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Icon PDF Besuch des Deut­schen Bun­des­tags­prä­si­denten in Liechtenstein

Am 4. und 5. Oktober 2012 fand ein offizieller Besuch des Deutschen Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert in Liechtenstein statt. Es war der erste Besuch eines Deutschen Bundestagspräsidenten in Liechtenstein. Auf dem Programm stand insbesondere ein Austausch mit der Aussenpolitischen Kommission des Landtags. Dabei wurden Fragen parlamentarischer und wirtschaftlicher Art diskutiert. Beide Parlamentspräsidenten unterstrichen die Bedeutung der Beziehungen zwischen dem liechtensteinischen Landtag und dem deutschen Bundestag. Beim anschliessenden Round-Table Gespräch warten Vertreter des Bankenverbands, der Finanzmarktaufsicht sowie der Industrie- und Handelskammer anwesend. Dabei stand u.a. das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern im Fokus. Abgerundet wurde der Besuch mit einem Empfang auf Schloss Vaduz, einer Führung durch das Landesmuseum sowie einer Besichtigung der Firma Hilti AG in Schaan.

08. Okt 2012
Montag
Icon PDF Besuch des Prä­si­denten des Deut­schen Bun­des­tags Prof. Dr. Nor­bert Lam­mert vom 4. und 5. Oktober 2012 in Liechtenstein

Am 4. und 5. Oktober 2012 findet ein offizieller Besuch des Deutschen Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert in Liechtenstein statt. Auf dem Programm stehen insbesondere ein Vier-Augen Gespräch mit dem Landtagspräsidenten Arthur Brunhart, ein Austausch mit der Aussenpolitischen Kommission des Landtags sowie eine Round-Table Diskussion mit Vertretern der Wirtschaft aus Liechtenstein. Abgerundet wird der Besuch mit einem Empfang auf Schloss Vaduz, einer Führung durch das Landesmuseum sowie einer Besichtigung der Firma Hilti AG in Schaan.

04. Okt 2012
Donnerstag
Icon PDF Ansprache von Land­tags­prä­si­dent Arthur Brunhart

 
Es gilt das gesprochene Wort!
 
 
Ansprache von Landtagspräsident Arthur Brunhart
am Staatsfeiertag des Fürstentums Liechtenstein, 15. August 2012, Vaduz



Heute, am 15. August, feiert unser Land den Staatsfeiertag. Wir begehen ihn in einem Jahr der Jubiläen: 300 Jahre Liechtensteiner Oberland, 150 Jahre Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, 150 Jahre Liechtensteiner Landtag.
 
Jubiläen sind geschichtsbezogene Wir-Anlässe. Man freut sich, feiert, blickt hoffnungsfroh und gespannt in die Zukunft, schaut nachdenklich und vielleicht etwas selbstzufrieden in die Vergangenheit. Jubiläen schaffen somit wegweisende Referenzpunkte.
 
In diesem Zusammenhang noch wichtiger als Vergangenheit und Zukunft ist die Gegenwart zur Bestätigung und Bekräftigung von Beziehungen – in unserem Falle der Beziehungen zwischen den Souveränen Fürst und Volk, die seit Jahrhunderten ein erfolgreiches Gespann sind.
 
Der heutige Staatsfeiertag ist eine besondere Gelegenheit, sich die Bedeutung dieser Beziehung anhand der Jubiläen kurz zu vergegenwärtigen und sich zu fragen, wo der gemeinsame Nenner liegt.
 
Dieser liegt im gemeinsamen Einverständnis über gewisse Grundwerte und im Bewusstsein, zusammenzugehören.
 
Dem Staatsfeiertag nun obliegt es laut Gesetz,

  • die staatlichen Grundwerte zu fördern und
  • Bewusstsein der Zusammengehörigkeit zu stärken.
Sie kennen diese staatlichen Grundwerte. Als solche gelten vor allem:
  • die konstitutionelle Erbmonarchie auf parlamentarischer und demokratischer Grundlage;
  • die Verankerung der Staatsgewalt im Fürsten und im Volk;
  • der Wille zur Eigenständigkeit Liechtensteins;
  • das legitime Bedürfnis nach Bewahrung der liechtensteinischen Eigenart;
  • das Mitwirken in der Völkergemeinschaft;
  • das Vertreten unserer legitimen Interessen.
Das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit nährt sich aus vielen Quellen, auch aus dem Empfinden einer nationalen Identität. Dazu gehören, wie eine Umfrage und Untersuchung zeigte, vor allem:
  • Die gemeinsame Sprache;
  • Die Monarchie;
  • Die Staatsbürgerschaft und das politische Engagement;
  • Das vertraute soziale, gesellschaftliche und räumliche Umfeld;
  • Die gemeinsame Geschichte.
Grundwerte als auch nationale Identität sind einem mehr oder minder starken Wandel unterworfen. Das heisst, dass nicht das Bewahrenwollen, sondern das Bewusstsein einer nationalen Identität die notwendige Stabilität in Auseinandersetzungen verleiht.
 
