Gesetzesanpassungen im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) (Nr. 74/2023); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 32: Gesetzesanpassungen im Zug der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 74/2023 und steht zur Diskussion.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Am 8. September 2020 unterzeichnete Liechtenstein das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Unsere Nachbarstaaten ratifizierten die Behindertenrechtskonvention bereits vor Jahren. Österreich am 26. September 2008 und die Schweiz am 15. April 2014. Nun soll die Ratifikation auch endlich in Liechtenstein folgen. Die Behindertenrechtskonvention hat die Förderung der Chancengleichheit und die Inklusion für Menschen mit Behinderungen zum Ziel sowie die Unterbindung von Diskriminierung in der Gesellschaft. Alle Menschen sollen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sollen gefördert, geschützt und gewährleistet werden. Damit die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention konventionskonform ist, benötigt es die Anpassung einiger Gesetze. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag sollen vorerst die für die Ratifikation zwingend notwendigen Gesetzesänderungen vorgenommen werden. Davon betroffen ist das Ausserstreitgesetz, das Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein, das Statistikgesetz und das Informationsgesetz. Die Anpassung der weiteren Gesetze soll im Rahmen von anderen geplanten Gesetzesreformen stattfinden. Die Anpassung des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein hat sowohl personelle wie auch finanzielle Auswirkungen. Denn die Konvention verlangt einen unabhängigen Mechanismus zur Überwachung deren Umsetzung. Eine solche Monitoringstelle muss die Kriterien der Pariser Prinzipien erfüllen und dafür kommt in Liechtenstein derzeit einzig der Verein für Menschenrechte infrage. Zur Funktionserfüllung benötigt der Verein für Menschenrechte zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen. Der Jahresbeitrag soll folglich, sobald Liechtenstein die Behindertenrechtskonvention ratifiziert und der Verein für Menschenrechte die Funktion als unabhängige Monitoringstelle aufgenommen hat, um CHF60'000 erhöht werden. Bereits heute besteht für Sachwalter von Menschen mit Behinderung eine Berichterstattungspflicht gegenüber dem Gericht. Dieser Pflicht haben sie in angemessenen Abständen, mindestens alle drei Jahre, nachzukommen. In den Berichten soll über persönliche Kontakte mit den betroffenen Personen, über deren Lebensweise usw. informiert werden. Neu soll in den Berichten auch ersichtlich sein, ob sich die Urteilsfähigkeit in Bezug auf Wahlen und Abstimmungen geändert hat. Damit soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung nicht unrecht vom Stimmrecht ausgeschlossen werden. Es soll weiters neu die Möglichkeit geben, dass im Falle eines Stimmrechtsausschlusses beim zuständigen Gericht eine neuerliche Überprüfung der Urteilsfähigkeit bezogen auf Wahlen und Abstimmungen beantragt werden kann. Gemäss Telefonat mit dem Sachwalterverein sind sie ebenfalls für die Abänderung des Artikels, da es eine Verbesserung der Situation darstellt. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Auch von meiner Seite vielen Dank der Regierung und allen, die daran gearbeitet haben, damit dieser Bericht und Antrag heute auf unseren Tischen liegt. Vielen Dank der Regierung, dass Sie die unterste Schublade geöffnet, tief Luft geholt und den Staub weggeblasen haben von dieser Vorlage. Danke, dass Sie die Arbeit aufgenommen haben, welches die Vorgängerregierungen bewusst oder unbewusst liegengelassen haben. Es ist erfreulich und längst überfällig, dass sich der Landtag heute endlich mit der Behindertenrechtskonvention beschäftigen kann und ich hoffe, dass die Konvention noch im laufenden Jahr erneut dem Landtag zur Ratifikation vorgelegt wird. Obwohl das Übereinkommen der Vereinten Nationen bereits seit dem 13. Dezember 2006 existiert, hat Liechtenstein die Arbeit zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention erst im September 2018 aufgenommen. Die Untätigkeit in diesen zwölf Jahren und das zögerliche Vorgehen der letzten fünf Jahre ist für mich unverständlich. Auch wenn die liechtensteinische Rechtsordnung, so wie die Regierung schreibt, den internationalen Anforderungen weitgehend entspricht oder schon im Jahr 2008 entsprach, besteht weiterhin Handlungsbedarf, wenn wir die systemische Diskriminierung von Menschen mit Behinderung beseitigen wollen. Folgende Anmerkungen und Fragen stellen sich mir zum weiteren Vorgehen:- Im Sinne der Inklusion und Repräsentation müssen sowohl statistische Erhebungen (gemäss Statistikgesetz) als auch Informationen barrierefrei zugänglich gemacht werden. Für mich bedeutet das unter anderem, dass die Verwendung von einfacher Sprache, Untertiteln für Videomaterial und Vorlesefunktion für Text im Informationsgesetz berücksichtigt werden.
