4. Lesung und Prüfung der Landesrechnung pro 1905.
Abg. Ing. SCHÄDLER ersucht um Auskunft über die für Rheinschutzbauten erfolgte Budgetüberschreitung.
Der Reg. Kommissär erklärt, dasss diese Überschreitung durch die am Rhein tatsächlich gegebenen Verhältnisse und unbedingt notwendig gewesenen Bauten, insbesondere Verstärkung der Wuhrfundamente entstanden seien.
Der Präsident bringt vor, dass es im Sinne der Verfassung sei, dass die bewilligten Kredite bestmöglichst eingehalten werden und sollten speziell durch Rheinbauten notwendig werdende Budgetüberschreitungen vom technischen Bureau der Regierung zur Mitteilung an den Landtag beziehungsweise Landesausschuss bekannt gegeben werden.
Zum Titel Räfeschutzbauten bringt der Abg. WALSER an, dass die hiefür ergehenden Kosten im Vorhinein und mit Beiziehung der beteiligten Gemeinden und Privaten unter diese verteilt werden sollten.
Der Präsident stimmt dieser Anregung mit dem Bemerken bei, dass zur Tragung der Baukosten der Nendler Rüfe unbedingt die Staatsbahn hätte herbeigezogen werden sollen.
Zum Punkte 8 "Sonstige Auslagen" bemängelt der Abgeordnete Schlegel, dass die 3 ersten Posten:
a) Mehrkosten für den Bau des Regierungsgebäudes K 51501.14
b) Inventaranschaffung zum Dto. K 23851.74
c) Kosten für die Umgebungsarbeiten K 4500.
vom Landtage nicht bewilligt worden seien; er halte eine solche unverhältnismässig hohe Kreditüberschreitung für verfassungswidrig und werde dadurch das Recht des Landtages zur Kreditbewilligung illusorisch.
Hierauf erklärt der Regierungskommissär, dass man bei Beginn des Baues über verschiedene Kosten keinen richtigen Überblick gehabt habe, dass er sich jedoch diesbezüglich nicht den mindesten Vorwurf der Inkorrektheit gefallen lasse; er bezieht sich auf 45 der Verfassung und bemerkt, dass er während der Ausführung des Baues über alle einzelnen Posten und sich ergebenden Kosten sowohl dem vom Landtage bestellten Baukomitee als auch dem Präsidenten und Landesausschusse Mitteilung gemacht und die nötigen Vorkehrungen im Einverständnisse mit diesen ausgeführt habe. Der Verfassung gemäss werde daher diese Kreditüberschreitung dem Landtage zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt. Die ganze Landesrechnung wird hierauf genehmigt.