Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (Einführung einer Mindestvergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen) (Nr. 79/2022); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 24: Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (Einführung einer Mindestvergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 79/2022 und steht zur Diskussion.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Entschuldigen Sie mein Vorpreschen zur Energieeffizienz. Ich bin wahrscheinlich von gestern immer noch etwas durchgeschüttelt, aber ich verstehe natürlich aufgrund der Dringlichkeit die Traktandierung zum PGR.Ich bedanke mich beim zuständigen Ministerium für den uns vorliegenden Bericht betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes. Der vorgesehene Zubau von mindestens fünf Megawatt Peak an Photovoltaikleistung pro Jahr ist eine der wesentlichen Massnahmen in der Energiestrategie 2030. Um dieses ambitionierte Ziel auch erreichen zu können, müssen seitens der Öffentlichkeit für Bauwillige entsprechende Anreize und nicht Be- oder Verhinderungen geschaffen werden. Dafür sollten, ich nenne es jetzt einmal gewisse «Verhinderungsreglemente», für definierte Anlagen bei den Gemeinden überdacht und neu andiskutiert werden, damit in PV-Anlagen, Windkraft und Energiespeicher auch investiert wird. Ich kann hier kurz das Reglement der Gemeinde Balzers als Beispiel zitieren: «Sonnenkollektoren und/oder Fotovoltaikanlagen haben in ihrer Farbgestaltung dunkel (schwarz) zu erscheinen. Kollektoren und Einfassung haben eine farbliche Einheit zu bilden. Blau schimmernde Kollektoren sind nicht zulässig.» Oder: «In der Dorfkernzone und Dorfzone sind Energiegewinnungsanlagen an Fassadenflächen nicht erlaubt.» Oder: «Die Anlagen sind vorzugsweise an Flächen anzubringen, welche vom öffentlichen Raum abgewandt sind.» Ich denke, zu diesem Thema sind auch explizit die Gemeinden parallel gefordert. Die Förderung zur Produktion und der Speicherung von Photovoltaikstrom sollte auch in Zukunft aus den beiden Elementen der Investitionsförderung sowie der Mindestvergütung für den ins Netz einzuspeisenden Strom gefördert werden. Bei der Investitionsförderung wird künftig zwischen Anlagen auf Neu- und auf bestehenden Bauten unterschieden. Beim Ersatz von Bestandsanlagen, die älter als 20 Jahre sind, kann die komplette Investitionsförderung geltend gemacht werden. Ich begrüsse diese Massnahme. Neu wird mit dieser Vorlage der gesetzliche Rahmen der Mindestvergütung für den eingespeisten Strom festgelegt mit dem Ziel, ein marktorientiertes und damit ein systemdienliches Verhalten zu fördern. Ohne nun näher in all die Details dieses Berichts und Antrags einzugehen, kann gesamthaft betrachtet gesagt werden, dass dieser Vorschlag in die richtige Richtung geht, aber aus meiner Sicht genügend weiteres Potenzial hätte. So zum Beispiel die Förderung von Energiespeichern und die unterstützenden Systeme zur Standby-Haltung, beispielsweise von Wechselrichtern oder den in das Netz einspeisenden Anlagen. Denn ohne Netzstrom sind wir zum aktuellen Zeitpunkt leider wirklich ohne Strom und das gilt selbstverständlich zum Teil auch für die bestehenden Eigenverbrauchsmodelle und Inselanlagen. Gerne gehe ich auf einzelne Punkte der Gesetzesänderung ein mit dem Anliegen, diese auf die 2. Lesung hin nochmals zu überdenken. Gemäss der Stellungnahme der Solargenossenschaft Liechtenstein vom 17. August 2022, die Ihnen vorliegt, wird das Instrument der Mindestvergütung als sehr wichtiges und taugliches Mittel zur Stärkung eines marktorientierten Verhaltens und zur Gewährleistung einer Planungssicherheit angesehen. Allerdings erscheint auch mir der vorgeschlagene Satz von sechs Rappen als zu tief angesetzt und ich unterstütze die inhaltliche und ihnen vorliegende Begründung in der Vernehmlassungsstellungnahme der Solargenossenschaft, dass diese Vergütung zu tief angesetzt ist, und ich werde mögliche Erhöhungsanträge dafür auch unterstützen. Auch für mich ist es ebenso nicht nachvollziehbar, dass sich die Regierung dem Trend der Nachbarländer verschliesst, den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch mittels vergünstigter Netztarife zu fördern. Die Solargenossenschaft regt ebenfalls an, den Beispielen der Nachbarn zu folgen, damit die Attraktivität der Produktion von Sonnenstrom gefördert werden kann. Ich kann dieses Anliegen nur unterstützen. Zur Netzkostenberechnung virtueller ZEV, wie diese genannt werden, auf Seite 19 im Bericht und Antrag, zur dezentralen Stromproduktion von Photovoltaikanlagen kann es nun wirklich nicht sein, dass vorerst auf eine generelle Anpassung des Netztarifmodells aufgrund sich verändernder Bedingungen mit einer zunehmend dezentralen Einspeisung verzichtet wird und es deshalb zu einem späteren Zeitpunkt separat zu prüfen sei und wenn nötig im Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) umgesetzt werden müsse.Mit dieser Haltung zur Netzkostenberechnung wird die private Erstellung von parallelen Strominfrastrukturen auf privaten Grundstücken somit interessant gemacht, da diese Kosten eben günstiger sind als die Netzkosten im vorhandenen und parallel verlaufenden Netz des Netzbetreibers, und das kann es nun wirklich nicht sein. Mir sind bereits solche parallele Netzführungen von privaten Betreibern bekannt. Analog zu den Trends in unseren Nachbarländern sollten virtuelle ZEV von vergünstigten Netzgebühren profitieren. Effektiv wird nur die siebte, also die letzte Netzebene dafür genutzt. Folglich macht es grundsätzlich auch keinen Sinn, für die Nutzung aller sieben Netzebenen zu bezahlen. Wenn wir ZEV fördern wollen - und aus meiner Sicht müssen wir dies auch tun -, sollten wir allenfalls das Solidaritätsargument dafür auch etwas zurückstellen. Nun, ich akzeptiere die Haltung der Regierung, den Weg oder die Umsetzung dafür im Kontext des EU-Energiebinnenmarktpaketes im Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) anzugehen. Ich bitte die Regierung aber trotzdem, Ihre Haltung zur Netztarifgestaltung grundsätzlich zu überdenken. Ich werde einige Anmerkungen dann bei der Lesung der einzelnen Artikel noch anbringen. Da habe ich dann auch einige Ausführungen, insbesondere zu Art. 17 Abs. 2, zu Anlagen mit einer Leistung über 250 Kilowatt Peak, welche dann von einer Mindestvergütung profitieren sollen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Ja, was lange währt, wird noch besser. Das müssen wir uns vor Augen halten. Wir haben bereits heute ein gutes Fördersystem. Und das wird jetzt nach meiner Ansicht noch verbessert.Zweimal wäre diese Einspeisevergütung bereits ausgelaufen die letzten Jahre, zweimal mussten wir hier intervenieren. Das beweist eben auch, dass hier die Lösungsansätze nicht ganz so einfach sind, wie es mitunter im ersten Moment scheinen mag.Es wurde bereits erwähnt, diese mindestens fünf Megawatt Peak, die wir zubauen sollten, das haben wir einfach noch nie geschafft. Da möchte ich die Regierung gerade fragen: Hat sie hier aktuelle Zahlen? Wie sieht es in diesem Jahr aus? Ich denke mir, es ist jetzt doch ein Ruck durch die Gesellschaft gegangen, und ich hoffe, auch durch die Gemeinderäte. Wobei, zumindest was ich in letzter Zeit so an Vernehmlassungsstellungnahmen gelesen habe, ist das erfolgt. Wie ist der aktuelle Stand? Und sonst wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie dann auf die 2. Lesung hier einmal Zahlen nennen könnten, sprich: Was wurde bewilligt bis jetzt? Und was wurde auch effektiv gebaut? Wie gesagt, diese Einspeisevergütung würde auslaufen, wir müssen also handeln. Wir müssen handeln beziehungsweise dieses Gesetz muss in Kraft treten vor Ende 2022. Das ist auch noch ein sportlicher Zeitplan bis Ende Jahr. Aber ich denke mir, wenn wir hier drinnen relativ einig sind, dann ist das zu schaffen. Es soll primär nur noch eine Investitionsförderung geben, wobei, im alten Modell haben bereits heute 85% der Subventionssuchenden dieses Modell gewählt, sprich, sie haben die höhere Investitionsförderung beantragt. Was sollen die Vorteile dieser Strategie sein? Das Problem ist eben: Die ganze Sache ist relativ dynamisch. Und mit dieser Vorlage, dass wir eben zukünftig sagen: Nach oben spielt der Markt und nach unten wird im Prinzip ein Minimum an Einspeisevergütung gewährleistet. Wir haben es gehört, diese Einspeisevergütung soll zwischen vier bis acht Rappen pro Kilowattstunde betragen. Und aktuell plant die Regierung, dies bei sechs Rappen zu fixieren. Die Regierung verfolgt gemäss der Zusammenfassung drei Ziele, unter anderem sollen grössere Anlagen die nötige Investitionssicherheit erhalten. Zweitens sollen die Weiterbetriebskosten gedeckt werden, das ist ein sehr wichtiger Punkt. Denn aktuell gibt es nach meinem Wissensstand effektiv Anlagen, die bereits wieder ausser Betrieb genommen wurden, denn bis vor Kurzem waren eben die Strompreise zu tief. Das hat sich jetzt halt auch gewandelt. Man sieht schon: Jede Krise hat auch Chancen - wenn es auch noch so tragisch ist, wieso wir diese Krise haben. Und Drittens, unter anderem soll auch das ganze System effizienter werden. Dann sollen auch Kleinwasserkraftwerke, Biomasse und Windenergie zusätzlich gefördert werden. Auch das ist zu begrüssen. Dann komme ich zum Thema, an dem ich nicht wirklich viel Freude habe in diesem Bericht und Antrag. Das sind die Fassadenanlagen. Die Regierung führt auf Seite 11 selbst aus: Fassadenanlagen würden halt eben weniger Erträge generieren, nur zwei Drittel, aber - und jetzt kommt eben das grosse Aber - die Fassadenanlagen würden eben den notwendigen Winterstrom liefern. Selbstverständlich haben wir auch heute noch zu wenig Strom im Sommer, aber das wird sich - da bin ich überzeugt - ändern. Aber im Winter, das muss ich Ihnen sagen, da sehe ich relativ schwarz. Wir werden noch lange nicht genügend Winterstrom haben. Ich weiss nicht, ob ich das noch erleben werde. Denn das Dilemma ist halt einfach: Wir brauchen vor allem den Winterstrom. Damit können wir Wärmepumpen betreiben, wir brauchen mehr Winterstrom für Licht und viele andere Prozesse. Das liegt in der Natur der Sache. Die Regierung sagt dann selbst auf Seite 11: Aktuell wurden eben nur 1% Fassadenanlagen installiert. Ja, das dürfte einen Grund haben. Und der Grund, befürchte ich, ist einfach unter anderem die Förderung. Selbstverständlich sind es auch ästhetische Gründe und da kann ich vielleicht aus meiner Heimatgemeinde berichten: Zumindest in Triesenberg ist es möglich, dass man Fassadenanlagen zum Beispiel mit Balkongeländern bauen kann. Also da ist zumindest die Gemeinde Triesenberg so weit und sagt: Oh doch, das unterstützen wir von der Gemeinde. Und das ist sicherlich positiv zu werten. Aber wie gesagt, der Winterstrom ist zentral und da müssen wir von mir aus gesehen weiter gehen, als es diese Vorlage hier beinhaltet. Da geht sie mir definitiv zu wenig weit. Für mich ist es sogar ein Rückschritt und ich werde Ihnen das dann noch begründen, wieso. Dann wurde bereits von meinem Vorredner ein konkreter Punkt erwähnt, diese virtuellen Netze, sprich der Eigenverbrauch, der hier durch Zusammenschluss gefördert werden soll. Da möchte ich eigentlich auch die Stellungnahme der Solargenossenschaft aufgreifen. Da sollte es doch einen Weg geben, dass wir hier irgendwo diesen Eigenverbrauch mit diesen virtuellen Netzen fördern können. