Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungsleistungssektor und der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EWR-Finanzdienstleistungs-Nachhaltigkeits-Durchführungsgesetz; EWR-FNDG) sowie eines Gesetzes über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Nr. 90/2021); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 18: Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungsleistungssektor und der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EWR-Finanzdienstleistungs-Nachhaltigkeits-Durchführungsgesetz; EWR-FNDG) sowie eines Gesetzes über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Wir behandeln diese Vorlagen in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 90/2021. Er steht zur Diskussion.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Besten Dank dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen sowie der FMA für den vorliegenden Bericht und Antrag. Es geht dabei um die Übernahme von zwei wichtigen EU-Verordnungen in das EWR-Abkommen. Sowohl die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor als auch die Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen sind wesentliche Eckpfeiler des europäischen Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sowie zur Umsetzung des europäischen Green-Deal-Programms. Beide Verordnungen dienen also in erster Linie der Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft, verbunden mit dem Ziel der Reduzierung beziehungsweise Neutralisierung des CO2-Ausstosses bis zum Jahr 2050 sowie des Anlegerschutzes und der Verhinderung des sogenannten Greenwashings. Zudem werden Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, umfassende Informationen zur Nachhaltigkeit sowohl auf Ebene des Unternehmens als auch auf Ebene der angebotenen Finanzprodukte offenzulegen. Die Kunden sollen damit in die Lage versetzt werden, dass sie auf einer soliden Informationslage ihre Anlageentscheidung in ein nachhaltiges Produkt oder eine nachhaltige Investition treffen können. Im Weiteren werden mit der Taxonomie-Verordnung einheitliche Kriterien zu Bestimmung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Finanzmarktteilnehmer sollen damit über ausreichende Informationen im Bereich der Nachhaltigkeit anderer Unternehmen erhalten, was sie wiederum bei der Beurteilung von derartigen Wirtschaftstätigkeiten unterstützen sollte. Es ist unbestritten, dass nachhaltiges Wirtschaften im Finanzdienstleistungsbereich auch für unser Land eine entscheidende Rolle spielt beim Transformationsprozess zu einer CO2-Neutralität. Zudem soll gemäss diesem Bericht und Antrag das Thema Nachhaltigkeit als klares Differenzierungsmerkmal zu einem festen Bestandteil der gelebten Kultur auf dem Finanzplatz Liechtenstein werden. Das sind schöne Worte, ich erwarte, dass diese beiden Ziele denn auch wirklich zielgerichtet angestrebt werden. Die Übernahme dieser Verordnungen in liechtensteinisches Recht bedingt die Schaffung eines neuen Gesetzes, des EWR-Finanzdienstleistungsnachhaltigkeitsgesetzes sowie einige Abänderungen im Finanzmarktaufsichtsgesetz. Beides wird von allen Vernehmlassungsteilnehmern angesichts der grossen strategischen Bedeutung für unseren Finanzplatz begrüsst. Unter den personellen Auswirkungen wird erwähnt, dass der Ausbau der Nachhaltigkeitsexpertise innerhalb der FMA erforderlich erscheint. Allerdings sind die entsprechenden Aussagen ziemlich vage. Ich meine aber, dass die FMA als Aufsichtsorgan beim Thema Nachhaltigkeit gut aufgestellt sein muss, wenn sie ihre Aufgabe kompetent und überzeugend wahrnehmen will. Weiss die Regierung, ob das entsprechende Know-how bereits im Haus vorhanden ist? Falls dem nicht so ist, wie soll dieses Know-how aufgebaut werden? Eintreten auf diese Vorlage ist für mich unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Auch ich bedanke mich bei der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Um die Ziele des sogenannten Pariser Klimaabkommens zu erreichen, ist es wichtig und auch richtig, dass auch die Finanzmärkte in Richtung Nachhaltigkeit gelenkt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf und der dazugehörenden EU-Verordnung bekommt das Thema Nachhaltigkeit auch eine regulatorische Komponente und kann unter anderem nun auch revidiert werden. Mit unserem starken Finanzsektor können wir auch als kleines Land einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele beitragen und so auch die Reputation des Finanzplatzes Liechtensteins weiter stärken. Das Thema ist nicht ganz neu und viele Liechtensteiner Finanzteilnehmer, aber nicht nur diese, haben schon seit Längerem begonnen, ihre Anlagen nach den sogenannten ESG-Kriterien auszurichten und auch die Unternehmensziele unter diese Prämisse zu stellen. Auch staatsnahe Betriebe, wie zum Beispiel die AHV, weisen den Umgang mit diesem Thema im Geschäftsbericht aus und verlangen von dem eingesetzten Vermögensverwalter das Bekenntnis zur Beachtung der PRI (Principles for Responsible Investment). Oder ein weiteres Beispiel ist der Liechtensteinische Bankenverband, bei welchem das Thema Nachhaltigkeit seit mehr als zehn Jahren ein strategisches Thema ist. Wie bereits vom Kollegen angetönt, ist das alles sehr zu begrüssen und wird unseren Finanzplatz, wie ebenfalls von mir schon erwähnt, weiter stärken. Wie vom Bankenverband in der Vernehmlassung erwähnt, möchte ich die Regierung ermutigen, über die reine Übernahme der EWR-Rechtsakte hinaus zusammen mit den Verbänden und Marktteilnehmern gewisse weiterführende Punkte zu regeln, damit sich der Finanzplatz noch besser als nachhaltiger Standort positionieren kann. Ein Problem, das derzeit bei den Marktteilnehmern im Moment moniert wird, ist zum Beispiel ein sogenanntes einheitliches ESG Rating, das heisst, dass derzeit jedes Institut oder auch jede Organisation ihr eigenes Süppchen kocht und Produkte unterschiedlich einstuft. Diesem Wildwuchs muss vor allem im Sinne der Glaubwürdigkeit so schnell wie möglich entgegengewirkt werden. Daher würde ich es begrüssen, wenn sich die Regierung hierzu auf die 2. Lesung hin Gedanken machen könnte und natürlich in Absprache mit den Verbänden zum Beispiel standardisiertes Rating prüfen würde. Zudem wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie auf die 2. Lesung hin - der Kollege Georg Kaufmann hat es auch schon angesprochen bezüglich der FMA. Hier würde mich interessieren, wenn man die Kosten ein bisschen näher beziffern könnte. Diese sind sehr vage gehalten, auch hier im Bericht und Antrag, dass man da vielleicht noch genauere Angaben dazu machen könnte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Da meine beiden Vorredner schon einen sehr schönen Überblick vorgetragen haben, werde ich mein Votum zur Seite legen und mich hier sehr kurzfassen. Ich bin der Meinung, dass dies wirklich wichtige Schritte in die richtige Richtung sind und auch sehr sinnvoll ist. Ich stehe voll hinter dieser Vorlage und bin ganz klar für Eintreten, möchte mich aber auch den Fragen bezüglich der Ressourcen bei der FMA anschliessen. Ich denke, diese Diskussion wird spätestens im Herbst bei der nächsten Budgetrunde kommen, und es muss uns einfach bewusst sein, dass wir heute bereits die zweite Vorlage behandelt haben, die auch personelle Ressourcen bei der FMA auslösen wird. Dies einfach von meiner Seite. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Philip Schädler
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich werde mich auch ein bisschen kürzer fassen, ich hoffe, mir gelingt das. Wie gesagt, das vorliegende Durchführungsgesetz ist Bestandteil der nationalen Umsetzung von neuem EU-Recht, von der sogenannten Offenlegungsverordnung und der Taxonomie-Verordnung im Zusammenhang mit den EU-Nachhaltigkeitsoffensiven im Finanzsektor. Warum soll man eintreten? Erstens die zwei EU-Verordnungen dienen in erster Linie der Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft verbunden mit dem Ziel der Reduzierung beziehungsweise Neutralisierung des CO2-Ausstosses bis zum Jahre 2050 sowie des Anlegerschutzes und der Verhinderung, wie es der Kollege Georg Kaufmann gesagt hat, des Greenwashings. Zweitens sind diese Vorlagen auch nicht umstritten und werden