungen zuerst kurz auf die Vergangenheit bezüglich Fonds in Liechtenstein eingehen, und anschliessend begründen, weshalb ich die Errichtung eines Zukunftsfonds begrüsse. Abschliessend werde ich auf Punkte hinweisen, die aus meiner Sicht verbesserungsfähig sind. Wie aus dem Bericht und Antrag der Regierung zu entnehmen ist, hat die Bildung von Reserven für zukünftige Ausgaben eine lange Tradition. Der erste Fonds wurde bereits im Jahre 1900 errichtet. Im Jahre 1974 unterzog die Finanzkommission des Landtages die Fonds, Rücklagen und Rückstellungen einer eingehenden Prüfung. Als Resultat erfolgte einerseits eine klare Trennung der Stiftungen, Anstalten und Fonds, andererseits wurde ein neuer Investitionsfonds mit dem Zweck errichtet, zukünftige Investitionsvorhaben des Landes zu finanzieren. Die Äufnung der Fonds sowie die Entnahmen aus diesen Fonds haben nicht gerade zur Transparenz in der Landesrechnung beigetragen. Zudem wurden diese Sondervermögen, die bis Ende 1997 einen Bestand von CHF 230 Mio. erreichten, als buchmässige Schulden in der Landesrechnung ausgewiesen. Ende 1997 hat der Landtag mit der Genehmigung des Finanzleitbildes 2005 und der entsprechenden Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes die Fonds aufgelöst und zum grössten Teil dem Reinvermögen des Landes zugewiesen. Nun liegt dem Landtag ein Bericht und Antrag vor, in welchem die Regierung die Schaffung eines Zukunftsfonds anstrebt. Es stellt sich sogleich die Frage, ob dies ein Schritt zurück in die Zeit vor 1997 darstellt. Dies kann jedoch eindeutig verneint werden, bildet doch der Zukunftsfonds weiterhin einen Bestandteil des staatlichen Reinvermögens. Die Äufnung des Fonds erfolgt nicht über die Laufende Rechnung, sondern im Rahmen der Gewinnverwendung. Auch die Mittelverwendung tangiert die Laufende Rechnung nicht. Somit bleibt die Tansparenz auch weiterhin gewährleistet. Der geplante Zukunftsfonds hat den Zweck, zukunftsgerichtete Projekte und Aufgaben zu finanzieren, welche zu einer nachhaltigen Entwicklung des Landes beitragen. Diese Projekte und Aufgaben sollen auch dann realisierbar sein, wenn sich der Staatshaushalt in einer angespannten Lage befindet. Wir können nicht davon ausgehen, dass auch in Zukunft solch grosse Investitionsprojekte durch den Cashflow der Laufenden Rechnung finanziert werden können. Der Zukunftsfonds dient somit als Vorsorge, um eine angemessene Eigenfinanzierung dieser Vorhaben zu gewährleisten. Wo besteht nun der Unterschied zur heutigen Regelung, das heisst zu den Reserven für Zukunftsaufgaben? Der Hauptunterschied liegt aus meiner Sicht im restriktiven Zugriff auf diese Mittel. Damit der Zukunftsfonds angetastet werden kann, müssen kumulativ gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Zudem bedarf die Verwendung dieser Mittel eines referendumsfähigen Finanzbeschlusses des Landtages. Dies ist jedoch eine Hürde, die einen allzu raschen Zugriff auf diese Mittel verhindert. Ich begrüsse auch den Vorschlag der Regierung, die heutigen Reserven für Zukunftsaufgaben, welche sich auf CHF 600 Mio. belaufen, dem Zukunftsfonds zuzuweisen. Damit wird ein Grossteil der Sondererlöse aus dem Verkauf der Landesbankaktien für nachhaltige Projekte und Aufgaben der Zukunft reserviert. Schliesslich handelt es sich dabei um Vermögen, das über Jahrzehnte angewachsen ist und dementsprechend für zukunftsgerichtete Projekte eingesetzt werden sollte. Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass es auch Punkte gibt, die aus meiner Sicht verbesserungsfähig sind, und bis zur 2. Lesung korrigiert werden sollten. Dies betrifft insbesondere die Äufnung des Fonds. Ich halte es für wenig sinnvoll, dass die realisierten Nettoerträge aus der Anlage des Vermögens des Zukunftsfonds diesem zugewiesen werden sollen. Mit dieser Bestimmung wird eine Verbindung zwischen Poolanlagen und dem Reinvermögen hergestellt, die ich nicht gutheisse. Ich bevorzuge eine klare Trennung zwischen diesen beiden Positionen. Die Bestimmung, welche dem Landtag die Möglichkeit einräumt, dem Zukunftsfonds weitere Mittel aus dem Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung zuzuweisen, ist aus meiner Sicht ausreichend. In diesem Zusammenhang ist auch die Bestimmung bezüglich Mindestvermögen zu sehen. Wenn wirklich Bedarf besteht, ist es nicht vertretbar, dass CHF 100 Mio. von der Verwendung ausgeschlossen werden. Danke.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Diese Vorlage verfolgt ein Ziel und findet den Weg nicht. Wenn man Aktiven schützen will, kann man sie genauer definieren oder auch an einen Zweck binden, wie hier mit gesetzlich festgelegten Bedingungen. Man kann sie aber auch dem Grundsatz des Finanzleitbildes unseres Staates entsprechend in transparenter Form verwalten. Der Vorschlag der Regierung für die Schaffung eines Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds stört diesen Grundsatz, und es wird sogar versucht, gesetzlich zu bindende Finanzmittel auch weiterhin als Bestandteil des Reinvermögens und der Reserven, wie die allgemeinen Reserven, die übrigen Eigenmittel usw., zu führen. Man muss wissen, dass die Mittel des Zukunftsfonds dann ausserhalb des Budgetprozesses laufen. Nicht allein das Wort «Zukunftsfonds» verursacht, dass es schon wieder zum alten Kassendenken kommt, sondern die Einschränkungen die für diesen Reinvermögensanteil von CHF 600'000 mittels Gesetz auferlegt werden. Für jene, die 1997 im Landtag und in der Finanzkommission mitarbeiteten ist es mit Sicherheit noch in positiver Erinnerung, mit welchem gemeinsamen Willen nicht nur ein verbindliches Finanzleitbild, sondern auch die Auflösung solcher gesetzlicher Fonds, im Speziellen auch der vergleichbare Investitionsfonds, aufgelöst und dem Reinvermögen zugeordnet wurde, und wie achtungsvoll dieser Schritt von bekannten Finanzexperten im In- und Ausland und auch von kompetenten und erfahrenen Finanzmitarbeitern in unserer Landesverwaltung begrüsst und als vorbildlich anerkannt wurde. Wenn der Landtag das vorgeschlagene neue Gesetz in Kraft setzt, kehrt er wieder in die Zeit vor 1997 zurück, nämlich dann, wenn er sich wirklich entschliessen muss, dass es sich doch um einen gesetzlichen Fonds in dieser klassischen Form handelt. Eine transparente Haushaltpolitik anhand des Finanzleitbildes wird schon wieder verlassen. Überzeugungen von 1997 werden gänzlich umgedreht. Über diesen entscheidenden Punkt müssen wir zuerst Klarheit haben, denn wir brauchen auch den Weg. Das Ziel allein ist für ein gesetzgeberisches Organ nur ein Teil. Im Landtag können wir jetzt mit der Regierung diskutieren, gerne. Aber es wäre höchst angebracht gewesen, dass die Regierung mit einer Vorlage diesen Inhalts und Grössenordnung zuerst die Finanzkommission begrüsst hätte, um Vorabklärungen zu treffen, und Fragen zuhanden des Gesamtlandtages und der Regierung zu klären. Die Einbindung aller Kräfte und Erfahrungen - wieder nur ein Schlagwort. Die Finanzkommission gestattete der Vorlage gerade noch zwei Tage vor der Behandlung zehn Minuten Zeit. Mein Antrag auf Verschiebung der Vorlage auf Dezember zwecks besserer Behandlung in der Finanzkommission und der Regierung wurde abgelehnt, der Landtag solle beraten. Schade, kann ich nur mit einem traurigen Blick auf die früheren konstruktiven Projekte der Finanzkommission sagen. Aber es wäre auch abgebracht gewesen, dass die Finanzkontrolle und die Revisionsstelle OTG im Besonderen, aber auch ein anerkannter Experte, wie Professor Gantner über das Liechtenstein Institut, die Frage eindeutig beantwortet hätte, dass der Erlass dieses Gesetzes alle Grundvoraussetzungen für die Belassung im Reinvermögen inklusive Reserven zulässt, und nicht als Fonds im Sinne von buchmässigen Schulden oder Spezialfinanzierungen zu bilanzieren ist. Es wäre auch angebracht gewesen, dass die Revision des Finanzhaushaltsgesetzes für die zweite Lesung im Landtag vorgelegt - mindestens gleichzeitig - und vor diesem Gesetz zum Abschluss gebracht wird, da es dort um offene und wichtige Fragen über das Finanzvermögen und dessen Verwaltung geht. Unredigierte Artikel dieser Revision werden im vorliegenden Gesetz einfach übernommen. Es wäre zu überlegen und vorzuschlagen gewesen, in welchen Punkten das Finanzleitbild noch anzupassen ist, wenn man dieses Gesetz in Kraft setzt. Ich denke an Kapitel 3.3 oder 3.5. Hat man an den Eckwert 5 gedacht, wenn es zum klassischen Fonds kommt? Es müsste meines Erachtens im Gesetz verankert sein, dass die Bestimmung des Finanzleitbildes, welches auch auf einer gesetzlichen Grundlage steht, eingehalten wird. Wenn es doch ein gesetzlicher Fonds ist, gibt es für dessen Bildung nicht einmal mehr eine gesetzliche Grundlage im Finanzhaushaltsgesetz. Sie wurde 1997 wohlweislich und einstimmig in Art. 8 gelöscht. Dem hohen Gebot einer transparenten Rechnungslegung