Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht), des Familienzulagengesetzes, des Krankenversicherungsgesetzes sowie weiterer Gesetze (Nr. 13/2024) [1. Lesung: 8. März 2024] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 115/2024); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Wir fahren mit unseren Beratung fort, guten Morgen. Wir kommen zu Traktandum 19 Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht), des Familienzulagengesetzes, des Krankenversicherungsgesetzes sowie weiterer Gesetze (Elternzeit). Diese Vorlage wurde am 8. März 2024 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung.Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 115/2024. Wir können mit der Lesung der Vorlagen durch Artikelaufruf beginnen: Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches.Art. 8c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 34a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34b steht zur Diskussion.
Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im Namen der Abg. Manuela Haldner-Schierscher, Bettina Petzold-Mähr, Peter Frick, Georg Kaufmann und mir möchte ich bei Art. 34b, Vaterschaftszeit, die Ihnen vorab zugestellten Änderungsanträge einbringen, welche den Bezug der Vaterschaftszeit auch bei Totgeburt ermöglichen. Wir begründen diese wie folgt: Der Verlust eines Kindes ist immer ein enormer Schicksalsschlag, welcher mit grossen und zum Teil anhaltenden oder dauerhaften psychischen Folgen einhergeht. Mit der Abänderung dieses Artikels können wir denjenigen Familien, die während der Schwangerschaft, der Geburt oder innert 14 Tagen nach der Geburt den Tod des Kindes erleben und durchleben müssen, eine Möglichkeit geben, sich mit weniger Zeitdruck von ihrem Kind zu verabschieden, gemeinsam zu trauern und sich gegenseitig in der schwierigen Zeit zu stärken. Da der Bezug freiwillig wäre, steht es jeder Familie offen, ob sie die Vaterschaftszeit nutzen wollen oder nicht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort, guten Morgen geschätzte Damen und Herren. Zum Thema Vaterschaftszeit bei der Totgeburt eines Kindes: Das ist sicherlich eines vom Allerschlimmsten, was einer Mutter oder einem Vater passieren kann. Das weiss ich leider aus eigener Erfahrung. Aber ich sehe nicht ein, weshalb ein Vater, dessen Kind tot geboren wurde, bessergestellt werden soll, als ein Vater, dessen Kind lebend geboren wurde und dessen Kind später stirbt. Sei es nach einem Monat, einem Jahr oder nach zehn Jahren. Das geht mir beim besten Willen nicht in den Kopf, das macht doch keinen Sinn. Gemäss Gesamtarbeitsverträgen, die hier im Lande gelten, haben Eltern bei Tod eines Kindes nämlich Anrecht auf drei arbeitsfreie Tage, dem Todestag, dem Tag danach und dem Tag der Beerdigung. Sie sehen, in diesen Fällen haben sich die Sozialpartner auf recht strikte Fristen geeinigt. Ich sehe nicht ein, warum wir als Gesetzgeber hier bei Totgeburten dazwischenfunken sollen mit grosszügigen Regeln. Das hätte ich gerne besser erklärt. Das müssen in meinen Augen die Sozialpartner miteinander ausmachen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort, einen schönen guten Morgen. Ich möchte mich meinem Vorredner diesbezüglich anschliessen. Ich möchte auch vorweg betonen, dass ich dieses Thema für äusserst wichtig halte und wirklich grosses Verständnis für diesen Antrag habe. Der Verlust eines Kindes auch im Rahmen einer Totgeburt ist ein unfassbarer schwerer Schicksalsschlag für die betroffenen Eltern, der psychisch und emotional enorm belastend ist. So ist es absolut nachvollziehbar, dass Sie hier ein Zeichen der Unterstützung setzen möchten. Dennoch sehe ich diesen Antrag im Zusammenhang mit der Vaterschaftszeit kritisch. Vaterschaftszeit per se bezieht sich auf den konkreten Moment der Geburt und die ersten Schritte, die ein Vater mit seinem Kind im Leben gemeinsam geht. Die Vaterschaftszeit soll die ersten Tage beziehungsweise Wochen im Leben des Kindes begleiten und die Familie unterstützen. Der tragische Verlust eines Kindes während oder kurz nach der Geburt, so schwerwiegend er eben auch ist, fällt nicht in diesen Rahmen. Aus diesem Grund finde ich, dass dieser Antrag thematisch nicht zur Vaterschaftszeit passt und auch nicht hier hingehört. Wenn wir die Vaterschaftszeit in solchen Fällen erweitern, müssten wir konsequenterweise auch jenem Vater - mein Vorredner hat das auch erwähnt -, dessen Kind mit sechs, zehn oder sechzehn Jahren verstirbt, dieselbe Möglichkeit einräumen. Denn auch für diese Eltern stellt der Kindsverlust, vor allem weil hier auch schon eine jahrelange Beziehung oder eine Bindung entstanden ist, ein einschneidendes und dramatisches Erlebnis dar. Für mich würde daher ein solcher Zusatz eine Ungleichbehandlung gegenüber Eltern darstellen, die ebenfalls einen solchen tragischen Verlust erleiden, aber deren Kind älter ist. Der Schmerz eines Elternteils über den Verlust eines Kindes bleibt unabhängig vom Alter des Kindes derselbe.Wir dürfen auch nicht vergessen, was der eigentliche Sinn der Vaterschaftszeit in diesem Kontext hier ist. Es geht um die gleichmässige Aufteilung von Betreuungsaufgaben zwischen Vater und Mutter und um den frühzeitigen Aufbau einer engen Bindung zwischen Vätern und ihren Kindern. Einen solchen Einschub, wie von Ihnen beantragt, entspricht meines Erachtens nicht dem Konzept der Vaterschaftszeit. Mein Vorredner hat es auch kurz erwähnt, ich bin der Ansicht, dass wir allenfalls über eine eigenständige Regelung sprechen sollten, die gezielt auf den Umgang mit solchen extremen Schicksalsschlägen eingeht, ohne die Vaterschaftszeit an sich zu verändern. So wie Sie es bereits gesagt haben, Herr Abg. Quaderer, die Sozialpartner haben bereits heute in den GAV dem Vater und auch der Mutter, ich weiss es sind drei Arbeitstage, beim Tod eines Kindes, und zwar egal welchen Alters, eine bezahlte Freistellung gewährt. Die Grundlage ist hier § 1173 a Art. 29 AGBG, hierunter wird diese Freistellung subsumiert. Allenfalls könnte man hier, falls der Antrag nicht durchkommt, sich überlegen, hier etwas zu ändern. Oder eben halt die Thematik über die GAV, was dann eben nicht alle betrifft, zu regeln. Aber diesem Antrag kann ich aus diesen Gründen leider nicht zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Das Thema ist sehr sensibel und ich habe die gleichen Bedenken wie der Abg. Quaderer