- Es existieren nicht wenige Fälle, in denen einer Person die eigene Urteilsfähigkeit abgesprochen wurde. Bislang kommt es nicht zu einer erneuten Prüfung, auch wenn die Behinderung nicht mehr oder nur noch in abgeschwächter Form existiert. Besonders bei Erkrankungen, deren Verlauf variieren kann, ist das durchaus bedenklich. Diese neuerliche Überprüfung der Urteilsfähigkeit soll nun gesetzlich geregelt werden, was sehr begrüssenswert ist. Die Regierung schlägt vor, dass der oder die Sachverwalter/-in eine neuerliche Überprüfung beantragen kann. Für mich stellt sich die Frage, ob dieses Recht ausschliesslich dem oder der Sachwalter/-in zusteht? Oder können/dürfen auch Vereine, wie zum Beispiel der Verein für Menschenrechte oder andere Personen, zum Beispiel Verwandte, die erneute Überprüfung beantragen? Kann eine betroffene Person selbst eine erneute Überprüfung beantragen?
- Das «Gesetz über die Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten ausser Streitsachen» soll mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention in Kraft treten. Ich frage mich: Weshalb warten wir auf die Ratifikation und können diese Gesetzesänderungen
nicht an einem fixen Datum, zum Beispiel per 1.1.2024 in Kraft treten lassen? Für den Fall, dass sich die Ratifikation der Behindertenrechtskonvention nochmals verzögert.
- In den Stellungnahmen zum Vernehmlassungsbericht verweisen sowohl der Verein für Menschenrechte als auch der Behindertenverband auf die Wichtigkeit des Verbandsbeschwerderechts. Die Begründung spricht für sich: Eine persönliche Klage gegen Diskriminierung von Menschen, die einer Minderheitsgruppe angehören, bedeutet ein Zwangs-Outing. Aus Angst vor Stigmatisierung und weiterer Diskriminierung entscheiden sich viele Menschen gegen ein weiteres Vorgehen. Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Regierung den Wunsch nach Verbandsbeschwerderecht nicht in die heute vorliegende Gesetzesvorlage aufgenommen hat, sondern auf einen unbestimmten anderen Zeitpunkt vertagt. Daher bitte ich die Regierung, Art. 5 des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte auf die 2. Lesung derart anzupassen, dass das notwendige Verbandsbeschwerderecht gesetzlich verankert wird. Anderenfalls werde ich bei der 2. Lesung einen Änderungsantrag in diesem Sinne stellen.
