TOURISMUS-GESETZ (NR. 138/1999, NR. 51/2000), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 24: Erlass eines Tourismus-Gesetzes. Es geht um die 2. Lesung anhand der Stellungnahme der Regierung Nr. 51/2000. Wir können die 2. Lesung durchführen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung 18 Stimmen
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte hier einen Abänderungsantrag stellen zu Abs. 1. Er soll neu lauten wie folgt: "Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus einem Vertreter der Gewerbe- und Wirtschaftskammer, einem Vertreter der Sektion Gastronomie der Gewerbe- und Wirtschaftskammer, einem Vertreter der Verkehrsvereine, einem Vertreter des Arbeitnehmerverbandes und einem Vertreter der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz. Die Regierung kann drei weitere Mitglieder bestellen. Es ist darauf zu achten, dass die touristischen Regionen des Landes angemessen vertreten sind". Als Begründung möchte ich darauf hinweisen, dass in diesem Gesetz auch die Umweltbelange geschützt werden sollen. Es erscheint mir von daher gerechtfertigt, dass ein Vertreter einer Umweltschutzorganisation im Verwaltungsrat Einsitz hat. Ausserdem glaube ich auch, dass die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden müssen, da gerade im Tourismusbereich oft schlechte Löhne bezahlt werden. Von daher scheint es mir notwendig, dass der Arbeitnehmerverband vertreten ist. Hingegen glaube ich, dass es nicht unbedingt nötig ist, dass die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer vertreten ist, da deren Interessen nicht unmittelbar tangiert sind.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Der Vorschlag würde bedeuten, dass die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder auf maximal acht erhöht würde. Das finden wir nicht gut. Des Weiteren, glaube ich, wäre es schade, wenn wir die Vertretung der LIHK nicht im Gesetz hätten. Es ist nicht so, dass das ein Interesse der Industriekammer ist, hier vertreten zu sein, sondern es ist ein Interesse des Tourismus, dass Wirtschaftsvertreter für diesen Verwaltungsrat gewonnen werden können, die dann mithelfen, Synergien zu schaffen, wenn beispielsweise ein Industrieunternehmen regelmässig Veranstaltungen in Liechtenstein im Rahmen von Weiterbildungen beispielsweise macht, dann kann das ein sehr interessantes Potenzial für den Tourismus sein. Wir haben vor einigen Tagen ein grosses Weiterbildungszentrum eines renommierten liechtensteinischen Industriebetriebes eingeweiht. Da kommen 8'000 Besucher jährlich nach Liechtenstein, um sich hier weiterzubilden. Hier können auf eine sehr gute Art und Weise Synergien genutzt werden zwischen Wirtschaft und Tourismus. Es geht darum, dass wir den Standort Liechtenstein im Tourismus vermarkten, das auf eine verantwortungsvolle Art und Weise unter Beachtung der Prinzipien, wie sie in Art. 2 festgelegt sind, selbstverständlich unter Wahrung der natürlichen Ressourcen. Die sind ja das Grundkapital für jeden Tourismus. Wir sehen auch nicht unbedingt, dass es notwendig ist, einen gesetzlichen Anspruch für den Arbeitnehmerverband zu statuieren, weil es hier nicht darum geht, dass die Arbeitsbedingungen definiert werden, sondern das Thema dieses Verwaltungsrates ist möglichst optimales Tourismusmarketing vorzubereiten oder den Rahmen vorzugeben. Das kann nicht eine Aufgabe des Arbeitnehmerverbandes sein. Es geht nicht um Beschäftigungsbedingungen, sondern das wäre eine andere Veranstaltung, wen man da ansprechen müsste. Ich glaube, es geht darum, dass jene, die wirklich mithelfen können, dass wir im Tourismus auf einen grünen Zweig kommen, dass die drinnen sind. Es spricht gar nichts dagegen, dass die Regierung, wenn Sie den Verwaltungsrat bestimmt, auch Umweltaspekte berücksichtigt oder Umweltverbände berücksichtigt. Das kann die LGU sein, es kann aber auch mit gleichem Recht der Vertreter eines kulturellen Bereiches sein, der hier berücksichtigt werden sollte. Ich möchte darauf hinweisen, dass es nicht immer ganz einfach ist, wirklich motivierte Leute zu finden für solche Verwaltungsräte. Wir sollten vom Gesetzgeber her nicht mehr vorgeben und einengen, als unbedingt notwendig ist. Klar ist, dass die Umweltanliegen auch in so einem Verwaltungsrat berücksichtigt werden müssen, das ist klar. Ich möchte mich also gegen eine Änderung von Art. 8 in der vorgeschlagenen Weise aussprechen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Das mit der Zahl stimmt nicht, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Gemäss dem Vorschlag des Abg. Paul Vogt wären es nur sieben Mitglieder, da er ja den Vertreter der Regierung, der jetzt in der 1. Zeile vorgesehen ist, streicht. Der kommt in seinem Vorschlag nicht vor. Abg. Hubert Sele:
Ich sehe es ebenfalls nicht für notwendig, dass die LGU im Verwaltungsrat vertreten ist, weil die Tourismusorganisation selbst sich den Umweltschutz auf die Fahne geschrieben hat. Im auf breiter Basis erarbeiteten Leitbild heisst es unter anderem: "Wir bekennen uns dazu, nach ökologischen Grundsätzen zu handeln und diesen Standard weiterhin zu verbessern". Dann heisst es weiter: "Die landschaftliche Schönheit unserer Region mit der Artenvielfalt der Natur ist als eines unserer Profilierungsmerkmale unbedingt zu schützen und zu erhalten". Ich glaube, auch ohne eine Vertretung der LGU im Verwaltungsrat von "Tourismus Liechtenstein" ist der Umweltschutz gewährleistet. Abg. Paul Vogt:
Das sehe ich nicht so. Ich denke, es ist vor allem auch ein politisches Zeichen, das wir hier setzen können, dass wir tatsächlich die Interessen von Natur und Landschaft gleichberechtigt behandelt haben wollen wie die Interessen der Wirtschaft bzw. der Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind. Ich ersuche Sie daher, der gesetzlichen Verankerung eines Anspruches auf einen Verwaltungsratssitz der LGU zuzustimmen. Genauso sehe ich das in Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerverband. Sie alle wissen, dass die Arbeitsverhältnisse im Bereich Tourismus dadurch gekennzeichnet sind, dass sehr viele Ausländer beschäftigt werden. Ich denke, man muss auch deren Anstellungsverhältnisse hier berücksichtigen. Ich meine das ist einfach ein politischer Ausdruck dafür, dass man diese Interessen gleichberechtigt behandelt haben möchte. Wenn das das einzige Problem ist, dass es nicht eine gerade Zahl geben soll, also nicht acht Verwaltungsräte vorhanden sein sollen, dann kann ich den Antrag auch dahin abändern, dass die Regierung eben nur zwei Mitglieder bestimmt. Es steht der Regierung dann selbstverständlich auch frei, die Interessen der Industrie- und Handelskammer zu berücksichtigen. Aber ich sehe nicht ein, wieso die einen gesetzlichen Anspruch auf einen Sitz im Verwaltungsrat haben muss. Man ist gegenüber der Gewerbe- und Wirtschaftskammer bereits sehr grosszügig.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich habe Verständnis dafür, dass Sie darauf hinweisen, dass gerade im Gastgewerbe es oft für Arbeitnehmer schwierig ist, weil halt dort auch die Gewinnmargen entsprechend klein sind, für die Arbeitgeber schwierig ist, für die Arbeitnehmer schwierig ist. Dass hier ein Handlungsbedarf besteht, das haben wir oft festgestellt. Aber die Antwort auf die aufgeworfene Fragen ist meines Erachtens die falsche. Sie lösen das Problem nicht, indem Sie dem Arbeitnehmerverband einen Sitz in diesem Verwaltungsrat geben. Der Verwaltungsrat Liechtenstein Tourismus ist nicht der Ort, wo Arbeitnehmerpolitik gemacht werden kann. Das würde nicht klappen. Hier bauen Sie etwas ein, was nicht zielführend ist. Ich kann auch besser verstehen als bei dem LNV, dass Sie für die LGU einen Sitz reklamieren. Ich möchte einfach darauf hinweisen: Es müssen vielfältige Interessen von diesem Verwaltungsrat berücksichtigt werden. Und von daher bin ich der Meinung, dass es richtig ist, wenn man der Regierung den Auftrag gibt, neben diesen Stellen, die ein Vorschlagsrecht oder ein Wahlrecht haben sollen, für eine ausgewogene Zusammensetzung zu sorgen. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Energiekommission der Regierung lange bevor das Energiespargesetz das dann vorgeschrieben hat, mit einem Vertreter der LGU und mit einem Vertreter der Solargenossenschaft bestückt wurde. Das war die Politik der Regierung, das zu tun, weil diese Leute oder diese Verbände in dieser Kommission vertreten sein müssen. Da gab es keine Rechtspflicht. Das hat diese Regierung oder die Vorgänger-Regierung einfach so beschlossen, das so zu machen, diese Verbände einzuladen. Früher waren nämlich weder LGU noch Solargenossenschaften in der Energiekommission vertreten. Sie können mir glauben, dass wir bei der Zusammensetzung dieses Verwaltungsrates schon dafür sorgen werden, dass alle relevanten Aspekte auch personell abgedeckt werden. Aber wir können nicht den Fehler machen, alle an sich berechtigten Anliegen so zum Ausdruck bringen zu wollen, dass jede gesellschaftlich relevante Gruppe einen Anspruch auf einen Verwaltungsratssitz hat. Ich glaube, da würden wir das überladen.Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube auch, dass es keinen Sinn macht, hier die liechtensteinische Arbeitnehmervertretung einzubinden. Beispielsweise die LKW, die wir vorher behandelt haben, die haben mindestens so viele Angestellte oder annähernd so viele Angestellte wie die Liechtensteinische Post AG. Dann müssten wir dort überall eine Interessensvertretung der Arbeitnehmer einbauen. Es kann doch nicht sein, dass alle staatlichen Institute oder dem Staat nahestehenden Institute einen solchen Sitz für die Arbeitnehmervertretung vorsehen. Abg. Volker Rheinberger:
Ich würde mich auch vehement dagegen wehren, dass ein Vertreter der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer hier herausgenommen wird. Es wurde bereits durch den Regierungschef-Stellvertreter erwähnt: Über die hiesige Industrie kommen sehr viele Gäste nach Liechtenstein. Und es ist ein echtes Bedürfnis und ein echtes Interesse der hiesigen Industrie, hier diesen Gästen auch etwas bieten zu können. Es ist wichtig, dass diese Leute hier neben der rein beruflichen Tätigkeit auch eine Freizeittätigkeit sehen. Und gleichzeitig muss man davon ausgehen, dass bei dieser enormen Anzahl an Besuchern - es wurde eine Zahl von einem Industriebetrieb erwähnt, 8'000 pro Jahr - ein entsprechendes Bedürfnis vorhanden ist. Die Gesamtindustrie hat natürlich ein Mehrfaches davon pro Jahr an Besuchern hier. Dass das touristisch in diesem Land ausserordentlich wirksam wird, liegt doch auf der Hand. Und ich meine, da sollte dann schon eine Vertretung seitens der Industrie- und Handelskammer mit Rat und Tat in diesem Gremium zur Verfügung stehen können. Ich finde das eigentlich die natürlichste Sache der Welt. Abg. Paul Vogt:
Ich werde Sie mit Sicherheit nicht überzeugen können, weder die Herren Vorredner noch den Regierungschef-Stellvertreter, aber ich möchte einfach noch mal darauf hinweisen: Wenn Sie sagen, die Regierung wird dafür sorgen, dass eine ausgewogene Interessensvertretung vorhanden sein wird, dann ist es nach dem Wortlaut dieses Gesetzes gar nicht mehr möglich, weil die Interessenverbände zum Vornherein die absolute Mehrheit haben. Und ich meine noch einmal: Es ist einfach ein politisches Zeichen, dass man wirklich eine solche ausgewogene Interessenvertretung haben will, wenn man auch die Umwelt- und Arbeitnehmerverbände mitberücksichtigt. Persönlich wäre ich selbstverständlich auch dafür, dass man in anderen Organisationen die Arbeitnehmerinteressen berücksichtigt, genau so wie ich selbstverständlich für das Mitbestimmungsrecht bin.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Wir wollen eine ausgewogene Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Aber wir werden darauf angewiesen sein, dass wir Leute finden, die mehrere Interessen abdecken. Das kann sein, dass wir einen Wirt finden, der im Vorstand der LGU sitzt, beispielsweise. Das kann sein, dass wir jemand finden, der von der Industriekammer delegiert wird, der gleichzeitig im kulturellen Bereich sehr aktiv ist. Wir müssen so arbeiten, sonst können wir mit einem maximal 7-köpfigen Verwaltungsrat diese Interessen - ich könnte Ihnen zehn aufzählen, die wir abdecken müssen - gar nicht einfangen. Und drum wehre ich mich dagegen, dass man 90% des Verwaltungsrates mit gesetzlichen Ansprüchen auf Delegieren-dürfen eines Verwaltungsrates abdeckt. Dann nehmen Sie der Regierung die notwendige Flexibilität, weil die Unterländer müssen wir auch noch berücksichtigen. Und wir müssen am Schluss schauen, mit unseren zwei weiteren Mitgliedern, dass wir jene Bereiche dann mit unseren Leuten, mit unseren Kandidaten, abdecken können, die zu kurz gekommen sind, sei das Umwelt, sei das Natur, sei das beispielsweise eine touristische Region. Ich nehme an, es wird keinen Verwaltungsrat geben können, in dem beispielsweise das Berggebiet nicht vertreten ist. Es steht aber hier nirgends drinnen gesetzlich, dass Triesenberg einen Vertreter haben muss. Es macht aber wohl Sinn, dafür zu sorgen, dass am Schluss jemand aus dem Alpengebiet, der das kennt und vertritt, da drinsitzt. Die Triesenberger könnten mit dem gleichen Recht, wie Sie sich für die LGU stark machen, sagen: Wir wollen zwingend einen Triesenberger im Verwaltungsrat haben. So kommen wir nicht weiter. Wir sollten darauf vertrauen, dass die Regierung eine optimale Zusammensetzung des Verwaltungsrates hinkriegen wird. Landtagspräsident Peter Wolff:
Es ist aber schon klar, Herr Regierungschef-Stellvertreter, dass nicht die Regierung den Verwaltungsrat wählt, sondern dass die Institutionen, denen hier Vertretungsrechte zugestanden werden, selbst ihre Verwaltungsratsvertreter nominieren können. Die Regierung entsendet gemäss diesem Gesetzestext lediglich ihren Vertreter in den Verwaltungsrat, kann zwei weitere Mitglieder bestellen und bestimmt den Vorsitzenden. Aber die Vertreter der GWK, der Sektion Gastronomie, der Verkehrsvereine sowie der LIHK werden bestimmt, ohne dass die Regierung irgendeine Einflussmöglichkeit hat.