und die Landtagsvizepräsidentin. Es fallen hier einfach zwei Ereignisse zusammen. Es ist einmal die Geburt und einmal der Tod. Was Sie jetzt hier mit Ihrem Antrag regeln wollen, ist die Konstellation Geburt. Sie wollen Personen gleichstellen, die eine Lebendgeburt haben mit denjenigen, die eine Totgeburt haben. Diese Personen wollen Sie gleichstellen. Das finde ich grundsätzlich gut, jedoch schaffen Sie eine neue Ungleichbehandlung mit dieser Bestimmung. Sie behandeln nämlich Eltern schlechter mit dieser Bestimmung, die ihr Kind nach der Geburt verlieren, also die ihr fünfjähriges, ihr zehnjähriges oder ihr siebzehnjähriges Kind verlieren. Diese stellen Sie schlechter gegenüber Personen, die eine Totgeburt haben. Ich habe grosses Verständnis für Ihren Antrag, nochmals, aber ich denke, wir müssen einfach diese Konstellation auch berücksichtigen, dass wir einfach Personen, die ihr Kind zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, auch abholen. Hier hätte ich auch gerne von Ihnen Ausführungen dazu, wie Sie das sehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort. Etwas vom Unfairsten und Ungerechtesten, was Eltern wohl überhaupt widerfahren kann, ist der Verlust eines Kindes, unabhängig davon welchen Alters. Es widerspricht jeder menschlichen Vorstellung von Ordnung. Deshalb ist es das Letzte, was mit diesem Ergänzungsantrag unsere Absicht wäre, nämlich den unermesslichen Schmerz von Eltern, die ihr Kind verloren haben, gegeneinander abzuwägen, zu bewerten oder gar zu schmälern. Wir anerkennen, dass der Verlust eines Kindes für alle betroffenen Eltern ein unermesslicher Schicksalsschlag ist und sie alle etwas Zeit und Raum bekommen sollen, um das, was in unserer Vorstellung von Ordnung niemals sein dürfte, überhaupt fassen zu können. Weshalb wir diesen Antrag für den Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftszeit, auch für Väter, die ihr Kind vor oder kurz nach der Geburt verloren haben, jetzt und hier stellen, hat damit zu tun, dass wir eben genau hier über diese gegenständliche Vorlage diskutieren. Eine Vorlage, die direkt mit dem Phänomen von Schwangerschaft und Niederkunft verknüpft ist, und sich mit allen Rechten, die sich aus diesem Phänomen ableiten lassen. Deshalb sind wir der Ansicht, dass Väter, deren Kinder vor oder unmittelbar nach der Niederkunft verstorben sind, das Recht auf Vaterschaftszeit ebenso in Anspruch nehmen können sollen.Wenn Art. 34b nicht mit dem Zweck verbunden wäre, dass dieser zur Betreuung des Kindes vorgesehen wäre, liesse sich das Recht für alle Väter ableiten, unabhängig davon, ob das Kind lebend geboren wurde oder nicht, so wie die Schweiz es in ihren Materialen zur Elternzeit auch geregelt hat. Die bezahlte Vaterschaftszeit tritt frühestens am 1.1.2026 in Kraft. Ich bin sicher, dass über alle Parteien hinweg hier im Landtag die Bereitschaft besteht, bis zu diesem Zeitpunkt eine Gesetzesinitiative auszuarbeiten, die allen Eltern, die ihr Kind verloren haben, eine bezahlte Freistellung gewährleisten soll. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Bedanken möchte ich mich auch bei den Abg. Franziska Hopp und Manuela Haldner-Schierscher für ihre zusätzliche Einlage betreffend dem Thema Sternenkinder, auf welches ich hier auch noch kurz eingehen möchte. Das Thema ist ja nicht neu. Vor Jahren wurde es damals vom Abg. Christoph Wenaweser thematisiert, allerdings nur für die Mütter. Dass der Vater ebenso betroffen sein könnte, war damals am Rande erwähnt. Heute scheint mir aber das Thema als direkt Betroffener, wir hatten damals ebenso eine Totgeburt im 1997 im neunten Monat, mehr als gerechtfertigt. Solche Schicksalsschläge sind meistens sehr tiefgreifend und prägen die kommende Zeit. Ich denke, dass es hier wichtig ist, dass die ersten Trauertage danach, zumindest für eine gewisse Zeit, gemeinsam gegangen werden können. Dies würde ich allerdings so belassen mittels der üblichen Tage der Trauerzeit, wie beim Verlust eines engen Menschen eigentlich üblich ist und von den meisten Arbeitgebern so toleriert wird. Wenn immer möglich, wird sich auch die Mutter rasch möglichst wieder neu orientieren müssen. Ein solcher Schicksalsschlag wird die Zukunft auf jeden Fall prägen und ändert nichts an der Trauer. Aus diesem Grund und weiteren Gründen, die der Abg. Sascha Quaderer und die Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz erwähnt haben, kann ich dem Antrag leider nicht zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für das Wort. Ich habe grosses Verständnis für diesen Antrag. Ich sehe die Zielrichtung, aber nach meiner Auffassung müsste man das nicht hier regeln, sondern man müsste für den Tod im Allgemeinen eine Regelung finden. Ich kenne auch eine Familie, die ihre Mutter verloren hat. Das ist ganz schwierig, auch da braucht es unbedingt den anderen Elternteil. Das wäre auch ein Thema, wo es eine bestimmte Ungleichbehandlung mit diesem Antrag geben kann. Ich habe grossen Respekt vor Ihrem Ansinnen, aber ich bitte Sie, hier noch einmal über die Bücher zu gehen und den Tod von Familienmitgliedern ganz im Allgemeinen sich zu überlegen und deren Auswirkungen und was wir damit schlussendlich erreichen wollen. Ich glaube, wenn man das für alle Todesfälle in der Familie sich durchüberlegt, dann habe ich das Gefühl, ist es hier drinnen mehrheitsfähig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich hätte jetzt noch gerne von der Abg. Hoop eine Rückmeldung auf meine Frage, ob sie diese Ungleichbehandlung auch sehen im Zusammenhang mit einer Totgeburt und Eltern, die ihre Kinder zu einem späteren Zeitpunkt verlieren. Falls Ja, was wären hier ihre Lösungsansätze?