Die Jubiläen, die wir in diesem Jahr feiern, haben gerade in dieser Hinsicht eine zentrale Funktion, indem sie an Ereignisse und Personen erinnern, die für unseren Staat wichtig sind und die für das Fürstenhaus und das Volk etwas herbeigeführt haben, was Zukunft hatte, was gemeinsam akzeptiert war und was gemeinsam getragen wird.
 
Das Jubiläum „300 Jahre Oberland“ erinnert an die Huldigung der Grafschaft Vaduz im Jahre 1712. Die Oberländer banden sich - wie 1699 die Unterländer - durch den Treu- und Gehorsamseid an ihren Landesherrn. Zuvor gelobte der Landesherr, die Rechte der Untertanen zu achten. Wir wissen, dass aus der Verbindung unserer Landschaften mit dem Fürstenhaus eine beispiellose Erfolgsgeschichte ihren Anfang genommen hat – und auch dafür, wie für vieles andere, sind wir dem Fürstenhaus zu Dank verpflichtet.
 
Es ist bedeutsam, dass wir uns im Rahmen des Staatsfeiertages daran erinnern.
 
Das andere Jubiläum betrifft die konstitutionelle Verfassung aus dem Jahr 1862, die Fürst Johann II. erlassen hat. Es wurde Wirklichkeit, was das liechtensteinische Volk lange gewünscht und gefordert hatte und was der Fürst konzedierte, dass nämlich die Untertanen zu selbstbestimmten Bürgern wurden, die über Grundrechte verfügten.
 
Dieses fundamentale Ereignis verdient eine Vergegenwärtigung.
 
Das dritte Jubiläum gedenkt der Schaffung des Landtags im Jahre 1862. Die Volksvertretung kann damit auf eine demokratische Tradition zurückblicken, die anderen Staaten Respekt abverlangt. Wir staunen, mit welcher Kraft der Landtag 1862 die Arbeit aufgenommen hat, und begreifen, dass die damals ausgelöste rasante Entwicklung Liechtensteins ohne den Landtag undenkbar ist.
 
Das Jubiläum "150 Jahre Landtag" hat auch den Sinn, die Wahrnehmung der Institution „Landtag“ in der Öffentlichkeit zu verstärken. Wie alle Systeme und Institutionen muss sich auch der Landtag weiterentwickeln. Er hat dazu die Kraft und den Willen. Rückblickend ist unschwer zu erkennen, dass die Ereignisse von 1699, 1712 und 1862 erfolgreiche, fast unglaublich anmutende Entwicklungen in Gang gesetzt haben, die sich letztendlich zum Wohle des Landes, der Bevölkerung und des Fürstenhauses ausgewirkt haben.
 
Dennoch wissen wir auch, dass diese Entwicklung und diese Errungenschaften nicht einfach vom Himmel gefallen sind, sondern dass dafür ein gewisser Konsens erarbeitet und erkämpft werden musste. Das liegt im Wesen politischer Auseinandersetzung.
 
Als kleines Land können wir uns keine allzu grossen Krisen leisten, weder nach Innen noch nach Aussen. Gerade bei Zwist und Streit muss sich die Qualität des Zusammengehörigkeitsgefühls beweisen.
  • Dazu gehört, dass ein umkämpfter Entscheid, wenn er einmal gefallen ist, akzeptiert wird.
  • Dazu gehört, dass Menschen nicht ins Abseits gedrängt werden, wenn sie eine andere Meinung vertreten. Die Meinungsfreiheit ist ein unschätzbares Gut, auch weil sich aus dem Widerstreit der Argumente die besten Lösungen ergeben. Respekt, Akzeptanz und Toleranz dürfen nicht nur Schlagworte sein.
  • Dazu gehört, den Dialog zuzulassen, ihn zu fördern, weil allein Dialog und Respekt vorhandene Risse in der Zusammengehörigkeit kitten und Gräben überwinden, die z. B. im Verlaufe erbittert geführter Abstimmungskämpfe entstanden sind.
  • Dazu gehört Vertrauen. Trotz Enttäuschung zu vertrauen, ist eine Grundhaltung. Misstrauen schadet Beziehungen.
Besinnen wir uns also heute auf das, was uns eint und was uns gemeinsam ist, nämlich das „Liechtensteiner sein“, was immer das für den einzelnen bedeuten mag und wie unterschiedlich man das verwirklicht.
 
In wenigen Monaten endet die vierjährige Legislaturperiode des liechtensteinischen Landtags. Bald wählen die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner ihre neue Volksvertretung.
 
Ich hoffe, dass sich bei Anfrage für eine Landtagskandidatur beherzte, kluge, tüchtige, volksverbundene und verantwortungsbewusste Frauen und Männer für dieses für unser Land so wesentliche Amt und diese weit mehr als nur interessante Aufgabe zur Verfügung stellen.
 
Es ist erforderlich, die für die Zukunft zentralen Themen und Herausforderungen ausserhalb jeder Tages- oder Parteipolitik, ohne Opportunismus und allein zum Vorteil unseres Landes anzugehen. Der Schulterschluss ist wichtiger denn je. Die konkreten Fragen, die im Raum stehen, erfordern eine Antwort. Die Politik hat sich der Sorgen und Interessen der Bürger anzunehmen.
 