wird entgegengewirkt. Über diesen Grundsatz können einige Experten unter uns noch berichten. Der geplante Vorgang stösst aber auch auf andere Einwände und Fragen. Was ist der Grund, dass sich eine einfache Mehrheit des Landtages selbst die Hände binden will? Oder umgekehrt: Wo liegt die gesetzliche Erschwernis bei der Verwendung solcher Mittel ausserhalb des Budgetprozesses? Was ich fand, ist ein referendumsfähiger Beschluss der einfachen Mehrheit. Das heisst: Eine Entnahme aus diesen Reserven dürfte nicht mit der Dringlichkeitserklärung versehen sein. Was ist referendumsfähig? Wenn Sie den Zugriff auf die Reserven wirklich erschweren wollten, dann müsste man es referendumspflichtig machen, das heisst eine Volksabstimmung voraussetzen, oder qualifizierte Mehrheiten. Da ich mich sowieso gegen alles ausspreche, ist das für mich nicht wichtig, aber ein referendumsfähiger Beschluss ist keine Erschwernis. Ich hoffe immer noch, dass, wenn Reserven in grösserem Stil, für was auch immer angetastet werden, der Landtag auf die Dringlichkeitserklärung verzichtet und immerhin dem Volk noch die Referendumsmöglichkeit lässt. Das Gesetz kann mit einfacher Mehrheit jederzeit ausser Kraft gesetzt oder der Finanzentwicklung angepasst werden, so wie es jetzt auch mit einfacher Mehrheit in Kraft treten kann. Ich empfinde es daher fast eine Täuschung oder ein Schlagwort, dabei von mehr Sicherheit für die Zukunft zu sprechen. Das Gesetz schützt nicht. Im Gegenteil: Dieses neue System, wie es das vorliegende Gesetz über die Reserven formuliert, ermöglicht gerade neu, Gelder direkt aus den Staatsreserven zu nehmen, ohne sie transparent über die Erfolgsrechnung auszuweisen, und um damit die Eckwerte auch zu umgehen, Eckwert 2. Dies ist auch ein Weg, die Grundsätze des Finanzleitbildes zur Gesunderhaltung unseres Staatshaushaltes ausser Acht zu lassen. Zudem kommt durch dieses Gesetz kein Rappen mehr herein, und es geht kein Rappen mehr hinaus, als es die Mehrheit im Landtag will, mit oder ohne Gesetz. Im Übrigen halte ich immer noch an der Überzeugung fest, dass es besser ist, bei den Ausgaben direkt zu sparen - auch wenn es, wie ich gestern sagte, manchmal weh tut - als Reserven in eine andere Kasse zu transportieren. Das Gesetz ist inhaltlich unzulänglich durchdacht und formuliert. Das wird die 1. Lesung zeigen, wenn es dazu kommt. Eine Vermögensverwaltung unter den Bedingungen der Äufnung und Verwendung dieses Gesetzes kann bezüglich Konzept und Anlagedauer nicht der Anlage der freien Gelder gleichgestellt werden. Dieser wichtige Punkt ist unbedingt zu diskutieren mit den Experten, die die Regierung für die Vermögensverwaltung eingesetzt hat.Ich beantrage aus grundsätzlichen gesetzlichen und auch inhaltlichen Gründen, auf die Vorlage der Regierung nicht einzutreten. Wir verfügen mit dem Finanzleitbild und dem Finanzhaushaltsgesetz über ein Instrument zur Gesunderhaltung der Staatsfinanzen, einhellig anerkannt vom Landtag erst vor 4 Jahren. Weder die hier vorgeschlagene Lösung über die gesetzliche Reservenbildung noch die allfällige Schaffung eines gesetzlichen Fonds im Sinne der früher aufgelösten Fonds sind mit dem Finanzleitbild vereinbar. Es muss deshalb das Ziel einer auf Sparsamkeit und vorausschauend auf die Zukunft ausgerichteten Reservepolitik sein, diese Mittel langfristig zu erhalten und abzusichern. So schreibt der Bericht, und das ist mit dem Finanzleitbild genau beabsichtigt. Es braucht also keinen neuen Weg zur Erreichung dieses Zieles. Abg. Ivo Klein:
Danke. Die Idee der Bildung eines Zukunftsfonds ist nicht nur in Liechtenstein schon sehr alt. Einzelne Staaten haben solche Fonds in guten Zeiten eingeführt, um sie in Zeiten defizitärer Staatsfinanzen wieder in Frage zu stellen. Wenn ich diesen Sachverhalt auf eine private Person umlege, so kommt es mir vor, wie jemand, der zu seiner Bank geht und sagt: Ich möchte einen Teil meines Kontoguthabens zum gleichen Zinssatz auf ein Sparbuch legen. Der einzige Effekt dieses Handelns wäre die Verfügungsbeschränkung. Ich glaube, keiner von uns würde dies machen, ausser er beurteilt sein Finanzgebaren so, dass er mit seinem Geld nicht sorgfältig umgehen kann und es deshalb vor sich selbst schützen muss. Auch aus finanzpolitischer Sicht macht dieser Gesetzesentwurf für mich keinen Sinn. Die Abg. Hasler hat im Detail aufgeführt, wo die finanztechnischen Probleme liegen. Vor Jahren hat der Landtag beschlossen, vom «Kässeli-Denken» wegzugehen, und eine transparente Rechnungslegung zu verfolgen. Dieser Entschluss zeigte Weitsicht des Landtages. Wer die internationalen Tendenzen in der Rechnungslegung verfolgt, sieht einen eindeutigen Trend hin zur Transparenz. Mit der Annahme dieses Gesetzesentwurfes kehren wir zu eben diesem «Kässeli-Denken» zurück. Auch ich vertrete die Meinung, dass eine solche Vorlage zuerst in der Finanzkommission im Detail der Beratung unterzogen werden hätte sollen, wie von der Abg. Hassler gefordert. Danke. Abg. Paul Vogt:
Auch ich sehe mich nicht in der Lage, diesem Zukunftsfonds zuzustimmen, und zwar aus zwei Gründen: Einerseits, weil ich grundsätzlich andere Vorstellungen über die Verwendung dieser Mittel habe, und zum Zweiten aus finanzpolitischen Überlegungen. Zunächst zu meinen Vorstellungen über die Verwendung der Ersparnisse des Staates. Ich stelle mir vor, dass man mit diesen Mitteln einen Solidaritätsfonds schaffen könnte oder müsste. Ich stelle mir vor, dass man in der Höhe von CHF 300 Mio., um einmal eine Hausnummer zu sagen, einen Fonds schaffen müsste, der Mittel für die humanitäre Hilfe bereitstellt. Unser Land lebt im Überfluss. Dem gegenüber gibt es auf der ganzen Welt riesiges Elend, und wir könnten hier wirklich einen Beitrag leisten, ohne dass es uns weh tut. Es darf auch oft hinterfragt werden, ob diese Zuflüsse, die wir hier haben, über jeden moralischen Zweifel erhaben sind. Ich habe gewisse Zweifel daran. Zum Zweiten könnte ich mir auch einen Fonds zur Förderung der Wissenschaft vorstellen. Die Regierung hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein entsprechendes Konzept erarbeiten soll. Der Auftrag geht dahin, dass Überlegungen angestellt werden sollen, wie Mittel für die Wissenschaftsförderung bereitgestellt werden können im Sinn einer nachhaltigen Entwicklung unseres Landes. Hier sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Mittel nicht jedes Jahr über das Budget bewilligt werden müssen, weil damit der Zufluss nicht langfristig gesichert werden kann. Das zu meiner Vorstellung über die Verwendung der Mittel, also etwas grundsätzlich anderes, etwas wirklich Zukunftsgerichtetes, eine Idee, die auch diesem Staat Substanz verleiht, dass er auch nach aussen dokumentieren kann: Wir sind Mitglied einer internationalen Gemeinschaft, wir wollen einen Beitrag leisten.Dann der zweite Grund, den ich angeführt habe, dass diese Idee eines Zukunftsfonds nicht meinen finanzpolitischen Vorstellungen entspricht. Ich kann mich hier den Ausführungen der Abgeordneten Hassler und Klein anschliessen. Die frühere Regierung hat sich klar auf den Standpunkt gestellt, dass ein solches «Kässeli-Denken» keiner modernen Finanzpolitik entspricht. Das wird auch in den Studien am Liechtenstein-Institut bestätigt, das wird Ihnen auch jeder Finanzwissenschaftler bestätigen. Es muss vermehrte Transparenz geschaffen werden. Die FBP stand aufgrund früherer Aussagen unter Druck, einen solchen Zukunftsfonds zu schaffen. Ich denke aber, dass die Idee letztlich darin begründet ist, dass hier ein Misstrauen gegenüber Politikern besteht. Viele Leute haben den Eindruck: Ja, was diese Politiker im Landtag mit unseren finanziellen Mitteln beschliessen, das weiss man nicht, da muss man skeptisch sein, die werfen das Geld zum Fenster hinaus und man sollte denen eigentlich das Geld wegnehmen, dieses Geld so für die Zukunft zu sichern. Wenn wir solchen Vorstellungen entgegenkommen, dann stellen wir uns selbst in Frage. Wir sollten solches Misstrauen gegenüber der Politik nicht noch fördern, sondern wir sollten versuchen, transparent zu machen, dass wir versuchen, mit diesen Mitteln verantwortungsbewusst umzugehen. Einen letzten Gedanken, ich möchte hier auch an die Abg. Hassler anknüpfen: Ich denke, dass eine einfache Mehrheit kein wirkliches Hindernis ist, damit diese Mittel dann nicht leichtfertig ausgegeben werden. Wir schaffen hier eine Illusion. Die Regierung wird immer eine Mehrheit im Landtag haben. Wenn sie die Mehrheit einmal verlieren sollte, dann muss sie zurücktreten. Es ist daher völlig unbefriedigend, wenn eine einfache Landtagsmehrheit genügt, um diese Mittel auszugeben. Es bräuchte entweder ein obligatorisches Referendum - davon hat die Abg. Hassler gesprochen - oder dann bräuchte es eine qualifizierte Mehrheit im Landtag, zum Beispiel eine Dreiviertelmehrheit. Aber so, wie das hier vorgesehen ist, ist das keine wirkliche Ausgabenbremse. Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident, geschätzte Abgeordnete. Auch ich bekenne mich grundsätzlich - wie sicher Sie alle auch - zu einem vorsichtigen Umgang und Einsatz unserer Finanzmittel, einmal in der Gegenwart und besonders auch mit Blick auf die Zukunft. Nur allein, weil es sich beim Inhalt dieses Zukunftsfonds um Mittel handelt, die von heute aus gesehen in der Zukunft ausgegeben werden, welche dann jedoch auch wieder nur Gegenwart ist, kann ich doch nicht von einem wirklichen Zukunftsfonds sprechen. Der Zukunftsfonds muss etwas sein, mit dem eine beträchtliche Zweckgebundenheit verbunden ist, der Zugriff muss erstrangig und zu einem wesentlichen Teil mit wichtigen und näher umschriebenen Projekten im wirklichen Zusammenhang mit unserer Zukunft verbunden sein. Der Zweckartikel Nr. 2, der uns in der vorliegenden Gesetzesvorlage unterbreitet wurde, macht als Ansatz dazu eine zwar klare Aussage. Durch diesen Artikel sind aus meiner Sicht die Anforderungen an den neu zu schaffenden Zukunftsfonds jedoch noch keinesfalls ausreichend umschrieben. Mir fehlt es in der Gesetzesvorlage - sowohl im Kommentar wie auch im eigenen Sinne der Gesetzesfassung - an konkreteren Aussagen und näheren Bestimmungen zu zukunftsgerichteten Projekten, welche bereits mittelfristig auf eine freiwillige oder mitunter zwingende Neuausrichtung in verschiedensten Bereichen unseres Staates hinweisen, noch sind auch nur einzelne visionäre Gedanken darin - ich spreche vom Kommentar zu dieser Vorlage - enthalten. Zu einem Zukunftsfonds, der doch - und glücklicherweise bereits vom Start weg - mit einem sehr namhaften und wohlbegründeten Startkapital ausgestattet werden kann und nachher eine doch beträchtliche und gute weitere Speisung erfährt, hätte ich solche Informationen als willkommene zusätzliche Begründung dafür und als Information für uns alle besonders geschätzt. Ich habe erwartet, dass zu dieser Vorlage, welche die überwiegende Zahl der Ressorts mehr, einige allenfalls etwas weniger betrifft, weiter gehende Überlegungen eben im Zusammenhang mit unserer Zukunft angestellt werden. Stellvertretend erwähne ich die Sachgebiete Wirtschaft, Bildungswesen, Soziales, Gesundheit und Verkehr auf der Aufwandseite, dann im Lichte der jüngsten aktuellen Ereignisse aber auch Abgaben und Steuern. Zusammengefasst sehe ich die uns unterbreitete Vorlage als unvollständig an. Ich werde dieser Vorlage - in dieser Fassung - nicht zustimmen. Abg. Jürgen Zech:
Herr Präsident. Ich verstehe die Argumente meiner Vorredner von der Opposition. Sie wollen und müssen die Politik der Vorgänger-Regierung fortsetzen. Ich sehe in dieser Vorlage keinen Rückschritt, ganz im Gegenteil. Es sitzt hier ein neuer Landtag in einer neuen Zusammensetzung vor einer neuen Regierung, die hier ihre Ideen, ihre Vorstellungen von der Gestaltung der Zukunft unseres Landes in einer Form vorlegt, zu der mein Menschenverstand grundsätzlich Ja sagt. Ich kann als Nichtmitglied der Finanzkommission nicht auf technische Details eingehen, hier wird aber meiner Meinung nach eine Idee unserer Grossväter wieder aufgegriffen, in Zeiten wo es uns gut geht, Rücklagen zu schaffen. Zur Frage der Transparenz: Hier geht es meiner Meinung nach lediglich um eine Verschiebung einer Position von Reserven, die, wie wir voraussichtlich sehen, per Ende Jahr CHF 1,2 Mio. betragen, die hier in lediglich eine andere Form verschoben werden. Die Entnahmen sind wie bisher geregelt durch einen referendumspflichtigen Finanzbeschluss des Landtages. Hier wird meiner Meinung nach eine Trennung von den ordentlichen Reserven vorgenommen, was für mich ein klares Zeichen der Regierung ist, für das Wohlergehen des Landes spezielle Massnahmen zu treffen. Eine Anmerkung oder Anregung an die Regierung möchte ich doch machen, und zwar betreffend die Bezeichnung «Zukunftsfonds». Für mich ist es dann ein Zukunftsfonds, wenn die Trennung von den Poolanlagen auch durch ein spezielles Anlagereglement geregelt wird. Somit kann meiner Meinung nach dokumentiert werden, dass dieses Geld wirklich und effektiv für Sachen und Probleme, die in Zukunft auf unser Land zukommen werden, auch verwendet werden soll. Und hier rege ich an, spezielle Anlagerichtlinien festzulegen, die dieses Geld in einer sehr, sehr konservativen Form für zukünftige Probleme, die auf unser Land zukommen werden, sicherstellen. Abg. Helmut Konrad:
Ich habe nur ein paar Bemerkungen zu Aussagen, die in der bisherigen Diskussion gefallen sind. Ich glaube, ich stelle fest, mit Ausnahme des Abg. Paul Vogt, dass das Ziel, das mit diesem Fonds verfolgt wird, unbestritten ist. Dass man Gelder, Mittel, die jetzt angeäufnet wurden, den Zugriff zu diesen Mitteln erschweren will für die Finanzierung zukunftsgerichteter Projekte und für Aufgaben zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Landes in Zeiten eines angespannten Staatshaushalts, wie es im Gesetzestext, im Zweckartikel, aufgeführt wird. Die Abgeordnete Hassler hat gesagt: Er hat ein Ziel - ich habe es so verstanden, dass dieses Ziel nicht bestritten ist - er finde aber den Weg nicht. Ich denke - ich bin kein finanzpolitischer Experte - aber ich denke, es gibt nicht nur einen Weg. Der Fonds zeigt einen Weg auf, es gibt nicht einen ausschlaggebenden richtigen Weg, einen einzigen Weg. Dieser scheint mir ein Weg zu sein, der für mich vernünftig ist, der für mich gangbar ist. Es ist in den bisherigen Ausführungen - der Abgeordnete Hasler hat es gesagt, auch mein Vorredner - zum Ausdruck gekommen, dass im Zusammenhang mit diesem Fonds nicht ein Weg beschritten wird, der wieder in alte Gefilde zurückführt, die man mit 1997 mit diesem Abgehen von Fonds beschritten hat. Es ist dargelegt worden, dass es nicht diesen Schritt bedeutet, dass es nicht ein Weg zurück zum «Kässeli-Denken» ist. Es ist auch dargelegt worden, dass dadurch die Transparenz in der Rechnung durchaus gewährleistet bleibt. Ich glaube, diese Argumente, wie ich das bisher so verstanden habe, dann kann man wahrscheinlich einfach wie bei vielen Dingen unterschiedlicher Ansicht sein. Aber auch aus meiner Sicht bleibt die Transparenz gewährt, und aus meiner Sicht ist das auch kein Schritt zurück in das Fondsdenken, weil die Mittel ja im Landesvermögen bleiben. Ich sehe auch nicht die Verbindung, die der Abg. Vogt gemacht hat, dass man damit quasi sich selbst ein Misstrauensvotum gegenüber bringe als politische Behörde, dem Landtag gegenüber. Ich sehe es als eine klare Willensbekundung, als ein klares Bekenntnis zu einem sorgsamen Umgang. Man kann jetzt schon sagen: Den machen wir auch sonst in den Budgetdebatten, in den Diskussionen über die Jahresrechnung, wir haben uns zu diesem sorgfältigen Umgang mit Finanzen, auch mit dem Finanzleitbild, verpflichtet. Ich denke, es ist ein zusätzliches Bekenntnis, den Zugriff zu Mitteln zu erschweren, und Mittel, die wir jetzt haben, auf wirklich zukunftsgerichtete Aufgaben hin auszurichten. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass die Mittel, die wir in diesem Ausmass jetzt zur Verfügung haben, eben nicht etwas sind, was kurzfristig in den letzten Jahren erwirtschaftet wurde. Wir haben damals - so wurde es vorher im Landtag in Diskussionen um den Zukunftsfonds schon besprochen - den Begriff «Tafelsilber» verwendet. Ich sehe das auch so, dass man das in diesem Sinne ja mehr oder weniger aus den LLB-Aktienverkäufen heraus generiert hat, und dass man genau eben deshalb das gesondert binden will. Deshalb werde ich diesem Zukunftsfonds selbstverständlich meine Zustimmung geben. Wenn es geheissen hat, die Zugriffserschwernisse seien nicht gegeben, sie seien mit einem einfachen Mehr im Landtag - oder sogar, dass das Gesetz rückgängig gemacht werden können, wenn eine andere Situation im Landtag sei, dass das kein Erschwernis des Zugriffs sei: Da kann man ja diskutieren, da haben wir einen Gesetzesartikel drin, da können ja die Anregungen eingebracht werden. Aber für mich ist Eintreten auf diese Vorlage unbestritten. Abg. Alois Beck:
Ich möchte auch noch einige eher generelle Bemerkungen machen, da mir doch der Eindruck kam, dass zum Teil widersprüchliche Aussagen oder Forderungen gekommen sind. Wenn man beispielsweise sagt: So etwas müsse dann wirklich auch separat gehandhabt werden mit einer eigenständigen Anlagepolitik. Und andererseits wird wieder gesagt: Man darf das nicht separieren. Und dann heisst es wieder: Das ist ein Rückschritt in das «Kässeli-Denken». Auf der anderen Seite heisst es: Das wird wieder nicht gemacht. Also, es ist doch recht diffus. Ich finde die Diskussion gut, nicht zuletzt, weil sie kontradiktorisch ist. Es geht um die Zukunft, es geht um Zukunftsaufgaben. Und da liegt es in der Natur der Sache, dass hier unterschiedliche Ansichten bestehen, sei es über das Ziel, den Zweck und natürlich über den Weg. Wir haben in der Vergangenheit schon Diskussionen geführt, und das wird jetzt nicht anders sein. Meiner Meinung nach geht es nicht darum, quasi ein Geschenk zu verteilen, sondern den Erlös aus der Liquidation eines Aktivums und anderer Dinge sinnvoll zu verwenden. Der Abg. Konrad hat es erwähnt, beispielsweise diese Sondereinnahmen aus dem Verkauf von Landesbankaktien, dass die nicht einfach unbesehen in den Laufenden Haushalt gehen, und dann der Verwendung beliebig zur Verfügung stehen. Ich habe jetzt von den Gegnern dieser Vorlage auch nicht eine klare Richtung herauslesen können. Ich weiss nicht, ob beispielsweise der Abg. Vogt einen Solidaritätsfonds im Sinne eines Fonds wünscht, wenn er beispielsweise sagt: Aus finanzpolitischen Überlegungen sei er gegen ein «Kässeli-Denken», wenn ich das richtig verstanden habe. Auf der anderen Seite habe ich Sie so verstanden, dass Sie eben doch einen echten Fonds wollen. Aber da können Sie uns ja noch Ausführungen machen. Mir geht es nicht darum, diese Dinge in Frage zu stellen, sondern es geht darum, hier ein schlüssiges Konzept zu haben. Ich bin allerdings der Ansicht, dass hier ein solches vorliegt. Es wurden in vielen Einzelvoten Dinge gesagt, die hier nicht beabsichtigt und auch hier nirgends zu finden sind. Es geht ja nicht darum, wenn die Abg. Ingrid Hassler sagt, es geht vorrangig im Budget darum, zu sparen, und nicht hier über einen solchen Zukunftsfonds zu gehen, das ist unbestritten. Das hat mit den Sparanstrengungen im Budget in dem Sinne überhaupt nichts zu tun. Das ist ganz ein anderer Zweck und solche Dinge bestreitet auch niemand.Dann habe ich irgendwie etwas von einer Ausgabenbremse gehört. Es ist auch hier in diesem Zusammenhang überhaupt nicht die Intention einer Ausgabenbremse. Hier geht es um den Zugriff. Eine Ausgabenbremse wird bei der Reduktion der laufenden Ausgaben zur Diskussion stehen. Der Abg. Otto Büchel hat gesagt, der Zweck sei zu unbestimmt. Man kann diese Auffassung vertreten. Ich bin der Auffassung, dass dieser Zweckartikel in dem Sinne nicht so bestimmt sein darf, dass er keinen Handlungsspielraum lässt. Ich möchte das verdeutlichen: Hier ist die Rede von nachhaltiger Entwicklung. Ich bin sicher, wenn wir eine Umfrage starten, was wir unter nachhaltiger Entwicklung verstehen, haben wir mindestens 25 Meinungen in diesem Hohen Hause. Mindestens deshalb, weil sicher der eine oder andere Abgeordnete verschiedene Ansichten vertritt. Mir geht es darum, aufzuzeigen: Hier soll eben gerade die Politik noch die Möglichkeit haben, solche Dinge zu definieren. Obwohl ich jetzt in der Mehrheit bin, würde ich es schade finden, wenn es keine Diskussion mehr gibt, was ein solch nachhaltiges Projekt ist. Um das krass - nicht nur, weil man später vielleicht wieder in einer Minderheit ist - um das vielleicht einmal krass auszudrücken: Einer vertritt die Meinung, eine Ersatzstrasse ist ein nachhaltiges Projekt. Andere würden dem vielleicht vehement widersprechen. Das muss in der politischen Ausmarchung geschehen. Es bringt auch wenig, wenn wir hier hineinschreiben: Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr. Damit ist überhaupt nichts getan. Dieser Zweck, der aus meiner Sicht sinnvoll ist, der aber nicht so eingegrenzt ist, dass hier nicht mehr über die Zukunft nachgedacht, diskutiert und eben bestimmt werden kann. Und so könnte man andere einzelne Artikel heranziehen. Wie gesagt: Es gibt aus guten Gründen unterschiedliche Wege. Ich finde diesen Weg, der hier vorgeschlagen wird, richtig und sinnvoll. Man kann auch über einzelne Dinge durchaus diskutieren, ob der Zugriff noch weiter oder noch restriktiver gehandhabt werden soll. Deshalb haben wir auch diverse Lesungen im Landtag. Abg. Paul Vogt:
Ich versuche gerne noch einmal, meine Vorstellungen etwas zu präzisieren. Meine Hauptkritik an diesem Vorschlag ist, dass es ein konservativer Reflex ist und kein mutiger Blick in die Zukunft. Der Abg. Zech hat gesagt, das entspreche dem gesunden Menschenverstand, schon sein Grossvater hätte so gehandelt, dass er in guten Zeiten etwas auf die Seite gelegt hätte, um es dann eben in der Not wieder aufbrauchen zu können. Das entspricht wirklich dem Volksempfinden. Es weckt aber auch Illusionen. Man hat dann das Gefühl: Ja, jetzt haben wir eine Milliarde auf die Seite gelegt, das ist ein Riesenbetrag, und darauf können wir dann zurückgreifen. Es verdeckt aber auch, wie gross die Finanzansprüche des Staates geworden sind. Ein solcher Notgroschen wäre im Verhältnis zu den jährlichen Aufwendungen sehr bescheiden, wir könnten nicht lange damit überleben. Wenn wir in eine solche Situation geraten sollten, dann ist die Politik gefordert, grundsätzliche Änderungen vorzunehmen. Ich möchte nicht die Illusion wecken, dass wir uns mit einem solchen Zukunftsfonds in Sicherheit wiegen können. Was ich Ihnen vorschlage, ist, dass wir hier etwas Mutiges machen, dass wir eine Zweckbindung dieser Reserven vornehmen, dass wir sagen: Wir wollen zukunftsgerichtete Projekte in jeder Hinsicht finanzieren, sei das im Bereich der humanitären Hilfe, sei das im Bereich der Wissenschaftsförderung. Ich könnte mir hier noch viele andere Bereiche vorstellen. Wir wollen etwas tun, das unserer Gesellschaft eine Entwicklung eröffnet. In diesem Sinn möchte ich eben auch diese Gelder, die wir angespart haben, aus der freien Verfügbarkeit der Politik herausnehmen, ich möchte eine Zweckbindung vornehmen, um solche Zukunftsprojekte finanzieren zu können. In dieser Beziehung scheint mir der Art. 2 viel zu allgemein formuliert. Wenn man das so lässt, wie das hier formuliert ist, kann man eigentlich dieses Geld in Zukunft für jeden beliebigen Zweck einsetzen. Hier ist nicht wirklich eine Beschränkung der Verwendungsmöglichkeiten gegeben. Das ist so vage formuliert, dass man alles hineininterpretieren kann. Abg. Wendelin Lampert:
Guten Tag Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Nach dem Argumentationswettkampf unserer Finanzspezialisten verwundert es mich doch zum Teil sehr, dass man gestern und heute in den vorhergehenden Traktanden der Regierung Konzeptlosigkeit und Ideenlosigkeit vorgeworfen hat, und jetzt, in diesem Traktandum, wo die Regierung mittels Zukunftsfonds eine Alternative für die Zukunft präsentiert - denn mit diesem Fonds werden immerhin CHF 600 Mio. reserviert, und nur durch einen erschwerten Zugriff wird es ermöglicht, diese Finanzen auszugeben. Auch mit dem Argument des Abg. Klein, der ein privates Konto mit demjenigen des Staates vergleicht, habe ich etliche Mühe. Denn wie allen bekannt ist, gibt es in diesem Land alle vier Jahre Wahlen, und dementsprechend sind solche Leitplanken sicherlich nicht schlecht. Mit meinem Votum möchte ich aber etwas ganz anderes der Regierung noch nahe legen, und zwar in Richtung des Abg. Vogt. Mit diesem Zukunftsfonds möchten wir Probleme der Zukunft beheben. Meine Idee wäre jedoch, dass wir Probleme jetzt beheben und diese Probleme somit in der Zukunft gar nicht entstehen. Somit werden unsere Nachfahren auch nicht einen so grossen Zukunftsfonds benötigen, sprich: Agieren statt bloss dann in der Zukunft reagieren. Hier möchte ich zum Beispiel das Energiesparförderungsgesetz erwähnen. Es sollte für Bauherren keine Diskussion sein, ob sie über dieses Gesetz gefördert werden oder nicht. Das jetzige Gesetz stellt für mich bloss einen Anreiz dar. Aber es müsste eine klare Entscheidung sein, dass dieses Gesetz bei den verschiedenen Bauherren akzeptiert wird. Wie bereits gestern der Abg. Beck erwähnt hat: Ökologische Investitionen sind längerfristig ökonomisch. Die Regierung darf sich nicht zum Beispiel von zu tiefen Energiepreisen blenden lassen. Die Politik muss auch lernen, nicht nur in Mandatsperioden zu denken, sondern einen Zeitraum von mehr als einer Mandatsperiode ihrem Handeln zugrunde zu legen. Deshalb möchte ich der Regierung nahe legen, zum Beispiel auf die 2. Lesung eventuell - ich sage jetzt einmal einen Betrag - diesen Fonds um CHF 100 Mio. zu reduzieren. Danke.