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Vielen Dank für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte meine persönliche Rückmeldung an den Abg. Vogt geben, auch wenn die Frage an die Abg. Hoop gestellt wurde. Aus meiner Sicht, wenn wir das Gesetz so beschliessen, wie es hier jetzt vorliegt, dann haben wir ebenfalls eine Ungleichbehandlung, weil dann stellen wir die Väter, die ihr Kind zu einem früheren Zeitpunkt verlieren, eben auch schlechter. Denn bei der Totgeburt ist meine Information, dass der Vater bereits am nächsten Tag zur Arbeit aufbrechen muss. Das sehe ich halt schon auch sehr schwierig. Ich denke, diese Ungleichbehandlung werden wir mit dieser Vorlage heute hier und jetzt nicht lösen können. Aber wenn nicht wir hier drinnen, wer sonst kann es angehen und losstossen? Ich möchte hier einfach auch auf die zugrunde liegende Richtlinie verweisen und sie kurz zitieren. Hier steht: «Dieser Vaterschaftsurlaub sollte um den Zeitpunkt der Geburt des Kindes herum genommen werden und eindeutig mit der Geburt - zum Zweck der Erbringung von Betreuungs- und Pflegeleistungen - zusammenhängen. Die Mitgliedstaaten können auch bei einer Totgeburt Vaterschaftsurlaub gewähren.» Ich frage mich, warum sollen wir hier nicht den ersten Schritt machen, es schliesst ja nicht aus, dass der zweite folgt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Ich beziehe mich sicherlich auch auf meine Vorrednerinnen Bettina Petzold-Mähr und Manuela Haldner-Schierscher, die ebenfalls Antragstellende sind. Wie Manuela Haldner-Schierscher schon geäussert hat, es ist auch meine Meinung, wir wollen nicht schmälern oder abwägen, denn ich finde, das wäre völlig der falsche Ort dies zu tun. Es ist immer schlimm, wenn man ein Kind zu Grabe tragen muss, ob vor der Geburt oder während der Geburt, mit drei, mit fünf, mit zehn Jahren, es ist immer tragisch und schlimm. Ich sehe, dass es Lösungen braucht, und ich kann Ihnen versichern, ich habe begonnen eine Motion «bezahlte Trauerzeit» auszuarbeiten. In der Ausarbeitung habe ich gemerkt, dass es nicht so einfach ist. Denn wer bezahlt das? Das sind alles Fragen, die wir abklären müssen. Jetzt hier weiss ich, dass wir das für die wenigen Fälle, die hier von diesem Umstand betroffen sind, regeln können. Das schliesst aber auch nicht aus, dass wir das für andere regeln müssen. Wie es auch der Abg. Rehak gesagt hat, es gibt viele Fälle, die einer Regelung bedürfen. Aber hier und jetzt können wir es regeln. Zu Ihrer Frage der Ungleichbehandlung: Ich möchte nicht sagen, was jetzt eine Ungleichbehandlung ist, ob wir es hier regeln für Totgeburten, aber für Dreijährige nicht. Ich finde es ist eine Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau. Ja, die Frau hat die ganze Karenzzeit. Und ja, die ersten acht Wochen sind um die körperlichen Beschwerden beziehungsweise alles was mit der Geburt und Schwangerschaft zusammenhängt, dieses auch zu verarbeiten und zu genesen in dem Sinne. Aber die anderen Wochen danach nicht. Die Frau hat die Karenzzeit, die gesamte Karenzzeit und der Mann hat nichts. Ich finde auch das eine Ungleichbehandlung. Da kann man jetzt sagen, das stimmt nicht, weil die Frau soll diese fünf Monate, 20 Wochen haben, aber eben für die Genesung sind acht Wochen gedacht und nicht 20 Wochen oder 16, falls man schon vier vor der Geburt genommen hat. Ich denke, auch das muss hier gesehen werden, dass auch dieser Umstand besteht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich unterstütze diesen Antrag auf jeden Fall und schliesse mich meinen Vorrednerinnen, den Abgeordneten Franziska Hopp, Bettina Petzold-Mähr und Manuela Haldner-Schierscher unisono an. Ich finde auch, wir haben die letzten Tage immer wieder gehört, das eine tun und das andere nicht lassen, hier die bezahlte Trauerzeit einzuführen für Väter und dann später, wenn die Zeit dafür da ist und alle Abklärungen getroffen sind, auch für alle anderen trauernden Eltern oder Familienteile. Deswegen werde ich diesen Antrag auf jeden Fall unterstützen und ich bitte Sie das auch zu tun.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich bitte die Abg. Franziska Hoop hier Ihre Motion weiterzutreiben, «bezahlte Trauerzeit», ich denke, das wäre der richtige Ansatz, das würde ich unterstützen. In der Regel ist es ja so, wenn jemand, ein Familienmitglied oder was auch immer, so wie ich es bis jetzt gesehen habe, sind die Arbeitgeber in solchen Fällen sehr kulant, die allermeisten Arbeitgeber. Natürlich wäre es gut, wenn man eine gesetzliche Regelung hat, aber ich habe auch erlebt, dass Arbeitgeber eine gewisse bezahlte Trauerzeit, die weit darüber hinausgeht, als das, was sie eigentlich gesetzlich müssten, ihren Arbeitnehmern zugestehen. So habe ich es zumindest gesehen bis jetzt, aber so viel Erfahrung habe nicht. Ich glaube, wenn Sie diese Motion vorantreiben, dass Sie sehr gute Chancen haben, das umzusetzen und wir auch eine Ungleichbehandlung in einer bestimmter Art und Weise vermeiden können. Das würde ich begrüssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren, ich bedanke mich für ihre Voten, auch ich als Antragsteller stehe nach wie vor hinter diesem Antrag. Spannend waren für mich jetzt in der Vergangenheit, seit dieser Antrag Thema ist, die verschiedenen Rückmeldungen. Unter dem Strich kann ich sagen, was ich eigentlich immer wieder gehört habe, es ist immer wieder die Ungleichbehandlung. Ich weiss nicht, ob das wirklich als Grund ausreicht, ich denke auch emotional gesehen ist das eben auch eine Ungleichbehandlung, wenn solche Fälle eben eintreten. Wenn Menschen einfach plötzlich hier stehen und ihnen das Gefühl der Sicherheit weggenommen wird, egal, Entschuldigung, nicht egal in welcher Form so ein Schicksalsschlag eben auch passiert. Nun, diese Ungleichbehandlung war dann auch immer wieder die Diskussion, die ich dann geführt habe. Es scheint allem Anschein nach Formen in diesem Hohen Haus anzunehmen und verlangt nach den Rückmeldungen, die ich bekommen habe, eine Weiterverfolgung dieses Themas. Ich werde nach wie vor hinter diesem Antrag stehen, weil ich der Meinung bin, hier in diesem Hohen Haus braucht es immer einen gewissen Anstoss, dass hier auch etwas ins Rollen kommt. Was aber eben im Nachgang dann eben nicht ein Garant dafür ist, dass das Thema auch wirklich weiterverfolgt wird. Was ich mir wirklich wünsche und ich nicht mehr beeinflussen werden kann, ist, dass das Thema, sollte dieser Antrag nicht angenommen werden, wirklich weiterverfolgt wird, und zwar in allen Facetten, weil es einfach wichtig ist, weil es sensibel, weil es emotional ist, weil es bei den Menschen etwas auslöst. Wenn jemand die Sicherheit verliert und sich diese Sicherheit wieder holen möchte, dann gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Es gibt Arbeitgeber, es gibt Ärzte und so weiter, es wurde benannt, die sind auch sehr kulant. Ich denke, die Menschen hier in diesem Land gehen sehr sensibel mit diesen Themen um. Nichtsdestotrotz haben wir festgestellt - das habe ich jetzt mehrmals gehört, nicht nur hier drinnen -, wir haben eine Ungleichbehandlung, die der Gesetzgeber eben beheben muss. Ich hoffe sehr, falls dieser Antrag nicht durchgeht, dass wirklich der Tag kommen wird und er nicht erst in zehn oder fünfzehn Jahren ist, dass diese Ungleichbehandlung wirklich angegangen wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank,Abg. Georg Kaufmann