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass man, wie gesagt, die Netzkosten reduziert und dann irgendwie ein Modell hat, dass ein Teil dieser reduzierten Netzkosten beim Produzenten bleibt und ein anderen Teil beim Konsumenten bleibt, damit die Konsumenten auch einen Anreiz haben, auf diesen Strom zu setzen. Dann der Punkt 1.11, «Netzkostenberechnung aufgrund dezentraler Stromproduktion wie Photovoltaikanlagen», da führt die Regierung auf Seite 19 aus: «Es ist nicht zu erwarten, dass durch die dezentrale Einspeisung von Photovoltaikstrom die Netzkosten insgesamt sinken werden.» Ich habe es bereits mit meiner Kleinen Anfrage durchblicken lassen: In Triesenberg ist genau das Gegenteil der Fall. Die Gemeinde Triesenberg würde gerne grosse Photovoltaikanlagen bauen, aber die LKW sagen: Wir nehmen den Strom nicht ab. Also ich frage mich effektiv, wie wir hier weiterkommen sollen. Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Und das bedeutet für mich natürlich konkret: Wenn wir wirklich diese dezentrale Einspeisung machen wollen, dann werden die Netzkosten eher steigen. Da habe ich zumindest auch Informationen vonseiten der LKW. Das Dilemma ist natürlich: Mitunter geht diese Berechnung von relativ tiefen Marktpreisen aus, aber die Marktpreise, das wissen wir, werden massiv steigen. Und dann könnten sich diese Investitionen eben doch rentieren, dass man sagt: Gewisse Trafostationen muss man bauen. Das ist übrigens auch: Wenn wir sagen, im Hochgebirge soll man hier Photovoltaikanlagen bauen, dann werden wir dort auch eine Trafostation bauen müssen. Denn da oben haben wir nicht unbedingt die grossen Konsumenten. Ich weiss nicht, sollten wir hier nicht einen mutigen Schritt vorwärts machen und sagen: Wir sind bereit, diese Trafostationen zu bauen? Denn das macht uns unabhängiger. Wie gesagt, ich weiss schon auch nicht, was die Zukunft bringt, aber ich habe hier doch das Gefühl, diese Investitionen könnten durchaus von Vorteil sein.Dann der Punkt auf Seite 21, diese Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, auch da führt die Regierung konkret aus: Das interessante an diesen Anlagen ist eben die Winterstromproduktion. Ah, da sieht man es, da sagt die Regierung: Ja, diese Blockheizkraftwerke, diese Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind eben wichtige Lieferanten für Winterstrom. Das trifft eben auf Fassaden auch zu. Deshalb mache ich da seit Monaten massiv Druck, auch bei Neubauten des Landes. Und ich kann hier nur die entsprechende Kleine Anfrage unterstützen betreffend die Holzfassade bei der Landesbibliothek. Ich bin schon gespannt auf die Ausführungen. Da muss jetzt auch ein Ruck durch die Regierung gehen. Suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten. Wir haben 2022, wir haben einen Krieg in Europa, jetzt muss es doch hier möglich sein, statt Holzfassade eine Photovoltaik zu bauen. Also da habe ich gar kein Verständnis.
Dann, auch auf Seite 24, da sagt die Regierung dann schon betreffend die Fassadenanlagen: Für vorbildliche Fassadenanlagen, da könnte man sich einen höheren Fördersatz vorstellen. Da merkt man schon: Was ist vorbildlich? Da geht es natürlich um den Punkt Ästhetik. Und es ist halt Geschmackssache, was schön ist. Aber ich bringe immer den Punkt: Fragen Sie einmal in Tschernobyl oder in Fukushima, was die zum Ortsbildschutz sagen. Ich weiss nicht, ob das das grösste Problem ist von den Ukrainern oder von den Japanern. Ich denke, das sind die kleinsten Probleme. Wenn sie einen Super-GAU haben, haben sie ganz andere Sorgen als Ortsbildschutz. Ich denke mir auch, die Hausbesitzer sind doch selbst auch interessiert, wenn sie eine Fassadenanlage bauen, dass die sich ins bestehende Objekt optimal integrieren lässt. Und bei Neubauten, da bin ich überzeugt: Wer modern baut, der kann das sehr gut integrieren, sofern es die Gemeinde zulässt. Die Aussagen aus Balzers, da habe ich natürlich auch kein Verständnis, dass die Gemeinde sich hier sperrt. Das finde ich nicht gut. Auch Planken wurde bereits erwähnt. Auch da sollte ein Ruck durch die Gesellschaft gehen, sprich diese Gemeinderäte. Dann zum neuen Fördermodell auf Seite 26: Wie gesagt, bei Dachanlagen unterscheidet die Regierung zwischen Neubauten und bestehenden Anlagen - für Neubauten gibt es diese CHF 500 pro Kilowatt Peak, bei bestehenden CHF 650 - und bei Fassadenanlagen nicht, da bleibt der Förderansatz auf dem alten Betrag. Und es kommt eben noch ein Punkt dazu: Beim alten Fördersystem war noch eine Einspeisevergütung von zehn Rappen vorgesehen. Aktuell ist das natürlich nicht interessant. Aber wir wissen ja nicht, was die Zukunft bringt. Und sollten die Strompreise wieder sinken, dann heisst das für mich: Auch Fassadenanlagen bekommen keine zehn Rappen mehr, sondern höchsten noch sechs Rappen. Also das ist gar nicht gut. Ich muss sagen, ich erwarte auf die 2. Lesung, dass man Fassadenanlagen - bestehende und neue Anlagen - auch unterschiedlich fördert. Das ist für mich ein Gebot der Stunde. Dann auf Seite 27, «Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen», da vermisse ich auch diese Komponenten der Zins- und Betriebskosten, die nicht berücksichtigt wurden. Da würde mich doch interessieren: Wenn man eben diese Zinsen, Betriebs- und Unterhaltskosten berücksichtigt, wie dann diese Tabellen aussehen betreffend die Amortisationszeit. Und mich würde natürlich auch interessieren - ich nehme an, das sind Dachanlagen -: Wie sieht das bei Fassadenanlagen aus? Wir wissen alle, bei Fassadenanlagen wird eben die Amortisationszeit länger sein. Und, wie gesagt, der Winterstrom der Fassadenanlagen, das ist sehr, sehr wichtig. Es sind auch die Dachanlagen wichtig, aber die Fassadenanlagen sind eben auch wichtig. Dann zum Punkt wegen dieses Energiedarlehens auf Seite 37: Da kann ich ebenfalls nur die Stellungnahme der Solargenossenschaft unterstützen. Denn die Banken schauen eben im Endeffekt: Ist diese Investition tragbar? Und wenn kein Bürge da ist, sprich, wenn der Hausbauer zu wenig verfügbares Kapital hat, dann erhält er mitunter eben diesen Kredit nicht. Da frage ich mich effektiv: Müsste hier der Staat nicht als Bürge einspringen? Wir haben zwar vom Abg. Hubert Büchel vorhin gehört: Das ist nicht so gut. Wenn man Bürge ist, dann wird man gewürgt, hat er, glaube ich, gesagt. Aber ja, wie gesagt, für zusätzliche Photovoltaikanlagen kann ich damit, dass wir ein wenig gewürgt werden, noch leben. Das ist eine Investition in die Zukunft, für kommende Generationen. Und deshalb würde ich das auch begrüssen, nach meinem Dafürhalten, dass hier eben der Staat einfach als Bürge einspringt bei den Banken, wenn jemand zu wenig Geld hat. Dann auf Seite 40 kommt die Regierung nochmals auf die Fassadenanlagen zu sprechen und sagt eben, sie würde darauf verzichten, eine Differenzierung bei der Mindestvergütung zu machen. Das finde ich nicht gut. Und für mich beweist die aktuelle Lage: Nur 1% sind Fassadenanlagen. Also da fehlt es an Geld und es fehlt natürlich auch an der Einsicht. Ich weiss schon, die Ästhetik ist ein Punkt. Aber da sollte eben der Staat Vorbild sein. Da bin ich wieder bei der Landesbibliothek. Diese Vorbildfunktion fehlt mir dann halt leider auch. Übrigens auch beim Schulzentrum Unterland II, da fehlt sie mir auch. Eine Schule darf durchaus ein Kraftwerk sein. Das ist sehr gut für die Schülerinnen und Schüler, das ist eine Vorbildfunktion. Dann der letzte Punkt, die Auswirkungen auf den Staatshaushalt: Da erhoffe ich mir auch noch zusätzliche Informationen für die 2. Lesung. Auch die LKW sagen: Achtung, Regierung, bei diesem Ausbau, gerade auch betreffend die PV-Pflicht, da dürften dann diese Berechnungen nicht mehr zutreffend sein. Da wäre ich der Regierung doch dankbar, wenn sie auf die 2. Lesung dem Landtag halt sagt: Wenn das so gemacht wird - was wir ja alle hoffen, wir haben die PV-Pflicht grossmehrheitlich hier drinnen befürwortet -, aber das kann dann auch Konsequenzen für den Staatshaushalt haben, damit man hier einfach auch die neue Zahl sieht. Und ich bin überzeugt, die Mehrheit hier drinnen wird auch mit dem leben können. Wie gesagt, es ist ein Gebot der Stunde und ich bin überzeugt: Es ging ein Ruck durch die Gesellschaft dank den Vorkommnissen, die ich zwar nicht begrüsse, aber man muss ja das Positive aus einem Krieg nehmen, sofern es etwas Positives gibt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Auch besten Dank bezüglich der Postulatsbeantwortung an die Regierung. Meine beiden Vorredner haben schon sehr, sehr viel gesagt. Ich versuche, mich kurz zu halten. Wenn wir die Erwärmung des Klimas einbremsen möchten und im Bereich Wärmeenergie, gerade in dem uns bevorstehenden Winter, einigermassen gut davonkommen wollen, müssen wir verantwortungsvoll und solidarisch mit allen weiteren Staaten der Welt handeln, indem wir raschestmöglich unsere gesamte Entschlossenheit für alternative Energien einsetzen. Photovoltaik heisst eine dieser sofort möglichen Varianten und muss überall dort, wo es denn auch möglich ist, umgesetzt werden. Dazu hat die zuständige stellvertretende Regierungschefin bereits ausgeführt, wenn jemand eine bessere Idee hätte, so könne er oder sie dies doch bitte einbringen. Dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen. Allerdings ist es diesbezüglich auch äusserst wichtig, den interessierten Kunden von Photovoltaik mitzuteilen, dass PV-Anlagen möglichst unbürokratisch beschaffbar sind. Meistens wird von den Installateuren ein Grossteil der bevorstehenden Abklärungen selbst übernommen, damit der Kunde sich nicht noch mit aufwendigen administrativen Arbeiten allzu gross auseinandersetzen muss. Und da spreche ich im positiven Sinne aus eigener Erfahrung. Gleichzeitig muss verstärkt auch auf die grosszügigen Subventionen von Staat und Gemeinden und die relativ rasche Amortisation mit anschliessendem profitablem weiterem Verlauf hingewiesen werden. Auch die individuelle Unabhängigkeit der PV-Kunden ist ein sehr starkes Argument.Diesbezüglich meint die Solargenossenschaft Liechtensteins - und hier dopple ich noch einmal nach, da mein Kollege Günter Vogt einzelne Details schon eingebracht hat, weil mir das wichtig erscheint -, dass die angedachte Mindestvergütung von sechs Rappen pro Kilowattstunde zu tief angesetzt ist. Die Solargenossenschaft schlägt vor - gerade im Hinblick auf die unsichere künftige Entwicklung -, dass der Rahmen von vier bis zehn Rappen festgelegt werden soll und dass die Regierung für die Verordnung eine Mindestvergütung von sieben Rappen vorsieht. Es sei zudem auch nicht mehr angebracht, KWK-Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, bevorzugt zu behandeln. Ebenso sei es nicht nachvollziehbar, dass sich die Regierung dem Trend der Nachbarländer verschliesst, Zitat: Den virtuellen «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch mittels vergünstigter Netztarife zu fördern.» Man solle den Beispielen der Nachbarn folgen und ebenfalls die Attraktivität der Produktion von Sonnenstrom fördern. Und zu guter Letzt schlägt die Solargenossenschaft vor, bei Bedarf günstige oder zinslose Darlehen zur Verfügung zu stellen, um den Bau von PV-Anlagen zu unterstützen. Der Staat Liechtenstein hat sich für 2030 ein hohes Ziel gesetzt: Bis dahin 50% der Treibhausgase im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, weg von fossilen hin zu alternativen, umweltfreundlichen Energien zu wechseln und bis 2050 CO2-neutral zu sein. Diese Ziele will die Regierung mit viel Elan und Ehrgeiz angehen. Und das gilt es auf jeden Fall zu unterstützen. Das Ziel, alles auf Freiwilligkeit auszurichten, scheint mir eher schwierig - und da gehe ich mit der Regierung überein -, da immer noch weiter fossile Heizsysteme installiert werden - angeblich. Wenn heute noch eine Öl- oder Gasheizung installiert wird, können wir davon ausgehen, dass diese rund 20 Jahre oder gar noch länger funktioniert und somit werden wir das angestrebte Ziel eben nicht erreichen. Allerdings ist es für mich ökonomisch fragwürdig, bei den aktuellen Preisen auf eine neuerliche Investition in Gas- oder Ölheizungen zu setzen. Daher habe ich auch meine liebe Mühe mit einem Verbot.Die genannten Ziele wird meine Generation nicht mehr erreichen. Mich wird das nicht mehr gross tangieren. Aber wir wollen die ambitionierten Ziele für die kommenden Generationen, unsere Kinder und Kindeskinder, erreichen, damit sie sich weiterhin in einer intakten Umwelt bewegen können. Und daher ist es wichtig, möglichst rasch den Weg weg von fossilen Brennstoffen einzuleiten. Und wer könnte dies rascher und effizienter tun als unser überschaubares Liechtenstein - und dies als Vorbild für alle. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Im Grossen und Ganzen liegt uns ein Abänderungsentwurf vor, der das Ziel erfüllen soll, jährlich eine PV-Leistung von fünf Megawatt Peak zuzubauen und die Anlagen möglichst lange am Netz halten zu können. Für dieses Ziel ist das ein akzeptabler Ansatz. Ein ungelöstes Problem bleibt jedoch die Nutzungsgebühr und eine marktorientierte Gestaltung der Strompreise für die Verbraucher. Bei vielen Stellungnahmen zur Vernehmlassung hatte ich das Gefühl, dass über reduzierte Netznutzungsgebühren eine weitere Förderung für PV-Anlagen entstehen soll. Doch diese isolierte Zielbetrachtung bei der Umgestaltung der Netznutzungsgebühr geht mir nicht weit genug. Das Stromnetz nützt sich - anders als das Strassennetz - nicht durch den erhöhten Verbrauch beziehungsweise den Strombezug ab. Strom kennt auch keinen Stau und er fliesst immer in derselben Geschwindigkeit, quasi abhängig von der Spannung. Es ist einzig und allein entscheidend, dass zu jedem Zeitpunkt eine gewisse Maximalleistung an Strom bereitgestellt werden kann, um die Versorgungssicherheit für alle Verbraucher gewährleisten zu können. Das gilt auch für Solarkunden, die auf ein gutes Netz angewiesen sind, wenn sie gerade einmal keinen eigenen Solarstrom zur Verfügung haben. Das Netz wird nicht billiger, wenn man nur einmal pro Woche Strom bezieht. Zusätzliche Verbraucher, wie Batterien oder Elektroautos, welche oft in Kombination mit Solaranlagen beliebt werden, können diesen maximalen Strombedarf zum Aufladen sogar noch markant erhöhen. Es gilt jedoch zu respektieren, dass nach dem aktuellen Modell zumindest sparsame Haushalte weniger stark belastet werden als verbrauchsstarke Haushalte.Aber über Eigenverbrauchsmodelle werden Solarstromproduzenten bereits zu einem wesentlichen Anteil von den Netznutzungsgebühren befreit, ohne einen wirklichen Beitrag zur Reduktion der Netzkosten zu leisten. Deshalb könnte ich eine zusätzliche, einseitige Entlastung der PV-Kunden nach meinen heutigen Kenntnissen nicht befürworten. Im Gegenteil: Nur, wer sich an den Netznutzungsgebühren beteiligt, kann und soll erwarten, dass der Ausbau des Netzes vorangeht und so die Abnahme des produzierten Stroms gewährleistet wird. Ganz nach dem Motto: «Wer zahlt, befiehlt». Der Netzausbau darf dem PV-Ausbau nicht im Weg stehen. Gegensätzliche Anreize der Förder- und Tarifmodelle müssen genau geprüft werden. Quartierstrommodelle oder die Abschaffung der Netzgebühren für Solarstrom dürfen nicht dazu führen, dass wir in fünf Jahren wieder über die Bücher müssen. Ich bin der Meinung, dass wir langfristig denken sollten und bei Tarif- und Fördermodellen einen weiten Horizont benötigen. Wo ich am Mittwoch den Kopf schütteln musste, war bei der Aussage, dass die LKW von dynamischen Strompreisen absehe, weil diese die Konsumenten überfordern würden. Bitte korrigieren Sie mich, falls ich es falsch verstanden habe. Doch ich frage mich, wozu wir uns dann diese Gesetzesänderung heute überhaupt antun wollen? Eine marktorientierte Mindestvergütung wird für die Prosumer nicht einfacher zu verstehen sein als dynamische Strompreise für die Konsumenten. Oder worin besteht da der Unterschied? Prosumer können ihre PV-Module nicht einmal marktorientiert an- oder abstellen, sondern es kann nur mit dem Eigenverbrauch auf die Marktpreise reagiert werden. Selbiges gilt, wenn nicht noch verstärkt, für die Konsumenten. Ich möchte daher auch ernsthaft darum bitten zu prüfen, was es bedeuten würde, wenn der PV-Strom aus geförderten Anlagen nicht für den Eigenverbrauch zur Verfügung stehen würde, sondern alle subventionierten PV-Anlagen den Strom quasi zuhanden der LKW ins öffentliche Netz einspeisen würden. Dadurch könnten auch einfache Mechanismen eingeführt werden, dass nach erfolgreicher und kurzer Amortisationszeit der Anlage die Fördermittel gestoppt werden, um eine Überförderung systematisch zu vermeiden. Ja, das käme dann einer Einspeiseverpflichtung nach dem Motto: «Wer zahlt, befiehlt» gleich.
Da nach dem heutigen Fördermodell die PV-Anlagen am Ende des Lebenszyklus ohnehin mit einer guten Rendite gänzlich vom Staat und über die Stromproduktion finanziert werden, frage ich mich, ob die Stromproduktion dann nicht auch vorwiegend dem öffentlichen Interesse dienen sollte. Konkret könnte der Besitzer der Anlage trotzdem nach dem vorgeschlagenen Modell eine Einspeisevergütung erhalten. Für den sogenannten Eigenverbrauch, den es nach diesem Modell aber nicht mehr geben soll, müsste der Strom also zu marktüblichen Preisen zurückgekauft werden. Das klingt für die Betreiber der Anlagen erst einmal wenig attraktiv, aber über die Förderhöhen kann man sich ja gesondert unterhalten. Eine 20 Kilowatt-Peak-Anlage bei einem Wohnhaus mit zehn Wohnungen und fünf Elektroautos hätte nach dem heutigen Modell einen sehr hohen Eigenverbrauch und die PV-Anlage wird zu einem attraktiven Renditeobjekt für den Vermieter. Profitieren würden natürlich nicht die Mieter, sondern der Investor der PV-Anlage - ungeachtet dessen, dass die PV-Anlage grossteils über Steuergelder finanziert würde. Der Nachbar, der eine identische Anlage baut und alleine wohnt, würde aufgrund des geringen Eigenverbrauchs eine bedeutend schlechtere Rendite erzielen - und das, obwohl sein Strom genauso in denselben zehn Wohnungen der Nachbarn verbraucht werden würde. Physikalisch existiert bei der Stromführung dieser beiden Beispiele kaum ein Unterschied.Mir ist bewusst, dass die Netznutzungsgebühren nicht den Kern des vorliegenden Berichts und Antrags betreffen. Doch da auch bei der Vernehmlassung einige Aussagen dazu getätigt wurden, erlaube ich mir, folgende drei Optionen für eine sinnvolle und zukunftsweisende Ausgestaltung der Netznutzungsgebühren vorzustellen, die ich aktuell sehe:Option 1: Die Netznutzungsgebühr wird für alle abgeschafft. Dann spielt es keine Rolle mehr, ob man den eigenen Strom verbraucht oder den Strom des Nachbarn verbraucht. Dann müssen auch keine ZEV gebildet werden, weil dann alle im selben ZEV sind und für keinen Strom mehr Netznutzungsgebühren bezahlt werden müssten. Das ist allerdings nicht ganz trivial, weil dann genau geschaut werden müsste, welche Netzebene und welche Stromproduzenten alle davon profitieren sollten und von wo nach wo welcher Strom geführt wird. Am Ende wird es finanziell keinen Unterschied machen, weil wir dann die Netzkosten einfach aus einem anderen Topf finanzieren müssten. Zudem ist die unterste und dezentrale Netzebene nun einmal die kostenintensivste. Dann komme ich zu Option 2: Die Grundgebühr der Netzkosten für die Vorhalteleistung erhöhen und gleichzeitig die verbrauchsabhängigen Kosten senken. Auch damit gewinnt der Stromhandel an Attraktivität. Allerdings müsste die Grundgebühr der Netznutzungsgebühr an die maximal gewünschte Anschlussleistung gekoppelt sein, da sich sonst mehrere Wohnungen zu einem Anschlusspunkt zusammenschliessen könnten, um Netznutzungsgebühren zu umgehen. Hinzu kommt, dass sich der variable Anteil der Stromrechnung vorerst für viele Verbraucher reduzieren und die Fixkosten steigern würde. In Summe dürfte dadurch Stromsparen weniger belohnt werden. Die letzte und in meinen Augen beste Option ist Option 3: Eine Einspeiseverpflichtung für geförderte PV-Anlagen einzuführen und die Netznutzungsgebühr für den kompletten erzeugten Strom aus PV-Anlagen zu erheben. Das heisst, es werden auch Netznutzungsgebühren für den Eigenverbrauch fällig, den es so eigentlich nicht mehr geben wird. Wie so oft ist diese Option auf den ersten Blick politisch die unattraktivste Variante. Allerdings würde sie zu sehr wenig Zielkonflikten zwischen einer attraktiven PV-Förderung und einem geringen Stromverbrauch aller Konsumenten führen und ein marktgerechtes Verhalten fördern. Mir ist bewusst, dass sich heute der Eigenverbrauch über den eingesparten Strom positiv auf die Rentabilität der PV-Anlagen auswirkt. Die vorgelegten drei Optionen würden somit auf den ersten Blick die Attraktivität der Investition reduzieren. Dem könnte aber entgegnet werden, indem einfach die Mindestvergütung angehoben wird. Je höher die Mindestvergütung, desto schlechter wird wiederum der Markt abgebildet. Doch selbst das wäre kein Problem, da man über dynamische Strompreise ein marktorientiertes Verhalten aller Verbraucher sicherstellen könnte. Mir ist bewusst, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handelt. Deshalb bin ich der Regierung auch für die Quellenangaben im Bericht und Antrag auf Seite 18 sehr dankbar. Diese waren sehr interessant zu lesen. Ich bitte die Regierung darum, auf die 2. Lesung speziell auf die dritte meiner Optionen einzugehen. Bei öffentlichen Fördermodellen muss immer das öffentliche vor die individuellen Interessen gestellt werden und die Ressourcen müssen so effizient wie möglich eingesetzt werden. Falsche Anreize können dazu führen, dass zu viele Ressourcen dazu aufgewendet werden, kleinflächige, individuelle Kostenoptimierungen durchzuführen, anstatt zusammen an übergeordneten Zielen zu arbeiten. Es wird für Unmut sorgen, wenn der Nachbar über günstigen Eigenverbrauchsstrom lieber sein Elektroauto lädt, als den Strom dem Markt zur Verfügung zu stellen und diesen dann auch zum günstigen Erzeugungspreis dem Verbraucher anbieten zu können, damit vielleicht der Nachbar seine Wärmepumpe damit betreiben kann. Aus diesem Grund sind eine marktorientierte Einspeisevergütung, aber auch marktorientierte, dynamische Strompreise für die Konsumenten entscheidend. Diese Vorlage ist ein erster Schritt auf der Produzentenseite, den ich unterstütze. Da die Konsumenten aber der grössere Hebel sind, erwarte ich mir weitere Schritte, um auch den Strompreis der Verbraucher an die marktorientierten Preise zu koppeln, die auch die Produzenten des Solarstroms bekommen. Abgesehen vom Energieeffizienzgesetz und den Tarifmodellen würde ich es auch befürworten, wenn die Gemeinden stärker in die Pflicht genommen werden. Am Ende ist es mir egal, wie die Gemeinden ihre Ziele erreichen. Ob sie an Verboten festhalten wollen, kleine oder grosse Anlagen fördern wollen oder ob sie selbst zum Betreiber von PV-Anlagen werden wollen - Hauptsache, sie leisten ihren angemessenen Anteil an dem Ausbauziel von fünf bis zehn Megawatt Peak pro Jahr sowie an der Energiestrategie oder an anderen Strategien, die wir auf der Agenda haben. Auf Gemeindeebene bestehen viele bürgernahe Gestaltungsmöglichkeiten, oft mehr als im Landtag. Doch darauf kann vielleicht beim Finanzausgleich näher eingegangen werden, wie die passenden Anreize für die Gemeinden geschaffen und finanziert werden könnten. Somit unterstütze ich diese Vorlage und bin für Eintreten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich teile auch die Meinung - das möchte ich gleich vorwegnehmen - des Abg. Günter Vogt der nötigen Anpassung in den Gemeinden, was die PV-Anlagen angeht, und sehe doch die Gemeinden sehr stark gefordert, jetzt rasch Anpassungen diesbezüglich vorzunehmen. Ebenso teile ich die Meinung des Abg. Wendelin Lampert, in Sachen Fassadenanlagen da wirklich vorwärts zu kommen und Gas zu geben. Da sehe ich eben auch die Architekten definitiv gefordert, da eine neue Ästhetik-Debatte oder -Diskurs wirklich zu führen. Im Mai dieses Jahres hat der Landtag zwei Motionen der Freien Liste zugestimmt und somit die Regierung beauftragt, eine PV-Pflicht auf allen Dächern Liechtensteins einzuführen. Den Motionären war aber auch wichtig, dass die Errichtung einer PV-Anlage weiterhin vom Staat gefördert wird. Diesem Wunsch kommt die Regierung mit dem vorliegenden Bericht und Antrag nach. Die Regierung betrachtet das heutige System der Förderung als ein wichtiges, sinnvolles und effizientes System, welches auch den Gemeinden die Möglichkeit gibt, sich am Ausbau der heimischen Energie zu beteiligen, indem sie sich bei der Förderung von PV-Anlagen beteiligen. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag soll ein Mindestvergütungssatz von vier bis acht Rappen pro Kilowatt gesetzlich verankert werden. Dies gibt den Erstellern von PV-Anlagen die nötige Gewissheit, dass die Anlage nach einem bestimmten Zeitraum amortisiert ist. Anlagen, deren erzeugter Strom von den LKW im Marktmodell abgekauft wird, erhalten von der LKW derzeit weit mehr pro Kilowatt. Derzeit beträgt die Vergütung durch die LKW das dreifache der Mindestvergütung. Dieser hohe Marktpreis wird wohl die nächsten Monate noch anhalten. Diese Mindestvergütung gilt für alle Anlagen, auch für alte Anlagen, die nach zehn Jahren aus dem Modell der Einspeisevergütung herausfallen. Auf eine mögliche 2. Lesung hin solle die Regierung jedoch bitte prüfen, inwiefern ein höherer Mindestsatz sinnvoll wäre - ausgehend davon, dass die Regierung mit Weiterbetriebskosten von vier bis sechs Rappen pro Kilowatt rechnet und diese bei kleineren Anlagen höher sind. Bei Festhalten am jetzigen Mindestansatz reduziere sich damit der Investitionsanreiz für kleinere Anlagen, die aber nach Ansicht der Regierung ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Die Investitionen in eine neue Anlage sollen mit drei unterschiedlichen Sätzen gefördert werden. Bei Neubauten CHF 500 pro Kilowatt, beim nachträglichen Nachrüsten auf einem bestehenden Dach mit CHF 650 und eine Fassadenanlage mit CHF 750 pro Kilowatt Peak. Hinzu kommt die Gemeindeförderung in gleicher Höhe. Den Motionären war im Mai wichtig, dass auch alte Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, erneut gefördert werden können, die PV-Anlage am Ende ihrer Lebensdauer ersetzt werden soll. Die Motionäre begrüssen die vorgesehene Förderung von zu erneuernden Anlagen. Zu den KWK-Anlagen, also den Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen: Aufgrund ihrer Stromproduktion im Winter werden sie im Kontext der Energievision 2050 als bedeutend eingestuft. KWK-Anlagen bedürfen allerdings einer Primärenergie. So ist es sehr zu begrüssen, dass die Regierung im Zuge der Vernehmlassung sich dazu entschieden hat, lediglich mit erneuerbaren Brennstoffen betriebene KWK-Anlagen zu fördern. Die Vorlage wurde von den diversen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst, da und dort gab es Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge. Eine völlig unverständliche Haltung kommt von der Gemeinde Planken, die PV-Anlagen immer noch als ortsfremdes Element in der Architektur betrachtet und keine Fassaden-PV-Anlagen aufgrund des Ortsbildschutzes akzeptiert, womit wir eigentlich wieder beim Votum des Abg. Lampert wären. Gerade auf der Sonnenterrasse Planken, in welcher Fassadenanlagen eine gewinnbringende Anlage und im Sinne der Klimastrategie wären - gewinnbringend im Sinne der Energiegewinnung, aber auch der Profitabilität. Auf Seite 35 geht die Regierung auf ZEV, die Zusammenschlüsse für den Eigenverbrauch, sowie auf virtuelle ZEV, den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, ein. Bei ZEV wird keine Netznutzungsgebühr für den selbst produzierten und verbrauchten Strom fällig, bei den virtuellen ZEV aufgrund der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes hingegen schon. Netznutzungsgebühren dienen dazu, das Netz für dessen Nutzung auch zu warten. Jedoch sehe ich hier Potenzial, das aktuelle System der Netznutzungsgebühren zu überdenken. Wir haben gestern von der Regierung vernehmen können, dass diese nicht von der LKW selbst vorgenommen wird, sondern von der Kommission für Energiemarktaufsicht. So frage ich mich, was nötig wäre, um diesbezüglich Anpassungen vornehmen zu können? Vielleicht kann ja die Regierung noch weitere Ausführungen machen, nach welchen Kriterien diese festgelegt werden.Seitens Regierung heisst es auf Seite 17 weiter: «Eine Reduktion der Netznutzungskosten für eine bestimmte Nutzergruppe würde zwangsläufig zu einer Umlagerung auf die verbleibenden Netznutzer führen.» Demgegenüber steht der Sachverhalt, dass Grosskunden bei der LKW einen Mengenrabatt auch in Form von reduzierten Netzgebühren erhalten. Da frage ich mich, wie sich dieser Gegensatz erklärt. Ich würde es begrüssen, wenn die Regierung auf die 2. Lesung unter Berücksichtigung der Situation in Österreich, wo mit dem erneuerbaren Ausbaugesetz entsprechende Massnahmen getroffen wurden, das Vorhaben nochmals überdacht vorlegt. ZEV sind in Liechtenstein schon gesetzlich erlaubt, werden aber nur selten angewendet. Hier stellt sich mir die Frage: Wieso? Ist das Abrechnungsprozedere für den Privaten zu komplex? Gibt es technische Hürden? Wenn die Regierung bitte auf die 2. Lesung hin hierzu detaillierte Angaben machen könnte, zum Beispiel an einem einfachen ZEV-Modell, ein Wohnblock mit vier Wohneinheiten und einer PV-Anlage auf dem Dach, und einem virtuellen ZEV, bei dem eine Genossenschaft auf einem Bauernhof eine PV-Anlage betreibt und einen virtuellen ZEV mit seinen Mitgliedern im Umfeld bildet. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort. Ich bedanke mich bei der Regierung, insbesondere beim Wirtschaftsministerium, für den vorliegenden Bericht und Antrag. Ich begrüsse diesen und die darin geplante Marschrichtung grundsätzlich.Dass wir von der Freien Liste den verpflichtenden Ausbau der Photovoltaik mit Beibehaltung von attraktiven Förderungen und einer finanziellen Planungssicherheit als wesentlichen Beitrag zur Erhöhung des Eigenversorgungsgrades erachten, ist hinlänglich bekannt. Eine finanzielle Planungssicherheit ist eine der wichtigsten Treiber, um die Umsetzung von PV-Anlagen zu fördern. Es liegt auf der Hand, dass mit steigendem Anteil am PV-Strom ein marktorientiertes und systemdienliches Verhalten zunehmend wichtiger wird. Um das Marktrisiko tiefer, bisweilen gar negativer Strompreise zu begrenzen, ist seitens der Regierung eine Mindestvergütung in einer Spanne zwischen vier bis acht Rappen pro Kilowattstunde vorgesehen. Die Regierung schlägt vor, diesen Wert auf sechs Rappen pro Kilowattstunde per Verordnung festzulegen.Verschiedene Abgeordnete, insbesondere die Abgeordneten Günter Vogt und Wendelin Lampert, haben bereits auf die Argumentation der Solargenossenschaft hingewiesen, dass die in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen nicht berücksichtigten Zins- und weiteren Betriebs- und Unterhaltskosten kein realistisches Bild der Wirtschaftlichkeit ergeben. Der vorgeschlagene mögliche Mindestpreis von vier Rappen pro Kilowattstunde wird deshalb als sicher zu tief angesetzt eingestuft. Die Solargenossenschaft weist weiter auf die Gefahr hin, dass dadurch die Erstellung wie auch der Weiterbetrieb speziell für kleine Anlagen mit einem tiefen Eigenverbrauchsanteil selbst bei einer Vergütung von sechs Rappen pro Kilowattstunde unattraktiv wäre, da bereits allein die Weiterbetriebskosten gerade für kleine, dennoch bedeutende Anlagen schon bei sechs Rappen liegen.Aus diesen Gründen wäre es angezeigt, diese Spanne auf vier bis zehn Rappen zu erhöhen und die per Verordnung festgelegte Mindestvergütung bei sieben Rappen anzusetzen. Auf Seite 48 im Bericht führen Sie aus, dass Sie die Argumentation der Solargenossenschaft in gewisser Weise als widersprüchlich erachten, weil diese gewichtige Faktoren der Wirtschaftlichkeit ausblende. So sei gerade bei den meisten kleinen Anlagen die Wirtschaftlichkeit aufgrund des meistmöglichen Eigenverbrauches deutlich besser, wenn nur mit der Mindestvergütung gerechnet wird. Dem möchte ich entgegenhalten, dass man auch argumentieren könnte, dass Energiesparen sich auch für die kleinen Prosumers lohnen sollte. Hierzu können Sie, Frau Wirtschaftsministerin, vielleicht noch ein paar Ausführungen machen.Es erschliesst sich mir weiter nicht, weshalb die Regierung zum Schluss kommt, dass eine Förderung des Verbrauchs von PV-Strom via virtueller ZEV dem gewählten Ansatz der Förderung von Stromproduktion und Energieeffizienz widersprechen würde. Dies, weil so den Konsumenten statt dem Produzenten von Solarstrom eine Förderung oder Umverteilung zufliessen würde. Und weiter: Eine korrekte Verrechnung unterschiedlicher Netzkosten für virtuelle ZEV wäre ausserdem technisch sehr anspruchsvoll. Das steht meines Erachtens im Widerspruch zu den Ausführungen auf Seite 14, wo ausgeführt wird, dass Liechtenstein eines der ersten Länder der Welt mit einer Energiemessung sei, welche flächendeckend auf Smart Metern beruhe. Dass der Strom nahe beim Verbraucher erzeugt wird, sollte doch belohnt werden. Man sollte doch nur für die Infrastruktur bezahlen, welche man auch benutzt. Was erachtet die Regierung hierbei als so schwierig? Die Schweiz und Österreich können das doch auch. Ich bin sicher, wenn eine Senkung der Netzgebühren für virtuelle ZEV keine Anreize setzen würde, mehr Strom im eigenen Land zu verarbeiten, würden unsere Nachbarländer bestimmt davon abweichen. Doch das Gegenteil ist der Fall. Ich möchte noch kurz auf die vom Abg. Sebastian Gassner eingebrachten Optionen, vor allem Option 3, eingehen. Meines Wissens hatten wir so ein Modell schon in den Achtzigerjahren. Kann es sein, dass man dazu einen zweiten Zähler braucht und die Abrechnung aufwendiger würde? Die Idee wäre doch, den Strom selbst zu nutzen und nicht den abzugeben und dann wieder einzukaufen. Doch vielleicht habe ich Sie auch nicht richtig verstanden. Auf jeden Fall bin ich gespannt auf die Ausführungen der Regierung hierzu in der 2. Lesung. Zu den Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen: Auch in Anbetracht der Klimastrategie zur Erreichung des Netto-Null-Zieles bis 2050 ist es unerlässlich, Energie, die mittels fossiler Brennstoffe durch Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wurde, keinesfalls zu fördern. Hierzu werde ich in der 1. Lesung bei Art. 16 noch einmal darauf eingehen. Zum Thema Fassadenanlagen, unter anderem ein Steckenpferd des Abg. Wendelin Lampert, hat dieser bereits ausführlich gute Gründe angeführt, weshalb diese unbedingt attraktiv gefördert werden sollen. Ich teile diese Haltung und werde mich auch hierzu nicht noch einmal wiederholen. Ich unterstütze auch die Argumente des Abg. Lampert zum Thema Energiedarlehen, wie er sie bereits ausgeführt hat. Ich bin selbstverständlich für Eintreten auf die Vorlage. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Besten Dank auch für den Bericht und Antrag der Regierung. Ziel ist, die Stromvergütung aus Solarproduktion marktorientierter anzupassen, ohne dabei die Planungssicherheit zu gefährden.Planungssicherheit ist wichtig, weil viele Private in die Stromproduktion investiert haben und weitere dies noch tun werden. Für die Festlegung der Vergütung des Stromes auch den Marktpreis zu berücksichtigen, war schon in der vorletzten Legislatur ein Anliegen meinerseits. Damit können die vielen privaten Stromproduzenten den Erlös aus der Stromproduktion durch unternehmerisches Handeln optimieren.Der Strompreis schwankt saisonal und je nach Angebot und Nachfrage sehr stark. Im März dieses Jahres wurden durch die LKW über 30 Rappen pro Kilowatt bezahlt. Im Sommer kann der Marktpreis sehr tief sein. Mit dieser Gesetzesänderung sollen die privaten Stromproduzenten in solchen Situationen, also wenn die Preise tief sind, geschützt werden. Im Art. 17 des Energiegesetzes soll festgelegt werden, dass der Netzbetreiber einen Ausgleichsbetrag bezahlen muss, sofern der marktorientierte Preis eine mit Verordnung bestimmte Mindestvergütung von vier bis acht Rappen pro erzeugte Kilowatt nicht erreicht. Die Zukunft ist nicht voraussehbar, aber die Tendenz zeigt eine Verteuerung der Energiepreise über eine längere Zeitperiode. Mit einer Planwirtschaft diese Entwicklung auszublenden, kann kurzzeitig sinnvoll sein, aber auf die Dauer versagt in der Regel eine Planwirtschaft. Die LKW ist finanziell auf starken Füssen, aber für 30 Rappen die Kilowattstunde einkaufen und für 15 Rappen verkaufen, das verträgt auf die Dauer der stärkste Betrieb nicht. Über kurz oder lang muss wohl auch der Strompreis für die Konsumenten - wenn auch in abgeschwächter Form - den Marktpreisen folgen. Ist wenig Strom auf dem Markt und dadurch der Preis hoch, führen dem Markt angenäherte Preise zu Sparmassnahmen, die Nachfrage sinkt, was den Preis wieder sinken lässt. Also der Markt soll hier etwas spielen. Und zwar aus folgendem Grund: Durch den vermehrten Einsatz einer wetterabhängigen Stromerzeugung, die Zufallsenergie liefert, wird ein Umdenken erforderlich. Mit Wasserkraftwerken und fossilen Kraftwerken konnte das Angebot entsprechend der Nachfrage gesteuert werden. Mit Photovoltaik muss sich die Nachfrage nach dem Angebot richten. Egal, ob man das gleich verbraucht oder speichert, aber die Erzeugung kann ja nicht gesteuert werden. Derzeit ist die Produktion mit Photovoltaik noch auf tiefem Niveau. Der erzeugte Strom wird sofort verbraucht. Über 50% der eingesetzten Energie wird in Liechtenstein mit fossilen Brennstoffen bereitgestellt, mit denen Kraft und Wärme zeitgleich für den Bedarf bereitgestellt werden können. Nur 12,6% Eigenversorgung weist die Statistik aus. Bei sehr starker Erhöhung der Produktion von Strom aus der Sonne ist die Speicherung von Strom vom Sommer in den Winter eine weitere Herausforderung. Pumpspeicherkraftwerke, Wasserstoffherstellung und weitere Verfahren werden notwendig. Im Bericht und Antrag auf Seite 34 steht: Die LGU «erachtet es als nicht sinnvoll, weitere Wasserkraftwerke im Naturraum zu fördern. Laut EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bestehe ein Verschlechterungsverbot von Gewässern und dies sei nicht vereinbar mit Kleinwasserkraftwerkprojekten. Deshalb sollen Kleinwasserkraftwerke aus der Förderung ausgeschlossen werden.» Das schreibt die Liechtenstei-nische Gesellschaft für Umweltschutz. Ich meine, ich weiss jetzt nicht, wo Kleinwasserkraftwerke projektiert sind oder was da läuft, aber es muss nicht sein, dass Kleinwasserkraftwerke das Grundwasser oder irgendwie den Wasserhaushalt verschlechtern. Wenn die EU das irgendwo schreibt in der Wasserrahmenrichtlinie, das kann anderswo vielleicht Gültigkeit haben, aber hier, in unserem Land, können wir uns nicht einfach auf eine EU-Richtlinie abstützen, die irgendwo in Brüssel geschrieben worden ist von Abgeordneten, die unser Land gar nicht kennen und auch nicht wissen, was für Kleinwasserkraftwerke wir hinstellen. Wir haben in unserem Land einige Kleinwasserkraftwerke, ich glaube zwölf oder irgendwie in dieser Grössenordnung. Das hat mich jetzt schon gestört, dass da die LGU gegen Wasserkraftwerke ist, die eigentlich sehr umweltfreundlich und auch erneuerbar sind. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich nehme die beiden ausstehenden Wortmeldungen noch mit, danach machen wir Mittagspause.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Ich danke an dieser Stelle der Regierungschef-Stellvertreterin für die Gesetzesanpassungsvorlage und möchte nur zwei Punkte herausgreifen. Als erstes unterstütze ich die Regierung bei ihren Aussagen zu den virtuellen Eigenverbrauchszusammenschlüssen. Denn von mir aus gesehen kann es nicht sein, dass über einen virtuellen Zusammenschluss die Netzkosten unterlaufen werden, dass diese nicht bezahlt werden müssen. Denn wir können ja einen virtuellen Zusammenschluss machen von jemandem in Balzers und in Ruggell. Und dann finde ich es eigentlich nicht passend, wenn hier die Netzkosten nicht bezahlt werden müssten.Ein anderes wichtiges Thema ist für mich die Überförderung. Wir haben eine Amortisationszeit von fünf bis dreizehn Jahren. Für mich kann es nicht sein, dass wir, wenn eine Anlage nach fünf Jahren amortisiert ist, dieser Anlage einen gesicherten Preis zusprechen, der eigentlich höher ist als ihre Betriebskosten, anstatt dass wir die Anlage nach der Amortisation in den Markt geben, sodass der normale Preis bezahlt wird. Das möchte ich einfach nochmals hier platzieren. Ansonsten, wenn wir einen fixen Mindestbetrag vergüten, dann müssten wir uns im Sinne einer Planwirtschaft auch über einen Maximalbetrag Gedanken machen. Denn ich kann nicht nach unten fixieren und nach oben alles offenlassen, je nachdem, wie die Amortisationszeiten der verschiedenen Anlagen sind. Als letztes möchte ich das Votum des Abg. Sebastian Gassner eindeutig unterstützen und ich finde, dass die Optionen ebenfalls prüfenswert sind, und bin gespannt auf Ihre Ausführungen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Kurz vor dem Mittagessen halte ich mich auch kurz. Eine Replik an den Abg. Sebastian Gassner: Ich habe zumindest Ihren letzten Satz klar verstanden, dass Sie diesen Bericht und Antrag unterstützen. Für gewisse andere Ausführungen und der Priorisierung Ihrer vorgetragenen dritten Variante geht Ihr Anliegen meines Erachtens eher in Richtung einer staatlichen Planwirtschaft. Sie wollen eine subventionierte Eigenversorgung verbieten und votieren, dass eine Eigenproduktion eingespeisten und dann zur Unterstützung und zum Gemeinwohl teuer zurückgekauft werden müsste. Das wäre am Beispiel eines Bauern, wie wenn er seine eigene produzierte und subventionierte Milch nicht selber trinken dürfte, abliefern sollte und dann im Markt teuer wieder mit den entsprechenden Margen zurückkaufen müsste. Ich denke, dafür fehlt mir schon das gewisse Verständnis nach meiner Beurteilung einer freien Marktwirtschaft. Und wir wären auch nicht Solarweltmeister, wenn wir dieses Thema - wie von Ihnen vorgeschlagen - in der Vergangenheit immer so gehandhabt hätten. Aber vielleicht habe ich Ihre Ausführungen - wie auch die Abg. Manuela Haldner-Schierscher - allenfalls falsch verstanden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sofern das nicht in ein längeres Pingpong ausartet, würde ich noch die Wortmeldung des Abg. Sebastian Gassner mitnehmen.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Danke für diese Anmerkungen, ich glaube, da gibt es vielleicht Klarstellungsbedarf. Also, es war absolut nicht meine Intention, dass wir hier in eine Planwirtschaft gehen, sondern - ich habe es mehrmals betont - ich möchte dynamische Strompreise, dynamische marktübliche Einspeisevergütungen. Aber wir müssen uns einfach bewusst sein: Wer finanziert denn diese Solaranlagen? Die werden einfach über die Hälfte von der öffentlichen Hand finanziert. Und dann ist es doch nur fair, wenn auch die Hälfte des Stromes der Öffentlichkeit zur Verfügung kommt. Am Ende ist es eine Rechenübung, wie man die Finanzierung dann gewährleisten will. Das war eine Option, die ich für sehr prüfenswert erachte. Denn, einfach die Netzkosten jetzt irgendwie in dem ganzen Beispiel zu ignorieren und zu tun, als ob die nicht existieren würden, das wäre einfach auch falsch. Wir müssen sicherstellen, dass das Modell auf eine lange Zeit funktioniert, und nicht, dass wir irgendwann in fünf Jahren darauf kommen: Oh, die Förderung können wir uns gar nicht mehr länger leisten, jetzt müssen wir mit der Förderung wieder aufhören. Das wäre schade. Wir brauchen ein Modell, das skaliert und das langfristig erhalten bleiben kann und die Investitionsmittel einfach effizient eingesetzt werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann machen wir jetzt Mittagspause bis 14 Uhr. Wir werden um 14 Uhr nochmals kurz eine nichtöffentliche Sitzung abhalten für eine Information der Regierung. Mittagspause (von 12:40 bis 14 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 24: Abänderung des Energieeffizienzgesetzes fort.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Geschätzter Herr Landtagspräsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich zuerst bei Ihnen für die grossmehrheitlich unterstützenden Worte für diese Vorlage bedanken. Es wurde mehrheitlich auch schon angesprochen, wir haben heute schon ein relativ grosszügiges Fördersystem, wenn es um die Förderung erneuerbarer Energien geht. Wir müssen aber auch feststellen, dass bis zum letzten Jahr die Ziele der Energiestrategie 2030 noch nicht erfüllt wurden. 