von den Akteuren des liechtensteinischen Finanzplatzes sehr begrüsst. Die beiden Verordnungen gelten nach Übernahme ins EWR-Abkommen mittelbar, sie sind Bestandteil nationalen Rechtes und Grundlage dafür, einerseits Kriterien für nachhaltiges Wirtschaften festzulegen, also hier spreche ich die Taxonomie-Verordnung an, und Anlegern umfassende Informationen zur Nachhaltigkeit von Produkten und Unternehmen bereitzustellen. Da beziehe ich mich auf die Offenlegungsverordnung. Als letzter Punkt, drittens, nachdem sich der Liechtensteinische Bankenverband schon vor zehn Jahren dem Thema Nachhaltigkeit angenommen hat, sei es durch die Mitarbeit in internationalen Gremien, Teilnahme an gemeinnützigen Initiativen zum Klimaschutz, ich weise auf diese Life Klimastiftung hin, und das Angebot an nachhaltigen Finanzprodukten, also Portfolios mit ESG-Bewertung, sind andere Finanzplatzakteure in Liechtenstein dieser Initiative gefolgt. Wir können das Fazit ziehen, mittlerweile ist Nachhaltigkeit Teil der strategischen Ausrichtung praktisch aller bedeutenden Finanzplatzakteure in Liechtenstein. Ich plädiere deshalb für Eintreten zur vorliegenden Gesetzesvorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort, geschätzter Präsident. Ich rücke jetzt ein bisschen näher ans Mikrofon in der Hoffnung, dass man mich akustisch gut hört. Besten Dank dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen sowie der FMA für den vorliegenden Bericht und Antrag. Ich begrüsse die gesagten Worte sehr und könnte dieser ESG-Rating-Sache in Liechtenstein, glaube ich, doch etwas abgewinnen, aber vielleicht möchten Sie nachher im Anschluss noch ausführen, was Sie unter einem ESG Rating wirklich verstehen oder wie das gedacht ist. ESG-Kriterien gibt es ja, aber wie würde so ein Rating aussehen. Vielleicht möchten Sie das noch ausführen, damit wir hier mehr Informationen haben. Ich stehe dem aber recht positiv gegenüber.Es dürfte wenig überraschend sein, dass die Fraktion der Freien Liste sich über diese EU-Verordnung und den damit verbundenen Erlass eines Gesetzes zu deren Durchführung sehr freut. Ein Eintreten auf die Vorlage ist deshalb für mich unbestritten. Die wesentlichen Punkte der Vorlage hat mein Kollege Kaufmann bereits ausgeführt. Er erwähnte zwei Ziele für den Erlass des Gesetzes als dienlich für die CO2-Neutraltität sowie für die Reputation des Finanzmarktplatzes.Zwei weitere Ziele möchte ich vielleicht noch ergänzen: - Einerseits der Förderung beziehungsweise Wiederherstellung und Aufwertung von Ökosystemen. Kurzum der Förderung von Biodiversität ganz im Allgemeinen;
- und mitunter auch, wenn wir es von grüner Wirtschaft haben, das soziale Unternehmertum noch genannt zu haben.
Eines ist mir jedoch in der Vorlage nicht klar: Wenn Nachhaltigkeitsrisiken, wie im Bericht und Antrag auf Seite 14 ausgeführt, keine eigene Risikokategorie bilden, sondern Faktoren der klassischen Risikokategorie darstellen, weshalb werden sie auf den Folgeseiten wie als eigene Kategorie dargestellt beziehungsweise behandelt? Ich danke bereits jetzt für eine Ausführung dazu für mein Verständnis. So schön sich diese Offenlegungsplichten denn auch lesen, bekomme ich beim Lesen auf Seite 16 das Stirnrunzeln. Die Offenlegungspflichten können je nach Grösse des Finanzmarktteilnehmers, nach Geschäftsumfang und Komplexität der Finanzprodukte auch unterschiedlich ausgestaltet sein, heisst es. Bitte erläutern Sie mir, wer diese Grössen definiert und über die Offenlegungspflicht dann letztlich entscheidet. Weiter ist nach Art. 4 der Offenlegungsverordnung ein sogenannter «comply or explain»-Mechanismus vorgesehen. Dies bedeutet, dass, soweit es sich um einen Finanzmarktteilnehmer handelt, der im Laufe des Geschäftsjahres bis zu 500 Mitarbeiter beschäftigt, die Wahl besteht, dieser Pflicht nachzukommen oder begründet zu erklären, weshalb der Pflicht nicht nachgekommen wird und ob gegebenenfalls künftig eine Berücksichtigung geplant ist. Es gehe darum, die Finanzmarktteilnehmer zu ermutigen, nachhaltige Anlagestrategien zu verfolgen. Diese Offenlegungspflicht, soll also keine