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ob wir keine Einflussmöglichkeit haben oder ob wir eine haben, das steht sicher nicht im Gesetz. Man kann sicher über Kandidaten diskutieren. Aber ich spreche von diesen maximal 3 Mitgliedern, die die Regierung bestellen kann. Wir gehen so vor, dass wir zuerst wissen wollen, was für Verwaltungsräte werden von den dazu berechtigten Institutionen entsandt. Dann können wir schauen: Ist beispielsweise vom Unterland niemand dabei. Dann ist die Regierung gut beraten, wenn wir schauen, dass auch ein Vertreter aus dem Unterland berücksichtigt wird, der beispielsweise dann gleichzeitig Umwelt oder Kultur oder was auch immer abdeckt. Wir können mit unserem zusätzlichen Kandidaten einen allenfalls notwendigen Ausgleich schaffen. Das ist die Idee. Oder wenn es so sein sollte, dass von Wirtschaftsseite und von Verkehrsvereinsseite kein Vertreter des Berggebietes nominiert wird, ja dann wird die Regierung versuchen, jemand zu finden, der das abdeckt. Und ich kann Ihnen sagen: Es ist nicht ganz einfach, alle diese Interessen, die hier zur Disposition stehen, so einzufangen, dass wir zum Schluss ein gutes Gremium haben. Und das wollen wir.Abg. Rudolf Lampert:
Ihre Anmerkungen, Herr Präsident, bringen mich auf die Frage: Wie wird eigentlich festgehalten oder bestimmt, dass beispielsweise die GWK - Gewerbe- und Wirtschaftskammer - ihren Vertreter ordnungsgemäss bestellt? Theoretisch kann hier ein Präsident der GWK einfach sich selber bestellen. Es ist nirgends stipuliert, ob die Generalversammlungen dieser Vereinigungen oder wer immer hier aus diesen Vereinigungen das entsprechende Mitglied bestellt. Anderswo, beispielsweise beim Stiftungsrat, da haben wir festgelegt, unter welchen Voraussetzungen jemand bestellt werden muss. Beispielsweise die Lehrervereinigung hat an ihrer Generalversammlung einen Stiftungsrat in die Personalfürsorgestiftung zu bestellen. Hier wird nicht festgelegt, nach welchem Prozedere jemand bestellt wird. Also kann der Präsident oder der Vorstand der GWK irgendjemanden delegieren, oder muss das die Generalversammlung sein?Landtagspräsident Peter Wolff:
Das richtet sich natürlich nach den internen Vorschriften der GWK, wer für solche Aufgaben zuständig ist, genauso wie bei den anderen Institutionen.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte jetzt die Diskussion darüber, ob die Zusammensetzung des Verwaltungsrats ausgewogen ist oder nicht, nicht mehr weiterführen. Ich denke, die Meinungen wurden ausgetauscht. Was mir aber hier noch auffällt, ist die Formulierung "ein Vertreter der Regierung". Mir scheint aufgrund dieser Diskussion, die wir jetzt gehabt haben, nicht mehr klar zu sein, ob das ein Mitglied der Regierung sein muss oder ob das irgendein Vertreter der Regierung sein kann. Wenn das irgendein Vertreter der Regierung sein kann, also ein Mitarbeiter oder was auch immer, dann könnte es auch unten heissen: "Die Regierung kann drei weitere Mitglieder bestellen". Dann könnte es oben wegfallen. Oder ist da wirklich gemeint, dass es ein Mitglied der Regierung sein muss?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Es ist nicht die Meinung, dass es ein Regierungsmitglied sein muss, sondern ein von der Regierung bestimmter Vertreter der Regierung. Das kann ein Regierungsmitglied sein, das kann ein Beamter sein, das kann aber auch ein Externer sein, ist zwingend Mitglied des Verwaltungsrates. Und ich finde es schon richtig, wenn man das auseinander hält. Das ist diese eine Person, die zwingend von der Regierung zu entsenden ist und die zwei weiteren Personen sind fakultativ. Ich glaube, das ist damit auch klargestellt. Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, der wesentliche Unterschied ist auch, dass der Vertreter der Regierung auch die Interessen der Regierung in diesem Gremium zu vertreten hat und sicherlich auch von der Regierung Weisungen entgegennehmen muss und sie ausführen muss, wenn er solche erhalten sollte, während die zwei weiteren von der Regierung allenfalls zu bestellenden Mitglieder, die werden zwar von der Regierung bestellt, sind dann aber, wenn sie einmal für vier Jahre bestellt sind, völlig unabhängig.Abg. Rudolf Lampert:
Mir lässt es keine Ruhe. Der Verwaltungsrat wird jeweils auf die Dauer von 4 Jahren bestellt. Von wem wird er bestellt? Die Verbände entsenden, aber von wem wird der Verwaltungsrat bestellt? Das ist die eine Frage. Wann beginnt beispielsweise die Amtsdauer dieses Verwaltungsrates? Ab Bestellung aus den Verbänden oder wenn irgendjemand - sprich beispielsweise die Regierung - diesen Verwaltungsrat bestellt hat? Wann beginnt offiziell die Amtsdauer? Beginnt das bei der ersten Versammlung dieses Verwaltungsrates? Mir ist das nicht klar hier.Landtagspräsident Peter Wolff:
Mir auch nicht.Abg. Paul Vogt:
Herr Präsident, Sie haben gesagt, dass der Vertreter der Regierung selbstverständlich Weisungen der Regierung entgegennehmen kann und dann auch daran gebunden ist. Das veranlasst mich nun zur Frage, ob denn auch die Vertreter der Gewerbe- und Wirtschaftskammer usw. Weisungen der betreffenden Interessenverbände entgegenzunehmen haben und daran gebunden sind? Wenn das beim Vertreter der Regierung so eindeutig ist, dann müsste man eigentlich analog daraus schliessen, dass auch die andern Vertreter weisungsgebunden sind.Landtagspräsident Peter Wolff:
Meiner Meinung nach schon. Ich schliesse das rein aus dem Wortlaut "ein Vertreter, der...", das ist nicht jemand, der nur von einer Institution nominiert wird, vorgeschlagen wird, sondern er ist als Vertreter der GWK oder der LIHK oder einer anderen dieser Institutionen in diesem Verwaltungsrat.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das ist sicher so, wie der Herr Landtagspräsident sagt. Es ist nicht die Meinung, dass, wenn die Gewerbekammer nach ihren internen Regeln einen Vertreter entsendet, dass der dann völlig unabhängig von dem, was der Vorstand der Gewerbekammer oder die Mitgliederversammlung beschlossen hat, seine Privatpolitik dort macht. Wir haben es also nicht mit einem landtagsähnlichen Gremium zu tun, wo wir ein unabhängiges Mandat aus demokratiepolitischen Gründen haben. Hier geht es doch um Interessenvertretung. Und es ist für mich völlig klar, dass hier Interessen zu vertreten sind von jener Institution, die einem entsendet, wobei man - das ist die rechtliche Argumentation - im tatsächlichen Geschäft sicher sagen wird können: Wenn das jemand ist, der beispielsweise im kulturellen Bereich engagiert ist, sicher jemand sein wird, der fähig ist, Anliegen differenziert zu vertreten und nicht einfach ein blinder Befehlsempfänger ist. Also ich hätte da keine Mühe, damit Leute auch in solchen Funktionen zu sehen, die halt zwei Hüte anhaben. Formalrechtlich sind das ganz klar Vertreter. Aber es läuft doch auch nicht so, das wissen Sie so gut wie ich, dass man hier mit Weisungen operiert. Das kommt praktisch nicht vor, dass die Vertreter in Sitzungen kommen und sagen: "Ich habe vom Vorstand den Befehl, das jetzt so zu machen, und ich darf Umweltanliegen nicht berücksichtigen". Das läuft in der Energiekommission nicht so, das läuft in der Sanitätskommission nicht so, das läuft in keiner Kommission, die ich kenne, so, dass die Leute mit Weisungen auftauchen, sondern sie fühlen sich halt dem Gremium, das sie entsendet hat, verpflichtet und versuchen, die Aufgabe so gut wie möglich zu erledigen. Ich schlage vor, um Unklarheiten zu beseitigen, wer nun den Verwaltungsrat bestellt, dass das ausdrücklich in Abs. 2 auch so gesagt wird: "Der Verwaltungsrat wird von der Regierung jeweils auf die Dauer von 4 Jahren bestellt". Dann ist es klar, dass die in Abs. 1 genannten Institutionen ihre Vertreter nennen können, nominieren können. Die Bestellung erfolgt dann durch die Regierung. Ein Verfahren, wie wir es bei andern Kommissionen auch kennen. Dann ist auch klar, ab welchem Zeitpunkt dann diese Leute in Amt und Würden sind, nämlich ab Zeitpunkt der Bestellung durch die Regierung.Abg. Paul Vogt:
Also die Hilfskonstruktion, dass jemand zwei Hüte anhaben kann und gleichzeitig die Interessen der Wirte und vielleicht auch die Interessen des Umweltschutzes vertreten kann, die fällt natürlich in sich zusammen, wenn man dieser Argumentation folgt, dass die Vertreter der entsprechenden Wirtschaftsverbände nun weisungsgebunden sind. Dann ist klar, wer die Weisung zu geben hat, nämlich der Verband, der entsandt hat. Und gerade aus diesem Aspekt heraus, glaube ich, dass dann dieser Art. 8 gar keine ausgewogene Zusammensetzung mehr zulässt. Es wird der Regierung unter diesen Umständen unmöglich sein, dafür zu sorgen, dass die unterschiedlichen Interessen ausgewogen berücksichtigt werden können.Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte nur der Klarheit halber festhalten, damit es zumindest im Protokoll steht. Sie haben jetzt vorgeschlagen: "Der Verwaltungsrat wird von der Regierung jeweils auf die Dauer von vier Jahren bestellt". Die Regierung hat demnach, so wie ich das verstehe, kein Mitspracherecht oder kein Recht, ein Mitglied, das vorgeschlagen wird, abzulehnen - aus welchen Gründen auch immer. Die Regierung hat diesen Verwaltungsrat, so wie er vorgeschlagen wird, von der GWK bzw. von der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer zu bestätigen, und nicht etwa abzulehnen oder irgendetwas anderes.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist so nicht mehr richtig meiner Meinung nach. Das wäre so gewesen nach der bisherigen Fassung. Nach der jetzt vom Regierungschef-Stellvertreter geänderten Fassung ist es die Regierung, die die Bestellung vornimmt. Sie muss zwar Vertreter dieser vier Institutionen in den Verwaltungsrat aufnehmen, aber sie kann dann bei dieser Fassung auch sagen: "Der Vertreter, den ihr uns da bringt - Gewerbe- und Wirtschaftskammer - der passt uns nicht. Bringt uns einen anderen".