2021 wurde das Zubauziel von fünf Megawatt Peak noch nicht erreicht. Es wurden 3,6 Megawatt Peak zugebaut, obwohl um einiges mehr zugesichert wurde, aber effektiv ans Netz angeschlossen wurden knapp vier Megawatt Peak. Dieses Jahr sieht es etwas anders aus. Dieses Jahr wurden bereits 6,2 Megawatt Peak zugesichert. Ans Netz effektiv angeschlossen sind 3,6 Megawatt Peak, wobei wir davon ausgehen, dass wir das Fünf-Megawatt-Peak-Zubauziel dieses Jahr erstmals erreichen werden. Natürlich kann man sich jetzt heute fragen, angesichts der Umstände oder vor allem der geopolitischen Verwerfungen, ob man überhaupt noch eine Förderung braucht. Ich glaube, der Markt tut jetzt das seinige. Der Abg. Wendelin Lampert hat es schon angesprochen, das ist vielleicht eines der wenigen guten Dinge, die wir aus diesem furchtbaren Krieg mitnehmen können. Es herrscht wirklich eine grosse Euphorie, was den Zubau von PV-Anlagen anbelangt.Nichtsdestotrotz sind wir der Meinung, dass es nach wie vor auch in Zukunft eine Förderung braucht. Wir hoffen, dass dieser Krieg auch wieder einmal zu Ende gehen wird. Aber die Ziele der Energiestrategie reichen ja bis ins 2030 und bis dahin brauchen wir noch viele Anstrengungen, damit wir diese Ziele auch erreichen. Aktuell ist das Problem weniger die Förderung, sondern eher die Beschaffung des Materials, die Lieferschwierigkeiten, aber auch der Fachkräftemangel, damit wir diese Anlagen dann auch wirklich auf die Dächer bringen. Die fixe Einspeisevergütung, die wir bis anhin kennen, läuft Ende 2022 aus und daher haben wir uns intensiv mit einem neuen Fördermodell auseinandergesetzt. Auch Diskussionen im Landtag, auch schon aus der letzten Legislatur, gingen immer in die Richtung, dass wir uns jetzt auch wieder stärker am Markt orientieren wollen. Wir sind dann zum Schluss gekommen, dass das sicher die richtige Richtung ist, dass man ein marktorientiertes Modell jetzt implementiert. Aber dass es dennoch eine gewisse Planungs- und Investitionssicherheit braucht, damit auch die Leute dann einen Anreiz haben, um hier in PV-Anlagen zu investieren.Für uns ist das Ziel vor allem, dass die Förderung den Weiterbetrieb ermöglichen soll. Daher denken wir, dass mit dieser Mindestvergütung vor allem dann nach unten eine Absicherung möglich ist. Neu unterscheiden wir auch eben zwischen Neubauten und bestehenden Bauten, weil die Kosten für die Neubauten oder für Anlagen auf Neubauten wesentlich günstiger sind als bei Altbauten. Ausserdem soll auch der Ersatz von alten Anlagen nach 20 Jahren wieder vollständig gefördert werden. Hier richten wir uns auch an die Forderung der Motion der Freien Liste, die das so aufgebracht hat. Dann wurde verschiedentlich auf die Rolle der Gemeinden hingewiesen. Ich gebe Ihnen recht, ich glaube, hier haben nicht nur das Land eine Vorbildfunktion, sondern auch die Gemeinden. Und es ist tatsächlich so, dass die unterschiedlichen Reglemente zum Ortsbild auch wesentliche Hindernisse mit sich bringen, wenn es darum geht, diesem PV-Zubau dann auch einen tatsächlichen Schub zu verleihen. Wir sind uns dessen bewusst und ich denke, gerade Gemeinden, die sich dann auch mit dem Energielabel rühmen wären doch auch prädestiniert, hier dann auch den nächsten Schritt zu gehen. Wir haben hier auch schon eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die zusammen mit den Gemeinden eben genau dieses Thema aufgreifen wird. Dann zur Höhe der Mindestvergütung: Es wurde verschiedentlich moniert, dass diese Mindestvergütung zu knapp bemessen sei oder zu gering. Wir haben im Bericht und Antrag dargelegt, was die unterschiedlichen Amortisationszeiten sind, je nachdem auch, wie hoch der Eigenverbrauch ist. Wir sind der Meinung, dass eine Amortisationszeit zwischen fünf und dreizehn Jahren eine sehr geringe Amortisationszeit ist. Und für uns geht es vor allem wirklich darum: Wir wollen hier nicht Renditeobjekte fördern, wir wollen einfach die Weiterbetriebskosten dieser Anlagen stützen. Das ist das vordergründige Ziel dieser Vorlage. Es geht auch darum, dass man hier nicht auf Kosten der Allgemeinheit die Renditeobjekte der Einfamilienhausbesitzer übermässig fördert. Zu den Berechnungen möchte ich noch anfügen: Es ist richtig, die Unterhaltskosten und Zinsen wurden hier nicht einberechnet. Aber es ist auch so, dass die Unterhaltskosten von PV-Anlagen vernachlässigbar sind und die Zinsen - sie steigen jetzt zwar ein bisschen, aber in der Vergangenheit haben wir effektiv null Zinsen gehabt. Also insofern sind wir der Meinung, dass diese Kosten für diese Berechnungen für die Amortisationszeit nicht relevant sind. Dann zu den ZEV, also zu den Zusammenschlüssen für den Eigenverbrauch: Wie bereits im Bericht und Antrag dargelegt, sind ja nicht virtuelle ZEV schon heute möglich. Es geht jetzt hier vor allem um die Ermöglichung von virtuellen ZEV. Virtuelle ZEV sind dann eben auf die Benutzung des öffentlichen Netzes angewiesen. Ich glaube, die Abg. Zech-Hoop hat das schon sehr gut veranschaulicht. Wir sind der Meinung, dass es nicht sein kann, dass, wenn ein Ruggeller von einem Balzner Strom über einen ZEV bezieht und das unter Benutzung des öffentlichen Netzes, der dann von den Netzbenutzungsgebühren ausgenommen wird. Darin erkennen wir effektiv keinen Sinn, weil das zulasten der Allgemeinheit geht, also zulasten der übrigen Netzbenutzer. Ausserdem werfen virtuelle ZEV eben neben den politischen auch wirklich schwierige rechtliche Fragen auf, die wir jetzt einfach in dieser Vorlage auch nicht abschliessend zerschlagen können. Ich habe mich hier in einiges eingelesen und auch im Ausland gibt es zig Studien - sowohl in Österreich wie auch in der Schweiz -, die die Herausforderungen gut veranschaulichen. Und ich glaube einfach, dass es jetzt aktuell einfach auch noch verfrüht ist, hier mit Spontanvorstössen diese ZEV zu implementieren. Ausserdem arbeitet die LKW ja auch an dieser Peer-to-Peer-Plattform. Das wird dann ja auch eine Art von ZEV sein. Aber am wichtigsten erscheint mir wirklich das Argument, dass wir mit diesem Gesetz, also mit dem Energieeffizienzgesetz, die Produktion von PV-Strom fördern wollen - und eben nicht den Verbrauch von Strom. Wir wollen grundsätzlich, dass der Verbrauch von Strom reduziert wird und nicht noch speziell gefördert wird. Dann gab es verschiedentlich Fragen zu diesen Netzbenutzungsgebühren und auch, wie diese zustande kommen: Ich habe bereits erwähnt, dass die Netzgebühren von der Energiemarktaufsichtskommission festgelegt werden. Diese Kommission ist eine unabhängige Kommission und diese richtet sich nach den Kriterien des Elektrizitätsmarktgesetzes. Die Kriterien beruhen auf EWR-Regeln und die Voraussetzungen oder die Kriterien für die Festlegung der Netzgebühren sind zum einen der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und zum anderen, dass diese Gebühren auch kostenorientiert sind. Dann geht es auch darum, dass die Solidarität auf derselben Netzebene gewährleistet ist. Es ist tatsächlich so, dass die Netzebene 7, also da, wo die Einfamilienhäuser und die Mehrfamilienhäuser angeschlossen sind, die kostspieligste Netzebene ist, weil es eine sehr feinmaschige Netzebene ist, die auch den hinterletzten Winkel mit Strom beliefern muss, im Gegensatz zu der mittleren Netzebene, wo die Grossverbraucher angeschlossen sind, diese Netzebene generiert weniger Kosten und ist daher auch günstiger. Vielleicht von den EWR-Regeln zu Brüssel: Der Abg. Herbert Elkuch ist etwas in Erregung gekommen wegen der LGU und der Wasserkraft. Ich gebe Ihnen recht, Wasserkraft ist definitiv klimafreundlich, da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Aber nicht unbedingt umweltfreundlich. Es geht natürlich bei der Wasserkraft auch um Fragen der Biodiversität. Es geht um Fragen des Grundwassers. Sie wissen selber wahrscheinlich am besten, dass gerade bei den Rheinkraftwerken die Diskussion über die Auswirkungen auf das Grundwasser vor allem dann am Schluss dieses Werk auch verhindert hat. Die Regierung hat aber in der Postulatsbeantwortung auch eine Offenheit signalisiert, dass wir uns das nochmals anschauen, jetzt mit den aktuellen Gegebenheiten. Was wirklich ausstehend war damals, war eine eingehende Analyse der Grundwasserproblematik des Rheinkraftwerks. Aber ich glaube, man muss hier einfach auch im Kopf behalten: Ja, klimafreundlich, aber Wasserkraft hat natürlich auch Auswirkungen auf die Umwelt anderer Art. Dann komme ich zum Steckenpferd des Abg. Wendelin Lampert, zu den Fassadenanlagen: Ja, ich stimme Ihnen zu, wir brauchen vorbildliche Fassadenanlagen, weil sie uns vor allem im Winter helfen, wo dann die Dachanlagen nicht so viel Strom produzieren. Aber meines Erachtens ist das Problem bei den Fassadenanlagen nicht die Förderung, sondern dass diese bei den Architekten und Bauherren einfach bislang noch nicht Anklang finden. Es macht auch keinen Sinn, bei der Förderung von Fassadenanlagen zwischen bestehenden und neuen Anlagen zu unterscheiden. Denn die Kosten unterscheiden sich je nachdem, ob sie eben architektonisch sauber integriert sind - dann ist es teurer. Wie beispielsweise beim Haus Rhi, da haben wir ein schönes Beispiel, dann ist es kostspieliger. Oder man kann einfach einfache Module auf Industriehallen aufschrauben, dann ist es relativ preisgünstig, dann sind wir aber fast schon in einer Überförderung mit diesen CHF 750. Daher wäre unser Vorschlag, dass wir es bei diesen CHF 750 Investitionsförderung belassen, dann aber der Energiekommission der Regierung die Möglichkeit geben, hier mittels spezieller Förderung dann auch Demonstrationsobjekte höher zu fördern, oder dass wir das auf Verordnungsstufe dann noch spezifizieren. Neu können auch kleinere Anlagen, also weniger als 250 Kilowatt Peak, gefördert werden. Das ist eine Neuerung bei dieser Änderung. Ich glaube, das gibt dann auch nochmals einen Anreiz, auch bei kleineren Anlagen hier spezielle Förderungen zu gewähren. Dann kam noch die Anregung des Abg. Günter Vogt zu den Energiedarlehen. Ich bin der Meinung, dass das Land mit diesem Gesetz schon genug fördert, wenn nicht schon zu viel. Ich denke auch, dass das Land keine Bank sein sollte. Zudem habe ich mich extra bei einer grossen Bank erkundigt: Die Nachfrage nach solchen Darlehen ist gering beziehungsweise gar nicht vorhanden. Aber es besteht natürlich immer die Möglichkeit, die Hypothek zu sehr guten Konditionen auch aufstocken zu lassen, wenn es um die Investition in eine PV-Anlage geht. Dann noch ein Wort zum Votum des Abg. Sebastian Gassner: Vorab möchte ich Ihnen ein Kompliment aussprechen. Meine Experten im Hintergrund haben mir geschrieben: Super, Sie haben es echt verstanden. Also danke für Ihre Ausführungen. Zu Ihrer Aussage bezüglich der dynamischen Preise: Ich glaube auch, dass wir in diese Richtung gehen müssen, gehen werden. Die Aussage bezüglich der Überforderung bezog sich aber vor allem auf die Endkundenpreise und nicht auf die Einspeisung von Prosumern nach dynamischen Preisen. Also wir sind jetzt in einem ersten Schritt und richten eben die Einspeisung der Prosumer nach dynamischen Preisen aus. Aber bei den Endkunden, denke ich, müssen wir schon noch einige Überlegungen machen, wie wir das dann den Endkunden wirklich zumuten können, denn die Preise sind halt extrem volatil.Fürs Erste mache ich hier einen Punkt und nehme gerne weitere Fragen und Anmerkungen auf. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Also die LGU - zumindest steht das hier so im Bericht und Antrag, ob die LGU das der Regierung geschrieben hat, weiss ich nicht, aber es scheint so der Fall zu sein - erachtet es als nicht sinnvoll, «das neue Modell der Mindestvergütung auf andere erneuerbare Stromerzeugungen wie Kleinwasserkraftwerke anzuwenden». Wenn man bei den LKW nachsieht, da sind ja zehn oder elf solche kleinen Kraftwerke. Da ist das Wasserkraftwerk in Triesen, das Wasser läuft sowieso herunter in der Leitung, das wird halt genutzt und dann gibt das Strom für 152 Haushalte. Dann ist das Trinkwasserkraftwerk in Vaduz, das gibt für 447 Haushalte Strom. Dann ist das Trinkwasserkraftwerk in Nendeln, das ist kleiner. Dann das Trinkwasserkraftwerk noch einmal in Vaduz, dann in Planken, in Malbun gibt es auch noch etwas und Schaaner Quellen, Meierhoftrinkwasserwerk in Triesen, Trinkwasserkraftwerk in Balzers. Dann ein grösseres, altes ist das Wasserkraftwerk Mühleholzquellen, das wird schon über 100 Jahre genutzt. Ich sehe da keine Umweltverschmutzung oder irgendwelche Gefahr für die Umwelt. Also ich meine, wieso sollen solche Kraftwerke nicht irgendwie genutzt werden? Das Wasser läuft sowieso von der Quelle herunter und das Gefälle wird ausgenutzt und das Wasser läuft durch die Turbine. Das ist aber alles - das kommt nachher in die Zisterne. Ich sehe da überhaupt keine Gefahr. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Danke für Ihre Ausführungen. Ich werde jetzt nicht alles kommentieren, aber zu Ihren Ausführungen betreffend Sebastian Gassner: Meiner Ansicht nach ist das jetzt halt eine Haltungsfrage, wie man sich dazu stellt. Ich denke, Sie vertreten hier eher die Haltung der Netzbetreiber oder der Regierung, dass man, solange man einen unzulänglichen Eigenversorgungsgrad hat, eher einspeisen sollte, anstatt den Eigenverbrauch zu fördern. Aber ich vertrete halt auch die andere Ansicht, dass damit halt der Anreiz für private Stromerzeuger eher bescheidener werden wird. Meine Frage geht aber in Richtung der ZEV, die Sie jetzt angesprochen haben. Sie haben sich hauptsächlich auf die virtuellen ZEV konzentriert. Ich habe aber die Frage gestellt zu den realen ZEV. Da ist eben in Liechtenstein die Situation festzustellen, dass anstatt virtueller eben reale ZEV geschaffen werden, weil das eben nicht unterstützt wird. Und wieso? Um Netzgebühren einzusparen, das ist ganz klar, wieso das gemacht wird, um damit diese Leistungen nicht zu bezahlen, die gar nicht bezogen werden. Parallel werden von privaten Nutzern Leitungen gebaut auf realen ZEV, also neben den vorhandenen Leitungen des Netzbetreibers. Und ich frage mich dann halt schon: Sollte das Geld nicht besser in PV-Anlagen investiert werden als in Kupfer und private Netze? Diese Frage hätte ich gerne noch von Ihnen beantwortet. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Unsere Regierungschef-Stellvertreterin hat sehr gut ausgeführt, dass eigentlich die Richtung dahin geht, sich mehr am Markt zu orientieren. Dort hat sich jetzt mir noch die Frage gestellt: Im Bericht wird erwähnt, dass sich 85% der Anträge auf die Option 2 einstellen. Also das heisst: Die Investitionsförderung und danach Marktpreisvergütung. Und wenn schon 85% dieses Modell wählen - welches ja auch unabhängig ist, ob man jetzt mehr Eigenverbrauch macht oder nicht -, wäre es doch sinnvoll, wenn wir die Option 1 streichen und uns konkret auf die Option 2 konzentrieren. Erstens vereinfacht es das System und zweitens ist es wirklich unabhängig davon, ob jetzt jemand mehr Eigenverbrauch hat oder nicht. Vom Eigenverbrauchsgrad ist das wirklich unabhängig. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank an die Frau Wirtschaftsministerin für Ihre Ausführungen beziehungsweise die Antworten auf meine Fragen. Ich denke mir auch, das primäre Ziel dieser Vorlage ist, dass wir möglichst schnell möglichst viel Strom produzieren. Wir blicken jetzt nur auf den nächsten Winter, aber der übernächste Winter kommt so sicher wie das Amen in der Kirche und auch dann müssen wir vorbereitet sein. Und wenn jetzt hier noch einige Damen und Herren damit ein wenig verdienen, habe ich weniger Mühe damit. Hauptsache, wir werden möglichst unabhängig. Ja, diese Fassadenanlagen, wieso sehe ich das prioritär? Erstens einmal, weil für mich die Dachanlagen mehr oder weniger klar sind. Der Landtag hat mehrheitlich eine PV-Pflicht beschlossen. Das ist bereits Geschichte. Wir müssen in die Zukunft blicken und wir brauchen diesen Winterstrom und das wissen wir alle ganz genau. Wenn Sie sagen: Man kann ja zukünftig hier einen separaten Antrag stellen bei der Energiekommission, das ist alles viel zu komplex. Dann wird jeder Hausbesitzer kommen und sagen: Ich behaupte, ich habe eine vorbildliche Fassadenanlage, ich möchte gerne diese Förderung. Wieso kompliziert, wenn es auch einfach geht? Ich bin überzeugt, die Leute, die ein eigenes Haus haben, werden diese Fassaden nicht verschandeln. Davon bin ich jetzt einfach überzeugt. Die werden hier eine gute Lösung präsentieren. Aber - und das kann ich auch sagen - bei einem bestehenden Bau ist es wesentlich komplexer als bei einem Neubau. Beim Neubau lässt es sich mehr oder weniger integrieren, bei einer bestehenden Fassade muss man die halbe Fassade umspitzen - ich spreche aus Erfahrung -, die entsprechenden Leitungen einlegen und da ist der Aufwand massiv. Das kann ich auch berichten. Deshalb habe ich auch kein Verständnis, dass man sagt: Ja, bei Dachanlagen unterscheiden wir zwischen Neubau und bestehenden Bauten. Bei den Fassadenanlagen, wo es dringender wäre, dass wir hier einen Schritt vorwärts machen, da will man sich partout nicht auf das gleiche Fördermodell einlassen. Es ist eben sogar eine Verschlechterung. Heute bekommen Fassadenanlagen diese CHF 750 pro Kilowatt Peak plus diese zehn Rappen Einspeisevergütung. Aktuell ist das unter dem Marktpreis. Aber mitunter ändert sich der Marktpreis wieder und dann sind wir genau bei dieser Vorlage. In Zukunft sind nur noch die sechs Rappen garantiert. Das bedeutet ein Minus von vier Rappen pro Kilowattstunde. Das soll mir noch jemand erklären.Wir sagen alle, Winterstrom ist wichtig. Aber bei den Fassadenanlagen sagen wir, da machen wir einen Rückschritt, nach meinem Dafürhalten, keinen Fortschritt. Und die Tabelle auf die 2. Lesung betreffend die Amortisationszeiten, die wird es beweisen. Die Amortisationszeiten bei Fassadenanlagen sind viel länger. Sie führen ja selbst aus: Eine Fassadenanlage bringt nur etwa zwei Drittel. Also ist ja klar, dass die Amortisation länger dauern wird. Deshalb fordere ich auch diese Amortisationstabellen für Fassadenanlagen auf die 2. Lesung. Wie gesagt, ich würde es halt nicht kompliziert machen. Wieso diese Anträge über die Energiekommission? Wie gesagt, bitte Strom produzieren, Winterstrom ist noch besser als Sommerstrom, und dann gehen wir diesen Weg. Also ich kann diese Ungleichbehandlung von Dachanlagen zu Fassadenanlagen noch nicht erkennen und ich bin überzeugt, die Amortisationstabellen auf die 2. Lesung werden meine Vermutung auch bestätigen. Bei Fassadenanlagen dauert es wesentlich länger, bis diese amortisiert sind. Und ich denke mir, das wäre eine gute Investition in die Zukunft. Wo ich Ihnen schon recht gebe: Viele Bauherren und auch Architekten haben noch ästhetische Bedenken. Aber, wie gesagt, zumindest könnten wir dann im Bereich der Förderung sagen: Die Finanzen sind noch attraktiver. Wie gesagt, für mich ist das sogar ein Rückschritt. Es gibt keine zehn Rappen Einspeisevergütung mehr wie im alten System. Es gibt im schlechtesten Fall nur noch sechs Rappen. Und das geht nicht, nach meinem Dafürhalten. Das kann ich nicht unterstützen. Dass wir bei einer Sache, wo wir hier drinnen einig sind, dass das wichtig ist, einen Rückschritt machen, das geht nicht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Mich beschäftigt immer noch diese Thematik, die der Abg. Sebastian Gassner - jetzt sage ich es richtig - eingebracht hat. Diese Optionen, diese Gehirnakrobatik bezüglich dieser verschiedenen Modelle. Ich bin nicht vom Fach. Ich habe versucht, mir das anhand eines Beispiels zu veranschaulichen, wie wir uns das vorstellen könnten. Es stehen zehn Kilowatt zur Verfügung. Meine Solaranlage produziert fünf Kilowatt. Der Markt benötigt zwölf Kilowatt, ich benötige drei Kilowatt. Somit ist die Welt für alle in Ordnung, da Angebot und Verbrauch bei 15 Kilowatt liegen. Im aktuellen Modell stehen dem Markt zwölf Kilowatt zur Verfügung und ich muss für meinen eigenen Strom keine Netzgebühr bezahlen. Im Szenario 3 stehen auch dem Markt zwölf Kilowatt zur Verfügung, aber ich muss für die gesamten fünf Kilowatt Netzgebühr bezahlen. Spannend wird es, wenn ich den gesamten Strom selbst brauche. Da belaste ich das Netz gar nicht, muss aber für die fünf Kilowatt für das Netz bezahlen, verdiene nichts, da ich keinen Strom verkaufe. Und wenn wir das jetzt in extremis denken: Ich verbrauche allen Strom selbst und speise keinen Strom ins Netz ein. Somit muss ich aber im Szenario 3 noch Netzgebühr abliefern. Also zahle ich drauf. Wenn ich allen Strom verkaufe und den Strom wieder einkaufe, dann unterscheiden sich die Varianten nicht. Dann macht es für den Kleinen keinen Sinn, da ich den Strom für sechs Rappen verkaufe und für 20 Rappen wieder einkaufe plus noch Netzgebühren bezahlen muss. Das ist bei kleinen Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch doch überhaupt nicht attraktiv - nach meinem Verständnis. Dass ich den Strom selbst verbrauchen darf und für diesen Anteil auch keine Netzgebühren zahlen muss, macht das Modell attraktiv - auch für die kleinen Produzenten. Und ich bin der Meinung, dass wir das unbedingt beibehalten müssen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Nachdem ich gerade nochmals zweimal angesprochen wurde, möchte ich mich doch noch zu Wort melden. Erstens einmal fühle ich mich geschmeichelt für dieses Kompliment der Regierungschef-Stellvertreterin sowie der Fachkräfte im Hintergrund. Dann hat sich mein Elektrotechnikstudium wohl doch noch gelohnt, das freut mich natürlich.Mir war schon bewusst, dass das jetzt vielleicht nicht gerade der einfachste Weg ist zu denken, was ich Euch da vorgestellt habe. Im Bericht und Antrag, den wir bekommen haben, war eine Fusszeile mit den Quellenangaben. Und das ist ein 170-seitiger Bericht über die Weiterentwicklungen in der Tarifierung von Netz und Energie vom Bundesamt für Energie der Schweiz. Diese Lektüre ist sehr lesenswert, ich kann sie Euch bestens empfehlen. Ich erwarte mir auch nicht, dass Sie das Modell jetzt verstehen. Ich kann Euch gerne mein Votum zukommen lassen. Ich habe versucht, diese 170 Seiten in drei einfachen und anschaulichen Optionen zusammenzufassen. Einfach einmal, um die Zielkonflikte darzustellen, die da in dieser Tarifierung eigentlich enthalten sind. Es wird nicht die beste Lösung geben, wir sind immer mit Zielkonflikten konfrontiert. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir offen denken und uns einfach genau anschauen, welchen Zielkonflikt müssen wir bei welcher Option sozusagen schlucken. Ich will auch nicht, dass wir in Kupfer investieren anstatt in Solar. Aber ich will auch nicht, dass wir in Batterien investieren anstatt in Solar. Und wenn wir den Eigenverbrauch überproportional fördern und das Modell nicht komplett marktorientiert gestalten, dann passiert eben genau das. Ich kann auch die Bedenken des Abg. Günter Vogt verstehen, was die Grosskunden betrifft bezüglich Netznutzungsgebühr. Auch diesem Zielkonflikt müssen wir uns irgendwann einmal stellen. Aber ja, ich kann Euch nur diese Lektüre empfehlen, es schafft sehr viel Klarheit. Und ich werde Euch gerne im Einzelnen später noch einmal meine Ausführungen erklären. Sie sind etwas komplex, das gebe ich zu. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Meine Aufgabe als Regierungsrätin ist jetzt, Komplexität zu minimieren. Ziel ist es nämlich, dass wir unser Zubauziel erreichen, und da bin ich der Meinung, dass wir den Menschen hier im Land ein einfaches Fördermodell zur Verfügung stellen müssen. Daher war unser Ziel, diese zig Optionen hier zu vereinfachen, mit einem Marktpreismodell voranzugehen, das eine Mindestvergütung vorsieht, also dass hier eine Absicherung nach unten vorhanden ist. Ich glaube, das ist verständlich - sogar für mich als Nichttechnikerin. Ich verstehe es, ich bekomme einen Marktpreis, das ist gut so, ich kann mich an einem Marktpreis orientieren. Aber der Staat springt ein, wenn dieser Marktpreis unter eine Schwelle geht. Insofern glaube ich, dass dieses Modell sehr gut verständlich ist, und daher sind wir auch überzeugt, dass das die richtige Vorgehensweise ist. Die Frage des Abg. Günter Vogt: Ich weiss nicht, ob ich Sie wirklich verstanden habe. Vielleicht können Sie mir das noch einmal erklären. Aber ich glaube, es sollte den Privaten überlassen bleiben, ob sie jetzt in reale ZEV investieren wollen oder in PV-Anlagen. Also ich glaube nicht, dass das eine besser ist als das andere. Aber vielleicht erklären Sie mir das nochmals. Reale ZEV sind ja schon möglich. Die Schwierigkeit dabei ist, dass man hier halt mittels privater Vereinbarungen Rechtssicherheit schaffen muss. Daher ist es wahrscheinlich auch nicht so attraktiv bis anhin.Dann zur Abg. Karin Zech-Hoop: Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Option 2 heute bereits sehr rege genutzt wird, und haben infrage gestellt, ob man das dann nicht auch damit belassen kann. Ja, diese Überlegung kann man sicher machen angesichts der aktuellen Umstände. Wir wissen aber nicht, wo der Marktpreis hingeht. Angesichts der Tatsache, dass wir bis anhin das Zubauziel noch nicht erreicht haben, sind wir der Meinung, dass wir das Fördermodell mit einer Absicherung nach unten eben auch vorsehen wollen für die Zukunft. Ja, ich glaube, das ist für den Moment alles von meiner Seite. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Danke für Ihre Rückfrage. Grundsätzlich ist das eigentlich eine Systemfrage, um das einfach herunterzubrechen. Unsere Nachbarländer oder der Grossteil unserer Nachbarländer unterstützt eben virtuelle und reale ZEV zum Teil schon. Und Liechtenstein vertritt jetzt halt in dieser Vorlage die Haltung, dass solche ZEV noch nicht gefördert werden - virtuelle ZEV als Einzelbeispiel jetzt. Und das ist halt der Systemunterschied. Die Ausgestaltung, da müssten wir dann länger darüber diskutieren, wie das genau funktioniert mit den Netznutzungskosten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Der Zeitpunkt ist gekommen, über Eintreten abzustimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor.Art. 3 Abs. 1 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 3 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 3 und 5 stehen zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie mir zugetragen wurde, führt der Förderungsgrundsatz, dass Förderbeiträge für jede Massnahme nur einmal ausgerichtet werden - also das steht im Art. 4 Abs. 3 - bei den Gemeinden zu unterschiedlichen Interpretationen betreffend die Zusicherung von Förderbeiträgen. Bei einer Wortauslegung des Gesetzes hätte demnach jemand, der bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Dach montiert hat und dafür einen Förderbeitrag bekommen hat, einige Jahre später kein Anrecht mehr auf die Förderung einer Fassadenphotovoltaikanlage, die er im Zuge einer Fassadensanierung montieren möchte, weil er für die Massnahme Photovoltaik bereits einmal einen Förderbeitrag bekommen hat. Hier würde mich interessieren, wie die Regierung das sieht, wie sie diese Auslegung dieser Bestimmung sieht. Die Bestimmung lautet ja in der vorgeschlagenen Variante genau gleich im Abs. 3: «Förderbeiträge werden für jede Massnahme nur einmal ausgerichtet». Also einfach ausgedrückt: Wenn ich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach montiere und drei Jahre später auf die Idee komme, jetzt hätte ich auch noch gerne eine Photovoltaikanlage an der Fassade - gibt es hier eine Förderung oder gibt es hier keine Förderung?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine Frage in eine ähnliche Richtung, und zwar geht es mir darum: Wie wird mit Retrofit-Anlagen umgegangen, wenn ein Unternehmer eine gebrauchte Anlage auf einem Objekt installiert? Oder in der umgekehrten Richtung: Was bedeutet es, wenn ein Betreiber einer geförderten Solaranlage diese nach zwei Jahren Betrieb verkauft? Ich könnte mir vorstellen, dass das jetzt gerade mit dem Ausbau von Altbauten immer öfters der Fall sein wird. Und es ist ja auch gut, wenn diese gebrauchten Anlagen dann wieder auf den Markt kommen und vielleicht auf neuen Gebäuden eingesetzt werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Abg. Thomas Vogt für seine Frage, die scheint berechtigt zu sein. Wobei, die Antwort ist für mich auch sonnenklar- im wahrsten Sinne des Wortes. Es kann ja nicht angehen, dass wir sagen: Eine Dachpflicht ist im Landtag mehr oder weniger unbestritten, und sollte dann noch ein Hausbesitzer auf die glorreiche Idee kommen, dass er an der Fassade auch noch eine Anlage baut, dann erhält er keine Förderung. Sollte das die Antwort der Regierung sein, dann erwarte ich auf die 2. Lesung hier einen Vorschlag, wie wir das selbstverständlich fördern können. Also die Förderung für Dachanlagen und für Fassadenanlagen einmal in 20 Jahren, das muss sichergestellt sein - unabhängig vom Installationszeitpunkt. Also auch wenn das mehrere Jahre auseinanderliegt, das muss ganz klar ein Gebot der Stunde sein. Da bin ich jetzt gespannt auf die Ausführungen der Frau Vizeregierungschefin. Wie gesagt, für mich ist klar: Wenn das nicht gehen würde, dann muss das Gesetz geändert werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort. Selbstverständlich werden Erweiterungen und zusätzliche Anlagen gefördert. Das war zumindest das Ziel, dass, wenn man Fassadenanlagen zubaut, diese dann auch gefördert werden. Es ist ja heute schon vorgesehen, dass Erweiterungen von Dachanlagen auch entsprechend gefördert werden. Wie das auf Gemeindeebene ist, kann ich nicht sagen. Die Gemeinden haben ihre eigenen Förderreglemente. Das ist dann Aufgabe oder Zuständigkeit der Gemeinden, wie sie das machen.Ich werde das auch noch einmal prüfen auf die 2. Lesung. Wenn das im Gesetz nicht klar dargelegt ist oder nicht klar sein sollte, dann werden wir das auch nochmals präzisieren. Zu diesen Retrofit-Geschichten, hier geht es ja darum, dass noch nicht ganz alte Anlagen verkauft werden. Das ist eigentlich nicht das Ziel der Vorlage, dass man hier noch relativ junge Anlagen dann ersetzt und die dann wieder gefördert werden, das ist hier nicht vorgesehen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Ich bitte, bei der Prüfung dieser Frage, die von meinem Vorredner aufgeworfen wurde, auch das absichtliche Projektsplitting zur Maximierung der Förderbeiträge noch mitzuberücksichtigen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 11 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.Art. 16 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wir haben ja die bereits vielfach zitierte Stellungnahme der Solargenossenschaft erhalten und da möchte ich die Regierung nur bitten: Ich nehme an, Ihnen ist diese Stellungnahme auch bekannt. Die Solargenossenschaft führt nach meinem Dafürhalten berechtigt aus, dass diese Förderung durchaus berechtigt ist für diese Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, aber nur, sofern diese Produktion der Wärme und der Elektrizität nicht mit fossilen Energieträgern erfolgt. Da hätte ich gerne vonseiten der Regierung gewusst, ob sie auch dieser Ansicht ist oder ob sie sagt: Nein, man kann hier auch eine Förderung bekommen, wenn man mit fossilen Energieträgern die Wärme und die Elektrizität produziert.Weiters eben auch diese Abnahmegarantie, welche in der Stellungnahme der Solargenossenschaft erwähnt wird. Da hätte ich gerne von Ihnen gewusst: Teilen Sie hier die Meinung der Solargenossenschaft oder sagen Sie: Nein, da gibt es noch Nuancen, wo es mitunter doch noch zu einer Förderung kommen könnte - konkret der Produktion von Wärme oder Elektrizität mit fossilen Energieträgern?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege, ist das im Gesetz so vorgesehen, dass es in Zukunft eben die Voraussetzung für eine Förderung dieser KWK-Anlagen ist, dass die Quellen erneuerbar sind. Ich weiss nicht, worauf Sie sich jetzt beziehen. Das ist ja in diesem Gesetzesvorschlag schon entsprechend so reflektiert. Bitte helfen Sie mir, wenn Sie hier einen Zweifel sehen, dass das nicht so ist. Also diesen Vorschlag haben wir hier aufgenommen. Vielleicht muss ich so spezifizieren: Die fossile Energie wird nicht gefördert, aber sie kann weiterhin eingespiesen werden. Vielleicht ist hier das Missverständnis? KWK-Anlagen, die mit fossilen Energien betrieben werden, sind nicht mehr förderberechtigt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 17 Abs. 1, 2a, 2b und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 1, 2a, 2b und 5 stehen zur Diskussion.
Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Die Solargenossenschaft hat in ihrer Stellungnahme im Vernehmlassungsbericht darauf hingewiesen, dass auch Anlagen mit einer Leistung über 250 Kilowatt Peak von einer Mindestvergütung profitieren sollen. Sie schreiben dazu auf Seite 49: «Für Anlagen über 250 kWp soll die Energiekommission die Kompetenz haben, andere Mindestvergütungen festzulegen. Diese können auch tiefer als 6 Rp/kWh sein, weil solche Anlagen günstiger gebaut und unterhalten werden können. Ein weiterer Grund für die separate Behandlung grosser Anlagen ist das EU-Beihilferecht, dieses hat zum Ziel Überförderungen bei Unternehmen und damit Marktverzerrungen zu vermeiden.» Das steht auf Seite 49 im Bericht und Antrag. Dies ist soweit nachvollziehbar. Aber Art. 17 Abs. 2a lässt dies eben nicht zu. Dort ist abschliessend festgehalten, für welche Anlagen ein Ausgleichsbeitrag entrichtet kann. PV-Anlagen mit einer grösseren Leistung als 250 Kilowatt Peak gehören eben nicht dazu. Es ist also mit der vorgeschlagenen Formulierung in Art. 17 Abs. 2a meines Erachtens nicht möglich, dass die Energiekommission individuell einen Ausgleichsbeitrag für solche Anlagen festlegt. Hier müsste meines Erachtens das Gesetz so formuliert werden, dass es möglich ist - was die Regierung auch vorsieht, ich zitiere: «Für Anlagen über 250 kWp soll die Energiekommission die Kompetenz haben, andere Mindestvergütungen festzulegen.» Das fehlt meines Erachtens in der Gesetzesvorlage und deshalb könnte die Energiekommission dies nach den jetzt vorliegenden Artikeln gar nicht tun, was sie gemäss der Meinung der Regierung aber tun sollte. Und ich bitte Sie, diesen Umstand auf die 2. Lesung zu überprüfen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich glaube, dass in Abs. 5 in der zweiten Zeile das Wörtchen «des» zu viel ist und auf die 2. Lesung dann ersatzlos gestrichen werden kann, damit es dann heisst: «Die Regierung kann für Elektrizität aus anderen als in Abs. 2 und 2a genannten erneuerbaren Energien zusätzlich zum marktorientierten Preis …». Dieses «des» ist einfach irgendwie wahrscheinlich noch übriggeblieben aus einer Überarbeitung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich möchte im Abs. 2a a) auch auf die Stellungnahme der Solargenossenschaft verweisen, die eben in Anbetracht der Weiterbetriebskosten einen Vorschlag macht, für diese Mindestvergütung die Spannbreite zu erhöhen von vier bis zehn Rappen. Dass das bitte geprüft wird auf die 2. Lesung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 2b. Da wird über die jährliche Mindestvergütung und den Durchschnitt der jährlichen marktorientierten Preise gesprochen. Wenn wir den jetzt auf monatlich oder wöchentlich festlegen würden, würde sich dadurch nicht die Wertigkeit von vertikalen Solaranlagen erhöhen? Ich habe es auf die Schnelle nicht geschafft, mir das zurecht zu rechnen, ob es einen Effekt hat. Aber vertikale Solaranlagen produzieren ja eher teuren Strom und der würde dann so gemittelt,über den günstigeren Sommerstrom? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort. Ich kann diese Frage auf die Schnelle nicht beantworten. Wir werden das auf die 2. Lesung mitnehmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 18 Abs. 1a, 2 Bst. b, 6 und 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 1a, 2 Bst. b, 6 und 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 Bst. bbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Bst. bbis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Vielen Dank. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 24 erledigt.
-ooOoo-