- Gemäss Art. 6 des VMRG, also des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte, finanziert sich der Verein für Menschenrechte aus Beiträgen des Landes und Mitgliederbeiträgen. In seiner Stellungnahme bat der VMR darum, den Artikel derart anzupassen, dass der Staat um eine angemessene Finanzierung besorgt sein soll. Auch hier flüchtet die Regierung in die Argumentation, dass es derzeit nur um die Umsetzung der Behindertenkonvention geht und nicht um eine Revision des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte. Wir haben hier in der Vergangenheit andere Gesetzesvorlagen behandelt, die aufgrund internationaler Verträge abgeändert werden mussten. Im Zuge dieser Abänderungen wurden nicht selten auch weitere Artikel angepasst, die nicht direkt betroffen waren. Die Regierung versucht sich weiter aus der Verantwortung zu ziehen - so sieht es für mich aus -, indem sie argumentiert, dass das Wort «angemessen» nicht genau definiert sei. Auch hier: Wir diskutieren im Landtag immer wieder über Gesetzesanpassungen, in den bestimmte Begriffe bewusst schwammig gehalten werden, damit sie nicht zu sehr einengen. Bei gesellschaftspolitischen Anliegen scheinen wir diesen Spielraum nicht zu wollen. Und überhaupt: Die Regierung hätte im Zuge der Verarbeitung der Stellungnahmen die Chance gehabt, eine klare Definition zu setzen. Stattdessen legt sie die Hände lieber in den Schoss und wartet zu.
- In Bezug auf Art. 13 argumentiert die Regierung, dass das Auskunftsrecht und das Recht auf Akteneinsicht für den VMR nicht gestärkt werden müsse, da es sich nicht um eine Anforderung der Behindertenkonvention handelt. Es ist wahrlich traurig, dass alles, was nicht in das Konzept der liberalen Marktwirtschaft passt, ignoriert, negiert oder bis auf Druck von aussen zurückgestellt wird.
Abschliessend bitte ich die Regierung dementsprechend, sich im Hinblick auf die 2.Lesung nochmals mit der Stellungnahme des Vereins für Menschenrechte auseinanderzusetzen. Ich hoffe, dass wir zeitgleich mit der Ratifizierung der Behindertenkonvention auch die weiteren Forderungen des VMR umsetzen können, damit sich dieser wirklich und effizient für den Schutz von Minderheiten im Land einsetzen kann. Und wenn dies nicht möglich ist - aus was für Gründen auch immer -, bitte ich Sie darum, dass Sie einen konkreten Termin nennen, wann wir mit einer Vernehmlassung für die Abänderung des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte rechnen können und die Ideen oder die Anforderungen und Wünsche des Vereins für Menschenrechte umgesetzt werden. Denn sie sind wirklich berechtigt. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, falls Sie ebenfalls der Meinung sind, dass wir dem VMR mehr Gewicht zur Kontrolle und Wahrung der Menschenrechte und zum Schutz von Minderheiten in Liechtenstein geben sollten, bitte ich Sie, dies nun ebenfalls kundzutun und der Regierung ein Zeichen zu setzen, dass Handlungsbedarf besteht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Meine Vorredner haben den Bericht schon recht ausführlich auseinandergenommen und viele meiner Fragen auch schon gestellt. Ich muss jetzt ein bisschen jonglieren. Wichtig ist mir einfach - und ich weiss nicht, ob ich hier allenfalls ein Zugeständnis vonseiten der Regierung verlangen kann -, dass nach der Ratifizierung dieser UNO-Behindertenrechtskonvention mittels eines nationalen Aktionsplans Regierung, Unternehmen, Privatwirtschaft und auch andere dazu angeregt werden könnten, in ihren eigenen Kompetenzbereichen eigene Aktionspläne zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu entwickeln. Was mich auch noch interessieren würde: Bekanntlich stammt ja das Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahre 2006 und wurde zwischenzeitlich wirklich nur ganz marginal geändert. Sieht hier die Regierung allenfalls