Ich brauche nicht aufzuzählen, um was es geht. Es geht um Fragen wie die Sicherung der Sozialwerke; um Finanzen; Bildung und Ausbildung, die allen zugänglich ist; Zuwanderung und Integration; Gesundheits- und Altersvorsorge; Reform und Stärkung der staatstragenden Institutionen; Zukunft des EWR; Wohnraum; Lebensraum; Arbeits- und Werkplatz Liechtenstein und anderes mehr. Es geht um unser Heimatland.
 
Viele Gründe, die Rolle des Fürstenhauses, der Behauptungswille des Volkes, auch viel Glück, haben es ermöglicht, dass unser Fürstentum Liechtenstein überlebte. Fleiss, Innovationsgeist, Weitsicht und Offenheit, aber auch Vorsicht, Bedächtigkeit, Beharrungsvermögen und andere Talente haben dazu geführt, dass es blüht.
 
Unser Land wird auch die Zukunft erfolgreich bewältigen können, wenn ein Grundkonsens besteht, wenn unsere Identität Vielfalt zulässt, wenn wir die recht verstandenen staatlichen Grundwerte fördern und wenn wir das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit behalten und stärken.
In diesem Sinne danke ich allen, die sich für unser Liechtenstein einsetzen und bereit sind, dafür Verantwortung zu übernehmen.
 
Ihnen allen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
 
Ich wünsche Ihnen einen besinnlichen Staatsfeiertag, ein frohes Fest und Gottes Segen.

15. Aug 2012
Mittwoch
Icon PDF Ansprache seiner Durch­laucht Erb­prinz Alois von und zu Liechtenstein

 
 
ANSPRACHE

SEINER DURCHLAUCHT
ERBPRINZ ALOIS VON UND ZU LIECHTENSTEIN

ANLÄSSLICH DER ERÖFFNUNG
DES LANDTAGES

AM 1. MÄRZ 2012



Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

Wir befinden uns in einer Zeit grosser Herausforderungen. Europa erlebt die grösste Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten. Als wirtschaftlich stark in Europa integrierter Kleinstaat können wir uns leider nicht den Auswirkungen der Krise entziehen. Gleichzeitig sind wir immer noch durch die Transformation unseres Finanzplatzes gefordert. All dies führt nicht nur zu einem Gewinnrückgang bei vielen unserer Unternehmen, sondern auch zu einem Rückgang der Staatseinnahmen.

Die internationale Wirtschaftslage können wir nicht ändern, aber die Transformation des Finanzplatzes sollten wir in enger Abstimmung zwischen Staat und Wirtschaft zügig vorantreiben und die bereits letztes Jahr von mir angesprochenen strukturellen Probleme beim Staatshaushalt möglichst rasch durch entsprechende Strukturreformen beseitigen. Auch wenn in weniger als einem Jahr die nächsten Wahlen anstehen, sollten wir dennoch die restliche Zeit der Legislaturperiode für grundlegende Reformen nutzen.

Die Regierung hat daher bereits angekündigt, dass ein zweites Sparpaket nötig sein wird. Dieses wird naturgemäss schmerzlicher sein als das erste. Allerdings sollten beispielsweise bei den Gemeinden und beim Gesundheitswesen erhebliche Einsparungen möglich sein, die uns auf das immer noch grosszügige Schweizer Niveau bringen würden.

Vorschnelle Steuererhöhungen können hingegen für den Standort sehr schädlich und für uns damit langfristig viel schmerzlicher sein. Sie würden die Attraktivität der Rahmenbedingungen des Landes beeinträchtigen, welche für die Nachhaltigkeit der Staatseinnahmen letztlich entscheidend sind. Unsere Staatsausgaben können wir auf Dauer nur finanzieren, wenn die Staatseinnahmen entsprechend fliessen. Steuererhöhungen sollten deshalb das letzte Mittel sein.

Das bedeutet aber nicht, dass wir nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen Steuersystem uns keine Gedanken machen dürfen, wie wir dieses aufkommensneutral seinen Leitprinzipien entsprechend weiter verbessern können. Man kann sich beispielsweise fragen, ob die Nichtbesteuerung von Mieteinnahmen systemkonform ist, oder, ob es sinnvoll ist, einen Eigenkapitalzinsabzug weit über der derzeitigen Markthöhe zu gewähren, nur weil er mit dem Sollertrag der eigentlich systemwidrigen Vermögenssteuer verbunden wurde.

Eine grundlegende Strukturreform ist auch die Regierungs- und Verwaltungsreform. Wir dürfen uns von ihr zwar keine grossen Einsparungen bei den Staatsausgaben erwarten, sie wird aber eine gute Basis für die künftige Arbeit der Regierung und Verwaltung bilden. Ich habe mich daher gefreut, dass sich die beiden Regierungsparteien auf einen Reformvorschlag einigen konnten.

