Abänderung des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts (Nr. 73/2022); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Abänderung des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 73/2022 und steht zur Diskussion.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Damen und Herren. Ich bedanke mich beim zuständigen Ministerium für den uns vorliegenden Bericht betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes. Landtagspräsident Albert Frick
Das ist das nächste Traktandum, da waren Sie jetzt etwas zu schnell.Abg. Günter Vogt
Oh, Entschuldigung!Landtagspräsident Albert Frick
Ich übergebe dann an den nächsten Redner.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Bevor wir zum Energiegesetz kommen, sind wir noch bei einem anderen Gesetz dran. Am letzten Tag dieser Landtagssession haben wir es gleich mehrmals mit einer Aufhebung von Gesetzesbestimmungen durch den Staatsgerichtshof zu tun und bevor die entsprechende Frist für eine Neufassung abläuft, hat der Landtag eine neue Regelung zu schaffen. Das erste Urteil beziehungsweise die erste Neuregelung betrifft das Gesetz betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a Personengesellschaftsrecht. Mit dem gegenständlichen Bericht und Antrag beantragt die Regierung die Neufassung von Art. 4 Abs. 1 Bst. e und Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a PGR, bevor die Aufhebung des bisherigen Art. 4 Abs. 1 Bst. e desselben Gesetzes durch den Staatsgerichtshof am 7. Dezember 2022 rechtswirksam wird. Der Staatsgerichtshof hat diesen Artikel wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben und eine Frist von einem Jahr gewährt, um ihn neu zu fassen. Die Verfassungswidrigkeit sah der StGH darin, dass es Schweizer Staatsangehörigen ohne Wohnsitz in Liechtenstein im Angestelltenverhältnis erlaubt war, einer vollumfänglichen Treuhändertätigkeit nachzugehen, sie jedoch von der entsprechend eingeschränkteren Tätigkeit nach Art. 180a Abs. 2 PGR ausgeschlossen waren. Diesbezüglich sei der Grössenschluss «argumentum a maiore ad minus» zu beachten. Neu werden deshalb schweizerische Staatsangehörige explizit aufgeführt. Um weiterhin zu verhindern, dass auch Drittstaatsangehörige von der Erteilung einer Bewilligung zur Ausübung von Tätigkeiten nach Art. 180a PGR ausgeschlossen sind, wenn sie über keine inländische Niederlassungsbewilligung verfügen, wird die bisherige Formulierung «aufgrund staatsvertraglicher Vereinbarung gleichgestellt» übernommen. Eintreten ist für mich unbestritten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich dem Dank meines Vorredners an den Herrn Regierungschef und auch an alle bei der Erarbeitung dieser Vorlage involvierten Personen anschliessen. Mein Vorredner hat die Vorlage sehr gut beschrieben und auch den Grund der Vorlage gut beschrieben, sodass ich - auch aus Zeitgründen - darauf verzichte, mein vorbereitetes Votum vorzulesen.Soweit ich das sehe, gibt es keine weiteren Wortmeldungen mehr. Meines Erachtens wirft diese Vorlage auch keine Fragen auf. Soweit ersichtlich, besteht hier ein gewisser Zeitdruck. Zumindest ist für mich nicht klar, ob die Frist tatsächlich eingehalten werden kann, falls wir die 2. Lesung beispielsweise im Oktober-Landtag oder im November-Landtag durchführen würden. Da die gegenständliche Vorlage für mich unbestritten ist und keine Fragen aufwirft, würde ich hiermit beantragen, die gegenständliche Vorlage auch in der 2. Lesung heute zu behandeln. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte kurz auf das Votum des Abg. Thomas Vogt eingehen. Er hat hier einen Punkt erwähnt, der uns leider auch erst noch in den letzten Stunden aufgefallen ist, nämlich der mit den Fristen. Sie sehen auf der Seite 7 des Berichts und Antrags, dass ja dieses Urteil am 7. Dezember 2021 gefällt wurde und wir ein Jahr Zeit haben. Das heisst, am 7. Dezember dieses Jahres würde dann die Bestimmung herausfallen. Jetzt, bei der nochmaligen Prüfung der Landtage im Herbst ist uns Folgendes aufgefallen: Also wenn wir das Gesetz nochmals für die 2. Lesung in den Oktober bringen würden, dann würden wir die Vier-Wochen-Frist nicht einhalten können, denn das wäre dann schon letzte Woche gewesen. Wenn wir es in den November bringen, dann wären wir zwar noch in der Frist, der Montag auf die nachfolgende Sitzung wäre der 7. Dezember. Dann wäre es genau der siebte, aber wir publizieren normalerweise erst am Mittwoch, das wäre dann der 9. Dezember. Das heisst, wir hätten dann zwei Tage quasi keine Regelung. Und da es einigermassen unbestritten sein dürfte, da wir sowieso nichts machen könnten, wäre ich froh, wenn man dem Antrag des Abg. Thomas Vogt auf 2. Lesung heute stattgeben würde. Dann haben wir sicher kein Problem. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Ja-Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 4 Abs. 1 Bst. e und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. e und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir haben die 1. Lesung vorgenommen. Es wurde Antrag auf 2. Lesung und abschliessende Behandlung durch den Abg. Thomas Vogt gestellt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 24 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben. Wir nehmen die 2. Lesung durch Artikelaufruf vor. Art. 4 Abs. 1 Bst. e und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. e und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Ja-Stimmen hat der Landtag die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 23 abgeschlossen. -ooOoo-