Anlass zu einer Revision? Dann, ich glaube, das habe ich aus der Vernehmlassung: Ich glaube, ein Vernehmlassungsteilnehmer hat darauf hingewiesen, dass in Liechtenstein statistische Daten zu Themen, die Menschen mit Behinderung betreffen, fehlen. Da wäre meine Frage, ob künftig entsprechende Daten erhoben oder ausgewertet werden, ob dies angedacht ist. Ich bin für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich bin auch für Eintreten auf diese Vorlage und habe zum Bericht und Antrag zwei Fragen. Eine überschneidet sich, glaube ich, mit einer Frage, die der Abg. Patrick Risch gestellt hat, aber ich stelle sie trotzdem. Frage 1: Zwischen den Jahren 2020 und 2023 erhielt der VMR einen jährlichen Staatsbeitrag von CHF 350'000, welcher über einen mehrjährigen Finanzbeschluss aus dem Jahr 2019 gewährt wurde. Warum ist nun neu kein mehrjähriger Finanzbeschluss mehr für die Finanzierung des Vereins für Menschenrechte vorgesehen?Frage 2: Wann wird die Regierung dem Landtag einen Bericht und Antrag vorlegen, mit welchem den vom VMR gewünschten, aber mit dem gegenständlichen Bericht und Antrag nicht umgesetzten Wünschen beziehungsweise Forderungen nachgekommen werden? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Wir haben es gehört, Liechtenstein ist eines der wenigen Länder, das noch fehlt und so begrüsse ich es ebenfalls sehr, dass die noch erforderlichen nationalen Gesetzesanpassungen jetzt vorgenommen werden und die Ratifikation zeitlich mit der 2.Lesung angestrebt wird. Ich stimme auch dem Abg. Patrick Risch zu: je früher, desto besser. Der unabhängigen Monitoringstelle, welche bei uns beim Verein für Menschenrechte angesiedelt wird, kommt eine wichtige Aufgabe zu. Sie muss überprüfen, dass Menschen mit Behinderung der Zugang zu sämtlichen Lebensbereichen unbehindert, das heisst barrierefrei möglich ist. Das umfasst Aspekte wie Bildung, Arbeit, politische Teilhabe, Wohnen, Ehe, Familie und andere mehr. Beim Verein für Menschenrechte wird in 2024 die Akkreditierung in der globalen Allianz beantragt, welche dann überprüft, ob der VMR seiner Aufgabe der unabhängigen Monitoringfunktion gerecht wird. Dem Bericht und Antrag ist zu entnehmen, dass nicht abschliessend geklärt ist, ob für diese Akkreditierung Gesetzesanpassungen durchgeführt werden müssen. Deshalb ist auch nicht klar, ob das VMR-Gesetz in nächster Zeit überhaupt angepasst wird. Der VMR hat in seiner Stellungnahme auf verschiedene Optimierungsvorschläge beim Gesetz aufmerksam gemacht, der Abg. Risch hat bereits darauf hingewiesen. Da diese Artikel nicht Bestandteil der Vernehmlassung waren, wurden sie nicht aufgenommen, wie das vielfach üblich ist. Ich bin der Meinung, wenn es um einzelne Anpassungen geht und das die einzigen sind, die jetzt ja in diesem Gesetz zum Tragen kämen, wäre es doch auch aus Effizienzgründen schon sinnvoll, diese jeweils auch noch miteinzubeziehen. Ich stimme deshalb zu, ob es möglich ist, auf die 2. Lesung den Art. 5 anzupassen, wie dies der Abg. Patrick Risch vorgeschlagen hat. Oder ich möchte von der Regierung wissen: Gibt es einen anderen Grund, warum auf die Gewährung des Verbandsbeschwerderechts und das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht zu verzichten wäre?Meine zweite Frage betrifft noch die finanzielle Ressourcenverteilung: Ist die staatliche Anlaufstelle beim Fachbereich Chancengleichheit, welche mit der bestehenden Vernetzungsgruppe «sichtwechsel» vom Behindertenverband für den Koordinierungsmechanismus zuständig ist, mit genügend finanziellen Ressourcen ausgestattet? Beim VMR haben wir gesehen, aufgrund der Akkreditierung und der neuen Aufgaben ist dies schon fürs Budget vorgesehen. Es war mir aber nicht ersichtlich, ob dies auch für die anderen Fachstellen gilt. Denn die Konvention ist sehr weitreichend. Ich denke, ohne zusätzliche Ressourcen