Guten Morgen, geschätzte Anwesende. Auch ich bin Unterstützer dieses Antrags. Es ist sehr persönlich, ich selbst habe oder durfte keine Kinder haben. Ich habe Totgeburten in der Familie erlebt. Ich habe diesem Antrag nicht mit allen Vor- und Nachteilen, und welche Ungerechtigkeiten gibt es oder nicht, unterschrieben, sondern es war mir einfach ein tiefes Bedürfnis, hier Ja zu sagen zu dieser Vaterschaft bei der Geburt. Vor allem geht es hier um Sternenkinder und das Schreiben dieses Vereins Sternenkinder hat mich überzeugt, dass wir hier einen ersten Schritt setzen können ganz im Bewusstsein, dass auch ein späterer Tod eines Kindes eine furchtbare Sache ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, ich möchte Ihnen kurz die Position der Regierung, wie Sie auch schon zu weiten Teilen Bestandteil der Ihnen vorliegenden Unterlagen ist, nochmals darlegen. Vorab aber, ja, das ist auch der Regierung klar, das ist ein höchst emotionales Thema. Betroffene Eltern und Familien verlieren den Boden unter den Füssen und ihre Welt bricht sprichwörtlich in sich zusammen. Dessen sind wir uns alle an diesem grossen runden Tisch sicherlich bewusst und dessen ist sich auch die Regierung sehr bewusst.Die Landtagsvizepräsidentin hat meiner Meinung nach richtig umrissen, um was es bei der Vaterschaftszeit eben geht, um eine Betreuungsleistung oder Betreuungsentlastung. Dass der Vater zeitnah nach de Geburt maximal ein Jahr lang zwei Wochen für die Betreuung des Kindes eben karenziert oder freigestellt wird. Das ist die Idee der Vaterschaftszeit. Die Gleichbehandlung zwischen Frau und Mann, kann meiner Meinung nach, nicht herangezogen werden. Es ist unbestreitbar, dass gesundheitlich nach einer Geburt eben bei der Frau, ich sage das jetzt nicht korrekt, Erholungsbedarf von der Geburt zu genesen - es ist auch keine Krankheit, aber Sie wissen, auf was ich hinaus will - gegeben ist. Ich erachte es auch nicht als richtig, und das wurde im Prozess der Erarbeitung der Elternzeit gemacht, dass wir am Modell Liechtenstein mit 20 Wochen Mutterschaftszeit inklusive Karenz sägen. Es wurde beispielsweise von der Initiative Elternzeit gesagt, das sei über das vorgesehene Mindestmass der EU und das könnte man doch auch übertragbar ausgestalten. Da habe ich mich immer dagegen ausgesprochen, weil es einfach biologisch und gesundheitlich einen Unterschied macht. Ich rede bei Gott nicht von der emotionalen oder psychischen Belastung - von dem rede ich wirklich nicht. Dann gilt für mich auch das Argument, die Möglichkeit wird in der Richtlinie vorgesehen, nicht. Die Richtlinie lässt in vielen Bereichen Spielraum, beispielsweise lässt diese Richtlinie auch die Übertragbarkeit der Elternzeit zu. Für mich unverständlich, zumal diese Richtlinie einen Gleichstellungshintergrund hat. Liechtenstein hatte die Elternzeit immer unübertragbar ausgestaltet und von dieser Möglichkeit der Übertragbarkeit haben wir beispielsweise auch keinen Gebrauch gemacht, weil wir das in der Ausgestaltung nicht als richtig erachten. Solche Möglichkeiten gibt es noch an mehreren Orten, eben bei der Umsetzung dieser Richtlinie, eben auch hier. Ich bin einverstanden mit dem Abg. Thomas Vogt, der diese neue Ungleichbehandlung ins Feld führt. Mit dieser Einführung stossen Sie unweigerlich Eltern und Familien, die ein Kind verlieren, und zwar ein Kind, das lebend zur Welt kam und später stirbt, vor den Kopf. Diese Rückmeldung sauge ich mir nicht aus den Fingern, sondern diese habe ich von betroffenen Eltern und Familien erhalten und erachte das nicht als richtig. Was wäre dann richtig? Das hat die Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz ausgeführt. Die richtige Lösung dafür wäre ein Vorstoss, um diese Thematik ganzheitlich anzuschauen. Der Abg. Thomas Rehak hat es auch entsprechend unterstützt. Also wie wir mit der Karenzierung umgehen beim Tod eines Kindes, beispielsweise um in diesem Feld zu bleiben, beim Tod eines Minderjährigen, inklusive Tod während der Schwangerschaft, also im Rahmen einer Totgeburt, ab der x-ten Schwangerschaftswoche. Das wäre meiner Meinung der richtige Ansatzbereich. Die Abg. Franziska Hoop hat geschildert, dass wir hier ein klares Finanzierungsmodell haben und in allen anderen Bereichen eben nicht. Ich meine, wenn man diese Thematik richtig angeht, sollte man auch die gleiche Finanzierung erzielen, ob das dieser Kanal ist, über die FAK, wie hier bei der Vaterschaftszeit vorgesehen oder ein anderer. Aber es ist dann schwierig zu erklären, warum jetzt bei dieser Lösung, bei einer Totgeburt, die Vaterschaftszeit mit der entsprechenden Finanzierung zum Tragen kommen soll und in einem anderen Fall beim Tod eines Kindes eine andere Lösung. Also die richtige Lösung wäre hier ein gemeinsamer Rahmen für all diese Punkte. Sehr wichtig, die Abg. Manuela Haldner-Schierscher hat angesprochen: Es besteht ja noch Zeit. Sofern Sie das so beschliessen, wird die Elternzeitvorlage mit allen Konsequenzen per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Also diese Ungleichbehandlung muss jetzt nicht geschafft werden, sondern Sie alle haben Zeit, um eine Lösung und ein zeitgleiches Inkrafttreten für die gesamte Thematik zu erreichen. Das wäre für mich die richtige Lösung. Und so wie ich es jetzt aus der Diskussion verstehe, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, ist auch durchaus überparteilicher Wille da, in diese Richtung zu gehen. Es hat sich niemand grundsätzlich gegen diese Thematik ausgesprochen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nach dem Legislaturwechsel, wie auch immer der Landtag zusammengesetzt sein wird, anders ausfallen wird. Also zusammengefasst: Ja, das ist ein schwieriges Thema; ja, dieses Thema sollte wahrscheinlich einer Lösung zugeführt werden, aber bitte richtig, ohne betroffene Familien ungleich zu behandeln und damit vor den Kopf zu stossen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir abstimmen. Ich bitte die Abg. Franziska Hoop den Antrag nochmals vorzulesen. Abg. Franziska Hoop