Pflicht sein? Geschätzte Kollegen und Kolleginnen, hier gilt es nachzubessern, sodass dieses Gesetz nicht zur Farce verkommt. Abschliessend möchte ich noch eine weitere Verständnisfrage platzieren, verknüpft mit einer aufzuwerfenden Frage, die zur allgemeinen Diskussion stünde. Nach Art. 16 der Offenlegungsverordnung bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, diese Verordnung auf Hersteller von Altersvorsorgeprodukten anzuwenden, die unter die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 fallende nationale Systeme der sozialen Sicherheit betreiben. Liechtenstein macht von dieser Option kein Gebrauch, da die AHV sowie die betriebliche Personalvorsorge gesetzlich obligatorisch geregelt ist und keine Öffnung für private Fi-nanzmarktteilnehmer vorgesehen ist. Im Falle der AHV ist dem Jahresbericht 2020 (Seite 70 ff.) zu entnehmen, dass sie sich schon seit Jahren mit der Nachhaltigkeit ihrer Vermögensanlage beschäftigt. Dementsprechend werden mit der Vermögensanlage nur qualifizierte Vermögensverwaltungsgesellschaften, die, soweit sie den Sitz in Liechtenstein haben, mit Inkrafttreten dieser Gesetzesvorlage der Offenlegungsverordnung unterstellt sein werden, beauftragt. Zu meiner Frage: Worin unterscheiden sich private Finanzmarktteilnehmer von qualifizierten Vermögensverwaltungsgesellschaften? Wäre es nicht sinnvoll, unabhängig einer möglichen Öffnung für erstgenannte Akteure von dieser Option nach Art. 16 Gebrauch zu machen? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort. Sie haben mich angeschaut, Frau Abg. Fausch, deshalb beantworte ich auch die Frage bezüglich des ESG Rating. Da habe ich mich auf die Ratings bezogen, die zum Beispiel Banken oder auch die Ratingagenturen, also Bloomberg und so weiter, ausstellen. Da ist die Problematik, jedes Wertpapier kriegt so ein Rating und ist dann, ich sage einmal sehr plakativ, entweder ein gutes Wertpapier, eine gute Firma oder guter Fonds oder ein schlechter Fonds. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese Ratings oder auch die institutsbezogenen Ratings ganz unterschiedlich sein können, dass diese anders gewichtet werden. Deshalb haben wir da ein Problem. Wenn wir jetzt schon sagen, als Beispiel nehmen wir die Nestlé-Aktie: Die einen sagen, es ist eine gute, die anderen sagen, es ist eine schlechte Aktie. Es gibt verschiedene Gründe, wie man das darlegen kann. Wenn wir aber so über jedes Wertpapier diskutieren, haben wir, wie in meinem Votum ausgeführt, irgendwann ein Glaubwürdigkeitsproblem, weil man dann gar nichts mehr glaubt. Deshalb, denke ich, ist es wichtig, dass man hier so schnell wie möglich ein allgemeines Rating einsetzen kann. Es ist mir aber auch bewusst, dass Liechtenstein nicht vorpreschen und ein Rating erstellen kann. Wir sind wahrscheinlich da nicht im Lead. Aber es ist mein Wunsch an die Regierung, dass man das zumindest prüft, da dies die Probleme sind, die jetzt schon aufgetaucht sind und die man lösen sollte. Ich hoffe, das erklärt es.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne gehe ich anschliessend auf ihre Fragen und Anmerkungen ein. Vielleicht sei der Hinweis noch erlaubt, dass diese Vorlage, auch wenn sie vielleicht weniger Zeit in Anspruch nimmt in diesem Landtag als andere Traktanden, vermutlich das Nachhaltigste ist, was im Dezember-Landtag beschlossen beziehungsweise auf den Weg gebracht werden kann. Ich denke, das ist doch auch erfreulich. Ein zweiter Hinweis in Richtung der Abg. Manuela Haldner-Schierscher, die uns schon einmal darum gebeten hat, ob man nicht in den Berichten und Anträgen auch immer darauf hinweisen könnte, welche SDGs denn davon betroffen wären. Beim Durchlesen wähnte ich mich schon im nächsten Jahr, weil auf der Seite 8 diese SDGs aufgeführt sind. Und ich habe dann ja in Aussicht gestellt, dass wir im nächsten Jahr dazu in den Berichten und Anträgen Ausführungen machen werden. Aber hier ist es sehr augenscheinlich, in welche Richtung es geht. Zum Abg. Georg Kaufmann, es gab auch einige andere Abgeordnete, die die Frage nach dem Nachhaltigkeits-Know-how bei der FMA