Bei den beiden längsten Diskussionspunkten über mehr Flexibilität oder mehr Kontinuität dürfte ein guter Kompromiss erzielt worden sein. Ganz entscheidend wird aber auch sein, geeignete Auswahlprozesse zur Besetzung der Verwaltungsposten zu finden. Wir brauchen für die jeweiligen Aufgaben die besten Leute. Rein parteipolitisch motivierte Besetzungen schaden meiner Erfahrung nach nicht nur dem Land, sondern meist bald auch dem betroffenen Regierungsmitglied und seiner Partei selbst.

Wenn es gelingt, die Regierungs- und Verwaltungsreform rechtzeitig zu verabschieden, stärken wir auch die nächste Regierung. Dies wird nötig sein, denn die Herausforderungen für die nächste Regierung werden nicht kleiner. Viele Strukturreformen, die eine nachhaltige Entlastung des Staatshaushaltes bringen können, lassen sich zwar in dieser Legislaturperiode vorbereiten, aber vermutlich kaum mehr umsetzen. Der Landtag kann diesen Prozess jedoch erleichtern, indem er sich klar für die Notwendigkeit von Strukturreformen ausspricht.

Im Kontext der Regierungs- und Verwaltungsreform sollten wir uns auch die Frage stellen, was heute alles Staatsaufgaben sind und wer im Staat diese auf welche Weise am besten wahrnimmt?

Vor allem durch die wirtschaftlichen, technologischen und internationalen Entwicklungen werden wir gezwungen, uns diese Frage immer wieder neu zu stellen. War beispielsweise bis zum Aufkommen des Autos eine Regelung des Strassenverkehrs kaum nötig, ist dies heute ohne erheblichen Aufwand auf Seiten des Staates kaum möglich. In jüngster Zeit ist eine ähnliche Entwicklung im Bereich der Finanzwelt zu beobachten. Wollen wir einen funktionierenden Finanzplatz erhalten und weiter ausbauen, werden wir uns dem internationalen Trend nicht entziehen können und uns dessen Regulierung mehr kosten lassen müssen. Natürlich sollten wir dabei Fehler und unnötige Ausgaben anderer Staaten in diesem Bereich nicht kopieren.

Andererseits finden sich auch Entwicklungen, die in die umgekehrte Richtung wirken können. Kein Staat sollte zum Beispiel heute mehr selbst eine eigene Telefongesellschaft betreiben, sondern das Telefongeschäft den Privaten überlassen und sich darauf beschränken, dieses klug zu regulieren.

Vor allem dort, wo es mittlerweile einen funktionierenden Markt an privaten Anbietern gibt, sollten wir uns überlegen, ob der Staat noch selbst als Anbieter auftreten muss, oder, ob es nicht besser ist, wenn er nur noch reguliert und gegebenenfalls auch noch finanziert. Der Staat nimmt dann die Staatsaufgabe als Gewährleistungsaufgabe wahr und tritt – wenn überhaupt - nur noch subsidiär zu den Privaten selbst als Anbieter auf. Durch den Wettbewerb der Privaten können so Effizienzgewinne und bessere Dienstleistungen zum Vorteil aller erreicht werden.

Auch zwischen Land und Gemeinden sollten wir uns immer wieder fragen, welche Aufgaben auf welcher Ebene besser wahrgenommen werden. Wir sind zwar ein kleines Land, jedoch sollten selbst wir vermeintliche Skalenvorteile zentraler Aufgabenwahrnehmung durch das Land nicht überschätzen und Vorteile von lokalem Wissen sowie Wettbewerb unter den Gemeinden nicht unterschätzen. Im Vordergrund sollten Bürgernähe und Qualität der staatlichen Dienstleistung stehen.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

Demnächst werden Sie auch über eine Initiative entscheiden müssen, die das Sanktionsrecht des Landesfürsten einschränken möchte. Da ich als Stellvertreter des Fürsten mit der Ausübung der ihm zustehenden Hoheitsrechte betraut bin, halte ich es für angebracht, Sie vor Ihrer Entscheidungsfindung direkt zu informieren, warum das Fürstenhaus diesen Vorschlag ablehnt.

Unsere heutige Staatsform wird vielfach als Dualismus bezeichnet, weil gemäss Artikel 2 die Staatsgewalt gleichzeitig im Fürsten und im Volke verankert ist. Das bedeutet, dass Fürst und Volk zum Wohle des Landes zusammenwirken müssen. Weder der Fürst noch das Volk können ohne die Zustimmung des jeweils anderen das Land in eine bestimmte Richtung lenken und grundlegende Schritte setzen.

Diese Staatsform des Dualismus hat sich seit seiner Einführung 1921 bewährt und ist mit vielen Vorteilen verbunden, insbesondere einer grossen politische Stabilität, einer hohen Kontinuität in der Regierungsführung und einer einzigartigen Identität.

Mit der Verfassungsreform von 2003 wurde der Dualismus beibehalten und von einer grossen Mehrheit des Volkes bestätigt. Für den Fall, dass sich das Fürstenhaus und das Volk einmal auseinanderleben und das Volk den Dualismus aufgeben möchte, wurde aber neu eine Bestimmung aufgenommen, durch die die Verfassung auch ohne Zustimmung des Fürsten geändert werden kann.

