| Parlamentarische Delegationen |
Zu Beginn einer Mandatsperiode wählt der Landtag die Delegationen zu den internationalen Parlamentariergremien, bei denen er mitwirkt. Das sind jeweils zwei Delegierte und zwei Stellvertreter für die Parlamentarische Versammlung des Europarats, das EFTA/EWR-Parlamentarier-Komitee, die Parlamentarische Versammlung der OSZE, und vier Delegierte für die Interparlamentarische Union (IPU) sowie drei Delegierte für die Parlamentarier-Kommission Bodensee. Die Wahl dieser Delegationen erfolgt für die gesamte Mandatsperiode, das heisst auf vier Jahre.
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