Abänderung des Berufsbildungsgesetzes (Nr. 96/2022) [1. Lesung: 30. September 2022] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 10/2023); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Abänderung des Berufsbildungsgesetzes. Diese Vorlage wurde am 30. September 2022 in 1. Lesung beraten. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung die Nr. 10/2023. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 51 Abs. 5 und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 Abs. 5 und 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 55 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 61 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 64 Bst. u wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 64 Bst. u steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 67 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe nur eine Frage an die zuständige Ministerin, ob es möglich wäre, ob etwas dagegenspricht, das Inkrafttreten schon auf den 1. Mai zu nehmen, wie wir das beispielsweise bei den Traktanden 20, 21 und 22 auch haben. Die Vorlage ist relativ überschaubar; ich glaube, auch die Verordnungskompetenz ist nur eine Kann-Bestimmung. Vielleicht können Sie noch kurz etwas dazu sagen? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für diese zusätzliche Frage. Ich kann Ihnen das auf die Schnelle nicht beantworten, was die Überlegung auf die Fristsetzung 1. Juni 2023 war. Ich kann Ihnen dazu keine Ausführungen machen. Ich würde deshalb vorschlagen, dass wir es so belassen, wie es von den Experten auch eingebracht wurde. Ich kann damit aber nicht ausschliessen, dass auch 1. Mai wie bei den anderen Vorlagen möglich wäre. Aber ich kann Ihnen dazu wie gesagt keine Ausführungen geben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über II. Inkrafttreten ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die Zustimmung mit 24 Ja-Stimmen einhellig erteilt und wir haben Traktandum 19 erledigt. -ooOoo-