gestellt haben. Da muss man natürlich unterschieden. Es gibt zum einen das Know-how im Hinblick auf die eigene Organisation. Ich denke, da haben Sie bei den FMA-Geschäftsberichten immer wieder einmal die Möglichkeit, zu sehen, dass hier in allen ESG-Bereichen bei der FMA sehr viel gemacht wird. Hier geht es natürlich eben spezifisch um das Aufsichts-Know-how, und da können wir sicher auf die 2. Lesung ein bisschen weiter ausführen, was hier alles gebraucht wird. Es wird aber hier auch schon ausgeführt, dass auch für die Erarbeitung dieser Richtlinien und Leitfäden auch externes Know-how gebraucht wird, weil diese ganze Thematik eben in der Entstehung ist und auch noch nicht alles ganz so fest ist, was mich dann eigentlich gleich zum stv. Abg. Hubert Büchel bezüglich des Wunsches eines einheitlichen ESG-Ratings bringt. Das wäre in der Tat sehr wünschenswert. Nur national sind uns da etwas die Hände gebunden, das entwickelt sich gerade auf internationaler Ebene. Wir sind aber da auch der Hoffnung, dass wir bald ein Rahmenwerk haben, wo man eigentlich auch weiss, was man jetzt verwendet und wie das funktioniert. Aber da werden wir uns natürlich gemeinsam mit den Verbänden anstrengen, weil das ein gemeinsames Ziel ist. Dann zur Abg. Betina Petzold-Mähr: Ich habe eigentlich zu gewissen Punkten schon Ausführungen gemacht. Sie haben noch darauf hingewiesen, dass dann allenfalls im Herbst in der Budgetdebatte das Thema kommen wird. Ja, nicht zwingend. Die FMA hat in den letzten Jahren eigentlich den Staatsbeitrag von CHF 5 Mio. kaum ausgeschöpft und allenfalls wird es auch möglich sein, in diesem Rahmen auch dieses Know-how aufzubauen.
Dann hat mich die stv. Abg. Sandra Fausch noch zu Seite 14 gefragt, weshalb es keine eigene Risikokategorie ist. In diesen Offenlegungsverordnungen ist es eben nicht so vorgesehen. Das macht aber eigentlich sachlich, inhaltlich Sinn, dass man eben die bestehenden Risikokategorien, wie sie in der Mitte auf Seite 14 in Klammer auch ausgeführt sind, nicht jetzt um eine neue Risikokategorie ergänzt, sondern dass man die bestehenden Risikokategorien in der Tiefe quasi um diese Komponenten ergänzt. Dann haben Sie mich nicht gefordert oder überfordert, Sie haben zu einigen Artikeln Fragen gestellt. Ich bin nicht nachgekommen, das alles jetzt zu machen. Ich möchte Sie auch hier bitten, wir sind noch in der Eintretensdebatte, wenn Sie vielleicht bei den einzelnen Artikeln kurz darauf hinweisen könnten, dann könnten wir versuchen, Artikel für Artikel dann die Fragen zu beantworten. Ich habe einiges mitgeschrieben, aber wahrscheinlich ist es dann einfacher, geordnet in den Artikeln dann durchzugehen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Es wartet eine Stärkung auf uns. Bevor wir auf die Lesung eintreten, unterbreche ich bis 18:20 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:50 bis 18:20 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 18 fort. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Hier habe ich nur eine Frage notiert zu Bst. c: «die Bekanntmachung des Namens der für den Verstoss verantwortlichen Person und der Art des Verstosses nach Art. 13». Ich habe mir hier ein Fragezeichen gemacht, ob das eine natürliche oder eben auch eine juristische Person sein könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir können das gerne auf die 2. Lesung noch ausführen. Nach meiner Lesensart von Art. 9 ist eine verantwortliche Person in diesem Fall vermutlich eine natürliche Person. Aber wir werden das noch ausführen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
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Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Art. 5 Abs. 1 Bst. zundecies wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Bst. zundecies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 Abschnitt I.sexies wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt I.sexies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlagen in 1. Lesung beraten und somit haben wir Traktandum 18 erledigt.
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