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
So kann man das sicher lesen, so ist es aber nicht gemeint. Also wir suchen schon eine Formulierung, die klarmacht, dass die Regierung die von dazu berechtigten Institutionen vorgeschlagenen Vertreter bestellt. Dann hat man ein Datum, ab wann die im Amt sind. Man kann auch nötigenfalls schauen, ob die Bestellung rechtskonform erfolgt ist, wenn es da Unstimmigkeit geben sollte verbandsintern. Und es sollte möglich sein, dass wir hier eine Fassung entwickeln können, die das zum Ausdruck bringt. Vielleicht müsste man in Abs. 2 dann auch klarstellen, dass das der Verwaltungsrat gemäss den Vorschlägen gemäss Abs. 1 ist, der von der Regierung bestellt wird. Dann wäre es vielleicht eindeutig.Abg. Rudolf Lampert:
Mir geht es hier in keiner Weise darum, dass etwa die Regierung aus Böswilligkeit irgendjemanden nicht bestellen wird. Aber die Verbände könnten alle auf die Idee kommen: Ja, ein Triesenberger, der ist immer geeignet, der hat mit Fremdenverkehr zu tun. Und plötzlich schlagen alle Verbände Triesenberger vor. Wir haben dann das Problem, dass Sie eine Ausgewogenheit zwischen den einzelnen Regionen erzielen müssen und jemand ablehnen könnten aus diesen Gründen. Deshalb stelle ich auch hier die Frage, weil ich kann mir das sehr gut vorstellen, ohne Böswilligkeit, dass das eben vorkommen kann.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Es scheint nicht der Fall zu sein. Dann stimmen wir ab über den Abänderungsantrag des Abg. Vogt. Er hat beantragt - wenn ich es richtig in Erinnerung habe, bitte verbessern Sie mich sonst - in Abs. 1 den ersten Satz dahingehend zu ändern, dass er lautet: "Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus einem Vertreter der Gewerbe- und Wirtschaftskammer, einem Vertreter der Sektion Gastronomie der Gewerbe- und Wirtschaftskammer, einem Vertreter der Verkehrsvereine, einem Vertreter des Liechtensteinischen Arbeitnehmerverbandes sowie einem Vertreter der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz". Und die Sätze 2 und 3 dieses Abs. 1 würden unverändert bleiben.Abg. Paul Vogt:
Nein, der 2. Satz wäre dann: "Die Regierung kann drei weitere Mitglieder bestellen".Landtagspräsident Peter Wolff:
Haben Sie jetzt gesagt zwei oder drei?Abg. Paul Vogt:
Drei. Ich bleibe bei den acht. Ich sehe da kein Problem. Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann sind wir allerdings wirklich bei 8 Mitgliedern. Der 2. Satz würde lauten: "Die Regierung kann drei weitere Mitglieder bestimmen". Der 3. Satz würde unverändert bleiben. Gut. Ich nehme an, Sie haben den Antrag gehört. Gibt es Unklarheiten wegen des Antragsinhaltes? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer diesem Antrag des Abg. Paul Vogt auf Änderung des 1. Absatzes zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 1 Stimme
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Herr Regierungschef-Stellvertreter: Bleiben Sie jetzt beim Abs. 2 beim Einschub von der Regierung oder kommt noch irgendetwas dazu?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ja, ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass wir hier das Nominationsrecht der Instruktionen in Abs. 1 schmälern wollen. Ich kann auch ohne den Einschub von der Regierung leben. Er wurde von Seiten des Landtages an sich provoziert. Am einfachsten ist es vielleicht, wenn wir diesen Einschub wieder zurücknehmen. Das mache ich hiermit. Und dann steht der Abs. 2 so zur Diskussion, wie ihn die Regierung ursprünglich vorgeschlagen hat. Wir werden ihn jedenfalls so handhaben, wie er jetzt ausgelegt worden ist, dass die Regierung jene Vertreter bestellt, die von dazu berechtigten Institutionen...Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann haben Sie niemand zu bestellen. Wenn Sie den Einschub wieder fallen lassen, dann sind die Institutionen die Herren des Verfahrens und bestellen ihre Vertreter. Und die sind dann mit der Bestellung klar - qua Nomination sind die dann Mitglied des Verwaltungsrates.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Dann ist das Problem auch gelöst. Dann bestellen wir unsere Vertreter und die Geschichte ist auch erledigt. Ich benötige kein Datum. Das hat die Diskussion eigentlich ausgelöst. Für mich ist klar, dass der Verwaltungsrat sich selbst konstituiert in einer ersten Sitzung und dass vorgängig diese Wahlverfahren stattfinden. Ich glaube, in der Praxis ist das kein Problem. Und dann können wir mit dieser Auslegung gut leben, wie sie vom Präsidenten gegeben worden ist. Ich glaube, dann ist es am besten, wenn wir Abs. 2 unverändert lassen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Offen ist dann nur noch die Frage des Abg. Lampert nach dem Zeitpunkt, wann die vier Jahre zu laufen beginnen. Also wir haben uns jetzt lang genug mit dem Artikel beschäftigt, dass man sich seine Gedanken darüber machen konnte. Ich würde meinen, wenn die Regierungsvorlage jetzt unverändert bleibt, dann ist der Verwaltungsrat in dem Zeitpunkt bestellt, wo alle vertretungsberechtigten Institutionen ihre Vertretung benannt haben und die Regierung den Vorsitzenden bestellt hat. In dem Moment existiert der Verwaltungsrat und in dem Moment beginnen die vier Jahre zu laufen. Das ist jetzt meine Interpretation dieser gesetzlichen Formulierung.Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte darauf hinweisen, dass es beispielsweise möglich ist, dass die GWK ihre Generalversammlung im Februar macht und einen Delegierten bestellt. Dann kommt die LIHK und bestellt im November einen Delegierten. Sie sagen, ab der Bestellung ist er Verwaltungsrat, so interpretiere ich das auch nach dem Gesetz. Das heisst aber, dass der eine Verwaltungsrat im Februar beginnt zu laufen, der andere im November. Also, es wird keinen Verwaltungsrat geben, der von Januar bis zum nächsten Januar oder irgendsowas besteht. Ich glaube schon, dass es einen formellen Akt braucht, um den Verwaltungsrat formell zu bestellen. Ich komme nicht darum herum, irgendeine Institution zu nennen hier in einem Artikel, die die formelle Bestellung vornimmt, ohne dass man die Rechte der Verbände beschneidet. Landtagspräsident Peter Wolff:
Das Problem besteht nicht, so glaube ich zumindest, so wie Sie es sehen, Herr Abg. Lampert. Es gibt hier fünf bestellungsberechtigte Institutionen, daher auch einen fünfgliedrigen Bestellungsakt. Es ist durchaus möglich, dass diese Bestellungsvorgänge zeitlich auseinander fallen. Aber der Verwaltungsrat als Gremium ist erst dann bestellt, wenn alle bestellt sind. Wenn einer schon im Februar bestellt wurde, dann kann er zwar sagen: Ich bin jetzt in den Verwaltungsrat der Liechtenstein Tourismus bestellt worden. Aber als Einzelperson stellt er noch keinen Verwaltungsrat im Sinne eines Organs da. Es steht ja auch da, der ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Wenn alle bestellt sind, und die Regierung, wie es hier vorgesehen ist, den Vorsitzenden bestellt hat, von dem Moment an existiert der Verwaltungsrat als Organ. Und von dem Moment an beginnen auch erst die vier Jahre zu laufen, und die sind dann für alle gleich, auch wenn einzelne von denen schon Monate vor dem Beginn dieser Vierjahreslaufzeit bestellt worden sein sollten.Abg. Hubert Sele:
Dieser Abs. 2 könnte meiner Meinung nach sinngemäss so lauten: "Der Verwaltungsrat wird von der Regierung jeweils auf die Dauer von 4 Jahren bestellt, wobei die von den in Abs. 1 genannten Institutionen gemachten Nominationen zu berücksichtigen sind". Landtagspräsident Peter Wolff:
Ist das ein Antrag, Herr Abg. Sele, oder wollten Sie nur ins Spiel bringen, dass man es so machen könnte.Abg. Hubert Sele:
Das war mal ein Vorschlag. Vielleicht kann das jemand noch besser formulieren.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ein Antrag wäre mir lieber, das würde uns vorwärts bringen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich glaube auch, dass wir Abs. 2 doch ändern sollten, weil nach Ihrem Vorgehensvorschlag, Herr Präsident, könnte der Fall eintreten, dass wir überhaupt nie einen Verwaltungsrat bekommen, nämlich dann, wenn eine Institution keine Wahl macht. Und das wäre eine ungute Situation. Um das zu vermeiden, ändere ich die Regierungsvorlage der Einfachheit halber doch ab und möchte Ihnen beliebt machen, Abs. 2 so zu formulieren, dass wir sagen: "Der Verwaltungsrat wird von der Regierung gemäss den Vorschlägen nach Abs. 1 jeweils auf die Dauer von 4 Jahren bestellt". Satz 2 und 3 blieben unverändert. Übrigens: Die Formulierung des Abg. Sele ist inhaltlich identisch.Abg. Rudolf Lampert:
Dann würde ich nach dem ersten Satz doch im Sinne des Abg. Sele noch einfügen: "Die Vorschläge der Verbände gemäss Abs. 1 sind zu berücksichtigen".Landtagspräsident Peter Wolff:
Die abgeänderte Regierungsvorlage lautet jetzt ja: "wird von der Regierung gemäss den Vorschlägen aus Abs. 1".Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung, das habe ich nicht gehört. Das erübrigt sich deshalb.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit scheint die Diskussion beendet zu sein. Herr Regierungschef-Stellvertreter, bitte wiederholen Sie den neuen Abs. 2 noch einmal.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
"Der Verwaltungsrat wird von der Regierung gemäss den Vorschlägen nach Abs. 1 jeweils auf die Dauer von 4 Jahren bestellt". Satz 2 und 3 bleiben unverändert.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Art. 8 mit diesem geänderten Abs. 2 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Ich würde vorschlagen, hier jetzt in Abs. 2 bei der Regierung die Kompetenz zur Bestellung des Verwaltungsrates einzufügen, die bisher ja nicht gegeben war im Art. 8, jetzt aber neu vorgesehen ist. Man könnte das als Bst. "d" machen und dann die bisherigen Buchstaben d, e, f zu e, f und g machen.Wird dazu das Wort gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich glaube, das ist folgerichtig. Und der Einfachheit halber ändere ich die Regierungsvorlage in diesem Sinne ab, dass "b" neu heisst: "Die Bestellung des Verwaltungsrates" und die übrigen Buchstaben würden sich dann entsprechend verschieben.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn sonst das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir über diese von der Regierung geänderte Fassung von Art. 12 ab. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Mir scheint in Abs. 1 der Zusatz - "Ein Verkehrsverein kann auch zwei oder mehrere Gemeinden umfassen" - überflüssig, nachdem der Verkehrsverein nicht definiert ist als Gemeindeorganisation. Ich denke an den Verkehrsverein Liechtensteiner Unterland, der eine ganze Landschaft umfasst. Also mir scheint der Satz überflüssig.Landtagspräsident Peter Wolff:
Stellen Sie einen Antrag, Herr Abg. Lampert?Abg. Rudolf Lampert:
Ja, ich stelle den Antrag deshalb, weil hier steht "im örtlichen Bereich". Und es ist nirgends impliziert, dass es...Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie stellen den Antrag, den zweiten Satz von Abs. 1 zu streichen?Abg. Rudolf Lampert:
Ja.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Juristen werden dann höchstens die Frage aufwerfen, weshalb der Gesetzgeber in Art. 13, der dem bisherigen Art. 8 entspricht, diese Bestimmung gestrichen hat. Im geltenden Recht steht es so drin und ich bin der Meinung, dass das der Klarheit halber nicht schadet, wenn das hier steht, weil Abs. 1, Satz 1 von der Tourismusförderung im örtlichen Bereich spricht. Als Ort ist eine Gemeinde zu verstehen, und diese Klarstellung finde ich an sich gut. Es ist auch damit vielleicht die Aufforderung verbunden, dass sich auch andere Verkehrsvereine überlegen sollen, ob sie nicht in mittelfristiger Zukunft darüber nachdenken sollten, ihre Kräfte zu bündeln. Insofern würde ich es ungern streichen. Abg. Rudolf Lampert:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass es Unklarheit schafft, verzichte ich auf meinen Antrag. Ich sehe aber keinen expliziten Sinn hier drin. Aber ich verzichte auf meinen Antrag.Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Satz schadet sicherlich nicht. Ob er jetzt notwendig ist oder nicht, sei dahingestellt. Dann können wir abstimmen über Art. 13. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird benützt.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich werde dem Artikel nicht zustimmen, und zwar deshalb, weil dieser Artikel nicht etwa berücksichtigt, wie ein Unternehmen profitiert aus der Tourismusförderung, sondern ausschliesslich gemäss Abs. 3 sich nach dem Bedarf des Liechtenstein Tourismus richtet. Ich werde deshalb hier dem nicht zustimmen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: 10 Stimmen bei 17 anwesenden Abgeordneten
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Artikel angenommen. Wir können weiterlesen.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte keinen formellen Rückkommensantrag stellen, sondern lediglich eine Frage zu Art. 25 noch stellen. Das ist mir zu schnell gegangen. Ich habe aber keinen Antrag. Ich möchte lediglich eine Frage stellen. Ist es üblich - ich habe das jetzt bisher noch nie erlebt - im Gesetz festzulegen eine Strafbestimmung mit entsprechenden Beträgen, wenn gegen eine noch zu erlassende Verordnung verstossen wird? Ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass wir so was schon gehabt haben hier, wie das in Art. 25 festgelegt ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es kommt sogar relativ häufig vor, dass es in Gesetzen heisst: Wer gegen dieses Gesetz und gegen die dazu erlassenen Verordnungen verstösst, wird mit Busse von Franken so und so viel bestraft.Abg. Hubert Sele:
Mir ist im Nachhinein bei Art. 23 noch etwas aufgefallen. Eine Frage an den Regierungschef-Stellvertreter: Müsste es da im Abs. 1 nicht ähnlich heissen wie im Art. 19, und zwar so: "Wer gegen Entgelt Personen beherbergt" und dann der Einschub "die nicht im Gemeindegebiet wohnen, ist verpflichtet, diese im Meldeverfahren zu registrieren oder registrieren zu lassen"?Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, ich glaube schon, dass da ein grundsätzlicher Unterschied ist, Herr Abg. Sele. Weil hier geht es ja nur um die Registrierung aller zur Beherbergung aufgenommen Personen, und nicht um die Zahlung einer Taxe. Die Ausnahme vom Art. 19 betraf die Gebühr, die nur die nicht im Gemeindegebiet Wohnhaften zahlen sollten.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das ist richtig, Herr Präsident. Im Übrigen entspricht Art. 23 dem geltenden Recht.Abg. Rudolf Lampert:
Das würde doch heissen, dass, wenn ich in Malbun wohne, der Wirt aus dem Malbun mich bei der Landespolizei melden müsste, ansonsten er sich strafbar macht.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Diese Formulierung bedeutet, dass wenn ein Vaduzer oder ein Triesenberger in einem Hotel in Malbun nächtigt, dass der Hotelier in beiden Fällen meldepflichtig ist. Das ist die Konsequenz. Und das war bisher schon so. Daran wollen wir nichts ändern.Abg. Hubert Sele:
Ich glaube, man darf nicht nur die Hotels im Auge haben, sondern auch die Wohnungen, seien das Ferienwohnungen oder dauernd bewohnte Wohnungen. Wenn Sie zum Beispiel irgendwo hier im Tal Ihre Wohnung an jemand dauernd vermieten würden, dann vermieten Sie ja auch gegen Entgelt. Dann müssten Sie ja das laufend registrieren und melden, oder?Landtagspräsident Peter Wolff:
Das finde ich auch richtig, weil dann hat man auch eine Grundlage dafür, was man für eine Tourismusumlage vorschreiben kann für den jeweiligen Beherbergungsbetrieb.Abg. Rudolf Lampert:
Habe ich Sie richtig verstanden? Wenn ich in Malbun übernachte als Einwohner von Mauren, so wird eine Meldung an die Liechtensteinische Landespolizei gemacht?Landtagspräsident Peter Wolff:
Nur wenn Sie gegen Entgelt dort übernachten.Abg. Rudolf Lampert:
Ja, ich gehe davon aus, wenn ich in einem Hotel in Malbun übernachte, dann werden mein Name, meine gesamten Personalien, dann an die Polizei nach Vaduz übermittelt?Landtagspräsident Peter Wolff:
So ist das.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das ist das, was der Gesetzgeber in den 70er Jahren beschlossen hat. Wenn der Landtag das nicht mehr will, kann man das selbstverständlich ändern. Aber das ist langjährige Praxis. Ich meine, wenn ein Buchser in Buchs ins Hotel geht, dann wird er auch aufgenommen und der Polizei gemeldet. Das ist halt das Meldewesen, das so funktioniert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei dann besonders interessiert ist an dieser Meldung. Aber ich gehe einmal davon aus, dass es mit Augenmass gehandhabt und nicht übertrieben wird. Aber die Meldepflicht besteht nach Gesetz. Wenn wir keine Ausnahme jetzt beschliessen, dann gilt das in Zukunft, was die letzten Jahrzehnte gegolten hat.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion nicht mehr gewünscht wird, können wir zu dem zuletzt gelesenen Artikel zurückkehren. Ich weiss aber, ehrlich gesagt nicht mehr, welcher das war - Art. 27. Wird zu Art. 27 das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung durchgeführt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit der Erlassung dieses neuen Tourismusgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir diesen Punkt abgehakt auf unserer Traktandenliste. Wir unterbrechen jetzt unsere Sitzung. Wir setzen morgen um 9 Uhr vormittags mit Punkt 25 der Tagesordnung fort. DIE SITZUNG WIRD UM 18:00 UHR GESCHLOSSEN.
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