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Der Antrag geht dahingehend, dass ein neuer Abs. 4 kommen müsste, mit dem Satz: Der Anspruch nach Abs. 1 besteht ungeachtet seines Zweckes, auch dann, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt oder in den 14 Tagen danach stirbt. Es müsste dann auch Abs. 5 abgeändert werden, indem der Einschub 2 und 4 entsteht und es müsste bei 6) ein neuer Abs. c eingefügt werden: Bei einer Freistellung nach Abs. 4 vom Tag der Totgeburt oder des Todestages des Kindes bis zwei Monate danach, wobei sich dann auch die Nummerierung 7, 8, 9 daraus ergibt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über den Antrag, den Sie soeben gehört haben, zu Art. 34b ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 12 Stimmen bei 25 anwesenden nicht stattgegeben. Wir stimmen über Art. 34b gemäss Regierungsvorlage ab. Bitte geben Sie ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung, wir können weiterlesen.Art. 34c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt bei 24 Anwesenden und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 34f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 34f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 36b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 46 Abs. 2 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 Abs. 2 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 Sachüberschrift und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 Sachüberschrift und Abs. 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 113 Abs. 1 (Änderung der Artikelaufzählung) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 113 Abs. 1 (Änderung der Artikelaufzählung) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 8c (Gleichbehandlung von Arbeitnehmern bei Freistellung oder flexibler Arbeitsregelung aus familiären Gründen) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8c (Gleichbehandlung von Arbeitnehmern bei Freistellung oder flexibler Arbeitsregelung aus familiären Gründen) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 Abs. 1, 2 und 3 (Freizeit) werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1, 2 und 3 (Freizeit) stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34a (Mutterschaftszeit) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34a (Mutterschaftszeit) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34b (Vaterschaftszeit) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34b (Vaterschaftszeit) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34c (Elternzeit) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34c (Elternzeit) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34d (Betreuungszeit) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34d (Betreuungszeit) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34e (Freistellung aufgrund höherer Gewalt) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34e (Freistellung aufgrund höherer Gewalt) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34f (Information und Mitsprache) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34f (Information und Mitsprache) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34g (Ausgestaltung) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34g (Ausgestaltung) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34h (Rückkehr an den Arbeitsplatz) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34h (Rückkehr an den Arbeitsplatz) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 36b (Flexible Arbeitsregelungen) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36b (Flexible Arbeitsregelungen) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort. Es stösst auf allergrösstes Unverständnis, weshalb die Regierung die Umsetzung der Richtlinie für eine bezahlte Elternzeit 2019 nur zögerlich in Angriff nahm. Nach der endlich erfolgten 1. Lesung im März-Landtag dieses Jahres war die Erwartung, dass die bezahlte Elternzeit am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Aufgrund mehrerer erforderlichen Systemanpassungen kam die mit der Umsetzung befasste Arbeitsgruppe zum Schluss, dass die Verschiebung der Vaterschaftszeit auf den 1. Januar 2026 sinnvoll wäre. Die Verschiebung der Elternzeit sei kein Thema gewesen, wie der LANV in seinem Schreiben vom 5. November 2024 festhält. Es ist deshalb unverständlich, weshalb nicht wenigsten die Elternzeit auf 1. Januar 2025 umgesetzt und eingeführt wird. Die Freie Liste hat die Regierung um eine legistische Prüfung gebeten, welche Bestimmungen angepasst werden müssten, damit Art. 34c, Elternzeit, am 1. Januar 2025 in Kraft treten könnte. Mit dem Vorschlag, dass alle anderen Artikel am 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Ich möchte die Regierung bitten auszuführen, welche legistischen Anpassungen ein Inkrafttreten der Elternzeit auf den 1. Januar 2025 benötigen würde, sollte ein solcher allfälliger Antrag im Landtag eine Mehrheit finden. Ich bitte Sie auch zu begründen, weshalb die Regierung eine fristgerechte legistische Prüfung der notwendigen gesetzestechnischen Anpassungen als nicht realistisch einschätzte und bat von einem solchen Antrag Abstand zu nehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Ich denke, das muss uns die Regierung sagen, ob diese Systemanpassung möglich ist oder nicht. Das bringt ehrlich gesagt nicht viel, wenn wir hier im Plenum das Inkrafttreten auf ein früheres Datum, wie von der Regierung vorgesehen, vorziehen und dann aber die Systemanpassungen nicht umgesetzt werden können, denn das bringt uns ja dann auch nichts. Was ich einfach noch kurz erwähnen möchte oder vielleicht kann mir die Regierung das bestätigen oder dementieren: Für die Elternzeit, wenn diese im kommenden Jahr wäre, da sind ja die Arbeitnehmerbeiträge noch nicht vorgesehen. Wenn man das dann umsetzen würde, dann würden diese im nächsten Jahr ausschliesslich durch die Arbeitgeberbeiträge gedeckt werden. Das würde mich noch interessieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Hasler