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Aufgrund meiner Ausführungen sehe ich jetzt auch, dass relative Missverständnisse bestehen, und ich möchte zwei Sachen auseinander halten. Wenn wir auf dieses Gesetz nicht eintreten sollen, dann hat das den Grund, dass wir das Ziel des Finanzleitbildes, das wir formuliert haben, bereits alles das erfüllt. Und das haben wir im Betrieb, das läuft, und wir müssen uns daran halten. Also, wir haben sicher ein gemeinsames Ziel. Und der Weg für mich ist der, dass wir durch das Finanzleitbild eben diese Gesunderhaltung der Staatsfinanzen abgesichert haben, wenn wir uns an die kumulativ zu erfüllenden Bedingungen des Finanzleitbildes halten. Wo ich nicht einverstanden bin ist, wenn der Abg. Konrad dann daraus folgert, dass mit Ausnahme von Paul Vogt alle das gleiche Ziel verfolgen und den Zugriff auf die Reserven - muss ich sagen - auf das freie Staatsvermögen erschweren wollen. Das Ziel ist gleich, aber nicht der Weg. Mein Weg ist, dass wir genügend Mittel haben, um die Gesunderhaltung der Staatsfinanzen zu gewährleisten. Ihr Weg ist, über das Finanzleitbild hinaus einen Teil dieses Vermögens - ich sage jetzt die Hälfte, CHF 600 Mio. sind etwa die Hälfte der greifbaren Mittel im Moment - «zweckzubinden», und zwar noch per Gesetz. Ich möchte nicht morgen im «Volksblatt» wieder lesen: «VU oder Ingrid Hassler spricht sich gegen die Sicherung von Reserven aus», oder wie es der Abg. Alois Beck schon vorformuliert hat, dass ich mich durch meine Ausführungen ja eigentlich auch für einen gesetzlichen Fonds, also den klassischen Fonds ausspreche, und nicht den Weg der Reserven gehe.Und da komme ich auf den zweiten Punkt: Das hat mit dem Nichteintreten, mit dem Wollen dieses Gesetzes, nichts zu tun. Ich muss aber davon ausgehen, dass wir dieses Gesetz heute lesen. Und dafür finde ich es erforderlich, dass der Landtag zuerst sicher wissen muss: Ist der Weg, «Reserven» auch als Reserven weiterhin in der passiven Rechnung zu halten, sie trotzdem in der Form, in dieser explizit strengen Form «zweckzubinden», haltbar, oder ist der Weg, wie ihn die Regierung im Gesetz vorschlägt mit all diesen Bindungen bezüglich Äufnung, Verwendung oder auch Liquidation, eben nicht ein klassischer Fonds, wie wir ihn vor 1997 hatten? Ich konnte in der Finanzkommission ganz kurz diese Frage stellen: Wurde das mit Experten abgeklärt? Ich habe da keine Antwort bekommen. Für mich ist es wichtig, dass diese Voraussetzung eindeutig geklärt ist. Das habe ich in meinem Eintretensvotum verlangt. Und wenn das nicht klar ist, dann reden wir jetzt dann wahrscheinlich immer nochmals von zwei verschiedenen Wegen in dieser Vorlage. Ich hoffe, dass ich jetzt richtig verstanden worden bin.Warum ich glaube, dass der Weg, wie es die Regierung vorschlägt, alles mit den Reserven zu belassen, als ob sie wie die übrigen Eigenmittel gleich frei wären, die wir dort im Reinvermögen haben, das bezweifle ich sehr stark. Ich glaube nicht, dass wir uns dies leisten können. Gesetzlich gebunden ist gebunden, und das ist nicht freies Vermögen. Aber hier, glaube ich, braucht es Spezialisten. Darum habe ich vorgeschlagen, das kann man auch auf die 2. Lesung - wie gesagt, wenn es zur Lesung kommt - abklären, dass Analysen vorliegen, auch von Prof. Gantner vom Liechtenstein Institut, der hier ein grosser Spezialist ist. Das wissen wir dort aus den vielen früheren Vorträgen von der OTG als unsere Revisionsstelle oder auch von der Finanzkontrolle. Dann wissen wir auch, welcher der beiden Wege richtig ist. Müssen wir zum klassischen Fonds durch diese Gesetzesvorlage zurückkehren? - dann sind wir eben gegen den Grundsatz, den wir damals sehr zukunftsorientiert gefasst haben, dann kehren wir diesen Grundsatz ganz einfach um. Ich habe mich auch gefragt: Sind es wirklich noch Reserven, wenn man ein solches Gesetz, mit so viel Bindungen, Zweckbindung, Verwendungsbindung, macht. Was haben wir bei der Liechtensteinischen Landesbank gemacht? Wir haben auch Aktiven investiert. Sie sind mit 51% im Verwaltungsvermögen drin, sie sind auch zweckgebunden, wir können sie nicht verkaufen, wir sollen sie halten. Und über dieses Vermögen können wir auch nicht frei verfügen, das ist auch eine Zweckbindung über ein Gesetz. Hingegen dort ist dann die Verwendung, wenn wir sie verkaufen, wenn man das Gesetz auflöst, natürlich sehr viel einfacher. Ich verteidige noch einmal den Weg über das Finanzleitbild. Das hat sehr viele Elemente, die auch kumulativ erfüllt werden, die diese Sicherheit, die man mit diesem Ziel verfolgen will, auch erfüllt. Und ich möchte nicht - das wurde auch angesprochen, das Empfinden habe ich auch - mit diesem Zukunftsfonds - und allein schon das Wort «Fonds» suggeriert eben, dass wir auf alle Lebzeiten jetzt abgesichert sind, dass unser Staat sehr viel Geld hat. Und diese Erschwernisse, die sie einbauen, die sind absolut enttäuschend. Es bleibt tatsächlich dann in dem Fall, ob wir es brauchen oder nicht, nur der kleine Unterschied, ob man bei so speziellen Ausgaben aus den Reserven nach dem Reservemodell sogar unter Umgehung der jährlichen Budgetierung aller Eckwerte, aller Verhältnismässigkeiten zwischen Aufwand und Ertrag, dass wir dann nur diese Dringlichkeit, und das nur wieder für die einfache Mehrheit des Landes, nicht sprechen dürfen. Zum Zweck bin ich auch der Meinung: Es ist viel zu knapp gehalten, das heisst, da ist vieles möglich. Und ich möchte jetzt eine ganz spezielle Frage an den Abg. Alois Beck zum Begriff «Nachhaltigkeit» stellen. Ich suchte nach Beispielen für den Verwendungszweck dieser CHF 600 Mio. Sind Sie der Meinung, dass, wenn eine Entlastungsstrasse von Schaanwald nach Bendern gebaut würde - sagen wir CHF 200 Mio. müssten gesprochen werden - dass dies dann als solches Zukunftsprojekt, das unter den formulierten Zweckbegriff fällt, standhalten würde oder nicht? Ich möchte auch noch zu bedenken geben: Wenn man von Reserven und Fonds redet, dass man dann kaum noch das Wort «Rücklagen» ins Spiel gebracht hat. Das ist auch schon eher eine fonds-ähnliche Gestalt. Aber noch einmal zu diesem Thema: Da bin ich sicher, dass das von Fachleuten abgeklärt werden muss, da werden wir nicht selbst den Weg finden in diesem Haus. Danke.Abg. Alois Beck:
Ich weiss nicht, was morgen im «Volksblatt» stehen wird. Ich gehe auch davon aus, dass Sie nicht wissen, was im «Vaterland» steht. Aber es geht ja darum, dass man hier unterschiedliche Diskussionen mit unterschiedlichen Standpunkten austrägt und Möglichkeiten sucht, um gewisse Gemeinsamkeiten herauszufinden. Der erste Punkt, den auch der Abg. Paul Vogt angesprochen hat: So etwas wie eine Illusion zu wecken, die Leute in Sicherheit zu wiegen. Es ist überhaupt nicht der Zweck hier, Illusionen zu wecken. Aber es geht in erster Linie auch einmal darum - ob man das als altmodisch oder konservativ bezeichnet, das ist mir eigentlich egal -, dass man einen gewissen Vorsorgegedanken wieder in die Köpfe der Leute bringt. Und ich sehe hier nichts Schlechtes, im Gegenteil: Es war halt nach meinem Empfinden lange Zeit so, dass gerade die Vorgänger-Regierung - und das kann ich Ihnen dann auch heraussuchen, ich habe das zwei-, dreimal zitiert - Ausdrücke gebracht hat wie: Die Zukunft ist garantiert, so unter diesem Schlagwort. Wenn Sie wünschen, kann ich das auf die nächste Sitzung hervorsuchen. Damit habe ich keine Probleme. Und das war aus meiner Sicht ein Anlass, solch einem Denken konstruktiv entgegenzutreten, dass man nicht eben, überspitzt gesagt, in den Tag hineinlebt, sondern sich eben ernsthafte Gedanken macht in Anbetracht eines sich wandelnden Umfeldes, das eben auch für Liechtenstein sich wandelt. Und ich finde eben diesen Gedanken gut. Herr Abg. Vogt: Sie sagen, das ist nichts Mutiges. Das stimmt sogar, das ist nichts Mutiges. In dem Sinne: Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, das hätte schon lange gemacht werden müssen. Es geht hier nicht darum, die Leute in Sicherheit zu wiegen. Und hier kommen wir auf die Reserven zu sprechen. Es gibt auch in der finanzwissenschaftlichen Literatur - ich sage einmal - fast die überwiegende Meinung: Für was soll man Reserven anhäufen? Für was soll man mehr einnehmen als im Staat gebraucht wird? Solche Meinungen findet man, und diese Meinungen kann man mit Recht vertreten. Ich bin der Ansicht, dass dieser Ansatz für unser kleines staatliches Gebilde eben nicht optimal ist. Ich bin der Ansicht, dass unser Staat in einem gewissen Ausmass Reserven anhäufen soll - nach Möglichkeit, und das ist auch im Finanzleitbild so die Stossrichtung. Es ist klar, dass es hier nicht darum geht, aus grossem Eigenzweck Reserven anzuhäufen, aber in einem bestimmten Ausmass, da unser verletzliches Staatsgebilde aufgrund einzelner Ereignisse schon spürbare Auswirkungen im Finanzhaushalt eben gewärtigen kann. Und hier geht es nicht darum, dass mit diesen Reserven vorgegaukelt wird: Hier ist die Zukunft in alle Zeit gesichert, sondern hier geht es darum, mögliche negative Entwicklungen zu dämpfen, so gut als möglich abzufangen und quasi für eine Übergangsphase diese Reserven zu brauchen. Aber man kann natürlich grundsätzlich sagen: Für was braucht es Reserven? Ich habe Ihnen meine Meinung gesagt. Zukunftsfonds: Die Vorgänger-Regierung hatte sogar für das Konto den Begriff «Zukunftsfonds» verwendet, obwohl sie in der Diskussion meistens auch dann zugeben musste, das sei vielleicht nicht ganz glücklich. Jetzt verstehe ich Sie aber nicht ganz: Zum einen sagen Sie, das sei ein Fonds, dann stören sie sich aber wieder am Begriff «Zukunftsfonds», wenn