können die Verpflichtungen nicht erfüllt werden, welche notwendig sind, um die Behindertenrechte in Liechtenstein auf das von der Konvention vorgeschriebene Niveau anheben zu können. Der Behindertenverband hat in seiner Stellungnahme noch auf die fehlenden Daten zu Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, hingewiesen. Wir haben dies auch schon gehört. Sie haben auch gesagt, dass bei der Methodik darauf zu achten sei, dass die Daten international vergleichbar sind und aufgrund unserer Kleinheit die Anonymität gewahrt wird. Vielleicht können Sie dazu noch Ausführungen machen, was zu diesen Daten geplant ist.Nach der Ratifikation braucht es dann einen nationalen Aktionsplan für die Umsetzung. Ich möchte vom Gesellschaftsminister gerne wissen, ob diesbezüglich feststeht, wie diese Strategie aussieht und ob schon etwas in Ausarbeitung ist? Ich bin selbstverständlich für Eintreten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, gerne werde ich auf die Fragen eingehen. Ich glaube, den grössten Anteil der Fragen hat den Zuständigkeitsbereich meines Ministeriums betroffen, darum würde ich gerne darauf eingehen. Zunächst zum Abg. Patrick Risch, zu den verschiedenen Punkten, die eben nicht Eingang in diese Vorlage gefunden haben, insbesondere das Verbandsbeschwerderecht, die angemessene Finanzierung und das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht - hier zur Präzisierung: dieses Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts für den VMR. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag soll die Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention vorangetrieben werden. Ich bin ein starker Unterstützer dieser Konvention. Man denke zurück: Liechtenstein war damals bei der Aushandlung dieser Konvention mit dabei und es hat jetzt lange gebraucht, bis wir diesen Schritt auch vollziehen können. Ich möchte da aber auch anmerken: Wir sind da immer sehr genau bei der Umsetzung. Also wir ratifizieren dann, wenn unsere Gesetze im Einklang mit den entsprechenden Bestimmungen stehen. Es machen nicht alle Länder, die ratifizieren, das gleich gewissenhaft. Das ist etwas, was ich grundsätzlich jetzt im Kontext mit der Ratifikation von internationalen Übereinkommen doch stark begrüsse. Aus diesem Grund, dass es eben um die Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention geht: In der bestehenden Vorlage sollen Anpassungen oder Änderungen, die ausserhalb dieser Ratifizierung liegen, separat geprüft werden und, soweit von der Regierung als sinnvoll erachtet, zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer gesonderten Gesetzesänderung behandelt werden. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt - und das ist mir in diesem Zusammenhang eben sehr wichtig -, dass der Prozess der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention nicht weiter verzögert wird. Es ist ausserdem nicht abschliessend geklärt, ob für eine allfällige Akkreditierung des VMR durch GANHRI, also durch diese Global Alliance of National Human Rights Institutions, da hat die Abg. Bühler-Nigsch darauf referenziert, Gesetzesanpassungen durchgeführt werden müssen. Das ist noch offen. Und wir wissen auch nicht, ob es mit diesen vorgeschlagenen drei Bereichen dann eben zu einer rascheren Akkreditierung führen wird. Wir sind im Austausch mit dem VMR. Die entsprechenden Punkte werden jetzt eben auch durch GANHRI präzisiert und ich denke, da wissen wir in Zukunft auch mehr, was effektiv benötigt wird, ob diese Punkte, die jetzt im Raum stehen, oder andere Punkte benötigt werden. Derzeit liegt kein konkreter Zeitplan vor, mit welchem diese Punkte eben adressiert werden müssen. Wir sind diesbezüglich aber, wie gesagt, mit den betroffenen Institutionen, insbesondere mit dem VMR oder auch mit dem LBV, in Kontakt. Der VMR unterstützt das Vorgehen, dass