ABÄNDERUNG DES SACHENRECHTS (ART. 170D UND ART. 578 ABS. 1 ZIFF. 7 SR) (NR. 143/2000), 1. + 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 26 unserer Tagesordnung: Abänderung des Sachenrechtes. Der Bericht und Antrag Nr. 143/2000 der Regierung steht zur Diskussion.Abg. Paul Vogt:
Ich wollte mich eigentlich noch mit einem Satz zum letzten Traktandum melden, wenn Sie das gestatten. Es geht um das Lehrerdienstgesetz. Das wurde ja teilweise abgeschrieben, teilweise aber nicht. Ich hoffe nicht, dass das jetzt so verstanden wurde, dass damit dieses Postulat endgültig abgeschrieben worden sei.Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, das sicher nicht. Die Regierung hat diesbezüglich keinen Antrag gestellt. Das ist der formelle Stand der Dinge.Wünscht jemand zum Geschäft Nr. 26 - Abänderung des Sachenrechts - das Wort? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann führen wir die 1. Lesung durch, nachdem Eintreten unbestritten zu sein scheint.Art. 170d Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 170d Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 578 Abs. 1 Ziff. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 578 Abs. 1 Ziff. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wir nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung beendet. Die Regierung stellt den Antrag, diese Gesetzesvorlage abschliessend in einer Sitzung zu behandeln.
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer damit einverstanden ist, dass diese Gesetzesvorlage abschliessend in der heutigen Sitzung behandelt wird, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir die 2. Lesung durchführen.Art. 170d Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 170d Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 578 Abs. 1 Ziff. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 578 Abs. 1 Ziff. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Sachenrechts einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-