ich sie richtig verstanden habe. Also, ich verstehe das nicht ganz. Über die Erschwernisse, Mittel abzuziehen, darüber können wir wirklich diskutieren und das soll auch diskutiert werden, und die Regierung ist auch sicher interessiert an der Haltung des Landtages. Ihre konkrete Anfrage bezüglich dieser Entlastungsstrasse: Zum einen muss ich sagen, dass schon der Begriff etwas - sagen wir einmal - nicht Eindeutiges ist. Der Begriff suggeriert schon etwas, das es vielleicht nicht ist oder nicht sein muss. Aus meiner Perspektive ist diese Form dieser Strasse, wie ich das beurteile, kein Projekt unter dieser Adresse. Das ist meine persönliche Ansicht. Wie ich schon eingangs gesagt habe: Da wird es andere Leute geben, die hier vehement widersprechen, und deshalb soll eben so etwas diskutiert werden. Ich habe einen Ansatz: Ich weiss nicht, was alles in der Zukunft passiert, ich möchte mir das nicht anmassen, zu wissen. Es gibt gewisse Entscheide, die durchaus sich als zukunfts- und tragfähig erweisen im Nachhinein, wo man sagen muss: «Das wird ni verheba», so sagen wir im Dialekt, und dann stellt sich vielleicht dann heraus: Das sind zukunftsfähige Lösungen. Ich nehme für mich nicht in Anspruch, alles zu wissen, und deshalb finde ich die Diskussionen über solche Projekte eben wichtig. Das muss ausdiskutiert werden. Und gerade in einer Demokratie gibt es zwangsläufig unterschiedliche Auffassungen. Man muss nicht an den Wahlkampf erinnern. Es wurde ja allen Parteien vorgeworfen, mit dieser «Nachhaltigkeit» zu hantieren, ohne das zu konkretisieren. Diese Konkretisierung muss noch erfolgen für das Land, und da werden sich zwangsläufig unterschiedliche Ansichten herauskristallisieren. Wenn wir sehen: Es gibt drei Unterbegriffe: ökonomisch, ökologisch und sozial. Ich wage zu behaupten, dass die Freie Liste vielleicht den ökologischen Aspekt mehr als andere Parteien gewichten wird - sage ich jetzt einmal. Und so gibt es eben eine Diskussion, und so ist es richtig. Kurz noch zum Abg. Paul Vogt: Ich habe Ihnen doch, meine ich, wirklich zugehört. Sie haben eingangs erwähnt, mit solch einer Gesetzesvorlage würde man das Misstrauen fördern, man müsse den Politikern das Geld der freien Verfügbarkeit entziehen, und das würde in der Bevölkerung zum Teil so gesehen und da sei quasi diese Meinung noch verstärkt, dieses Misstrauen werde hier gefördert. Jetzt sagen Sie aber gleichzeitig, dass diese Mittel für Ihren Solidaritätsfonds aus der freien Verfügbarkeit der Politik herausgenommen werden soll. Ich glaube, unabhängig der Wertung, ob das eine gute oder schlechte Idee ist, die Sie vorgeschlagen haben, ist dies gerade der Ansatz, den Sie hier kritisiert haben. Abg. Helmut Konrad:
Mein Vorredner hat einiges vorweggenommen. Ich möchte auch zu zwei, drei Aussagen des Abg. Paul Vogt und der Abg. Ingrid Hassler Stellung nehmen: In Bezug auf dieses Suggerieren einer Sicherheit für künftige Notsituationen: Ich sehe das auch nicht so. Der Zukunftsfonds ist nicht primär dahingehend ausgerichtet, dass er in Notsituationen einfach grundsätzlich Mittel zur Verfügung stellen soll, sondern es geht darum, wie es im Zweckartikel halt noch einmal festgehalten wird: «In Zeiten eines angespannten Haushaltes ausserordentliche zukunftsgerichtete Projekte und Aufgaben zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu erfüllen». Ich sehe das als Hauptzweck. Und das Zweite, was Sie im Bezug auf Aussagen gesagt haben, dass Ihr Vorschlag die Mittel aus der freien Verfügbarkeit herausnehmen soll, dass die Mittel dann nicht mehr für jede beliebige Ausgabe verwendet werden sollen, das wird in diesem Zukunftsfonds eben auch versucht, zu verhindern. Insofern ist auch eine Zweckbindung da. Ich stimme mit Ihnen überein, dass Ihre Art von Zweckbindung eine andere Ausrichtung hat. Aber dass hier auch eine Zweckbindung vorliegt, und dass die Mittel aus der freien Verfügbarkeit herausgenommen werden und nicht für jede beliebige Ausgabe zur Verfügung stehen, das scheint mir klar. Es sind auch im Artikel 5 ja Voraussetzungen für die Mittelverwendung genannt. Und es geht nicht nur darum, explizit im Landtag mit referendumspflichtigem Finanzbeschluss eine Ausgabe zu beschliessen, sondern es heisst auch ausdrücklich zum Beispiel mit vorgängiger Prüfung aller alternativen Finanzierungsmöglichkeiten und anderes mehr. Also, ich sehe auch durch diesen Zukunftsfonds eine Zweckbindung, allerdings anders ausgedrückt, als Sie die Zweckbindung sehen und vorgeschlagen haben. Und noch einmal zur Abg. Ingrid Hassler: Dieser Zukunftsfonds soll über das Finanzleitbild hinaus zusätzlich diese Zielsetzung und diese Zweckbestimmung, die er hat, sichern. Ich sehe das schon ein, dass ein Stück weit das Finanzleitbild den Gedanken des Zukunftsfonds auch trifft. Aber der Zukunftsfonds ist eine zusätzliche Bekundung der Zielsetzungen, die im Finanzleitbild grundgelegt sind. Und was mir auch aufgefallen ist in Bezug auf die Zweckbindung. Sie sprechen von einer explizit strengen Zweckbindung im Zukunftsfonds, wenn ich Sie richtig verstanden habe, und der Abg. Vogt sieht überhaupt keine. Man sieht auch in diesen gegensätzlichen Äusserungen oder Meinungen, dass die Vorstellungen diesbezüglich weit auseinander gehen.Der Abg. Beck hat dann in zwei, drei Beispielen versucht, in seinem ersten Votum, ein wenig diese Zweckbindung zu umreissen, wie man sie verstehen und wie sie aussehen könnte. Ich sehe es vielleicht in einem Mittelweg dieser beiden Vorstellungen, die zum Ausdruck gekommen sind, ich sehe diesen Zukunftsfonds als diesen Mittelweg. Deshalb werde ich ihn - ich habe es schon gesagt - vorbehaltlos unterstützen. Abg. Johannes Kaiser:
In ihrer Argumentationskette sind die Abgeordneten und Finanzexperten Ingrid Hassler und Ivo Klein gegenüber der Budget- und Finanzplanungsdebatte nicht ganz konsequent. Die Begründung des Zukunftsfonds damit liefern zu wollen, dass es ein Zurückfallen in den klassischen Fonds oder dass es ein «Kässeli-Denken» sei, ist irreführend und falsch. Ich hoffe, dass sie das nicht bewusst tun, sondern dass sie dies einfach so in diesen Raum gestellt haben. Es geht nicht um einen Fonds im früheren Verständnis. Was geblieben ist, ist lediglich der Wortteil «Fonds», sonst handelt es sich um etwas anderes. Der Zukunftsfonds soll Bestandteil des reinen Staatsvermögens bleiben, und die Vermögensgelder werden somit besser gebunden. Der Unterschied zum früheren Fonds-Verständnis gemäss dem Finanzleitbild 1997 ist der, dass Einlagen und Einnahmen früher gesetzlich vorgenommen werden mussten, dies auf der Aufwand- und Ertragsseite der Laufenden Rechnung. Neu ist nun: Man nimmt Geld in referendumspflichtiger Form «heraus». Das Gesetz berührt somit nicht die Aktivseite, sondern die Passivseite. Dieser Zukunftsfonds ist in diesem Sinne ein sehr verantwortungsvolles Instrument zum Finanzleitbild, und der Zweck dieses Zukunftsfonds ist die Finanzierung zukunftsgerichteter Projekte und Aufgaben zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Landes in Zeiten eines angespannten Staatshaushaltes. Und da finde ich auch die Gedanken, die der Abg. Jürgen Zech dargelegt hat, sehr wesentlich und wertvoll. Auch die Abg. Hassler und vor allem der Abg. Klein haben ja immer wieder das Beispiel mit dem Vergleich Privathaushalt zu Staatshaushalt gebracht. Und so finde ich die Anregung, die der Abg. Jürgen Zech gemacht hat, sehr wesentlich, und mit dem gesunden Menschenverständnis kann das auch so erklärt werden. Wie der Zweck dann schlussendlich genau aussieht oder wie differenziert er definiert wird, das ist eine andere Sache. Ich kann mir vorstellen, dass der Abg. Vogt, infolge dessen er schon von der Zweckbestimmung spricht, sich mit dem Zukunftsfonds anfreunden kann. Wenn es nur noch um die Zweckbestimmung geht, haben wir dies schon irgendwie besser eingekreist. Aber ich finde, dass es sehr wichtig ist, dass man auch weiss - und das müssten eigentlich diese Votanten auch wissen - woher das Geld stammt. Es kommt nicht aus eigenen Sparmassnahmen, es ist nicht eine Eigenleistung, indem man die Ausgaben gekürzt hat, sondern das Geld stammt aus LLB-Aktienverkäufen, und dies sind Sondereinnahmen. Diese Sondereinnahmen gehören meiner Ansicht nach in einen solchen Zukunftsfonds, auf den auch erschwert zugegriffen werden kann, und der für ganz bestimmte Zwecke für unsere Zukunft, für unsere Nachkommen bestimmt ist. Das ist der Sinn und der Zweck und auch die zentrale Relevanz dieses Gesetzes.