Der Dualismus würde aber bereits durch die vorliegende Initiative zur Abänderung des Sanktionsrechts abgeschafft werden. Auch wenn die Umstellung auf ein aufschiebendes Veto des Fürsten auf den ersten Moment nur als eine kleine Änderung erscheinen mag, würde sie unser bisher so erfolgreiches Staatsgefüge entscheidend ändern. In Zukunft müssten Fürst und Volk nämlich nicht mehr zusammenwirken.

Der Fürst würde ein wichtiges politisches Instrument verlieren, das aus Sicht des Fürstenhauses notwendig ist, damit es die politische Verantwortung für das Amt des Staatsoberhauptes übernimmt. Mit anderen Worten: das Fürstenhaus ist nur dann bereit, politische Verantwortung zu übernehmen, wenn der Fürst auch die aus Sicht des Fürstenhauses dafür nötigen politischen Instrumente hat.

Wenn das Volk dies aber nicht mehr will, dann möchte das Fürstenhaus auch keine politische Verantwortung mehr übernehmen und sich mit einem klaren Schnitt gänzlich aus dem politischen Leben in Liechtenstein zurückziehen. Denn der Name Liechtenstein ist zu eng mit dem Fürstenhaus verbunden, als dass nicht auch weiterhin das Fürstenhaus mit der Politik Liechtensteins in Verbindung gebracht würde. Als Feigenblatt einer nicht mehr vom Fürstenhaus getragenen Politik möchte das Fürstenhaus aber nicht dienen. Solange das Volk jedoch die jetzige Staatsform des Dualismus beibehält, wird sich das Fürstenhaus nach bestem Wissen und Gewissen für die Geschicke des Landes einsetzen.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

In den nächsten Monaten werden Sie neben den bereits angesprochenen, weitere für die Zukunft unseres Landes grundlegende Entscheidungen treffen müssen, wie über die Entflechtung von Kirche und Staat und über eine wirkliche Hilfe für Frauen in Schwangerschaftskonflikten. Ich wünsche Ihnen bei all diesen Entscheidungen viel Weisheit und Gottes Segen.

01. Mär 2012
Donnerstag
Icon PDF Ansprache von Doris From­melt, Alterspräsidentin

 
 
Ansprache von Doris Frommelt, Alterspräsidentin,
an der Eröffnungssitzung des Landtages am 1. März 2012

Durchlauchter Erbprinz
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete
Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung
Meine Damen und Herren


Mit der heutigen Eröffnung des Landtags beginnt das letzte Jahr der Legislaturperiode 2009 bis 2013. Diese Zeit ist geprägt durch vielfältige wirtschaftliche und gesellschaftliche Belastungen, die tiefgreifender sind und länger dauern werden, als wir ursprünglich hofften. Umso wichtiger ist es, dass die Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsam zukunftsorientierte und ganzheitliche Lösungen im Interesse des Gemeinwohls lokal, regional und global erarbeiten.

Wie können auf die grossen Fragen „richtige“ Antworten gefunden, und wie können die notwendigen Massnahmen durchgeführt werden, damit es in unserer kleinen und grossen Welt mehr wirtschaftliche Perspektiven, weniger Armut und Umweltzerstörung und Frieden und Gerechtigkeit  gibt? Die Herausforderung Lösungen zu finden, führt immer auch zu einer Wertediskussion und zu Verunsicherung. Ich frage mich, wie in Zeiten des Wandels wieder Sicherheit und Vertrauen geschaffen werden kann.

Wichtige Lösungsansätze werden u.a. in den Vereinten Nationen diskutiert und sind schon seit längerem bekannt. An den Konferenzen 1992 in Rio und 2000 in New York wurden bspw. entscheidende, zukunftsweisende Beschlüsse gefasst, deren Umsetzung aber nur in Ansätzen gelingt und sich selten an den Zeitrahmen hält.

Im Jahr 2000 haben sich die Vereinten Nationen auf sogenannte Millenniumsziele geeinigt. Oberstes Ziel der von 189 Staaten beschlossenen Millenniumserklärung ist die globale Zukunftssicherung bis zum Jahr 2015. Es bleibt nur noch wenig Zeit bis zum Jahr 2015. Bis dann sollte u.a. nicht nur die Zahl der Menschen, die von weniger als einem US-Dollar pro Tag leben, sondern auch der Anteil der Menschen, die unter Hunger leiden, um mindestens die Hälfte gesenkt werden.

Ein weiteres fundamentales Ziel, dass Jungen und Mädchen weltweit eine vollständige Grundschulausbildung erhalten, wird nicht erfüllt werden.