prioritär jetzt die Ratifizierung der BRK eben vorangetrieben werden muss. Das möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch erwähnen.Die Landtagsvizepräsidentin hat auf die Aktionspläne verwiesen und auf diesen Punkt ist auch die Abg. Bühler-Nigsch eingegangen. Dazu werden wir Ausführungen machen für die 2.Lesung, wo wir hier stehen mit diesen Aktionsplänen. Gemeinhin oder grundsätzlich liegt der Fokus jetzt natürlich in den Schritten, die die Ratifikation begleiten. Darum möchte ich jetzt schon die Erwartungshaltung an die Aktionspläne, die dann zukünftig aufgegleist werden sollen, etwas dämpfen. Das heisst aber nicht, dass das zu einem späteren Zeitpunkt nicht kommen wird. Die Landtagsvizepräsidentin hat ferner zu möglichem Anpassungsbedarf des Behindertengleichstellungsgesetzes gefragt. In Zusammenhang mit der BRK sehen wir diesbezüglich keinen aktuellen Anpassungsbedarf. Wie gesagt, schon bei den Punkten, die den VMR betreffen, haben wir uns wirklich auf die Punkte konzentriert, die jetzt für diese BRK-Ratifizierung prioritär verfolgt werden sollen. Der Abg. Daniel Seger hat eine Frage zur Finanzierung des VMR gestellt. Im Zuge des Beitritts muss Liechtenstein einen unabhängigen Mechanismus unter Berücksichtigung der Pariser Prinzipien entweder auf Basis vorhandener Strukturen bestimmen oder neu schaffen. Im Rahmen der vorhandenen Strukturen soll auf den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein zurückgegriffen werden, das kommt im Bericht und Antrag auch ausführlich zum Ausdruck, da dieser im Lichte der Vorgaben der Pariser Prinzipien errichtet wurde. Also diese Prinzipien wurden ja damals schon herangezogen, als der VMR eben ins Leben gerufen wurde. Der VMR soll also das Mandat als Monitoringstelle unter der BRK übernehmen. Das jährliche Budget für den VMR wird deshalb um CHF60'000 erhöht und entsprechend in den Voranschlag 2024 aufgenommen. Die Frage des Abg. Seger zielt jetzt aber nicht auf die Erhöhung, sondern darauf, warum von einer mehrjährigen Finanzierung auf eine jährliche Finanzierung gewechselt wird. Der VMR soll nämlich nicht mehr über einen Finanzbeschluss über vier Jahre, sondern über die Genehmigung des jährlichen Voranschlags finanziert werden. Das entspricht den Vorgaben des ASD bei anderen Institutionen. Zudem ist in Art. 6, VMRG, ein Landesbeitrag vorgesehen. Finanzhaushaltsrechtlich ist also kein eigener Bericht und Antrag mit Finanzbeschluss nötig, um Beiträge an den VMR zu leisten. Dieses Vorgehen ist so auch mit dem VMR abgesprochen und sie sind entsprechend einverstanden. Die Frage zielt jetzt darauf hin, ob der VMR unabhängiger ist, wenn er eine längere Finanzzusage hat oder nicht. Ich denke, das liegt dann halt jedes Jahr im Rahmen der Budgetdiskussion in der Kompetenz des Landtags. Meiner Meinung nach ist das aber eher eine theoretische Diskussion und ich sehe jetzt diesbezüglich keine Gefahr, sonst hätten wir sie zumindest alle vier Jahre für einen viel längeren Zeitraum. Der Abg. Daniel Seger hat sich ferner nach dem Zeitplan erkundigt für die Anpassungen, die eben vom Abg. Patrick Risch und auch von der Abg. Bühler-Nigsch Unterstützung gefunden haben. Ein konkreter Zeitplan besteht hier nicht, aber wie gesagt sind wir mit diesen entsprechenden Institutionen in Kontakt. Die Abg. Bühler-Nigsch hat sich ferner nach der Akkreditierung erkundigt. Dazu habe ich auch etwas ausgeführt. Es ist derzeit nicht klar, ob die verschiedenen Punkte, wo jetzt Anpassungsbedarf verortet wird, notwendig sind oder - was noch schwieriger ist - ob sie ausreichen in diesem Punkt. Wie gesagt ist der VMR jetzt da in entsprechenden Klärungsgesprächen und bekommt da konkretere Rückmeldungen, ob da Anpassungsbedarf besteht oder nicht. Aber ich verweise nochmals darauf: Bei der Erstellung oder bei der Schaffung des VMR hat man sich an