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte mich zu ein paar Voten melden, gleich gerade jetzt vom Abg. Johannes Kaiser: Hier wird gar nichts irreführend dargelegt, es wird vielleicht von verschiedenen Abgeordneten einfach unterschiedlich aufgefasst. Ich bin eigentlich froh, wie der Abg. Alois Beck jetzt je länger je mehr argumentiert, dass es einer intensiven Diskussion bedarf, dass vieles nicht klar ist. Ich muss jetzt sagen: Jetzt bekomme ich auch noch in meiner Überzeugung Recht, dass so eine Vorlage doch hätte vorher besser in der Finanzkommission beraten werden sollen. Man kann das immer noch nachholen, wenn Sie einen solchen Antrag auf Verschiebung stellen.Wenn der Abg. Johannes Kaiser sagt, dass wir das wegen dem Fonds noch bewusst gemacht hätten, dann stimmt das einfach nicht. Dem «Kässeli-Denken» hat man, glaube ich, mit einer fast einhelligen Mehrheit damals eine Absage erteilt. Mir ist es klar, dass wir heute ganz fachlich darüber diskutieren und entscheiden müssen: Ist der von der Regierung jetzt vorgeschlagene Weg, wenn es zu dieser Fonds-Bildung kommt, über die Reservenbindung, der richtige Weg - das wird von einer Reihe von Votanten verteidigt - oder muss man davon abweichen? Wird es am Schluss, wenn dieses Gesetz durch eine gesetzliche Bindung in Kraft tritt, eben dann die Form des klassischen Fonds, der eine Entnahme aus dem Fonds über die Erfolgsrechnung, das heisst auch über das Budget, dann erfordert? Das wäre dann die klare Abkehr vom Grundsatz. Und bevor wir das nicht wissen, kommen wir in dieser Diskussion nicht weiter. Da bin ich heute überzeugt, das werden wir hier nicht schaffen.Es wurde auch gesagt, der Fonds soll über dem Finanzleitbild stehen. Das ist genau meine umgekehrte Meinung. Wenn Sie einen solchen Fonds letztlich wollen, dann müssen Sie ihn unter das Finanzleitbild stellen. Dann muss man dort das alles ändern und sagen: Wir lassen Fonds zu, ob es dann die Reservenbindung ist oder klassische Fonds, und machen halt eben einen Teil, aber nicht umgekehrt. Wenn Sie als eine Begründung noch angeben: Ja, es braucht alternative Finanzierungsmöglichkeiten, bevor man das Geld angreift - das braucht es aber auch beim ganz normalen Budget. Wenn Sie das Finanzleitbild studieren, werden Sie diesen Passus auch für das ganz normale Vorgehen sehen. Noch einmal: Für mich ist der entscheidende Unterschied des Weges, den die Regierung glaubt, zu machen, um eben diesen Rückfall in die klassischen Fonds zu umgehen, diese Reservenbindung, dass es ausserhalb der Eckwerte 2 möglich ist, das Geld auszugeben, und dass das Budget nicht berücksichtigt wird, und dass es dann für mich eben nicht mehr die gleiche Transparenz hat. Abg. Markus Büchel:
Für mich ist es, wie meine Vorrednerin, die Abg. Ingrid Hassler gesagt hat, auch eine Ergänzung zum bestehenden Finanzleitbild, und zwar eine sinnvolle Ergänzung, um eben den Zweck der besseren Zugriffssicherung - auch wenn es von verschiedenen Votanten als ein zu ungenügender Schutz bezeichnet wird oder gar keine Verbesserung gegenüber dem Bestehenden bringt, sage ich mir Folgendes: Wir stehen selten einmal vor der Situation, dass eigentlich praktisch wenig oder gar kein Risiko besteht, sondern nur Chancen, sich für etwas zu entscheiden, und diese Chance zu nutzen. Wenn sie denn nicht das bietet oder bringt, wie ursprünglich von uns allen jetzt erhofft, dann haben wir zumindest keine Verluste. Ich bin ganz klar für Eintreten auf die Vorlage.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe noch vergessen, einen Punkt richtig zu stellen, wenn es um den Zweck geht. Man muss unterscheiden, was ich gesagt habe: Wenn wir dieses Gesetz mit diesen Zwecken, die es dort festhält, in Kraft setzen, dann ist das ein Erfordernis, das den klassischen Fonds mit der Erfolgsrechnung wirksam nach sich zieht. Wir haben vorher aber vom Zweck des Fonds gesprochen, und das ist ein anderer Teil, da habe ich meine Unterhaltung mit dem Abg. Alois Beck gehabt. Also, die Zweckbindung und der Zweck des Fonds selbst sind zwei verschiedene Elemente in dieser Diskussion. Abg. Ivo Klein:
Ich glaube, diese ganze Vorlage kann man in zwei Dimensionen einteilen. Einerseits in die politische Dimension. Ich meine, dass wir da vielleicht nicht immer gleicher Meinung sind, ist mir klar. Und es gibt eine zweite Dimension, das ist die finanztechnische Frage. Und mir scheint auch, wie von der Abg. Ingrid Hassler und auch vom mir ansatzweise angetönt, hier einiges im Unklaren zu sein. Diese Fragen sind für mich nicht geklärt. Ich glaube, man sollte diese ganzen Fragen einmal anschauen, damit wir wirklich in dieser Frage zumindest eine saubere Entscheidungsgrundlage haben. Wie wir dann uns politisch entscheiden, ist eine andere Frage. Aber, ich glaube, die Entscheidungsgrundlagen sollten einfach dergestalt sein, dass wir mindestens finanztechnisch genau wissen: Wie? Was? Wo? Dafür wäre ich dankbar. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn die Diskussion im Plenum nicht mehr gewünscht wird, dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Worum geht es der Regierung mit dieser Vorlage?, um das einmal ganz einfach zu sagen. Es sollen Mittel reserviert werden für Ausgaben, die keine normalen Ausgaben sind. Es sollen Mittel reserviert werden für Aufgaben, die für zukunftsgerichtete Projekte von grösster Bedeutung für dieses Land reserviert werden. Das einfach die grundsätzliche Zielsetzung. Und wie soll das erreicht werden? Um solche zukunftsgerichtete Projekte und Aufgaben zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Landes in Zeiten eines angespannten Staatshaushaltes zu ermöglichen, soll ein Teil des angesammelten Reinvermögens für ausserordentliche Projekte abgesichert werden, und es soll hier nur unter erschwerten Bedingungen auf diese Mittel zurückgegriffen werden können. Das heisst, die Regierung möchte ganz klar kein separat geführtes Sondervermögen einführen, sondern die Mittel sollen weiterhin Bestandteil des Reinvermögens im Sinne von Art. 19 Abs. 1 Bst. c des Finanzhaushaltsgesetzes sein. Hier geht es also nicht darum, ein separat geführtes Sondervermögen nun wieder einzuführen, sondern es geht nur darum, dass ein Teil dieser Mittel nur unter bestimmten Bedingungen angegriffen werden kann. Und diese Bedingungen sollen in diesem Gesetz genau artikuliert werden. Und das sehen wir schon im Zweck dieses Gesetzes: «Der Zukunftsfonds dient der Finanzierung zukunftsgerichteter Projekte und Aufgaben zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Landes in Zeiten eines angespannten Staatshaushaltes». Das heisst also nicht - und daran hat sich die Diskussion ja entflammt - das heisst also nicht, dass hier ein Sondervermögen gebildet werden soll. Und gemäss den Abklärungen, die die Regierung geführt hat, ist es durchaus möglich, dass ein Teil der Reserven, wie wir sie heute haben, für solche Aufgaben reserviert werden kann, ohne dass sie separat ausgeschieden werden müssen und separat dann auch als Sondervermögen aufgeführt werden müssen, wie das die Abg. Ingrid Hassler hier als eine offene Frage in den Raum gestellt hat. Natürlich können wir diese Frage noch einmal einer vertieften Abklärung zuführen. Doch meine ich nicht, dass es gezwungenermassen hier zu einem klassischem Fonds kommen muss. Ich glaube, auch gerade dadurch, dass wir diese Mittel eben unter den Reservepositionen des Staates weiterhin belassen wollen, wird doch die Transparenz der Haushaltpolitik nicht beeinträchtigt. Sondern die Haushaltpolitik bleibt weiterhin transparent. Und wenn diese Mittel dann angegriffen werden, dann braucht es dazu einen Landtagsbeschluss. Der Landtag muss dann gemäss Gesetz zuerst einmal feststellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, und er muss dann das Projekt, das hier in Angriff genommen werden soll, würdigen. Das Projekt wird hier diskutiert werden. Es wird diskutiert werden, ob dieses Projekt tatsächlich der nachhaltigen Entwicklung des Landes dient. Und das kann nicht im Vornherein schon detailliert und ganz genau angegeben werden. Das ist letztendlich dann auch eine politische Entscheidung des Landtages, wie er dannzumal die Nachhaltigkeit auch benennt und welche Kriterien er an diese Nachhaltigkeit setzt. Deshalb meine ich schon, dass der Zweckartikel so weit offen bleiben soll, dass der Gesetzgeber im konkreten Fall dann diese Nachhaltigkeit auch definieren muss bzw. die Regierung, die dem Gesetzgeber dann vorschlägt, ein solches Projekt aus diesem Zukunftsfonds zu finanzieren; und der Gesetzgeber hat darüber zu befinden, ob er den Argumenten der Regierung folgen will. Ich glaube auch nicht, dass, so wie der Zukunftsfonds hier vorgeschlagen ist, dass er das Finanzleitbild ausser Kraft setzt. Wo Sie Recht haben, das betrifft den Artikel 2: Der Artikel 2 wird dann selbstverständlich in dem Sinne ausser Kraft gesetzt, als hier die Mittel separat aus den Reserven genommen werden, ohne dass dieser Eckpunkt 2 des Finanzleitbildes belastet wird, weil es sich hier um ganz bestimmte Ausgaben handelt, und zwar um Ausgaben, die einmalig sind, und die den Kriterien, wie sie hier im Gesetz genannt sind, dann auch Genüge tun müssen. Aber ansonsten wird das Finanzleitbild natürlich durch eine solche Ausgabe auch belastet. Wenn ich an Eckpunkt 5 denke, dass die Reservehöhe dann eben nicht mehr die Gleiche ist, dann wird hier natürlich zu betrachten sein, ob dieser Eckpunkt 5 nachher noch erfüllt ist. Also, von daher sind diese Mittel nach wie vor unter den Voraussetzungen des Finanzleitbildes zu betrachten, und die Mittelentnahme ist ebenfalls unter den Voraussetzungen des Finanzleitbildes zu sehen. Aber grundsätzlich, meine ich, geht es ganz einfach darum, die Verwendung bestimmter Mittel der Reserven an einen bestimmten Zweck zu binden, und dieser Zweck wird in diesem Gesetz genannt, und die Verwendung dieser Mittel auch an bestimmte Voraussetzungen zu binden, wie sie ebenfalls im Gesetz - Art. 5 - genannt sind. Und von daher vertritt die Regierung die Auffassung, dass dieser Weg, wie er von der Regierung vorgeschlagen wird, nämlich kein separat geführtes Sondervermögen einzuführen, sondern einen bestimmten Teil des Reinvermögens für ausserordentliche Projekte für die Zukunft per Gesetz zu reservieren, dass dieser Weg durchaus gangbar ist. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungschef, besten Dank.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Danke, Herr Regierungschef. Also, ich habe jetzt klar verstanden, dass die gesetzliche Bindung von Reserven, dass dieser Weg für Sie gangbar ist. Hat die OTG zum Beispiel das auch genehmigt, wenn dann so bilanziert wird, wenn ein solches Gesetz in Kraft ist? Die OTG ist die Revisionsstelle. Dann haben Sie auch klar gesagt, wir - also mit wir meine ich das Land - nehmen dann Mittel direkt aus den Reserven, und nicht über den ordentlichen Jahreshaushalt, wenn es zu solchen notwendigen Projekten oder sinnvollen Projekten kommt. Damit ist ganz klar, dass es eine Ausserkraftsetzung des Finanzleitbildes, mindestens der Eckwerte, ist. Und darum, meine ich, müsste dann das Finanzleitbild mit allen Grundsätzen, die es hat, über diesem Fonds stehen. Zum Zweck haben Sie noch einmal erläutert: Da ist aber immer noch alles offen. Aber können Sie mir ein «Musterprojekt» sagen. Unser «Musterprojekt-Beispiel» mit dem Abg. Alois Beck ist ja gescheitert, das ist keines. Wenn Sie mir eine Idee sagen, die Sie verleitet hat, hier diesen Zweckartikel so zu formulieren. Dann zum angesprochenen Eckwert 5: In meinen Augen ist überdenkenswert, ob er nicht sofort dann geändert werden muss, weil Sie binden einfach Reserven, und zwar die Hälfte der Reserven ungefähr, mit einem Gesetz und eigentlich recht stark. Sie sagen jetzt selbst immer: Es ist eine Zweckbindung der Mittel. Und ob man dann noch von Reserven sprechen kann, die der Staatshaushalt hat, eben diese Definition. Und noch einmal zu dieser Definition, ob es der Reservenbindungsweg ist oder letztlich die Durchführung dieser Idee zum alten klassischen Fonds führt, das mache ich abhängig. Wenn man unter uns unter Beizug dieser Experten noch intensiver sprechen könnte, und diese Experten sollen ein Urteil abgeben, dann kann man sich dort entscheiden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef Otmar Hasler:
Ich habe bereits gesagt, dass wir selbstverständlich auf eine 2. Lesung hin diese Fragen noch einmal einer vertieften Abklärung unterziehen können. Bezüglich der Zwecksetzung des Art. 2: Diesen Artikel haben wir natürlich schon bewusst so offen gelassen, weil wir nicht zehn oder zwanzig Jahre vorausdenken und exakt Projekte benennen können. Es sollen Projekte sein zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Landes. Und hier ist doch der Gesetzgeber, hier ist auch die Regierung, aber auch der Gesetzgeber zu jener Zeit, wenn er der Ansicht ist, dass ein solches Projekt angegangen werden soll, dann ist er doch zu jener Zeit dann auch verpflichtet, in einer öffentlichen Diskussion diesen Artikel zu konkretisieren und auch zu definieren, was unter einer «nachhaltigen Entwicklung» verstanden wird. Und wir werden auch dann eine kontroverse Diskussion im Landtag haben, das ist ganz klar, das haben Sie ja mit dem Beispiel dieser Umfahrungsstrasse aufgezeigt. Da werden wir verschiedene Ansichten auch im Landtag haben: Ist das eine nachhaltige, gute Entwicklung die hier eingeleitet wird mit dem Bau einer solchen Strasse oder nicht? Und das kann man nicht objektivieren, sondern das wird dann eine Frage der Abwägung und letztendlich auch eine Frage von Mehrheitsentscheidungen sein. Abg. Ivo Klein:
Aber diese Diskussion um Notwendigkeit oder Nicht-Notwendigkeit einzelner Budgetpositionen, die führen wir natürlich auch in der ordentlichen, also in der Laufenden Rechnung. Und wenn ich das jetzt langsam richtig verstehe, dann ist der effektive Effekt der einzige, dass man diese Finanzbeschlüsse oder diese Ausgaben einfach nicht dringlich erklären kann. Das ist der grosse Unterschied, und für das wollen wir ein Gesetz machen. Das ist für mich schon sehr fraglich. Regierungschef Otmar Hasler:
Ich möchte dieses Gesetz schon nicht auf irgendwelche beliebigen Finanzbeschlüsse reduzieren. Also, dann haben Sie das Gesetz nicht gelesen, sondern es geht hier schon um etwas Wesentliches, um etwas anderes. Dass wir eine Position, und zwar eine gewichtige Position - ich würde nicht einmal vom «Kässeli» in dieser Grössenordnung reden - eine gewichtige Position bei den Reserven reservieren, und zwar für zukunftsgerichtete, grosse Projekte reservieren, die wir nicht aus den laufenden Ausgaben finanzieren können. Und die - das stimmt dann - die müssen in einem referendumspflichtigen Finanzbeschluss gefällt werden. Abg. Ivo Klein:
Ich bin mit Ihnen einig: CHF 600 Mio. sind kein «Kässeli», sondern das ist eine grosse Kasse. Was ich einfach noch sagen wollte: Vom technischen Effekt her ist eigentlich der einzige Unterschied, dass wir das nicht dringlich erklären können. Über die grossen Ausgaben müssen wir selbstverständlich im Detail diskutieren, das ist keine Frage. Und dass die natürlich nicht in die Laufende Rechnung unter Einbezug des Finanzleitbildes fallen können, wenn wir zum Beispiel etwas wirklich in dreistelliger Millionenhöhe bauen oder so, das ist mir völlig klar. Aber vom technischen Effekt her ist das der einzige Unterschied. Abg. Alois Beck:
Ich möchte nur nicht das so stehen lassen, weil es nicht stimmt. Wir sehen dann bei der 1. Lesung, wenn wir sie durchführen, dass es eben andere Kriterien gibt, die Sie jetzt unberücksichtigt gelassen haben. Sonst haben wir eine reduzierte Diskussion, die der Sache nicht gerecht wird. Es bringt dann auch wenig, wenn man über solche Projekte dann diskutiert. Abg. Dorothee Laternser:
Ich möchte nochmals auf die Frage, die die Abg. Hassler gestellt hat, zurückkommen, und zwar auf den Eckpunkt 5 im Finanzleitbild - Reservevolumen. Wenn wir vom jetzigen Reservevolumen - das waren per Ende 2000 CHF 1,25 Mia. - wenn man davon CHF 600 Mio. wegnimmt, sind wir gerade noch in der Grössenordnung von den laufenden Aufwendungen. Und so wie ich das verstehe, wie der Zweckartikel dieses zu schaffenden Gesetzes Zukunftsfonds ist, ist dieses Volumen von CHF 600 Mio., was im Zukunftsfonds festgelegt ist, einfach nicht mehr als Reserve frei verfügbar. Passt das dann noch zum Eckwert 5 vom Finanzleitbild?Regierungschef Otmar Hasler:
Ja, aber diese CHF 600 Mio. bleiben natürlich in den Reserven. Also, sie werden jetzt nicht aktiviert, sondern sie bleiben in den Reserven, und wir müssen sie doch dann herausnehmen, wenn sie effektiv angegriffen werden sollen. Abg. Dorothee Laternser:
Sie bleiben schon bei den Reserven, aber sie sind in ihrem Zweck festgelegt. Das heisst, sie sind nicht frei verfügbar als Reserven, weil man sie eventuell für andere Zwecke benötigt. Regierungschef Otmar Hasler:
Ja, nur verstehe ich jetzt nicht ganz, warum wir sie hier nicht in den Reserven belassen, weil sie werden ja auch für Aufgaben dieses Landes reserviert, und zwar für sehr wichtige Aufgaben, wie die anderen Reserven auch. Und wenn wir sie letztendlich aktivieren, dann brauchen wir sie auch für bestimmte Aufgaben dieses Landes. Und deshalb sehe ich nicht, dass wir sie jetzt herausnehmen müssten, wenn wir dieses Gesetz beschliessen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun scheint die Eintretensdebatte auf diese Gesetzesvorlage beendet zu sein. Dann stimmen wir noch über den Antrag der Abg. Ingrid Hassler auf Nichteintreten auf diese Gesetzesvorlage ab. Wer mit dem Antrag der Abg. Ingrid Hassler einverstanden ist, auf dieses Gesetz nicht einzutreten, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dieser Antrag ist nicht angenommen. Dann unterbreche ich die Sitzung. Wir werden mit der 1. Lesung der Gesetzesvorlage nach der Mittagspause, also um 14.30 weiterfahren.MITTAGSPAUSE (VON 12.30 BIS 14.30 UHR)
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