Auf Einladung der Stiftung Liechtensteinischer Entwicklungsdienst (LED) habe ich an einer Projektbesuchsreise für Parlamentarierinnen und Parlamentarier teilgenommen. Wir erhielten im westafrikanischen Land Burkina Faso einen Einblick in die Ergebnisse, Chancen und Risiken der Entwicklungszusammenarbeit. Wir waren sechs Landtagsabgeordnete, die zusammen mit einer Delegation des schweizerischen Nationalrates, eindrucksvolle Tage in diesem bitterarmen Land südlich der Sahelzone erlebten. Die Begegnungen vor Ort und der gegenseitige Erfahrungsaustausch überzeugten mich einmal mehr vom Sinn der Ent­wicklungs­zusammenarbeit. So kann unser kleines Land einen angemessenen Beitrag der Solidarität mit benachteiligten Regionen im Süden leisten.

Wir sahen jedoch gleichzeitig, dass die erwähnten Millenniumsziele trotz der beträchtlichen Hilfe, die viele Staaten und Organisationen allein in Burkina Faso leisten, auch in diesem Land bei weitem noch nicht erreicht werden.

Für das Jahr 2012 hat die UNO-Generalversammlung eine Nachfolgekonferenz zum „Erdgipfel“ von 1992 beschlossen. Die Weltgemeinschaft vereinbarte damals in Rio de Janeiro unter anderem das entwicklungs- und umweltpolitische Aktionsprogramm „Agenda 21“, das als Meilenstein auf dem Weg zur Nachhaltigkeit gilt. Rio+20 soll auf „höchster politischer Ebene“ stattfinden, heisst es in der Entschliessung der Generalversammlung. Die Staats- und Regierungschefs der Welt sollen der nachhaltigen Entwicklung dort neuen Schwung verleihen. Es ist an der Zeit, dass den Entscheidungen Taten folgen.

Was braucht es, um diesen Themen das dringend erforderliche Gewicht zu geben? Das Wissen um die globale Bedrohung genügt jedenfalls nicht. Auch das von Naturkatastrophen und Krieg verursachte Leid bringt die Menschheit bisher nicht zum notwendigen Umdenken.

Durchlaucht, Frauen und Herren Abgeordnete, in all diesen Bereichen ist Führungskraft gefragt und damit die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Damit meine ich glaubwürdige Persönlichkeiten, Frauen und Männer, die handeln und die gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger darin bestärken, sich für ihre Menschenrechte und gegen die Zerstörung der Lebensgrundlagen einzusetzen.

Ich denke u.a. an Dick Marty, den ich im Europarat kennen und schätzen lernte. Sein unermüdlicher Einsatz für Transparenz, Recht und Gerechtigkeit ist vorbildlich. Und es gibt viele weitere starke und mutige Frauen, wie z.B. die burmesische Politikerin Auung San Suu Kyi, die sich seit über zwanzig Jahren für eine gewaltlose Demokratisierung in ihrem Land einsetzt.

Das Vertrauen in die politisch Verantwortlichen nimmt in vielen Bereichen ab, wie wir es aktuell in Europa auf Grund der Finanzkrise erleben, wo trotz sogenannter Rettungsschirme immer mehr Menschen wirkliche Not leiden. Was bleibt sind Gefühle der Ohnmacht und Ratlosigkeit.

In einem Klima der Gleichgültigkeit und Resignation braucht unsere Gesellschaft – ich wiederhole mich – authentische und starke Vorbilder. Der designierte deutsche Bundespräsident  Joachim Gauck setzt sich für die Stärkung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein, für Transparenz und die Mitwirkung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen. „Wir alle begreifen das Glück der Freiheit stärker, wenn wir uns beteiligen.“ Oder mit Dick Martys Worten: „Alle Bürgerinnen und Bürger müssen in ihrem jeweiligen Lebensumfeld Verantwortung übernehmen.“

Nun lassen Sie mich, Durchlaucht, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, zu einigen nationalen Themen kommen, die uns dieses Jahr beschäftigen.

Seit über zehn Jahren wird die Neuregelung des Verhältnisses von Kirche und Staat diskutiert. Der Landtag soll sich noch in diesem Jahr mit dem Vorschlag für ein Religionsgesetz befassen. Neben der öffentlich-rechtlichen  Anerkennung der verschiedenen Religionsgemeinschaften, die sich zu den Grundwerten bekennen, müssen vor allem die Finanzierung und vermögens-rechtliche Fragen mit den Gemeinden sowie die Nutzung der Kirchenbauten geklärt werden. Für mich ist auch die Zukunft des Religionsunterrichtes ein wichtiges Anliegen. Gerade im Zusammenhang mit der Wertevermittlung wäre es meiner Ansicht nach nicht richtig, den konfessionellen Religionsunterricht einfach ersatzlos zu streichen. Die Vielfalt religiöser Überzeugungen und kultureller Herkunft ist ein charakteris­tisches Merkmal der Gesellschaft. Religiöse Traditionen sind ein wertvolles Kulturgut. In der Schule sollen die Schülerinnen und Schüler die religiösen Traditionen kennen lernen, die für das Verständnis der Gesellschaft und der heutigen Welt wichtig sind. Dazu gehören bei uns vor allem Elemente aus der christlichen Überlieferung, aber auch aus anderen Religionen. Das Fach „Religion und Kultur“ in der Primarschule wäre eine Lösung, wie wir sie schon in der Sekundarstufe kennen und wie sie in unseren Nachbarländern teilweise ebenfalls schon realisiert ist.