den Vorgaben dieser Pariser Prinzipien eben stark orientiert. Es ist natürlich auch klar, diese Vorgaben entwickeln sich weiter. Ob da konkreter Handlungsbedarf besteht oder nicht, ist derzeit nicht abschliessend geklärt. Dann zu den staatlichen Anlaufstellen, das war ebenfalls eine Frage der Abg. Bühler-Nigsch. Ausführungen zu zusätzlichen Aufwänden im Zusammenhang mit der Ratifizierung der BRK erfolgen im Bericht und Antrag, der im Hinblick auf die Landtagssitzung vom November an die Abgeordneten ergehen wird. Es ist davon auszugehen, dass beim Amt für Soziale Dienste zusätzliche Personalressourcen für die Einrichtung der benötigten staatlichen Anlaufstelle benötigt werden. Und das werden wir dann entsprechend auch so ausführen. Ich möchte etwas allgemeiner den Punkt öffnen: Es ist gefährlich, wenn man immer sagt: Ja, das geht schon mit den bestehenden Ressourcen. Auch wenn dieser Punkt nicht ein riesiger Zusatzaufwand ist, da stösst man eben in verschiedenen Bereichen an seine Grenzen. Und das soll entsprechend dann auch transparent dargelegt werden. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank, auch für die Ausführungen, Herr Gesellschaftsminister. Noch eine Verständnisfrage: Sie haben gesagt, dass die 2.Lesung mit dem Bericht und Antrag für den November geplant ist. Heisst das dann, dass es eine Möglichkeit gibt, dass das Verbandsbeschwerderecht da jetzt integriert werden kann in die 2. Lesung? Sie haben jetzt noch nicht darauf geantwortet, denn ich hatte gefragt, ob irgendetwas sonst dagegenspricht, dass dieser Artikel noch integriert und aufgenommen wird. Da wir ja nicht wissen, ob das VMR-Gesetz sonst angepasst werden muss, und überhaupt verlieren wir sonst da ja auch wieder viel Zeit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Ja, ich denke, im Zusammenhang mit dem Verbandsbeschwerderecht bestehen einfach verschiedene Fragestellungen und wir wollten das in die entsprechende Vorlage hier nicht aufnehmen, da es einen Abklärungsbedarf zu diesem Punkt gibt. Auch das Verhältnis - gibt es andere NGOs, die dann eben auch berücksichtigt werden müssten, ähnlich wie der VMR - der VMR ist einzigartig in seiner Art, das ist mir schon klar -, aber das sind die Punkte, die da geklärt werden müssen. Konkret für die BRK ist es kein Erfordernis. Es ist somit eigentlich sachfremd, wenn man möchte. Darum haben wir uns entschieden, hier nicht unnötig weitere Zeit ins Feld streichen zu lassen. Wie gesagt, unabhängig davon, ob bei anderen Punkten Gesetzesanpassungsbedarf besteht, werden wir diese Punkte detailliert prüfen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte noch auf die Frage des Abg. Patrick Risch eingehen in Bezug darauf, ob man nicht gewisse Gesetzesanpassungen schon in Kraft setzen kann, schneller als die Ratifizierung. Ich kann Ihnen einfach zum Prozess ausführen, dass die inhaltliche Bearbeitung vom Amt für Auswärtige Angelegenheiten in sehr enger Abstimmung mit dem Ministerium für Gesellschaft gemacht wird. Und die Ratifizierung selbst, also das Dossier aus dem Auswärtigen Amt, die ist bereit. Also wir werden diese mit der 2.Lesung, mit dieser Vorlage, bringen können. Deshalb erübrigt sich die Frage, ob man die Gesetze schneller in Kraft treten lassen muss, unabhängig von der Ratifizierung. Die Ratifizierung wird mit der 2.Lesung dieser Vorlage Ihnen vorgelegt werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 130 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 130 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 131d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 131d steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für das Wort. In Abs. 2 ist ja eine Frist geregelt, in der das Gericht einen Ausschluss vom Stimmrecht zu überprüfen hat. Die Frist darf fünf Jahre nicht überschreiten. Hier frage ich mich, was