Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (Einführung einer Mindestvergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen) (Nr. 79/2022) [1. Lesung: 2. September 2022] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 110/2022); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, guten Morgen. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 24: Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (Einführung einer Mindestvergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen).Diese Vorlage wurde am 2. September 2022 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 110/2022. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 3 Abs. 1 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 Abs. 3 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 3 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 Abs. 1, 2a, 2b, 5 und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 1, 2a, 2b, 5 und 6 stehen zur Diskussion.
Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich hätte zu Art. 17 Abs. 2a Bst. a einen Änderungsantrag, der wie folgt lautet: «Photovoltaikanlagen von 1 bis 250 Kilowatt elektrischer Gleichstromleistung, sofern der marktorientierte Preis eine mit Verordnung bestimmte Mindestvergütung von 6 bis 10 Rappen pro erzeugte Kilowattstunde Elektrizität nicht erreicht». Also, dass die Mindestvergütung um zwei Rappen angehoben wird, sodass sie statt 4 bis 8 Rappen neu 6 bis 10 Rappen lautet. Acht Gemeinden des Landes sind der Auffassung, dass die Mindestvergütung 10 Rappen pro Kilowatt betragen soll und nicht, wie von der Regierung vorgeschlagen, nur 4 bis 8 Rappen pro erzeugte Kilowattstunde. Damit die Regierung bei der Festlegung auf Verordnungsebene unterschiedliche Anlagengrössen und somit die Gestehungskosten berücksichtigen kann, schlage ich eine Erhöhung der Mindestvergütung um zwei Rappen auf 6 bis 10 Rappen vor. Aus meiner Sicht ist es ein Fehler, die Mindestvergütung marktorientiert auszurichten. Wir haben gesehen, wo uns die Marktorientierung hingebracht hat. In wenigen Wochen wird sich der Preis für das Kilowatt Strom mindestens verdoppeln. Mit einer höheren Eigenversorgung wäre dieser Preissprung weniger massiv ausgefallen. Die Mindestvergütung einer PV-Anlage im Inland hat mit den Preisen im internationalen Strommarkt nichts zu tun. Die PV-Anlage kostet bei der Erstellung und hat eine Lebensdauer von mindestens zwei Jahrzehnten. Das inländisch erzeugte Kilowatt kostet immer gleich viel, je nach Grösse und Lage der Anlage etwas mehr oder weniger. Daher bin ich der Auffassung, dass wir die Mindestvergütung etwas anheben sollten, damit auch der Anreiz genügend gross ist, auch ältere Anlagen länger zu betreiben und auch neue zu errichten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube, die Regierung hat bereits in der 1. Lesung ausführlich ausgeführt, warum sie die Spanne von 4 bis 8 Rappen festlegen will. Der Grund ist: Wir wollen hier auf jeden Fall eine Überförderung vermeiden. Wir haben auch im ersten Bericht und Antrag aufgezeigt, wie die Amortisationszeiten aussehen. Ziel ist es im Prinzip, den Weiterbetrieb dieser PV-Anlagen sicherzustellen, aber hier nicht eine Überförderung zu gewähren. Wenn diesem Antrag Folge geleistet wird, dann würde ich doch dafür plädieren, dass man zumindest dann die Spanne von 4 bis 10 Rappen festlegt, damit wir hier dann auch den entsprechenden Spielraum haben. Die konkrete Mindestvergütung wird auf Verordnungsebene festgesetzt, das heisst, das ist dann in der Kompetenz der Regierung. Ich meine, die Wirtschaftlichkeit der Anlagen ist jetzt mit den gestiegenen Strompreisen ohnehin schon massiv verbessert worden und daher sind wir der Meinung, dass diese Mindestvergütung, wie wir sie vorgeschlagen haben, die richtige Spanne hat. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Frauen, Herren und andere. Ich werde diesen Antrag unterstützen. Ganz konkret geht es mir wieder einmal um die Fassadenanlagen. Eine Fassadenanlage wird heute ja zusätzlich zu den Investitionen mit einer Vergütung von 10 Rappen unterstützt. Also da findet bereits eine Schlechterstellung statt. Und Sie sehen auf Seite 7 die Amortisationszeiten. Wer schöne Fassadenanlagen will, dann sprechen wir von Amortisationszeiten von 23 bis 26 Jahren. Da muss man sich nicht wundern, dass die Bürger das mitunter dann eben nicht tun. Und diese Fassadenanlagen sind zentral für die Winterstromproduktion. Diese werden wir brauchen, dringend brauchen, neben der Sommerstromproduktion. Diese Vorlage ist für mich ein Rückschritt in diesem sehr wichtigen Bereich, das finde ich nicht gut. Deshalb unterstütze ich den Antrag des Abg. Patrick Risch, um auch hier die Förderung der Fassadenanlagen wenigstens ein wenig zu verbessern. Wie gesagt, es ist ein Rückschritt zu heute. Heute gibt es den Investitionsbeitrag plus 10 Rappen. Und jetzt sprechen wir von 4 bis 8 Rappen. Es geht ja um die Situation, wenn der Strompreis eben unter diese Schwelle sinkt. Solange er höher ist, ist es kein Problem. Aber sollte er wieder einmal sinken, dann brauchen diese Investoren eine gewisse Zusicherung. Wie gesagt, die Amortisationszeiten auf Seite 7, die sprechen für mich Bände. Bei Fassadenanlagen, die gut integriert sind, da wird es dann relativ teuer. Deshalb unterstütze ich den Antrag des Abg. Patrick Risch. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich schliesse mich diesem Antrag ebenfalls an und schliesse mich ebenfalls auch dem Votum des Abg. Wendelin Lampert an und bitte, diesen Antrag zu unterstützen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ich möchte noch eine Ergänzung zum Votum des Abg. Patrick Risch machen, wenn er sagt, das marktorientierte System habe quasi versagt. Ich meine, die ganze Stossrichtung dieser Vorlage ist, dass wir in ein marktorientiertes System gehen und dass wir eben unsere Energie effizient und sparsam nutzen und den Strom eben dann verbrauchen, wenn es auch am Markt günstig ist - und nicht, dass wir hier Strom verschwenden. Das ist die ganze Stossrichtung. Denn sonst kann man bei der fixen Einspeisevergütung bleiben und das bisherige System weiter verlängern. Daher haben wir auch im Vergleich mit anderen Rechtsordnungen befunden, dass die Spanne der Mindestvergütung, wie wir sie im Gesetz vorschlagen, dann auch in einem guten Verhältnis steht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Bei der Mindestvergütung stelle ich es mir schwierig vor, eine Differenzierung nach Art der Anlage vorzunehmen, weil diese eben oftmals gemeinsam ins Netz einspeisen - sei es eine vertikale Anlage oder eine Dachanlage. Aber ich finde es vielleicht dennoch angebracht, dass dieser Spielraum für die Regierung offenbleibt. Deshalb möchte ich den Antrag stellen: «mit Verordnung bestimmte Mindestvergütung von 4 bis 10 Rappen pro erzeugte Kilowattstunde Elektrizität nicht erreicht». Ich möchte die Zahl 8 auf 10 erhöhen, so bleibt der Handlungsspielraum der Regierung einfach grösser. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir haben zwei Anträge vorliegen. Den Antrag des Abg. Patrick Risch auf eine Festlegung der Mindestvergütung von 6 bis 10 Rappen beziehungsweise den Antrag des Abg. Sebastian Gassner, diese Mindestvergütung auf 4 bis 10 Rappen festzulegen. Ich lasse zuerst über den Antrag des Abg. Patrick Risch abstimmen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, gebe bitte jetzt die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 18 Ja-Stimmen die Zustimmung erteilt. Damit wird der Antrag des Abg. Sebastian Gassner obsolet und wir können weiterlesen. Art. 18 Abs. 1a, 2 Bst. b, 6 und 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 1a, 2 Bst. b, 6 und 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 Bst. bbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Bst. bbis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Hier steht: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Januar 2023 in Kraft,» ich denke, das ist das normale Inkrafttretensdatum, «andernfalls» - das heisst dann, wenn ein Referendum ergriffen würde - «am Tag nach der Kundmachung.» Habe ich das richtig verstanden? Ansonsten müsste man das noch ändern. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Möchte sich die Regierung dazu äussern?Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ja, so lese ich den Artikel ebenfalls. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über Inkrafttreten befinden. Wer mit III. Inkrafttreten einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Ja-Stimmen seine Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 24 abgeschlossen. -ooOoo-