Die Integration, ein weiteres wichtiges Thema, schliesst an die Frage nach der Bedeutung der Religion an. Gerade für unser kleines Land ist es unbedingt notwendig, dass wir die Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen und mit uns zusammenleben gut integrieren. Kinder sollen lernen, sich mit Menschen verschiedener Überzeugung und Weltanschauung, mit Menschen anderer Kulturen zu verständigen und deren Lebens- und Werthaltungen zu respektieren. Begleitend zur frühen Förderung der Kinder braucht es das Angebot einer guten Elternarbeit. Ein Drittel der Wohnbevölkerung unseres Landes sind Ausländerinnen und Ausländer. Ca. 5'000 von ihnen haben eine andere Muttersprache. Die Integration dieser Menschen ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Es ist selbst­verständlich, dass auch die bei uns lebenden Menschen aus anderen Kulturräumen ihren Beitrag zur Integration leisten müssen.

Als Alterspräsidentin möchte ich noch auf ein weiteres, sehr wichtiges Thema hinweisen, nämlich auf die Zunahme der älteren und alten Menschen in unserer Gesellschaft. Ein Berliner Altersforscher bezeichnet das 21. Jahrhundert als das „Jahrhundert des Alters“. Und doch sind in unserer Epoche Zeitgeist, Werte, Konsum, Freizeit und Lebensperspektive auf Jungsein und Jugendlichkeit ausgerichtet. Gleichzeitig erleben wir auch, dass viele ältere Menschen in der dritten Lebensphase stark für öffentliche Anliegen eintreten, für die Umwelt und erneuerbare Energien, für soziale Gerechtigkeit und Frieden. Die Gesellschaft wird zunehmend auf die Erfahrungen und Dienstleistungen der älteren Generation angewiesen sein. Damit verbunden ist allerdings die Sorge um die Menschen, die aufgrund des Alterns mehr Zuwendung, Pflege und Fremdversorgung verlangen. Schon lange ist es nicht mehr die Regel, dass die älteren Menschen in den Familien betreut und gepflegt werden können. Ohne die verschiedenen Institutionen, die sich um die Beratung und Pflege von jungen und alten Menschen kümmern, könnte diese Aufgabe nicht mehr erfüllt werden. Wir sind dabei auf die wertvollen Dienste von Familienhilfe und Spitex sowie von Fach­personen des Heilpädagogischen Zentrums und des Vereins für Betreutes Wohnen angewiesen. Erwähnen möchte ich auch, dass mehrere Stiftungen in unserem Land das soziale Netz mit erheblichen finanziellen Beiträgen stärken. Die Schaffung eines neuen zeitgerechten Generationenvertrags, der alle Generationen mit einschliesst, sollte für uns alle eine grosse Herausforderung aber auch Chance sein.   

In meiner heutigen Ansprache möchte ich auch drei bedeutende Jubiläen Liechtensteins im Jahre 2012 erwähnen.

Am 22. Februar erlebten wir die Jubiläumsfeier des Historischen Vereins zum Auftakt der Veranstaltungen 300 Jahre Liechtensteiner Oberland. Mit dem Kauf der Grafschaft Vaduz durch Fürst Hans Adam Andreas von Liechtenstein am 22. Februar 1712 wurde die Basis zur Gründung des Fürstentums Liechtenstein im Jahre 1719 gelegt. Dadurch wurden das Liechtensteiner Oberland und das Unterland wieder vereinigt. Wir erinnern uns an die eindrucksvollen Aktivitäten zum Jubiläum 300 Jahre Liechtensteiner Unterland vor 13 Jahren. Nun sollen auch die Anlässe in diesem Jahr Gemeinschaftserlebnisse für Jung und Alt ermöglichen und dadurch vor allem die staatlichen Grundwerte fördern und das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit stärken.

Zwei weitere Jubiläen in diesem denkwürdigen Jahr betreffen die Verfassung und den Landtag selbst. Liechtenstein erhielt am 26. September 1862 eine neue konstitutionelle Verfassung. Diese neue politische Ordnungsform ist das Ergebnis der Auseinandersetzungen um Bestimmungsgewalt im Staat zwischen dem Fürsten und den Landständen. Dabei ging es um die politische Mitwirkung der Volksvertretung. Der regierende Fürst ist gemäss der neuen Verfassung nicht mehr  absolutistischer Herrscher wie noch unter der land­ständischen Verfassung von 1818. Ohne Mitwirkung und Zustimmung der Volksvertretung darf die Verfassung nicht mehr geändert werden, und  der Landtag ist seither auch bei der Gesetzgebung massgeblich beteiligt. Diese neue Verfassung von 1862 war vom Gedanken geprägt, dem Volk eine Repräsentation mit beträchtlichen Mitwirkungsrechten zuzugestehen, andererseits aber auch vom Willen, das monarchische Prinzip zu wahren. Im November 1862 fanden die ersten Landtagswahlen statt. Im Herbst dieses Jahres können wir also 150 Jahre Verfassung und 150 Jahre Landtag feiern. Dabei macht uns die Vergangenheit bewusst, dass die Weiterentwicklung der Verfassung nur möglich ist, wenn beide Souveräne, Fürst und Volk, zusammenwirken.