Herzlichen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte bei einer Vorverlegung auch einfach die Sicht der Unternehmen einbringen. Ich weiss nicht, ob dann alle in ihrem HR so fit sind, am 1. oder am 3. Januar, wenn der erste kommt und sagt, ich möchte Elternzeit beziehen, das alles so regelkonform umzusetzen. Ich glaube, bei einem so wichtigen Projekt müssen wir auch schauen, dass die Umsetzung richtig gemacht wird. Also ich würde von einer Hauruckaktion abraten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke. Ich möchte in die gleiche Richtung argumentieren. Aus Sicht der überwiegenden Mehrheit der Unternehmer in diesem Land, ich habe es in der 1. Lesung erwähnt, 80 Prozent der Betriebe in Liechtenstein haben weniger als zehn Mitarbeiter, 98 Prozent haben weniger als 49 Mitarbeiter. Nach meiner Erfahrung ist die Personalabrechnung sicher keine Chefaufgabe, das läuft so nebenher in vielen Kleinstbetrieben. Da verlässt man sich auf die Abrechnungsprogramme, die man gestellt bekommt, das mache ich zum Beispiel auch so. Da würde ich sehr stark davon abraten, hier unterschiedliche Inkrafttreten einzuführen. Das muss auch IT-technisch abgewickelt werden. Das ergibt Koordinationsaufwand mit den Mitarbeitenden. Das würde in meinen Augen ein unverantwortbares Chaos auslösen. Da kann ich nicht dahinterstehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, geschätzte Damen und Herren. Da bin ich absolut auf einer Linie mit meinen Vorrednern. Wenn ich mir vorstelle, dass unsere Personalabteilung das jetzt von heute auf Januar umstellen müsste, nur ein Beispiel von der Hilti, das sind 2'000 Mitarbeitende, die in den allgemeinen Vertragsbedingungen Zusatzpapiere drin haben. Da müssten 2'000 Mitarbeiter die Vertragsbedingungen zusätzlich unterzeichnen - einfach nur an dem Beispiel. So etwas ist unmöglich in so kurzer Zeit. Da würden Sie die Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor eine Herkulesaufgabe stellen, wenn Sie das so machen würden. So schön es klingt, keine Ahnung, wie das gehen soll. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, grundsätzlich sind wir hier in einer 2. Lesung, also diese Diskussion halte ich hier für etwas schwierig, aber es obliegt Ihnen, das zuzulassen oder nicht. Jetzt sind Fragen an mich gestellt, dann möchte ich auch mit Transparenz antworten, wie die Freie Liste in diesem Bereich vorgegangen ist. Die Regierungschef-Stellvertreterin und ich haben am 28. Oktober, also am letzten Montag die Frage gestellt bekommen, was notwendig wäre, um die Elternzeit früher anzupassen. Ich werde Ihnen jetzt nicht alles vorlesen, was angepasst werden müsste, weil es eine riesige Liste ist. Allein jetzt im ABGB, das wir jetzt behandeln, wären es Art. 8c, Art. 31 Abs. 2, Art. 34c, Art. 34f, Art. 34e, Art. 34h, Art. 46 Abs. 2 Bst. f, Art 48 Abs. 3, Art 113. Abs. 1 und die Übergangsbestimmungen - alleine in diesem Gesetz. Das haben wir der Freien Liste zurückgemeldet und das nebst den Übergangsbestimmungen, die angepasst werden müssten. Ihr Fraktionskollege, Frau Abg. Haldner-Schierscher, bitte hören Sie mir jetzt zu, hat gesagt: Daher werden wir keinen Änderungsantrag stellen. Ich weiss nicht, ob das zurückgemeldet wurde. Aber uns jetzt vorzuwerfen, wir haben da keine legistische Anpassung vorgebracht, da Sie auf unsere Rückmeldung, was alles angepasst werden müsste, gesagt haben, Sie werden keinen Änderungsantrag stellen. Diese E-Mail kann ich Ihnen gerne zustellen. Wenn Sie das wieder anders beurteilen, habe ich dafür kein Verständnis. Dann noch eine Rückmeldung der AHV: Ein Inkrafttreten per 1. Januar 2025, also nach der Referendumsfrist ist das nicht einmal mehr ein Monat, ergibt einfach, entschuldigen Sie diese Wortwahl, eine Sauerei. Es ist nirgends konkret durchgedacht, die entsprechenden Formulare, noch die entsprechenden Verordnungsanpassungen sind nicht hier. Also ich bitte wirklich die Freie Liste jetzt einen konkreten Antrag zu stellen. Wir sind in einer 2. Lesung und eine Diskussion dieses Punktes erachte ich persönlich hier nicht für opportun und dann einen Entschluss zu treffen, hoffentlich von dieser unsauberen und nicht zielgerichteten Vorverschiebung Distanz zu nehmen, das wird eine fehleranfällige Bastelei. Besser kriegt man das nicht mehr hin.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ja, Herr Gesellschaftsminister, ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor, dass Sie sich jetzt so vehement wehren. Ich habe keinen Antrag gestellt, ich wollte der Regierung eben genau die Gelegenheit bieten, darzulegen, welche fundamentalen Änderungen notwendig gewesen wären oder notwendig wären. Die Freie Liste hat das durchaus gesehen und wir haben auch gesehen, dass das ganz schwierig sein würde. Uns jetzt vorzuwerfen, wir würden hier etwas durchdrücken wollen gegen jegliche Vernunft, diesen Vorwurf weise ich in aller Deutlichkeit zurück. Es ging mir darum, diesen Wunsch und diese Erwartungshaltung, die in der Bevölkerung da war von ganz vielen Eltern oder werdenden Eltern, die darauf gehofft haben, dass die Elternzeit am 1. Januar 2025 eingeführt wird, dass diese verstehen, weshalb diese Einführungen nicht durchgeführt werden kann und dass wir das im Rahmen der 2. Lesung noch einmal erörtert bekommen. Uns geht es nicht darum, hier etwas durchzudrücken, das nachher mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden wäre. Von dem her, ich habe keinen Antrag gestellt und werde jetzt auch keinen stellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte jetzt diese Diskussion nicht lange weiterführen, weil wir uns tatsächlich in einer 2. Lesung befinden. Es besteht kein Antrag und darum können wir jetzt sehr schnell über Inkrafttreten abstimmen.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Sie haben mir jetzt das Wort aus dem Munde genommen. Wir gehen natürlich auch davon aus, es ist eine 2. Lesung, wenn sich jemand zu Wort meldet, als Erstes ist es für uns ein Antrag, dann sehen wir das als Antrag an und Sie sind lange genug in diesem Plenum, dass Ihnen das bewusst hätte sein sollen, wenn man sich bei einem Artikel zu Wort meldet, dass das dann als Antrag gewertet werden muss. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über IV Inkrafttreten ab, wer damit einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen seine Zustimmung einhellig erteilt.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES STAATSPERSONALGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes.Art. 33a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES RICHTERDIENSTGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Richterdienstgesetzes.Art. 29 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES STAATSANWALTSCHAFTSGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes.Art. 46 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig zugestimmt.