passiert, wenn diese Frist nicht eingehalten wurde aus irgendwelchen Gründen und dann nach fünf Jahren eben kein Entscheid und kein Beschluss hier ist? Erhält dann die Person das Stimm- und Wahlrecht zurück? Oder wie ist diese Situation dann zu verstehen?Und dann frage ich mich, ob eine Frist von fünf Jahren unter Umständen nicht zu lang sein kann? Ich könnte mir ja auch vorstellen, dass auf Antrag dieser Person, die hier betroffen ist, oder einer Person, die sie begleitet - man müsste sich überlegen, wer das machen soll, das ist mir auch nicht klar -, dass auf Antrag an das Gericht um eine Überprüfung gebeten werden könnte. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich nehme hierzu Stellung, weil es um Wahlrechte geht. Ich kann Ihnen aber jetzt nicht im Detail die Antworten dazu geben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass diese Fünfjahresfrist auf einer Empfehlung, einem Vorschlag des externen Gutachters basiert. Aber wir können dann ja noch ausführen, was die genauen Beweggründe sind. Es geht ja um eine Maximalfrist. Und Konsequenzen einer Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Bestimmung sehe ich jetzt keine auf Anhieb aus dem Gesetz heraus. Also ich sehe jetzt hier keine Bussmöglichkeit oder Sanktionsmöglichkeit. Ich gehe aber sehr davon aus, dass das dann nicht automatisch zum Wiedererlangen des Stimmrechts führen wird. Aber wir werden das auf die 2.Lesung anschauen und entsprechend dann kommentieren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für diese Antwort. Und ich bitte auch zu prüfen, ob man dann aufgrund eines Antrags allenfalls unter dieser Frist auch einen Beschluss erwirken könnte. Es kann sich ja die Situation verändert haben und dann müsste es mit einem Antrag möglich sein, das erneut zu überprüfen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ja, das ist bereits geregelt im Art. 131a, dass man jederzeit von Amts wegen oder auf Antrag diesen Beschluss aufheben kann. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 131f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 131f steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Bei diesem Artikel stellt sich mir die Frage zu den Kosten, ob gegebenenfalls ein erneutes Gutachten benötigt wird. Und wenn ein neues Gutachten benötigt wird, ob dieses ebenfalls zu den Kosten dieses Verfahrens zählen würde. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Auf diese Frage war ich vorbereitet - Kosten. Hierzu kann ich festhalten, dass in den allermeisten Fällen für ein Verfahren zur Prüfung des Ausschlusses vom Stimmrecht keine Kosten anfallen. Dies, da keine Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsverfahrensgesetz anfallen und insofern, als dass kein gesondertes Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Der Beizug eines Sachverständigen ist gesetzlich nicht zwingend vorgesehen. Die Kosten für ein Gutachten dürften in der Regel CHF1'000 nicht übersteigen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN VEREIN FÜR MENSCHENRECHTE IN LIECHTENSTEIN
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein. Art. 1 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES STATISTIKGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Statistikgesetzes. Art. 3 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 2 Bst. m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 2 Bst. m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 1, 2 und 3 Einleitungssatz werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 1, 2 und 3 Einleitungssatz stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 1 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES INFORMATIONSGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Informationsgesetzes. Art. 3 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 32 erledigt.
-ooOoo-