Wie können wir beim Nachdenken über den Zusammenhang von Geschichte mit staatlichen Jubiläen die Zukunft so gestalten, dass wir unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Welt hinterlassen? Erfreulicherweise melden sich überall junge Menschen zu Wort  und leisten mit neuen Ideen und Projekten ihren Beitrag für die Zukunft.

So fand vom 18. bis 22. Mai des vergangenen Jahres das erste „MorgenLand-Festival“ in Liechten­stein statt. Dabei erprobten die Jungen vor dem Horizont globaler Heraus­forderungen lokale Schritte in eine enkeltaugliche Zukunft.

Und erst vor zwei Wochen trafen sich Jugendliche aus allen weiterführenden Schulen zur 5. JUBEL-Vollversammlung. Die Jugendbeteiligung Liechtenstein unterstützt und fördert engagierte Schülerinnen und Schüler, damit sie lernen sich einzumischen, sich kritisch und offen zu äussern und ihre Lebenswelt mit zu gestalten.




Das Interesse vieler Jungen an ihrer Mitwelt, an den Fragen unserer Zeit macht Hoffnung.

Nächste Woche findet genau hier im Hohen Haus die 7. Session des Jugendparlamentes zur Alpenkonvention statt. 80 Jugendliche aus allen 7 Alpenländern werden sich eine Woche lang mit dem Umweltthema „Energieeinsparung“ auseinandersetzen. Sie werden dis­kutieren, sich informieren, länderübergreifende Netzwerke aufbauen und schliesslich eine Resolution verfassen, die ihre Ideen und Visionen beinhalten. Junge Menschen, die sich engagieren und unsere und ihre Zukunft aktiv mitgestalten wollen, werden auch in 50 Gastfamilien aus Liechtenstein willkommen geheissen. Lassen wir uns doch alle von ihrem Enthusiasmus, aber auch von dieser Offenheit und Gastfreundschaft von Liechten­steinerinnen und Liechtensteinern für das kommende Jahr anstecken und die Heraus­forderungen gemeinsam angehen.

Durchlaucht, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wir müssen Liechtenstein zukunftsfähig machen. Zukunftsfähigkeit, die vor allem auf Weitsicht, Selbstvertrauen und Zuversicht aufbaut. Gerade als kleines Land können wir mit klugen, mutigen, nachhaltigen und damit zukunftsfähigen Modellen auf uns aufmerksam machen und Vorbild sein.

In diesem Sinne wünsche ich uns ein erfolgreiches Jahr mit einem guten Abschluss der Legislaturperiode, und ich hoffe fest, dass genügend kompetente, einfühlsame, weitsichtige Frauen und Männer in unserem Land bereit sind, sich künftig für die politische Arbeit zu engagieren. 



1. März 2012, Doris Frommelt


01. Mär 2012
Donnerstag
Icon PDF Besuch der Schweizer-Par­la­men­ta­rier­de­le­ga­tion beim Euro­parat in Vaduz

Am 12. und 13. Januar empfing die Liechtensteinische Europarats-Delegation die Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat zu einem Arbeitsbesuch in Vaduz. Neben den Liechtensteinischen Europarats-Abgeordneten Gebhard Negele als Delegationsleiter, Renate Wohlwend, Doris Frommelt und Leander Schädler waren von Schweizer Seiten in ihrer gut 20-köpfigen Delegation u.a. deren scheidender Präsident Theo Maissen sowie der Nationalratspräsident Hansjörg Walter präsent. Unter den Gästen waren ebenfalls die beiden Länder vertretenden Richter am Europäischen Menschengerichtshof in Strasbourg Mark Villiger und Helen Keller sowie der Ständige Vertreter der Schweiz beim Europarat, Charles-Edouard Held. Ebenfalls vertreten waren Mitarbeiter des Parlamentsdienstes und des Landtagssekretariates. 

Anlass des Arbeitsbesuchs war das Ende der Amtszeit des aktuellen Präsidenten der Schweizer-Europarats-Delegation sowie die seit Jahren freundschaftliche Verbindung der Schweiz mit Liechtenstein. 

Informations- und Gedankenaustausch zum Thema Finanzplatz
Der neue FMA-Präsident Urs Roth hielt am Freitag ein Impulsreferat zum Thema Finanzplatz Liechtenstein und gab u.a. einen Überblick über den seit einiger Zeit anhaltenden Transformationsprozess des Finanzplatzes sowie über die Internationalisierung der Finanzmarkaufsicht. Anschliessend diskutierten die Teilnehmer über verschiedene finanzpolitische Aspekte beider Staaten.

Abgerundet wurde der Besuch mit einen Empfang durch S.D. Erbprinz Alois auf Schloss Vaduz sowie mit eine Besichtigung des Landtagsgebäudes. 

16. Jan 2012
Montag