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES LEHRPERSONALGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Lehrpersonalgesetzes.Art. 28a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 43a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig zugestimmt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.Art. 15 Abs. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einhellig zugestimmt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES FAMILIENZULAGENGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes.Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 34a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 34g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 34g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 34l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 34l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34l steht zur Diskussion.
Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich beantrage, dass der Anspruch auf Elterngeld im Umfang von höchsten vier Monaten eingeführt wird und begründe dies wie folgt: Sowohl Mütter wie Väter sollen sich Zeit nehmen können, um von Beginn an eine Beziehung zum Kind aufzubauen und den Eltern zu ermöglichen, das Kind im ersten Lebensjahr überwiegend selber betreuen zu können. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, eine Verdoppelung der jetzigen Ausgestaltung hätte massive finanzielle Konsequenzen, die Sie selbstverständlich jetzt nicht berücksichtigen, Frau Abg. Haldner-Schierscher, daher erachte ich es als nicht opportun, jetzt zu diesem Zeitpunkt die Bezugsdauer hier zu verdoppeln, ohne sich nur mit einem Wort Gedanken darüber zu machen, wie das finanziert werden soll. Die Finanzierung ist eine schwierige Aufgabe bei einer solchen Leistung. Wenn man das Finanzvolumen oder die Anspruchsberechtigung verdoppelt, wirft das die ganze Berechnung über den Haufen. Das kann ich jetzt überhaupt nicht nachvollziehen und bitte Sie entsprechend, diesem Antrag keine Folge zu leisten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine Frage an die Abg. Manuela Haldner-Schierscher. Wir werden im nächsten Artikel über die Höhe des Elterngeldes sprechen. Damit eben diese finanziellen Folgen dieselben sein würden, wenn Sie die Elternzeit von zwei auf vier Monate erhöhen, müsste die Höhe dann ja halbiert werden, damit es ausgabenneutral sein wird. Wenn Sie das nicht möchten, dann möchte ich eine klare Antwort von Ihnen. Dann würde ich gerne von Ihnen wissen, wo Sie diese zusätzlichen Kosten herholen. Mir reicht eine Antwort, das kann man über die Beitragsätze machen, da möchte ich konkretere Antworten haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Ich möchte mich meinen zwei Vorrednern anschliessen und möchte auch noch darauf hinweisen, wenn man von zwei Monaten auf vier Monate Elternzeit erhöht, hat das nicht nur finanzielle Auswirkungen, sondern die Unternehmen müssen für diese Zeit auch eine Lösung in arbeitstechnischer Hinsicht finden. Es müssen hier entweder temporär Personen eingestellt werden oder die Mitarbeiter, die Kollegen müssen mehr arbeiten. Also hier so einen Schnellschuss, entschuldigen Sie diesen Ausdruck, hinzuwerfen, erachte ich hier als sehr schwierig. Ich kann dies nicht unterstützen und ich war auch der Ansicht, sonst muss mich hier der Gesellschaftsminister korrigieren, dass man sich hier eigentlich auch einig darüber war, dass man das Ganze bei diesen zwei Monaten belässt und dafür bei anderen Stellschrauben dann eher gegen die Unternehmen agiert hat. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich habe diesen Antrag anlässlich der 1. Lesung bereits vorgebracht. Es wurde kaum darauf eingegangen und hat auch keinen Niederschlag gefunden jetzt hier in den Ausführungen zur 2. Lesung. Ich bin davon überzeugt, dass eine Betreuungsermöglichung für Eltern im ersten Lebensjahr für die Wirtschaft durchaus auch einen Vorteil haben kann. Auch wenn das Investment im ersten Moment höher erscheinen mag und der Aufwand, aber ich denke, volkswirtschaftlich wird es sich mehr als auszahlen, wenn Eltern im ersten Lebensjahr die Möglichkeit haben, ihre Kinder selber zu betreuen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Vielen Dank für das Wort. Meine Fraktionskollegin hat es schon gesagt, das ist keine neue Forderung, die wir einfach so aus dem Stegreif stellen, sondern schon in der 1. Lesung vorgebracht haben. Seit die Elternzeit Thema war, haben wir immer gesagt, die zwei Monate sind einfach zu kurz. Also uns hier jetzt vorzuwerfen, dass wir aus heiterem Himmel ein Antrag stellen, kann man auch nicht. Die Finanzierung die Sie, Herr Regierungsrat Frick, angesprochen haben, haben wir schon in der 1. Lesung gefordert. Vielleicht haben Sie schon eine Ahnung, was das kostet, da wir es ja schon in der 1. Lesung vorgebracht haben. Darum haben wir 1. Lesungen, wenn Sie uns schon so kommen. Zur Frage des Abg. Daniel Seger: Nein, wir würden es weiterhin auf diesen hundert Prozent sehen, so wie es in der 1. Lesung besprochen worden ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Ich bin jetzt schon einigermassen überrascht über den Antrag. Ich dachte eigentlich auch, es gibt hier einen Kompromiss. Ich hatte es in der 1. Lesung erwähnt, die Arbeitgeber hätten gut ohne diese bezahlte Elternzeit leben können. Jetzt ist sie da, man hat sich in grossen Teilen arrangiert. Es hat immer noch einige Kröten in dieser Vorlage, die die Arbeitgeber nur ungern schlucken. Klar, es ist Wahlkampf, da muss man schon ein bisschen für seine Klientel schauen. Also ich habe da meine Mühe, sonst müsste ich jetzt auch anfangen zu drücken. Früher musste der Arbeitnehmer zwölf Monate beschäftigt sein, jetzt sind wir bei sechs Monaten, und so weiter und so fort. Es hat einige Punkte drinnen, die ja auch zu Ungunsten der Arbeitgeber hier so drinnen sind. Also ich kann Ihrem Antrag beim besten Willen nicht folgen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank an den Abg. Risch, dass er zumindest eine meiner Fragen beantwortet hat. Ich werde Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil es bleibt einfach offen, wie diese Mehrkosten finanziert werden sollen. Das kann es nicht sein, beim besten Willen nicht. Ich gehe auch mit meinen Vorrednern und meiner Vorrednerin einig, wir hatten da einen Kompromiss. Diese Vorlage ist ein Kompromiss, der breit abgestützt und breit getragen wird. Es stehen auch Sachen für mich drinnen, die ich so nicht unbedingt möchte. Aber im Sinne eines Kompromisses, der von der grossen, breiten Bevölkerung hoffentlich dann auch mitgetragen wird, gehe ich diesen Kompromiss ein. Da braucht es uns alle dafür. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort. Ich glaube auch, es ist wichtig, dass die Freie Liste bekannt gibt, wie die Finanzierung funktionieren soll. Ich stimme zu, dass es sich hier um ein sehr austariertes System handelt, dass wir jetzt wirklich auch in Abstimmung mit der Wirtschaft gefunden haben. Ich bin der Meinung, dass wir auch schon in der 1. Lesung ausgeführt haben, dass wir der Meinung sind, dass es besser ist, eine höhere Entschädigung zu gewähren, aber dafür eben dann nur für zwei Monate. Die andere Variante wäre natürlich eine geringere Vergütung und dann für vier Monate. Aber da waren wir der Meinung, dass es gerade für Geringverdienende auch vorteilhafter ist, wenn man die Entschädigung höher lässt und dann kann auch jeder selber entscheiden, ob man dann noch zwei Monate unbezahlt nimmt. Das haben wir eigentlich schon dargelegt. Aber ich glaube, der Punkt ist wirklich dann auch für die Abstimmung, dass man weiss, ob das jetzt Auswirkungen hat auf die Höhe der Entschädigung und wie das dann letztlich auch zu finanzieren wäre.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über den Antrag der Abg. Manuela Haldner-Schierscher abstimmen: Art. 34l, den Anspruch auf Elterngeld im Umfang von höchstens vier Monaten festzulegen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 3 Stimmen nicht stattgegeben. Wir stimmen über Art. 34l gemäss Regierungsvorlage ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir können weiterlesen. Art. 34m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34o wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34o steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 Sachüberschrift und Abs. 1 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Sachüberschrift und Abs. 1 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 39 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 41 Sachüberschrift sowie Abs. 1 bis 2a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 Sachüberschrift sowie Abs. 1 bis 2a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 Abs. 1 bis 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 Abs. 1 bis 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, beim Art. 46 wurden zwei Beträge nicht korrekt nachvollzogen. Unter Bst. c wurde der Arbeitnehmerbeitrag von 0,1 auf 0,2% angepasst. Jedoch wurden bei den Bst. a und b die Beiträge gleich belassen im Vergleich zur 1. Lesung. Korrekt nachvollzogen müssten bei Bst. a und b in ihrer Vorlage auf Seite 120 bei beiden Absätzen jeweils in der zweiten Zeile jeweils 2,1% anstatt 2% stehen und wie gesagt, diese Anpassung sowohl bei Bst. a als auch bei Bst. b nachvollzogen werden. Ich möchte mich für dieses Versehen oder Nichtnachtragen der korrekten Werte bei Ihnen entschuldigen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 46 ab mit dem Nachtrag. Wer damit einverstanden ist, gebe die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.Art. 34 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung, wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mir 25 Stimmen einhellig zugestimmt. -ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.Art. 2 Abs. 1 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt. -ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KRANKENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.Art. 7 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 Abs. 2 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2 bis 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 Abs. 8 und 8a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Abs. 8 und 8a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mir 25 Stimmen einhellig zugestimmt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES UNFALLVERSICHERUNGSGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes.Art. 1 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 Abs. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 79 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 79 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mir 24 Stimmen einhellig zugestimmt.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES BETREFFEND AUSRICHTUNG EINER MUTTERSCHAFTSZULAGE
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend Ausrichtung einer Mutterschaftszulage.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mir 24 Stimmen einhellig zugestimmt.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES STEUERGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes.Art. 15 Abs. 2 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mir 24 Stimmen einhellig zugestimmt. -ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE BETRIEBLICHE PERSONALVORSORGE
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge.Art. 3 Abs. 1b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 Abs. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und somit haben wir alle Vorlagen in 2. Lesung beraten. Die Regierung beantragt Abschreibung der Motion zur Neuregelung der Taggeldversicherung bei Mutterschaft vom 8. April 2019. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Stimmen, damit wurde die Motion einhellig abgeschrieben. Die Regierung beantragt auch Abschreibung der Motion zur Ausrichtung des Mutterschaftstaggeldes bei längerem Spitalaufenthalt des Kindes nach der Geburt vom 23. September 2022. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Stimmen, damit wurde die Motion einhellig abgeschrieben. Die Regierung beantragt auch Abschreibung der Motion zur Organisation und Finanzierung des Mutterschaftstaggeldes und der neu einzuführenden bezahlten Vaterschaftszeit vom 4. April 2024. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Stimmen bei 25 Anwesenden. Damit wurde auch diese Motion abgeschrieben und wir haben Traktandum 19 erledigt. Wir machen jetzt eine Pause bis 11:00 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:40 bis 11:00 Uhr).
-ooOoo-